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  #1  
Alt 27.01.2025, 01:47
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Puuh Puuh ist offline
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Standard Antifouling mit VC17 - neu streichen oder anschleifen?

Moin!
Bisher habe ich VC17 jedes Jahr neu gestrichen.
Letztes Jahr bin ich mit meinem Boot (Marex Consul) aber sehr wenig gefahren. Deshalb frage ich mich, ob ein Neuanstrich wirklich notwendig ist. Habe mal gehört, den Altanstrich nur anschleifen reicht auch. Hat jemand damit Erfahrungen? Gute oder schlechte?
Boot steht im Winterlager an Land. Ungeheizte Halle.
Mein VC17 wird im Wasser schwarz. Wenn man jetzt anschleift, kommt dann die Kupferfarbe wieder zum Vorschein? Vermutlich nicht, oder? Und vor allem: Kommt die AF-Wirkung wieder?
Bisschen skeptisch bin ich ja. 🫤
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Gruß Volker
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  #2  
Alt 27.01.2025, 03:36
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Kladower Kladower ist gerade online
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Standard

Moin Volker,
VC17m bitte nicht anschleifen. Entweder gründlich abwaschen (z.B. mit grünem Haushaltsschwamm) und überstreichen oder einfach gar nichts machen. In einem anderen Thread berichtet Fraenkie, dass er mit VC17m jahrelang ohne Neuanstrich im Süßwasser unterwegs war. Ich lasse den Neuanstrich dieses Jahr vermutlich auch mal ausfallen, obwohl ich noch 2 Dosen VC17m gebunkert habe.
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Viele Grüße
Gerhard

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  #3  
Alt 27.01.2025, 11:43
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Segelmatt Segelmatt ist offline
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Mit dem Segelboot (Ijsselmeer/Noordzee) haben wir immer VC17m genutzt und maximal jede zweite Saison neu aufgetragen. Und tatsächlich ohne anschleifen.
War nie ein Problem, warum also beim MoBo?

Grüße

Matthias.
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  #4  
Alt 27.01.2025, 14:00
kapitaenwalli kapitaenwalli ist offline
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Moin

Wie im Datenblatt zu lesen:

Ordentlich reinigen, im Herbst am Besten. Dann einfach auftragen.

Das wird künftig wohl erstmal VC Offshore oder GTI 30 oder ähnliche Produkte vom Bauhaus oder Compass werden. Wie es dann weitergeht, werden wir sehen.
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Gruß und gute Fahrt

Tot bist du erst, wenn keiner mehr über dich spricht (B.Brecht) Hommage an K.F.

Kapitaenwalli
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  #5  
Alt 27.01.2025, 17:46
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VC 17 muss nicht angeschliffen werden.
Im Herbst anständig reinigen, im Frühjahr neu aufbringen
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Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #6  
Alt 27.01.2025, 18:00
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Zitat:
Zitat von 45meilen Beitrag anzeigen
VC 17 muss nicht angeschliffen werden.
Im Herbst anständig reinigen, im Frühjahr neu aufbringen
Nei auftragen wird schwer da es ja verboten wurde ..
Ich habe immer im Herbst schon gestrichen..
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Gruß Volker
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  #7  
Alt 28.01.2025, 00:30
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OK Danke vielmals.
Wie gesagt, ich habe immer jedes Jahr im Frühjahr neu gestrichen, natürlich nach gründlicher Reinigun im Herbst.
Die Frage war eigentlich nur, ob ich diesmal statt neu streichen nur anschleifen kann, ohne streichen. Hatte irgendwo mal gelesen, dass man dadurch das AF sozusagen wieder "aktiviert“.
Naja, dann lass ich das. Mal sehen, ob das alte AF such so noch wirkt.
VC 17 habe ich übrigens im Herbst noch die letzten vier Pötte vom Bauhaus aufgekauft. Aktion Eichhörnchen! 😏
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  #8  
Alt 28.01.2025, 03:56
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Nei auftragen wird schwer da es ja verboten wurde ..
Außer der Behauptung in einigen Online-Shops habe ich noch kein Verbot gesehen. Bisher hat International das Produkt nur vom Markt genaommen, Kupfer-Antifoulings anderer Hersteller werden weiter verkauft.
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  #9  
Alt 28.01.2025, 08:47
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Also scheinbar ist das schon richtig "verboten".

Der Verkauf ist noch bis zum 30. April 2024 erlaubt. Ab dem 02. November 2024 darf das Produkt nicht mehr verwendet und gelagert werden!

https://www.tegeler-segel-club.de/um...anstriche.html

Und das wird ja immer noch schlimmer.

Ich habe es deshalb letztes Frühjahr "in vorauseilendem Gehorsam" schon nicht mehr verwendet. Aber ich habe auch in voller Öffentlichkeit im Winterlager im Hafen gestrichen an nem Gewässer wo sie besonders hysterisch sind.

Zur Frage "anschleifen": Das bringt m.M. nach nichts. Das Zeugs funktioniert, und irgendwann funktioniert´s gar nimmer. Überhaupt lässt sich das Zeugs fast net schleifen. Bilder in #4. Weiter ging´s net runter (an den Stellen wo es so wie es sein muss gehalten hat).

https://www.boote-forum.de/showthrea...ht=Antifouling

Geändert von Fraenkie (28.01.2025 um 08:52 Uhr)
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  #10  
Alt 28.01.2025, 09:11
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Also scheinbar ist das schon richtig "verboten".

Der Verkauf ist noch bis zum 30. April 2024 erlaubt. Ab dem 02. November 2024 darf das Produkt nicht mehr verwendet und gelagert werden!

https://www.tegeler-segel-club.de/umwelt/aktuelles/1608-umwelt-unterwasseranstriche.html
Das ist eine der handvoll Quellen, die das behaupten. Allerdings ohne Angabe einer Rechtsgrundlage, die sie auch auf Nachfrage nicht nennen können.
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  #11  
Alt 28.01.2025, 09:42
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Zitat:
Zitat von Kladower Beitrag anzeigen
Das ist eine der handvoll Quellen, die das behaupten. Allerdings ohne Angabe einer Rechtsgrundlage, die sie auch auf Nachfrage nicht nennen können.
Vielleicht kann der dir die wahre "Quelle" im Original nennen, zur Verfügung stellen.

https://www.ihk.de/freiburg/innovati...b-2025-6178190

Wilfried Baumann
0761 3858-868

Oder hier gibt´s einen "Helpdesk"..........

Ich glaube aber, man muss Anwalt oder sowas -und sehr geduldig- sein um den Dschungel zu durchforsten.

Ich glaub´s halt einfach, wenn´s so viele behaupten
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  #12  
Alt 28.01.2025, 09:45
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Vielleicht kann der dir die wahre "Quelle" im Original nennen, zur Verfügung stellen.

https://www.ihk.de/freiburg/innovati...b-2025-6178190

Wilfried Baumann
0761 3858-868

Oder hier gibt´s einen "Helpdesk"..........

Ich glaube aber, man muss Anwalt oder sowas -und sehr geduldig- sein um den Dschungel zu durchforsten.

Ich glaub´s halt einfach, wenn´s so viele behaupten
ich hab auch mal ein Schreiben direkt bei International gefunden ... leider finde ich dies auf die Schnell nicht mehr...
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  #13  
Alt 28.01.2025, 09:54
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Kladower Beitrag anzeigen
Das ist eine der handvoll Quellen, die das behaupten. Allerdings ohne Angabe einer Rechtsgrundlage, die sie auch auf Nachfrage nicht nennen können.
wenn ich da richtig verstehe müssen biozidhaltige Antifoulingprodukte in der EU eine Evaluierung entweder nach EU Directive 98/8/EC oder nach (Regulation (EU) No 528/2012, bevor der Vertrieb in der EU erlaubt ist. Es gibt eine Ausnahme für Produkte, die vor dem Jahr 2000 bereits im Vertrieb waren - diese dürfen/durften bis zur nachträglichen Durchführung der Evaluierung auch ohne diese weiter vertrieben werden, allerdings ist genau diese Evaluierung für VC17m (durchgeführt von der finnischen TUKES) offenbar aufgrund zu hohem Gehalt an Kupfer negativ verlaufen - und bei einem negativem Ergebnis folgt daraus ein Verkaufs- und Anwendungsverbot.

Die aktuell evaluierten (und damit nach derzeitigem Stand definitiv auch weiterhin zum Vertrieb zugelassenen) Produkte kann man sich hier anschauen: European Chemicals Agency

lg, justme
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  #14  
Alt 28.01.2025, 09:54
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Ich glaub´s halt einfach, wenn´s so viele behaupten
Der Tegeler Segel-Club und die Firma Sprenger sind für mich nicht viele
Zwei andere Aussagen;
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  #15  
Alt 28.01.2025, 10:43
Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von Kladower Beitrag anzeigen
Der Tegeler Segel-Club und die Firma Sprenger sind für mich nicht viele
Zwei andere Aussagen;
Man kann da noch zig andere "Aussagen" finden.
So oder so. Oder sogar solche (aus den USA!), dass man kein Boot mit VC17 kaufen soll, weil es eine Komplettsanierung des UW-Schiffes bedarf......(scheinbar -sogar- auch dort nimmer gern gesehen).

Ich wollte es doch auch nicht glauben. Praktisch jeder am Bodensee hat (hatte) VC 17 drauf. Und dort wird das Sediment im Hafen sogar von manchen Gruppen auf´s feinste analysiert, und sie haben nichts gefunden.

Als ich aber letztes Frühjahr in den Hafen kam (der ist natürlich nach dem "Blauen Anker" Umweltzertifiziert (ja, sowas gibt´s )) war ein Aushang am schwarzen Brett. -Verboten ab...- (Also verboten heisst nicht, dass es sofort runter muss, aber eben nimmer verstrichen werden darf ab....) .Alle Boote, bei denen das AF neu gemacht war hatten was anderes drauf.

Und ich wurde sogar explizit angesprochen -von nem Segelclub Vorstand- was ich da vermalere. Der schien "Auskenner" zu sein, hat er doch für seinen Club die Pamphlete auch vorbereitet.

Wenn die Junior-Chefs des Hafenbesitzer-Clans vorbei gekommen wären und ich hätte VC17 Dosen dastehen gehabt hätte wahrscheinlich der Baum gebrannt.

Über Sinn oder Unsinn brauch ich -dort zumindest- net philosophieren.

Bei mir in der Garage hätt ich vielleicht auch nochmal VC17 drübergejaucht.

Geändert von Fraenkie (28.01.2025 um 10:51 Uhr)
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  #16  
Alt 29.01.2025, 06:44
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Bei mir in der Garage hätt ich vielleicht auch nochmal VC17 drübergejaucht.
Meine Reste werde ich auf dem Gelände unseres MoBo-Clubs auch jeden Fall noch verbrauchen.
Im Februar gehe ich zu einem Vortrag zum Thema Antifouling, Referent ist Obmann für Umweltschutz des Berliner Segler-Verbands. Mal sehen, was der so erzählt.
__________________
Viele Grüße
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  #17  
Alt 29.01.2025, 07:20
Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von Kladower Beitrag anzeigen
Meine Reste werde ich auf dem Gelände unseres MoBo-Clubs auch jeden Fall noch verbrauchen.
.
.
..
In "neutraler" Dose
So wie man in den USA den Alk. to go verkauft kriegt.
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  #18  
Alt 29.01.2025, 07:32
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Das ist alles sehr gut nachzulesen auf der SVB Seite. https://www.svb.de/de/information/an...erordnung-2025

Dort werden auch die Auswirkungen der neuen Biozidverordnung (ChemBiozidDV) ab/seit 01.01.25 erklärt.
SVB schreibt, dass Kunden bereits vorhandene Antifouling Bestände bedenkenlos verwenden können….
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Gruß *


Nich dran fummeln wenn't löppt!
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  #19  
Alt 29.01.2025, 09:51
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Warum fragt ihr nicht einfach den Hersteller/Lieferanten ?
Der sollte doch wissen, was ab wann verboten ist oder auch nicht.
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  #20  
Alt 29.01.2025, 10:01
horstj horstj ist offline
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Zitat:
Zitat von Puuh Beitrag anzeigen
Deshalb frage ich mich, ob ein Neuanstrich wirklich notwendig ist. Habe mal gehört, den Altanstrich nur anschleifen reicht auch.
ein Anstrich ist notwendig, wenn das AF abgenutzt ist, also der Primer darunter rauskommt. Ansonsten Reinigen oder Feinschliff.
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  #21  
Alt 29.01.2025, 10:02
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Zitat:
Zitat von Gela Beitrag anzeigen
Warum fragt ihr nicht einfach den Hersteller/Lieferanten ?
Der sollte doch wissen, was ab wann verboten ist oder auch nicht.
Der empfiehlt ja schon den nachfolgender und hat vc17m nicht mehr im Programm
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  #22  
Alt 29.01.2025, 12:28
Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von horstj Beitrag anzeigen
ein Anstrich ist notwendig, wenn das AF abgenutzt ist, also der Primer darunter rauskommt. Ansonsten Reinigen oder Feinschliff.
Und das kann 15 Jahre und mehr dauern

https://www.boote-forum.de/showthrea...ht=Antifouling
https://www.boote-forum.de/showthrea...ht=Antifouling

Franky, der faule Barbar, der nix mehr hasst als Schichtenweise alte Farbe auf Oberflächen
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  #23  
Alt 29.01.2025, 12:34
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Sternchen Beitrag anzeigen
Das ist alles sehr gut nachzulesen auf der SVB Seite. https://www.svb.de/de/information/an...erordnung-2025

Dort werden auch die Auswirkungen der neuen Biozidverordnung (ChemBiozidDV) ab/seit 01.01.25 erklärt.
SVB schreibt, dass Kunden bereits vorhandene Antifouling Bestände bedenkenlos verwenden können….
das sind zwei verschiedene Sachen, wenn ich das richtig verstanden habe:

-zum Einen gibt es die ChemBiozidDV, die die Abgabe von (erlaubten) biozidhaltigen Produkten insbesondere, aber nicht nur an Endverbraucher regelt - das ist eine komplett neue Verordnung, die bestimmte Voraussetzungen für die Abgabe von u.a. Antifouling stellt.

Diese Verordnung trifft aber keinerlei Verkaufsverbote für bestimmte Produkte, sondern regelt nur das "wie", daher resultiert aus dieser Verordnung auch kein Verkaufsverbot für VC17m.
Völlig unabhängig davon gibt es aber eine schon deutlich länger existierende Vorschrift, nach der biozidhaltige Produkte eine Zulassung benötigen, um überhaupt auf dem Markt angeboten zu werden, nämlich die REGULATION (EU) No 528/2012 - und genau diese (nachträglich durchgeführte, weil das Produkt vorher bereits auf dem Markt verfügbar war) Bewertung ist bei VC17m negativ ausgefallen, d.h. das Produkt hat die Prüfung nicht bestanden. Daraus folgt dann unmittelbar ein Verkaufs- und Anwendungsverbot in der gesamten Union, so daß VC17m auch nicht mehr nach den Regeln der ChemBiozidDV vertrieben werden darf.

lg, justme
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  #24  
Alt 29.01.2025, 13:13
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Ich hab mich ein bisschen durch dieses "REACH" usw. durchgescrollt.
Beruflich haben wir auch mit diesen Regeln zu PFAS (diese "Ewigkeitschemikalien", bei uns zum Bsp. in Fetten drin) zu tun -mit professioneller Beratung natürlich.

Ich habe das so verstanden, dass ein Produkt net verboten wird.
Sondern zugelassen werden muss.
Für jeweils 10 Jahre.
Wenn die 10 Jahre um sind und das Zeug´s passt nimmer in diese Welt gibt´s keine Zulassung mehr, und das war´s. Und VC17 zum Bsp. gibt´s halt schon Ewig, und jetzt halt nimmer, Zulassung (oder die Karenzzeit für ein ehemals nicht zulassungspflichtiges Produkt) abgelaufen.
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