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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo zusammen ich habe hier schon eine ganze Menge gelesen zum Thema Mehrwertsteuernachweis
bin aber bisher nicht fündig geworden. Nun meine Frage : Ich habe mein Boot bei einem Händler in Holland gekauft ( Gebrauchtboot ) Auf meine Frage nach dem Steuernachweis sagte er mir das auf der Rechnung / Vertrag die ich von Ihm habe die " Marge " ausgewiesen ist somit ist dies eine Margenbesteuerung / Differenz Besteuerung und somit bestätigt wird das die Mehrwertsteuer bereits korrekt abgeführt wurde , da sonst keine Differenz Besteuerung möglich ist. Weiterhin sagte er mir das in Holland ein Boot ohne bezahlte MwSt. gar nicht zugelassen werden kann. Stimmt das alles so ? hat da jemand schon mal was von gehört ? |
#2
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Ich glaube im Gemeinschaftsgebiet (also Europa) ist das so i.O.
Es ist meines Wissens nur wichtig nachzuweisen dass in der EU die MWSt entrichtet wurde. Grüße Jens
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Sicher ist nur dass nichts sicher ist |
#3
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Ich meine, es geht bei den Kontrollen hier in D darum, ob beim ersten Kauf die MwST abgeführt wurde.
Die Differenzbesteuerung beim Gebrauchtbootverkauf durch einen Händler ist für den Händler steuerlich relevant. Er muss (vereinfacht gesagt) den im Rahmen des Verkaufes für ihn entstandenen Gewinn versteuern. Für den Eigner geht es aber darum, nachzuweisen, dass die Mehrwertsteuer für das Boot entrichtet wurde. Hier geht es m.M.n. um die Mehrwersteuer auf den Bootspreis für den Erstverkauf. Daher fragt der Zoll i.d.R. nach der Rechnung. Oder hab ich mich das jetzt irgendwie verrannt? Nachtrag: Vielleicht hilft das weiter: https://www.boote-magazin.de/ratgebe...en/a39985.html |
#4
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Genau. Und der Händler argumentiert so, dass er nur deshalb differenzbesteuert verkaufen kann, weil es schon EU-versteuert ist. Wäre es das nämlich nicht, müsste er es komplett versteuern.
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#5
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Welcher Gebrauchtbootkäufer aus zweiter Hand besitzt den urspr. Mwst.Nachweis?
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gregor ![]() |
#6
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![]() Zitat:
Als Privatkäufer eines Bootes innerhalb der EU ist ob Vorsteuer oder Differenzbesteuerung völlig egal. Im zweifelsfall ist jedem Käufer geraten, der Verkäufer solle auf den Kaufvertrag anführen: Das Boot ist frei von Lasten von Dritten, sowie die gesetzliche MwSt. beim Neukauf des Bootes wurde entrichtet. Somit kann, sollte es zu Ungereimtheiten kommen, dann der Vorbesitzer rechtlich belangt werden, und ihr seid aus dem Schneider. |
#7
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Privatrechtlich mag man sich dann abgesichert haben, nur dem FA oder dem Zoll reicht solche Klausel explizit nicht als Nachweis. Ich finds auch blöd, aber mindestens einmal im Jahr kommt der Zoll durch die Marina gelatscht und möchte den Tank und einen Nachweis über die Entrichtung der MwSt sehen, am liebsten die Originalrechnung.
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#8
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Ich glaube eher das das alles heiße Luft ist.
Habe mich letztes Jahr mal um den Nachweiß gekümmert. Habe die Originalrechnung von 1990 in Kopie und die Rechnung als ich das Boot gekauft habe von 1993. Da steht aber nichts von Mehrwertsteuer drauf. Also Mist. Bin dann zum Zoll. Der sagt fahren sie zum Finanzamt. Da einen Termin gemacht und ganze 2,5 Stunden mit sage und schreibe drei Sachbearbeitern diskutiert. Dabei rausgekommen ist das es überhaupt keine Bestätigung vom Finanzamt gibt die mir bescheinigt das vor 25 Jahren Mwst. bezahlt worden ist. Das es mit Booten bis etwa 10 Meter Länge garnicht möglich ist aus einem nicht EU-Land einzureisen und das man das sowieso alles nicht braucht weil wenn Boote aus USA hierhinkommen muß die Steuer sowieso bezahlt werden wegen Zollager. Ok, dann lassen wir das und alles ist gut, habe ich bis letztes Jahr gedacht und so denke ich weiter. Und wenn ich mein Boot mal verkaufe werde ich dem Käufer das genau so erzählen.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#9
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![]() Zitat:
Für mich bleibt immer wieder die Frage, warum muss der Eigentümer überhaupt etwas nachweisen ![]() Wenn der Fiskus meint eine offenen Steuer eintreiben zu müssen, dann soll ER doch bitte die Rechtmäßigkeit seiner Forderung belegen. Da dies offensichtlich so gut wie unmöglich ist, wälzt man das Problem auf den Eigentümer ab, für den der Nachweis (oft) genauso unmöglich ist. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#10
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Wie ist das eigentlich international außerhalb der EU? Muss da wirklich bei jedem alten Böötchen der MWSt. Nachweis mitgeführt werden? Und wie soll das gehen beispielsweise bei den Reinkes und anderen Selbstbaubooten?
Gruß Chris |
#11
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Mich rufen Leute an, sie haben das Boot jetzt von Herrn XYZ gekauft und brauchen von mir die Originalrechnung vom damaligen Neukauf. Von mir bekommen sie KEINE Rechnung, ist auch nicht notwendig. Ich habe einmal pro Jahr die Steuerfahndung im Haus, die die Kaufverträge der Käufer abfragt. Zumindest in Österreich, muss ich bei Käufen über 15.000 Euro eine Ausweiskopie der Käufers meinem Kaufvertrag beischließen (für Luxusgüter) Dann wird auch den Käufer so denke ich bei hohen Summen über die Herkunft des Geldes geforscht. Sollte die Finanz ein Steuervergehen am Boot entdecken, wird der unmittelbare Besitzer automatisch der Steuerschuldner, dieser kann die Geldstrafe beim Vorbesitzer einforden bzw. einklagen. Geändert von XXXXXXX (12.03.2016 um 17:17 Uhr) |
#12
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Hallo,
hier ist eine kleine Erklärung: http://www.boatshop24.com/de/boot-ka...oote-und-y/136 Im Grunde ist das Baujahr und das Land der Werft ausschlaggebend. Gruß. |
#13
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Ist ein reines EU-Problem, wen sollte außerhalb der EU die EU Richtlinie 92/11/EWG interessieren
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![]() ![]() ![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
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