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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Schönen guten Morgen,
Ich werde mir morgen ein jetski anschauen und bei gefallen auch kaufen. Ich bin recht neu in dieser ganzen Materie - also entschuldigt sollten gewisse fragen für euch primitiv erscheinen. Allgemein ist die Frage welche Papiere darf ich denn vom Verkäufer (privat) verlangen welche muss er mir vorlegen. Der Jet wird mit Trailer verkauft und der Verkäufer meinte schon ich solle mich nicht wundern bei dem Trailer gäbe es keinen fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief wie man es vom Auto kennt. Stimmt das? Jetski ist übrigens ein GTX 230 Aus dem Jahre 2019 Könnt ihr mir Tips geben auf was ich bei der Besichtigung achten soll? Ich freue mich auf antworten und bedanke mich jetzt schon ganz herzlich. |
#2
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Für das Paket solltest Du bekommen:
1. Einen Kaufvertag als Eigentumsnachweis 2. Eine Betriebserlaubnis (ABE) des Trailers 3. Einen Fahrzeugschein für den Trailer 4. Die letzte HU Prüfbescheinigung, wenn der Trailer nach Erstzulassung schonmal geprüft wurde Und ggf. die Unterlagen/Servicenachweis/Anleitung für den Jetski Sollte das Teil eine WSA oder ADAC Zulassungsnummer haben, versuche die Zulassungsunterlagen dazu, wenigstens in Kopie, zu bekommen, so kannst Du die aufgeklebte Nummer ggf. wieder bekommen
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Gruß Heinz, ![]() |
#3
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![]() Zitat:
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#4
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Ist identisch, manche Zulassungsbehörden erstellen bei Erstzulassung unter Vorlage der ABE sogar einen Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
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Gruß Heinz, ![]() |
#5
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Es gibt auch ältere Modelle da gab es weder Brief noch Schein. Da gibt es dann die Betriebserlaubnis auf der alles eingetragen ist. Hatte ich auch schon bei einem Trailer aus den 90ern.
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#6
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Besitzt er nur die Betriebserlaubnis kann die Abmeldung nur bei der ausstellenden Zulassungsstelle erfolgen.
Und danach kann der Erwerber den Hänger/Trailer auf sich bei seiner Zulassungsstelle anmelden. Besitzt der Hänger/Trailer eine normale Zulassung mit KFZ-Brief kann überall problemlos umgemeldet werden was die Sache vereinfacht. mfg andreas |
#7
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Sicher? - ich könnte schwören (Betonung auf "könnte"), dass ich einen Bootstrailer nur mit ABE bei einem anderen Landkreis anmelden konnte (Die TÜV-Stempel waren seinerzeit noch auf der ABE bzw. einem rangetackerten Schein.
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#8
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Ergänzend würde ich beim Kaufvertrag darauf achten, dass der verkaufte Gegenstand frei von Rechten Dritter ist und (je nach Herkunft) versichert wird, dass die Mwst. abgeführt wurde.
Ab Baujahr 1998 wäre prinzipiell eine CE nicht verkehrt, auch wenn alle jetzt aufschreien, dass die aktuell niemand mehr sehen will. Die Beschränkungen eines solchen Wassergefährtes, nebst den zugehörigen aktuellen Verordnungen sind dir sicherlich bekannt? Allgemein: https://www.elwis.de/DE/Sportschifff...hren-node.html Binnen https://www.elwis.de/DE/Sportschifff...otRV-page.html See https://www.elwis.de/DE/Sportschifff...ssen-node.html
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gregor ![]()
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#9
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![]() Zitat:
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#10
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@Captain Captain
Sollte die Überschriften nicht lauten : ICH FREUE MICH , ich kaufe morgen ein Jetski ! ?
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![]() ![]() die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann
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#11
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Und, schon erworben?
Oder gab es vielleicht doch Stolpersteine? Warum möchte sich der Voreigner nach so kurzer Zeit trennen?
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Alex |
#12
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Ich glaube ich würde den auch nach einem Jahr wieder verkaufen, wenn ich den nicht als "Add-on" auf der Badeplattform oder neben meinem Hauptboot hätte.
Die Ganze Zeit damit im Kreis oder hin und her zu fahren, wird sicherlich schnell langweilig. Als Dinghy Ersatz sieht das schon anders aus, ich habe auch damit spekuliert.
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Gruß Frank Am Ende ist es egal, wie viele Atemzüge du gemacht hast, wichtig ist wie viele Momente dir den Atem geraubt haben.
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#13
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Hey vielen herzlichen Danke an alle, die auf meine Frage geantwortet haben. Ich bin seit heute stolzer Besitzer eines Jetskis 🎉
Ich freue mich wie ein kleiner Pirat
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#14
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Herzlichen Glückwunsch und allzeit gute Fahrt und viel Spaß damit.
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Gruß Jörg Das Leben wird deutlich leichter, wenn man nicht alles erzählt was man weiß, nicht alles glaubt was einem erzählt wird und über den Rest einfach still lächelt! |
#15
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...und was für einer isses denn geworden?
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#16
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