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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 07.11.2023, 11:55
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petzeler petzeler ist offline
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Einen schönen Tag ans Forum!

Ich werde ein Neuboot komplett mit neuem AB und neuem Trailer in Polen kaufen. Das Gespann möchte ich auf der Straße nach Österreich bringen. Meine Fragen an die Experten:
Welche Papiere muss ich beim Kauf bekommen? (ich denke an Rechnung, CE, TÜV oder so...)
Macht es Sinn den Trailer vorab in Österreich anzumelden und mit den Kennzeichen nach Polen zu fahren? Oder soll ich mich um Überstellungskennzeichen umsehen? Oder den Trailer in Polen anmelden und erst später in Österreich ummelden?
Wegen der Einfuhrumsatzsteuer mache ich mir keine Sorgen, denn die MWSt in Polen ist mit 23% höher als in Österreich (20%). Brauche ich irgendwelche Genehmigungen für den Transit durch Tschechien? Die Donauzulassung sollte kein Problem sein, wenn ich die CE und die Rechnung vorlege - oder? (Gut bei der Wiener MA weiß man nie so ganz genau, wie der Amtsschimmel gerade aufgelegt ist).
Auskünfte und Erfahrungsberichte sind hochwillkommen.
Danke!
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Peter

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  #2  
Alt 07.11.2023, 12:10
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von petzeler Beitrag anzeigen
Einen schönen Tag ans Forum!

Ich werde ein Neuboot komplett mit neuem AB und neuem Trailer in Polen kaufen. Das Gespann möchte ich auf der Straße nach Österreich bringen. Meine Fragen an die Experten:
Welche Papiere muss ich beim Kauf bekommen? (ich denke an Rechnung, CE, TÜV oder so...)
Macht es Sinn den Trailer vorab in Österreich anzumelden und mit den Kennzeichen nach Polen zu fahren? Oder soll ich mich um Überstellungskennzeichen umsehen? Oder den Trailer in Polen anmelden und erst später in Österreich ummelden?
Wegen der Einfuhrumsatzsteuer mache ich mir keine Sorgen, denn die MWSt in Polen ist mit 23% höher als in Österreich (20%). Brauche ich irgendwelche Genehmigungen für den Transit durch Tschechien? Die Donauzulassung sollte kein Problem sein, wenn ich die CE und die Rechnung vorlege - oder? (Gut bei der Wiener MA weiß man nie so ganz genau, wie der Amtsschimmel gerade aufgelegt ist).
Auskünfte und Erfahrungsberichte sind hochwillkommen.
Danke!
Polen und Österreich sind in der EU, also stellt sich das Thema mit Einfuhrumsatzsteuer nicht: Unionsware.
Wenn es grenznah ist, kannst den Verkäufer bitten, die Rechnung mit österreichischer MwSt. auszustellen und ggfs. über die Grenze zu liefern. Spart dir 3% Liquidität. Das Lieferland wäre dann ja nunmal Österreich.
In Deutschland ist die CE des Bootes im Grunde uninteressant für Zulassungszwecke. Wie das in AUT ist, weiss ich aber nicht. Auch nicht, wie es um den Fahrzeug-Import nach AUT steht.

Grüße

Totti
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  #3  
Alt 07.11.2023, 12:28
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Hi!

Das Umsatzsteuerthema ist nicht ganz so einfach. Ist vor kurzem hier im Forum gelaufen. Müsste zu finden sein.

Ansonsten brauchst du für den Trailer unbedingt das COC Papier. Das ist Voraussetzung für die Warenverkehrsfreiheit in der EU. Ohne das dürftest du ihn in Österreich nicht angemeldet bekommen.

Falls der Trailer schon mal zugelassen war, achte darauf, dass du beide Teile der Zulassungsbescheinigung bekommst.

Ich habe vor 6 Jahren einen Trailer aus Polen hier angemeldet. Da gab es keine Probleme. Ich hatte aber auch das COC Papier.


P.S.: Trailer vorab zuzulassen, dürfte sehr viel Sinn machen.
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(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)

Geändert von blondini (07.11.2023 um 12:35 Uhr)
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  #4  
Alt 07.11.2023, 12:31
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Wenn es grenznah ist, kannst den Verkäufer bitten, die Rechnung mit österreichischer MwSt. auszustellen und ggfs. über die Grenze zu liefern. Spart dir 3% Liquidität. Das Lieferland wäre dann ja nunmal Österreich.
Hi!
Ironie an: auch wenn es für Rheinländer gefühlt in Asien ist, erlaube ich mir den Hinweis, dass Polen und Österreich keine gemeinsame Grenze haben.


Und im übrigen wird eine ausländische Firma sich sehr hüten, fremde Umsatzsteuer auszuweisen (also dieser Ratschlag ist nicht gut).
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(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #5  
Alt 07.11.2023, 12:34
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Hi!
Ironie an: auch wenn es für Rheinländer gefühlt in Asien ist, erlaube ich mir den Hinweis, dass Polen und Österreich schon seit längerer Zeit keine gemeinsame Grenze mehr haben.
Ohje, du hast Recht. Und das mir, wo ich jahrelang jeden Monat nach Oberschlesien gefahren bin.


Grüße

Totti,
aber grundsätzlich ist das so möglich. Es zählt in der EU für die Ausweisung der MwSt. auf der Rechnung das Lieferland. Das zur Ehrenrettung.
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  #6  
Alt 07.11.2023, 12:38
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..ich weiß nicht, ob es in Polen auch die Kurzzeitkennzeichen wie in D oder Ö gibt. Wenn ja, kann dir der Händler ein solches in P besorgen, dann kannst du reinfahren damit. Oder Papiere vorab schicken lassen und ein Ö- Kennzeichen beantragen und dann mit raus nehmen und reinfahren.
Ein Ö- Kurzzeitkennzeichen kannst du nicht dafür verwenden, aus dem Ausland nach Österreich zu fahren, dieses gilt nur wenn man Österreich damit verläßt - war zumindest so, als ich das letzte mal sowas brauchte...
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liebe Grüße
Raimund
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  #7  
Alt 07.11.2023, 12:41
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Zitat:
Zitat von Raili Beitrag anzeigen
..ich weiß nicht, ob es in Polen auch die Kurzzeitkennzeichen wie in D oder Ö gibt. Wenn ja, kann dir der Händler ein solches in P besorgen, dann kannst du reinfahren damit. Oder Papiere vorab schicken lassen und ein Ö- Kennzeichen beantragen und dann mit raus nehmen und reinfahren.
Ein Ö- Kurzzeitkennzeichen kannst du nicht dafür verwenden, aus dem Ausland nach Österreich zu fahren, dieses gilt nur wenn man Österreich damit verläßt.
Ist zwar jetzt OT, aber:
Für den Export aus Deutschland gibt es gar Export-Kennzeichen.
Die Kurzzeitkennzeichen haben eine andere Verwendung und sind m.W. nicht für einen Export geeignet. Zumal hier für die Beantragung die kompletten Papiere nötig sind mit gültiger HU.

Grüße

Totti
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  #8  
Alt 07.11.2023, 13:19
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Zitat:
Zitat von petzeler Beitrag anzeigen
... Wegen der Einfuhrumsatzsteuer mache ich mir keine Sorgen, denn die MWSt in Polen ist mit 23% höher als in Österreich (20%). ...
Wenn ich richtig informiert bin, gibt es keinen „Export“ oder „Import“ aus einem EU Land in ein anderes EU Land.
In diesem Fall handelt es sich um eine „Verbringung“.
Bei der Verbringung gelten Regeln und Bestimmungen eines Exports oder Imports grundsätzlich nicht, wie Zölle, Einfuhrumsatzsteuer (Zahlung und Erstattung) etc.
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  #9  
Alt 07.11.2023, 14:39
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volker1165 volker1165 ist offline
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Der Trailer ist das größere Problem, das Boot ist bezahlt und gut ist.
Ich weiss nicht, wie es in A ist, in D gäbe es nur zwei legale Möglichkeiten. Entweder Ausfuhrkennzeichen aus Polen oder auf einem Anhänger.
Ein Kennzeichen hier holen, egal ob KKZ oder richtiges, für ein Fahrzeug, was im Ausland steht, ist nicht zulässig (verbotene Fernzulassung). Ob´s einer merkt, ist eine andere Geschichte.
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will....

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  #10  
Alt 07.11.2023, 14:50
skibo skibo ist offline
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Zitat:
Zitat von volker1165 Beitrag anzeigen
Der Trailer ist das größere Problem, das Boot ist bezahlt und gut ist.
Ich weiss nicht, wie es in A ist, in D gäbe es nur zwei legale Möglichkeiten. Entweder Ausfuhrkennzeichen aus Polen oder auf einem Anhänger.
Ein Kennzeichen hier holen, egal ob KKZ oder richtiges, für ein Fahrzeug, was im Ausland steht, ist nicht zulässig (verbotene Fernzulassung). Ob´s einer merkt, ist eine andere Geschichte.
Das halte ich für ein Gerücht.
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  #11  
Alt 07.11.2023, 15:01
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volker1165 volker1165 ist offline
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macht nichts

Zitat:
Zitat von skibo Beitrag anzeigen
Das halte ich für ein Gerücht.
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  #12  
Alt 07.11.2023, 15:40
zooom zooom ist offline
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Hah, Alles ganz anders:
Neufahrzeug (Boot) über 7,5m?
Dann wird die Mehrwertsteuer in Österreich fällig, d.h. der polnische Hersteller muß Dir entweder eine mehrwertsteuerfreie Rechnung ausstellen (für das Boot), oder Dir nach dem Nachweis der Zahlung der Ö-MwSt. die PL Steuer zurückbezahlen.
Bei gebrauchten Teilen (mindestens 6 Monate alt) ist das anders. Da gilt die in PL bezahlte Umsatzsteuer.
Klingt zwar lustig, ist aber so, eine Ausnahmeregelung für Fahrzeuge im innergemeinschaftlichen Warenverkehr.
Unter 7.5m geht afaik Beides.

Ich hab da nen Link zu
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  #13  
Alt 07.11.2023, 15:42
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Zitat:
Zitat von zooom Beitrag anzeigen
d.h. der polnische Hersteller muß Dir entweder eine mehrwertsteuerfreie Rechnung ausstellen (für das Boot)
Das geht ja wohl nur mit VAT Nummer, also für Unternehmer unter sich.
Und das geht immer, auch für ein paar Schrauben.

Gruß

Totti
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  #14  
Alt 07.11.2023, 15:47
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Nein, in diesem speziellen Fall (Kauf von Neufahrzeugen im EU Ausland) ist auch die Privatperson dem Gewerbetreibenden gleichgestellt.
Zur Frage des Trailers würde ich einfach mal bei den Ö - Zulassungsbehörden nachfragen, ob man mit PL Kennzeichen mit Ö - Zugfahrzeug einreisen darf, die Ummeldung ist ja dann kein Akt. Boot für den Trailerbetrieb vorab versichern, dann sollte man auf Nummer Sicher sein.
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  #15  
Alt 07.11.2023, 15:50
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Wenn ich richtig informiert bin, gibt es keinen „Export“ oder „Import“ aus einem EU Land in ein anderes EU Land.
In diesem Fall handelt es sich um eine „Verbringung“.
Bei der Verbringung gelten Regeln und Bestimmungen eines Exports oder Imports grundsätzlich nicht, wie Zölle, Einfuhrumsatzsteuer (Zahlung und Erstattung) etc.
Es gibt so etwas wie "Differenzbesteuerung": Darum sind Amazonpreise in D niedriger als in Österreich (19% vs. 20%). Es wird die USt/MWSt in der Höhe des Empfängerlandes innerhalb der EU zur Anwendung gebracht. In meinem Fall wäre es eine Negativsteuer. Von 23% auf 20%.
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  #16  
Alt 07.11.2023, 15:53
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Zitat:
Zitat von volker1165 Beitrag anzeigen
Der Trailer ist das größere Problem, das Boot ist bezahlt und gut ist.
Ich weiss nicht, wie es in A ist, in D gäbe es nur zwei legale Möglichkeiten. Entweder Ausfuhrkennzeichen aus Polen oder auf einem Anhänger.
Ein Kennzeichen hier holen, egal ob KKZ oder richtiges, für ein Fahrzeug, was im Ausland steht, ist nicht zulässig (verbotene Fernzulassung). Ob´s einer merkt, ist eine andere Geschichte.
Ich werde mich beim ÖAMTC wegen des Trailers erkundigen. Ich meine aber, dass es so etwas wie "Überstellungskennzeichen" (in rot?) geben soll.
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  #17  
Alt 07.11.2023, 16:02
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Gibt es, zumindest in D darf aber dann kein Boot drauf sein.

Kurz gegoogelt, Folgendes gefunden:

Ziehen ausländischer Anhänger mit österreichischen Kfz
Ein Anhänger mit ausländischen Kennzeichen darf mit einem Kfz mit österreichischen Kennzeichen nur gezogen werden, wenn für den Anhänger ein österreichisches Kennzeichen verwendet wird. Dieses muss das ausländische Kennzeichen überdecken. Die Kennzeichentafel ist rot und hat dasselbe Kennzeichen wie das Zugfahrzeug. Die Verwendung eines Anhängers mit ausländischem Kennzeichen richtet sich danach, ob der Hauptwohnsitz der Lenkerin/des Lenkers außerhalb Österreichs oder in Österreich liegt.

D.h. rotes Folgekennzeichen!
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  #18  
Alt 07.11.2023, 17:01
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Zitat:
Zitat von petzeler Beitrag anzeigen
Es gibt so etwas wie "Differenzbesteuerung": Darum sind Amazonpreise in D niedriger als in Österreich (19% vs. 20%). Es wird die USt/MWSt in der Höhe des Empfängerlandes innerhalb der EU zur Anwendung gebracht. In meinem Fall wäre es eine Negativsteuer. Von 23% auf 20%.

Die Differnzbesteuerung hat mit „Verbringung von Waren innerhalb der EU“ wohl nichts zu tun, sondern wird so behandelt, wie im Inland auch.

Sie kann nur von einem Unternehmer (oder einer juristischen Person ...) in Anspruch genommen werden, nicht von Privatpersonen , die wie Du Boot und Trailer – so interpretiere ich Deinen Beitrag - gekauft haben.

Bei der Differenzbesteuerung wird lediglich die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis besteuert, z.B. bei steuerfreiem Kauf von Privatpersonen und steuerpflichtigem Verkauf durch ein Unternehmen.

Dennoch, die Differenzbesteuerung wird gem. § 25a Abs. 7 Nr. 1 Buchst. b UStG nicht auf die innergemeinschaftliche Lieferung eines neuen Fahrzeugs angewendet.

Berichtige mich bitte, wenn ich hier falsch liege.
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  #19  
Alt 07.11.2023, 17:11
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Bei der Differenzbesteuerung wird lediglich die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis besteuert, z.B. bei steuerfreiem Kauf von Privatpersonen und steuerpflichtigem Verkauf durch ein Unternehmen.

Berichtige mich bitte, wenn ich hier falsch liege.
Ja, da hast recht, ich habe den falschen Begriff gewählt, als ich darstellen wollte, dass bei unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen in unterschiedlichen EU-Ländern der Umsatzsteuersatz des Empfängerlandes zur Anwendung kommt. Wenn ich Waren bspw. in Deutschland zum Steuersatz von 19% gekauft habe und die USt auch dort entrichtet habe, muss/müsste ich bei der Verbringung nach Österreich die Differenz auf den heimischen Steuersatz von 20% an das Finanzamt abführen.
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  #20  
Alt 07.11.2023, 17:16
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Zitat von petzeler Beitrag anzeigen
Ja, da hast recht, ich habe den falschen Begriff gewählt, als ich darstellen wollte, dass bei unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen in unterschiedlichen EU-Ländern der Umsatzsteuersatz des Empfängerlandes zur Anwendung kommt. Wenn ich Waren bspw. in Deutschland zum Steuersatz von 19% gekauft habe und die USt auch dort entrichtet habe, muss/müsste ich bei der Verbringung nach Österreich die Differenz auf den heimischen Steuersatz von 20% an das Finanzamt abführen.
Das ist so nicht richtig.
Der Verkäufer weist auf der Rechnung die MwSt. des Ziellandes aus und zahlt im Rahmen seiner Umsatzsteueranmeldung entsprechend.
Schrieb ich bereits, mache ich jeden Tag...

Grüße

Totti
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  #21  
Alt 07.11.2023, 18:22
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Zitat:
Zitat von zooom Beitrag anzeigen
Hah, Alles ganz anders:
Neufahrzeug (Boot) über 7,5m?
Dann wird die Mehrwertsteuer in Österreich fällig, d.h. der polnische Hersteller muß Dir entweder eine mehrwertsteuerfreie Rechnung ausstellen (für das Boot), oder Dir nach dem Nachweis der Zahlung der Ö-MwSt. die PL Steuer zurückbezahlen.
Bei gebrauchten Teilen (mindestens 6 Monate alt) ist das anders. Da gilt die in PL bezahlte Umsatzsteuer.
Klingt zwar lustig, ist aber so, eine Ausnahmeregelung für Fahrzeuge im innergemeinschaftlichen Warenverkehr.
Unter 7.5m geht afaik Beides.

Ich hab da nen Link zu

Hi, genau das meinte ich. Hier geht es zwar um Österreich, aber das Problem könnte das gleiche sein. Das würde ich sehr genau prüfen, denn ich hätte keinen Bock, meinem Geld in Polen hinterher zu rennen, wenn ich mir das da zurückholen müsste.
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  #22  
Alt 07.11.2023, 18:27
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Das dürfte für einen Bootshändler in PL Alltagsgeschäft sein. Man sollte vielleicht von pauschalen Ressentiments Abstand nehmen.
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  #23  
Alt 07.11.2023, 18:55
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Zitat:
Zitat von zooom Beitrag anzeigen
Das dürfte für einen Bootshändler in PL Alltagsgeschäft sein. Man sollte vielleicht von pauschalen Ressentiments Abstand nehmen.
Hi!
So sollte es nicht rüberkommen, aber ich bleibe dabei, dass es im Ausland immer schwieriger ist als im Inland.


P.S.: Und noch eines: ich habe mich nicht über Polen geäußert, sondern habe nur geschrieben, wozu ich keine Lust hätte. Andere dürfen darauf Lust haben, in Polen Erstattungsguthaben anzuhäufen.
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Geändert von blondini (07.11.2023 um 19:00 Uhr)
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  #24  
Alt 07.11.2023, 19:07
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Zitat:
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Das ist so nicht richtig.
Der Verkäufer weist auf der Rechnung die MwSt. des Ziellandes aus und zahlt im Rahmen seiner Umsatzsteueranmeldung entsprechend.
Schrieb ich bereits, mache ich jeden Tag...

Grüße

Totti
Dann bezahlt der Käufer dem Polen die Ö-USt in der Hoffnung das der die korrekt abführt ? Ich kenn innergemeinschaftliche Lieferungen anders.
Vielleicht sagt der TE mal ob das Boot nun > oder < 7,5 m ist.
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  #25  
Alt 07.11.2023, 19:20
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Hi!

Nee, du zahlst im Kaufland keine Umsatzsteuer, sondern zahlst an dein Heimatfinanzamt. Wie gesagt, es handelt sich um eine Ausnahme, deswegen mein Rat zur Vorsicht.
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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