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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Ist da etwas dran?
Im www gibt es viele unterschiedliche Meinungen und Aussagen dazu. Soll wohl eine Neue EU Verordnung sein ab 1.1.25. Fahrzeuge die gesamt incl. Anhänger über 7,5 Tonnen kommen. https://youtu.be/s4m4OgtA-O0?si=YeSg4kKF2Hx7-1D3 https://youtu.be/Q9XI2E030kE?si=c9MXRiwLzdSpY8c7 Alles Blödsinn /Fake oder Real?
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Gruß Harry ....... Dummheit kennt keine Grenzen.... ....aber verdammt viele Menschen!! |
#2
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tjoa... ist leider realer EU Wahnsinn...und damit amtlich
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Gruß Dete ![]() ![]() |
#3
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Ich habe mir das Video noch nicht angesehen. Wenn ich den Titel lese, stell ich mir die Frage, werde ich dafür verknackt das ich etwas Gesetzwidriges machen KÖNNTE! Nur weil ich die Vorrichtung dafür habe??
Wohnmobil >4t mit Anhängerkupplung 3,49t gleich Fahrtenschreiberpflicht?! Wenn ich aber gar keinen Anhänger damit ziehe! Dann bin ich mal gespannt auf die Anzeige wegen Vergewaltigung. Hab ich zwar nicht vor, aber die Vorrichtung ist da ![]()
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#4
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Die Strafe soll 750 bzw 1500 Euro hoch sein.
Gibt da mittlerweile einige Aussagen dazu. Auch vom ADAC, Polizei und BALM.
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Gruß Harry ....... Dummheit kennt keine Grenzen.... ....aber verdammt viele Menschen!! |
#5
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![]() Zitat:
das ist so... aber wenn´de den Piepmann in der Hose lässt, passiert auch nüscht...
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Gruß Dete ![]() ![]()
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#6
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Dazu käme dann noch die Fahrerkarte.
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Immer eine Hand breit Wasser unter dem Kiel. LG Thomas |
#7
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es wurde aber auch ganz klar gesagt, daß die jenigen, die noch kein EG Kontrollgerät installiert haben, einen manuellen Tagesnachweis führen sollten, um eventuellen Strafen zu entgehen. Da geht es hauptsächlich aktuell um Heimkehrer aus dem Ausland mit Liner über 7,5to. die betroffen sind, weil sie von der Umsetzung nichts wussten oder mitbekommen haben. Wer solo unter 7,5to. fährt, ist nicht betroffen... ![]()
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Gruß Dete ![]() ![]() |
#8
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naja.. die ist Kummer der kleinste, bekommt man auch recht problemlos und zeitnah, sowie noch recht kostengünstig. Die EG-Kontrollgeräte sind teuer, ab August 2025 müssen dann ja auch für alle, die ins Ausland fahren, die Smart2 Geräte verbaut sein.
Hinzu kommen noch Kosten für die Verwaltung der Lenkzeitauswertung und Archivierung, also Lesegerät und software zur Datenverarbeitung etc... Zitat:
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Gruß Dete ![]() ![]() |
#9
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Ja,dann muss man sich auch noch mit den damit verbundenen Regeln vertraut machen. Usw.usw.
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Immer eine Hand breit Wasser unter dem Kiel. LG Thomas |
#10
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Das halte ich alles für Panikmache. Bitte zeigt mir ein Gesetz oder Verordnung wo die Fahrtenschreiber Pflicht oder Fahrerkarte für PRIVAT Personen gilt.
Ich meine damit keine tollen Videos sondern ein LINK zu Gesetzen
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Liebe Grüße Willi
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#11
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wenn du dir das 2. Video ansiehst, wird die gesetzliche Grundlage nach EU-Verodnung genannt.
https://www.youtube.com/watch?v=Q9XI2E030kE&t=32s
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Gruß Dete ![]() ![]() |
#12
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Die Vorschrift gilt für Fahrzeuge und Kombinationen von über 7,5to. Wer so etwas kaufen und unterhalten kann (samt Maut im Ausland) dürfte auch nicht an den Mehrkosten scheitern.
Ja, ist sicherlich für viele Rentner in Spanien und Co was neues und damit nervig, aber die Lenk- und Ruhezeiten machen schon einen Sinn und machen das Fahren für alle etwas sicherer. Für die Datenauslesung gibt es etliche Online-Anbieter wie zum Beispiel Tachobyte.
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Gruß Ingo |
#13
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Wenn ich es richtig verstanden habe, dann geht es darum, dass die Kombination ein ZGG von mehr als 7.5 Tonnen hat, dann greift das schon.
Bei den großen Linern schnell der Fall, wenn die einen Anhänger dran haben. Die Frage ist, wie viele hier im Forum unter Umständen ein Zugfahrzeug haben mit 4 oder mehr Tonnen zGG, welches einen Anhänger mit 3,5 t ziehen darf (bzw. dran hat). Da kann das dann auch schon gelten. Ist also irgendwie eine Gesetzeslage, die so bisher durchgegangen ist (und eventuell auch gar nicht beabsichtigt war). Ich fand interessant, dass in der Auslegung JEDES Wohnmobil grundsätzlich als „Gütertransport“ angesehen werden kann. Je nach zGG und Einsatzzweck kommt es dann drauf an, ob gewerblich oder nicht. Und bei über 7,5 t scheint das Gesetz eindeutig zu sein. Da macht es keinen Unterschied ob privat oder gewerblich, der Schreiber ist Pflicht. Erstaunlich. Gruß Rüdiger Geändert von schlauchi20 (21.12.2024 um 12:55 Uhr) |
#14
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Achtung, es geht nicht nur bzw. generell um WoMo Kombinationen, auch wenn das eben vorrangig kommuniziert wurde.
Das zul. Ges.gew. kann auch schnell mal bei anderen Fzg Kombinationen über 7,5 to. liegen. Die Regel greift generell, unabhängig von Fahrzeugtyp und Nutzung bzw. Art des Transportes. Also wenn z.B. ein Fahrzeug mit sagen wir mal 5 to. zul. Ges.gew. einen Bootstrailer mit 3,5 to. zieht... usw... usf...
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Gruß Dete ![]() ![]()
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#15
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Da die großen Zugfahrzeuge für so etwas eh ausgelegt sind, steigt also der Preis für eine AHK von 1.000€ auf 2.000€ plus grob 100-150€ Folgekosten pro Jahr.
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Gruß Ingo |
#16
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Ich werfe mal Sonn-, u. Feiertagsfahrverbot hier ein...
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Gruß Klaus ![]() Schöne Grüße an den August
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#17
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§ 72 Abs. 2 Nr. 6e StVZO, https://www.gesetze-im-internet.de/s...012/__57a.html https://www.balm.bund.de/DE/Themen/R...echt_node.html https://www.balm.bund.de/DE/Themen/R...ften_node.html https://www.kba.de/DE/Themen/Zentral...14_Anh_1c.html
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Gruß Jan |
#18
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![]() Zitat:
Und genau darum ging, soweit ich es verstanden habe, bei der Definition „Gütertransport“ nicht. Da reicht angeblich schon alleine das Wohnmobil, der Anhänger ist dafür NICHT erforderlich. So habe ich das verstanden. Bleibt man dann aber unter den 7,5 Tonnen, macht das eben nichts. Gruß Rüdiger |
#19
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Hier habe ich noch nicht zu Ende „verstanden“. Dabei kann es dann nämlich einen Unterschied geben, ob gewerblich oder nicht.
Ich habe keine Ahnung, ob das Fahrverbot unter Umständen nur bei gewerblichem Transport gilt. Gruß Rüdiger Der Gott sei Dank nicht das Problem hat mit dem WoMo, zulässige Zuggesamtgewicht ist 6,4 Tonnen. |
#20
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Gruß Klaus ![]() Schöne Grüße an den August |
#21
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das ist so, da greift das Fahrverbot nicht...da wird tatsächlich zwischen "gewerblich" und "privat" unterschieden, und gibt es meine ich auch schon Gerichtsurteile zu Gunsten von Angeklagten Verkehrsteilnehmer...
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Gruß Dete ![]() ![]() |
#22
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Gruß Dete ![]() ![]() |
#23
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Alle bisher gebrachten Links betreffen GEWERBLICHE Transporte. Es ist nie von privat die Rede. Beim Pferdetransport kann es maximal um den Beweis gehen privat, freundschaftsdienst oder gegen Bezahlung
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Liebe Grüße Willi |
#24
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es ist für Fahrzeuge mit zul. Ges.gew. über 7,5to. unerheblich, ob privat oder gewerblich genutzt, sondern es geht grundlegend um den Umstand eines Gütertransportes, egal dabei ist auch ob es ein Sportgeräteträger, Pferdeanhänger oder sonstiges ist.
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Gruß Dete ![]() ![]()
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#25
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![]() Zitat:
Sozialvorschriften im Straßenverkehr" wird explizit von Gewerblich und nicht Gewerblich geschrieben.
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Gruß Jan |
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