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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 21.02.2016, 20:58
elbschiffer elbschiffer ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 12.11.2011
Ort: Mittelelbe/JL
Beiträge: 13
Boot: Linder Catch, 30PS Suzuki
1 Danke in 1 Beitrag
Standard Boot auf eigenem Grundstück abstellen ?

Hallo,
habe gehört das man sein Boot nicht auf seinem eigenem Grundstück abstellen darf, zumindest was Wohngebiete betrifft.
Aber wenn das Boot auf einem Trailer liegt sieht das wohl wieder anders aus.

Kann jemand genaueres zu diesem Thema sagen ?
Oder hat jemand schon Bekanntschaft gemacht mit diesem komischen Gesetz.

Wenn ich ein Trailerboot habe und kein Liegeplatz, muss ich es doch irgendwo hinstellen können !

Gruß
Elbschiffer
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  #2  
Alt 21.02.2016, 21:10
Segler85 Segler85 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 11.08.2015
Beiträge: 202
177 Danke in 73 Beiträgen
Standard

Ist bei uns in der Gegend gang und gäbe. Jeder stellt sein Trailerboot zu Hause ab, wenn der Platz da ist.

Sollte sowas verboten sein, gibt es hier vielleicht einfach keine Kläger. Aber was soll denn gegen ein mobiles und transportables Trailerboot sprechen? Dann müssten doch auch Wohnwagen verboten sein?

Gruß Jan
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  #3  
Alt 21.02.2016, 21:13
Schnitzelkauer Schnitzelkauer ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 25.05.2010
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 109
Boot: Hellwig Poros
116 Danke in 56 Beiträgen
Standard

Das ist sicher in städtischen "Gesetzen" festgelegt.
Kommt wohl immer drauf an in welcher Weise abgestellt wird.
Ein Wohnwagen der auch "bewohnt" wird ist meines Wissens nach generell verboten, da er als Haus bzw. Bau zählt.
Kurzzeitig kein Problem wenn man mal über Nacht Besuch hat.
Aber das abstellen auf eigenem Grund (Eigentum, nicht gepachtet) sollte kein Problem sein.
Anders sieht es zum Beispiel in meinem Garten aus. Der ist zum Beispiel von der Gemeinde gepachtet, und dort darf nichts hin was nicht im Pachtvertrag erlaubt wäre.
Was mir Wurst ist weil ich mein Boot samt Trailer dort über Winter stehen habe, wird in dieser Zeit eh nicht kontrolliert.
Wie gesgat in bezug auf Boot dürfte das keinerlei Probleme darstellen, im Gegensatz zu einem Wohnwagen.
Mal Stadtverordnungen durchforsten !
__________________
Gruß
Marc
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  #4  
Alt 21.02.2016, 21:15
Micha123 Micha123 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 15.09.2013
Ort: Falkensee
Beiträge: 192
Boot: Hohmann H2
72 Danke in 47 Beiträgen
Standard

Interessantes Thema...
Rein rechtlich darf ein Boot auf einem Trailer in einer Garage stehen, ohne Trailer nach einigen Bauordnungen nicht. Wird aber seltenst kontrolliert...
Auf dem Grundstück selbst???
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  #5  
Alt 21.02.2016, 21:17
werner3 werner3 ist gerade online
Fleet Captain
 
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Ort: Niedersachsen
Beiträge: 907
Boot: Drago 601 WB
978 Danke in 380 Beiträgen
Standard

Habe ich noch nie gehört, aber man lernt ja jeden Tag dazu.

Gruß
Werner
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  #6  
Alt 21.02.2016, 21:20
Benutzerbild von GunKraus
GunKraus GunKraus ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 29.08.2005
Ort: Magdeburg
Beiträge: 2.252
Boot: Yamarin 5800 bc
3.855 Danke in 1.548 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von elbschiffer Beitrag anzeigen
Hallo,
habe gehört das man sein Boot nicht auf seinem eigenem Grundstück abstellen darf, zumindest was Wohngebiete betrifft.
Was Du so alles hörst...
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  #7  
Alt 21.02.2016, 21:20
Benutzerbild von torty39
torty39 torty39 ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 29.04.2013
Ort: Berlin
Beiträge: 833
Boot: Fiberline G17 / Johnson 70 PS
1.130 Danke in 483 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Micha123 Beitrag anzeigen
Interessantes Thema...
Rein rechtlich darf ein Boot auf einem Trailer in einer Garage stehen, ohne Trailer nach einigen Bauordnungen nicht. Wird aber seltenst kontrolliert...
Auf dem Grundstück selbst???
Wer denkt sich so etwas aus
__________________
Grüße vom Müggelsee aus Berlin

Torty

-----------------------------------------------------
Jedes Boot ist besser als kein Boot !
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  #8  
Alt 21.02.2016, 21:24
Thom@s Thom@s ist offline
Captain
 
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Boot: Searay 305
722 Danke in 306 Beiträgen
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Hallo Elbschiffer,
Also warum solltest Du Dein Boot nicht auf deinem Grundstück abstellen dürfen?
Zunächst ist ein Boot rechtlich nichts besonderes. Also wenn Du eine Kinderschaukel in deinen Garten stellen darfst, kannst Du auch ein Boot da reinstellen.
Ich hatte einst einmal ein Problem mit einem alten KFZ, welches ich in meinem Garten stehen hatte. Da hat der nette Nachbar aus welchen Gründen auch immer die Polizei gerufen, weil ihn das irgendwie gestört hat. Die kamen dann mit Umweltschutz etc. daher, sprich tropft da Öl ins Erdreich und all diese Dinge. Könnte ich aber entkräften und dann war 10 Jahre Ruhe. Okay die Kiste ist in der Zeit so was von weggerostet, dass ich die gleich entsorgen hätte können.
LG
Thomas
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  #9  
Alt 21.02.2016, 21:37
ferenc ferenc ist offline
Admiral
 
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12.795 Danke in 5.868 Beiträgen
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Auch wenn es vermutlich keine Einschränkungen gibt, kann es sein, das in der Bauordnung Beschränkungen oder Auflagen vorgesehen sind.

Im ländlichen Umfeld sicher kein Problem, im städtischen denkbar.

So fällt mir Brandschutz ein, der zum Beispiel eine Brandschutzmauer erforderlich macht.

Üblicherweise sind Baubehörden sehr freundlich und hilfsbereit, aber man kann auch schlafende Hunde wecken.
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  #10  
Alt 21.02.2016, 21:38
indra indra ist offline
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Auf meinen Grundstück stelle ich ab was ich will(außer Sondermüll)-wer soll das verbieten ?


Gruß Uwe
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  #11  
Alt 21.02.2016, 21:47
Benutzerbild von checki
checki checki ist offline
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Zitat:
Zitat von Thom@s Beitrag anzeigen
Hallo Elbschiffer,
Also warum solltest Du Dein Boot nicht auf deinem Grundstück abstellen dürfen?
ZB.aus brandschutztechnischeb Gründen, weil Grenzabstände dann evtl. nicht mehr eingehalten werden oder weil Dein Nachbar auf eine 3,5 Meter hohe Wand schauen muß..... Es gibt Regionen in D, da muß man für das Abstellen auf eigenem Grund eine Baugenehmigung beantragen...
Es gibt also durchaus nachvollziehbare Gründe für eine Regulierung je nach Ortslage.
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #12  
Alt 21.02.2016, 22:01
Thom@s Thom@s ist offline
Captain
 
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Zitat:
Zitat von ferenc Beitrag anzeigen
Auch wenn es vermutlich keine Einschränkungen gibt, kann es sein, das in der Bauordnung Beschränkungen oder Auflagen vorgesehen sind.

Im ländlichen Umfeld sicher kein Problem, im städtischen denkbar.

So fällt mir Brandschutz ein, der zum Beispiel eine Brandschutzmauer erforderlich macht.

Üblicherweise sind Baubehörden sehr freundlich und hilfsbereit, aber man kann auch schlafende Hunde wecken.
Hi Frank,
Genau wie Du sagst, die Bauordung sticht manchmal. Aber ein Boot gilt hier sicherlich nicht als Bauwerk, insbesondere wenn es mobil ist also nicht als Immobilie gilt. Und genau da geht es los: Boot auf dem Trailer ist klar mobil, aber Boot ohne Trailer? und da geht es meines Wissens um die Größe des umbauten Raums, um als Immobilie zu gelten. Aber wenn es offensichtlich ist, dass man in dem Boot (aus dem kein Öl oder Benzin in den Boden sickert) auf dem Grundstück nicht seinen Lebensmiittelpunkt hat, dann sollte es null Problemo sein
LG
Thomas
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  #13  
Alt 21.02.2016, 22:05
Benutzerbild von Giligan
Giligan Giligan ist offline
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Mir hat ein Bauer erzählt das der Heuwagen auf seinem Acker, mit einer Hinweistafel zu seinem Hof ein Bauwerk darstellt, wenn er nicht regelmäßig umgestellt wird.
Gilt, soweit ich weiß, in manchen Orten sich für andere Anhänger.

Willy
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  #14  
Alt 21.02.2016, 22:06
indra indra ist offline
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
ZB.aus brandschutztechnischeb Gründen, weil Grenzabstände dann evtl. nicht mehr eingehalten werden oder weil Dein Nachbar auf eine 3,5 Meter hohe Wand schauen muß..... Es gibt Regionen in D, da muß man für das Abstellen auf eigenem Grund eine Baugenehmigung beantragen...
Es gibt also durchaus nachvollziehbare Gründe für eine Regulierung je nach Ortslage.
upps das hab ich nicht gewußt,bloß gut das ich in einer ländlichen Region
wohne.

Gruß Uwe
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  #15  
Alt 21.02.2016, 22:07
horstj horstj ist offline
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Hallo,
richtig, es gibt immer mal wieder Urteile, die sich mit der Nutzung von Wohngebieten beschäftigen. Dabei werden "Wohnzwecke" sehr weit in den Vordergrund gerückt. Dabei wurden auch schon die Winterlagerung eines privaten Bootes untersagt.
ABER: das ganz hängt natürlich von der Nachbarschaft und dem Lebensumfeld ab. Am Bodden würde man sich über solche Gedanken kaputtlachen. In Stuttgart sieht das anders aus.
__________________
Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/
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  #16  
Alt 21.02.2016, 22:11
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checki checki ist offline
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Mir hat ein Bauer erzählt das der Heuwagen auf seinem Acker, mit einer Hinweistafel zu seinem Hof ein Bauwerk darstellt, wenn er nicht regelmäßig umgestellt wird.
Gilt, soweit ich weiß, in manchen Orten sich für andere Anhänger.

Willy
Es gibt Inseln in D, da gelten schwere Holzstapel als Bauwerk.

http://www.spiegel.de/panorama/gesel...a-1075241.html
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Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #17  
Alt 21.02.2016, 22:24
ferenc ferenc ist offline
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Zitat:
Zitat von Thom@s Beitrag anzeigen
Hi Frank,
Genau wie Du sagst, die Bauordung sticht manchmal. Aber ein Boot gilt hier sicherlich nicht als Bauwerk, insbesondere wenn es mobil ist also nicht als Immobilie gilt. Und genau da geht es los: Boot auf dem Trailer ist klar mobil, aber Boot ohne Trailer? und da geht es meines Wissens um die Größe des umbauten Raums, um als Immobilie zu gelten. Aber wenn es offensichtlich ist, dass man in dem Boot (aus dem kein Öl oder Benzin in den Boden sickert) auf dem Grundstück nicht seinen Lebensmiittelpunkt hat, dann sollte es null Problemo sein
LG
Thomas
Wobei manche Baubehörde schon von einem festen Abstellen ausgeht, wenn das Boot, oder der Wohnwagen drei Monate an einer Stelle steht.
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  #18  
Alt 21.02.2016, 22:49
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
Fleet Admiral
 
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hatten wir erst vor ein paar jahren hier.
am Bodensee wurde es einigen Bootseignern verboten ihre Boote auf dem Grunsstück abztustellen.

Suchfunktion könnte helfen.
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  #19  
Alt 21.02.2016, 22:55
Fletcher 147 Fletcher 147 ist offline
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Das Thema hatten wir schon mal (Stellplatz,Sondereigentum)

Ich wollte einen Carport für mein Boot bauen ,deswegen war ich erst auf der Gemeinde und dann beim Kreisbauamt .
Carport`s und Autoabstellplätze sind für Autos vorgesehen ...fals es die lieben Nachbarn wollen könnte das zu Problemen kommen ...
Ist das Grundstück groß genug (Grenzabstand beachten) darf ich ein Boot (auf meinem Grundstück) ohne bedenken abstellen und auch einen Unterstand dafür bauen.

mfg.Fritz der die Info vom Kreisbauamt Heppenheim (Kreis Bergstraße) hat
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  #20  
Alt 21.02.2016, 22:57
Benutzerbild von GunKraus
GunKraus GunKraus ist offline
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Zitat:
Zitat von ferenc Beitrag anzeigen
Üblicherweise sind Baubehörden sehr freundlich und hilfsbereit, aber man kann auch schlafende Hunde wecken.
näh, sind sie nicht, habe täglich mit ihnen zu tun.


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  #21  
Alt 21.02.2016, 22:59
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GunKraus GunKraus ist offline
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Zitat:
Zitat von ferenc Beitrag anzeigen
Wobei manche Baubehörde schon von einem festen Abstellen ausgeht, wenn das Boot, oder der Wohnwagen drei Monate an einer Stelle steht.
Das gilt für den öffentlichen Raum, nicht für Privatgrundstücke.

Nein, nein, dieses bischen Freiheit, ein Boot auf dem eigenen Grundstück abzustellen hat man schon noch.

Beruhigt Euch Leute.


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  #22  
Alt 21.02.2016, 23:22
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Zitat:
Zitat von GunKraus Beitrag anzeigen
Das gilt für den öffentlichen Raum, nicht für Privatgrundstücke.

Nein, nein, dieses bischen Freiheit, ein Boot auf dem eigenen Grundstück abzustellen hat man schon noch.

Beruhigt Euch Leute.


Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk HD

ist das so ? hier mal zwei links wo anders geurteilt wurde.

http://www.radziwill.info/bundesverw...-problematisch

http://vghmannheim.de/pb/,Lde/1213680/?LISTPAGE=1213620
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  #23  
Alt 21.02.2016, 23:26
ferenc ferenc ist offline
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Zitat:
Zitat von GunKraus Beitrag anzeigen
näh, sind sie nicht, habe täglich mit ihnen zu tun.


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Das hatte ich auch und ich kam bis auf wenige sehr gut mit denen aus. Und wenn nicht, so war deren Störrigkeit oft politisch motiviert

Aber es ist ja auch immer die Sache mit dem Wald und dem Rufen.

Edit: Selbst auf dem eigenen Grund und Boden kann auf einem PKW Stellplatz das Abstellen eines Wohnwagens oder Bootes versagt werden.

Dennoch werden auch Genehmigungen versagt, obwohl der Antrag positiv zu bescheiden wäre

Ob der Fragesteller nun weiter gekommen ist

Geändert von ferenc (21.02.2016 um 23:33 Uhr)
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  #24  
Alt 21.02.2016, 23:43
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GunKraus GunKraus ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Ok, habe diese komischen Urteile gelesen.
Ist alles etwas absurd, da Nebenanlagen zur Unterbringung dieser "Gegenstände" dann wieder genehmigungsfrei sind.

Nun wenn denn eine Garage oder Unterstellplatz das Problem löst...,

Ich glaube, der Typ hatte nen miesen Anwalt.
Nebenanlage ist es nicht.
Bauliche Anlage ist es nicht.
Es ist ein großer Gegenstand. Weil Kraftfahrzeug darf es auch nicht sein...
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  #25  
Alt 21.02.2016, 23:46
Benutzerbild von GunKraus
GunKraus GunKraus ist offline
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Zitat:
Zitat von ferenc Beitrag anzeigen
Das hatte ich auch und ich kam bis auf wenige sehr gut mit denen aus. Und wenn nicht, so war deren Störrigkeit oft politisch motiviert

Aber es ist ja auch immer die Sache mit dem Wald und dem Rufen.

Edit: Selbst auf dem eigenen Grund und Boden kann auf einem PKW Stellplatz das Abstellen eines Wohnwagens oder Bootes versagt werden.

Dennoch werden auch Genehmigungen versagt, obwohl der Antrag positiv zu bescheiden wäre

Ob der Fragesteller nun weiter gekommen ist
Du hast mit Baubehörden zu tun?
Hmmm welche Art von Antrag soll man denn hier stellen?
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