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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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MWST-Nachweis
Mein Boot ist ein Eigenbau (Reinke). Mit welchen Dokumenten kann ich bei Kontrollen im EU-Ausland (z. B. Italien, Frankreich) nachweisen, daß die MWST bezahlt wurde? Das Boot wurde in Deutschland gebaut. Für die wichtigsten Einzelteile (Mast, Motor, Alu-Blech) liegen Rechnungen mit MWST vor. Muß ich die immer mitführen? Ich habe auch das deutsche Flaggen-Zertifikat. Angeblich soll das auch als MWST-Nachweis anerkannt werden. Wer weiß näheres darüber?
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Handbreit / Klaus |
#2
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Hallo Klaus,
sogar der französische Zoll erkennt das deutsche Flaggenzertifikat an, und diese Einrichtung soll nach Meinung stets gut unterrichteter Seglerkreise Europas misstrauischste Einklarierungsbehörde sein. Ich bin bei der Einreise bereits mehrfach gefilzt worden, aber das Zertifikat als Eigentumsnachweis haben sie immer anerkannt. In anderen Ländern rund um Ostsee oder Nordsee und Kanal bin ich nur zwei- oder dreimal danach gefragt worden. Auch dort gab es mit diesem Zertifikat keine Probleme. Grüße Gerd |
#3
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Danke für die Antwort. Ich werde mich also auf das Flaggenzertifikat verlassen.
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Handbreit / Klaus |
#4
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Hallo Klala,
besorge dir vom Hauptzollamt eine Freistellungsbescheinigung. Diese Freistellungsbescheinigung bescheinigt u. A. auch die korrekte Entrichtung der Mehrwertsteuer für das Boot.
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#5
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Das Flaggenzertifikat ist ein reiner Eigentumsnachweis und hat mit mit der Frage, ob Mehrwertsteuer bezahlt wurde oder nicht, nichts zu tun.
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#6
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Genau, mit beiden Dokumenten zusammen bist Du auf der sicheren Seite, Flaggenzertifikat und Freistellungsbescheinigung (letzteres ev. zusätzlich in beglaubigter Übersetzung).
Gruss, Helmut |
#7
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O.K., das mit der Freistellungsbescheinigung ist bisher für mich neu. Ich werde mich dazu mal mit dem nächsten Zollamt in Verbindung setzen. Mal sehen, was Sie von mir dafür benötigen.
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Handbreit / Klaus |
#8
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Ich hatte gerade ein längeres Telefonat mit dem Zollamt. Mit einer Freistellungsbescheinigung als Nachweis für die bezahlte MWST kann dort niemand etwas anfangen. Die haben mich an das Finanzamt verwiesen, meinen aber, daß ein Besitznachweis (wie das Flaggenzertifikat) eigentlich ausreichen müßte. Für die Beantragung müssen ja die bezahlten Rechnungen (im Original!!) mit eingereicht werden.
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Handbreit / Klaus |
#9
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Nochmal, der Besitznachweis hat mit Bezahlung der MWSt nichts zu tun. Die Rechnungen werden eingereicht, um das Eigentum nachzuweisen. Wie viel bezahlt wurde, und ob MWSt bezahlt wurde, steht dann weder im Flaggenzertifikat noch im Schiffszertifikat.
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#10
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Zitat:
rufe mal bei unserem Hauptzollamt an... Dort holt sich Thomas I. immer seine Bescheinigungen. Hauptzollamt Hamburg St. Annen 040/339 76-0
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#11
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Hallo Cyrus, mein Telefonat mit der von Dir empfolenen Tel.-Nr. des Hauptzollamtes Hamburg brachte leider auch keine neue Erkenntnis. Dort kennt man eine solche Verfahrensweise über Freistellungsbescheinigung auch nicht. Ich soll immer alle Rechnungen mitschleppen. Bei einem Eigenbau mit vielen Einzelrechnungen recht aufwendig. Vielleicht kennt der Thomas I. einen bestimmten Ansprechpartner im Zollamt, der etwas mehr weiß.
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Handbreit / Klaus |
#12
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Ich rufe Thomas mal an!
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#13
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Hallo Klaus,
ich habe gerade ein ähnliches Problem. MWST-Nachweis. mein Zollamt weiss auch nicht recht Bescheid. Nur soviel: Die Freistellungsbescheinigung oder Unbedenklichkeitbescheinigung kennen die Jungs nur für KFZ. Mit Sportbooten sind sie etwas überfragt. Nach meinen Infos (lt. Zollamt) gabs das früher mal, aber seit 19??, wo wir alle EU sind, ist die MWST ja immer schon im Herkunftsland bezahlt, weil sonst da ja die Ware gar nicht in den Verkehr gehen kann. Und einmal Ver-MWST-ert gilt auch für woanders. Außerdem meinten die, dass sie das sowieso nicht interessiert. Die einzigen die da noch Interesse haben ist das Finanzamt, so wegen Vorsteuerabzug oder so was (bin kein Fachmann). Dies dürfte aber für uns Privatbauer nicht zutreffen. Ich für meinen Teil werd halt alle Rechnungen (mit MWST) schön brav aufheben. Der Zoll vernichtet übrigens nach 10 Jahren alte Unterlagen bzgl. MWST-Zahlungen von Privatleuten. Lass hören, wenn Du fündig geworden bist. TBoat |
#14
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Thomas kommt gleich ins Forum....
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#15
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Ja, ja, das ist ein schwieriges Thema
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#16
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Danke Thomas, ich werde mir das erst einmal ausdrucken und mehrmals in Ruhe durchlesen. Aber ich denke, damit werde ich schon mal weiterkommen.
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Handbreit / Klaus |
#17
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Noch mal Thema MWST,
erstmal vielen Dank an Tomas für seine ausführlichen Erläuterungen. Nun versuch mal einer von seinem Hauptzollamt so eine FREISTELLUNG .... zu bekommen. Das mag an der Küste noch gehen. Aber im Binnenland ??????. Große Augen beim Zoll und so. Darum die Frage an Tomas, hast Du auch noch die Vordrucknummer, dann schaff ich es vielleicht so ein Ding zu bekommen. Mir wurde als sowas Ähnliches der Vordruck INF.3 genannt. Vielleicht geht es ja anderen genauso: Wir sollen immer alles nachweisen, dass wir schön brav sind, aber den Nachweis zu erbringen ist schweeeer. (Na ja, vielleicht sind wir ja nicht brav) Gruß und Dank tboat |
#18
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Hallo Guido, über zoll-D.de bin ich beim "Zoll-Informationscenter Frankfurt/Main" gelandet. Dort erinnert man sich zwar, dass es eine "Freistellung eines Sportbootes von der zollamtlichen Überwachung" gibt, dass die aber nur für mitgeführte Güter, nicht aber für das Boot selbst gilt, und schon gar nichts mit den MWST-Nachweis zu tun haben soll.
Meine Frage: Wenn schon unsere Hauptzollämter und Zoll-Infocenter nicht davon wissen - was soll denn ein armer Zollbeamter irgendwo auf Sizilien oder Kreta mit einem solchen Papier anfangen? Meine Bitte: Wer solch ein Papier schon einmal ausgestellt bekommen hat - bitte per Fax an meine Nr. 03641 / 214895 oder als email. Vielleicht komme ich mit so einem Muster weiter.
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Handbreit / Klaus |
#19
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Hallo Klaus,
siehe meine Erfahrungen weiter oben. Ich bin genauso reingefallen, der Zoll sucht die Formulare !!!!! Sie sind ja willig, wenn wir Ihnen die Formular-Nummer sagen könnten. ALSO: Wenn jemand so ein Ding hat, bitte links oder rechts unten oder sonstwo guckken und VERÖFFENTLICHEN, bitte bitte. tboat |
#20
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#21
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MWST Nachweis
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#22
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Also Thomas, ich wiederhole mein: Bitte - Bitte. Deine vorgesehene Mühe würde (sicherlich nicht nur bei mir) auf wilde Begeisterung stoßen. Falls Du im Keller eine Staublunge bekommen solltest, biete ich Dir bei einem späteren Treffen auf See einen kräftigen Schluck an.
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Handbreit / Klaus |
#23
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HIER KOMMT DER WISCH....
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#24
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Hurra und Danke
und ich werd den Schein meinem Zollamt unter die Nase halten, und dann sollen sie mal schaffen, mal sehen was sie dann für Augen machen. Fortsetzung folgt ab April, dann ist das Boot da. DANKE tboat |
#25
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Hi Thomas, Du bist der Größte (oder so etwa). Wenn Du mir Deine Koordinaten durchgibst, schicke ich Dir eine Büchse Bier per Brieftaube! Ich denke, mit diesem Muster komme ich nun auch mit der Zoll weiter. Danke!!
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Handbreit / Klaus |
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