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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Boot auf eigenem Grundstück abstellen ?
Hallo,
habe gehört das man sein Boot nicht auf seinem eigenem Grundstück abstellen darf, zumindest was Wohngebiete betrifft. Aber wenn das Boot auf einem Trailer liegt sieht das wohl wieder anders aus. Kann jemand genaueres zu diesem Thema sagen ? Oder hat jemand schon Bekanntschaft gemacht mit diesem komischen Gesetz. Wenn ich ein Trailerboot habe und kein Liegeplatz, muss ich es doch irgendwo hinstellen können ! Gruß Elbschiffer |
#2
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Ist bei uns in der Gegend gang und gäbe. Jeder stellt sein Trailerboot zu Hause ab, wenn der Platz da ist.
Sollte sowas verboten sein, gibt es hier vielleicht einfach keine Kläger. Aber was soll denn gegen ein mobiles und transportables Trailerboot sprechen? Dann müssten doch auch Wohnwagen verboten sein? Gruß Jan |
#3
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Das ist sicher in städtischen "Gesetzen" festgelegt.
Kommt wohl immer drauf an in welcher Weise abgestellt wird. Ein Wohnwagen der auch "bewohnt" wird ist meines Wissens nach generell verboten, da er als Haus bzw. Bau zählt. Kurzzeitig kein Problem wenn man mal über Nacht Besuch hat. Aber das abstellen auf eigenem Grund (Eigentum, nicht gepachtet) sollte kein Problem sein. Anders sieht es zum Beispiel in meinem Garten aus. Der ist zum Beispiel von der Gemeinde gepachtet, und dort darf nichts hin was nicht im Pachtvertrag erlaubt wäre. Was mir Wurst ist weil ich mein Boot samt Trailer dort über Winter stehen habe, wird in dieser Zeit eh nicht kontrolliert. Wie gesgat in bezug auf Boot dürfte das keinerlei Probleme darstellen, im Gegensatz zu einem Wohnwagen. Mal Stadtverordnungen durchforsten !
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Gruß Marc |
#4
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Interessantes Thema...
Rein rechtlich darf ein Boot auf einem Trailer in einer Garage stehen, ohne Trailer nach einigen Bauordnungen nicht. Wird aber seltenst kontrolliert... Auf dem Grundstück selbst??? |
#5
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Habe ich noch nie gehört, aber man lernt ja jeden Tag dazu.
Gruß Werner |
#6
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Was Du so alles hörst...
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#7
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Wer denkt sich so etwas aus
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Grüße vom Müggelsee aus Berlin Torty ----------------------------------------------------- Jedes Boot ist besser als kein Boot ! |
#8
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Hallo Elbschiffer,
Also warum solltest Du Dein Boot nicht auf deinem Grundstück abstellen dürfen? Zunächst ist ein Boot rechtlich nichts besonderes. Also wenn Du eine Kinderschaukel in deinen Garten stellen darfst, kannst Du auch ein Boot da reinstellen. Ich hatte einst einmal ein Problem mit einem alten KFZ, welches ich in meinem Garten stehen hatte. Da hat der nette Nachbar aus welchen Gründen auch immer die Polizei gerufen, weil ihn das irgendwie gestört hat. Die kamen dann mit Umweltschutz etc. daher, sprich tropft da Öl ins Erdreich und all diese Dinge. Könnte ich aber entkräften und dann war 10 Jahre Ruhe. Okay die Kiste ist in der Zeit so was von weggerostet, dass ich die gleich entsorgen hätte können. LG Thomas |
#9
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Auch wenn es vermutlich keine Einschränkungen gibt, kann es sein, das in der Bauordnung Beschränkungen oder Auflagen vorgesehen sind.
Im ländlichen Umfeld sicher kein Problem, im städtischen denkbar. So fällt mir Brandschutz ein, der zum Beispiel eine Brandschutzmauer erforderlich macht. Üblicherweise sind Baubehörden sehr freundlich und hilfsbereit, aber man kann auch schlafende Hunde wecken. |
#10
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Auf meinen Grundstück stelle ich ab was ich will(außer Sondermüll)-wer soll das verbieten ?
Gruß Uwe |
#11
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Zitat:
Es gibt also durchaus nachvollziehbare Gründe für eine Regulierung je nach Ortslage.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#12
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Zitat:
Genau wie Du sagst, die Bauordung sticht manchmal. Aber ein Boot gilt hier sicherlich nicht als Bauwerk, insbesondere wenn es mobil ist also nicht als Immobilie gilt. Und genau da geht es los: Boot auf dem Trailer ist klar mobil, aber Boot ohne Trailer? und da geht es meines Wissens um die Größe des umbauten Raums, um als Immobilie zu gelten. Aber wenn es offensichtlich ist, dass man in dem Boot (aus dem kein Öl oder Benzin in den Boden sickert) auf dem Grundstück nicht seinen Lebensmiittelpunkt hat, dann sollte es null Problemo sein LG Thomas
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#13
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Mir hat ein Bauer erzählt das der Heuwagen auf seinem Acker, mit einer Hinweistafel zu seinem Hof ein Bauwerk darstellt, wenn er nicht regelmäßig umgestellt wird.
Gilt, soweit ich weiß, in manchen Orten sich für andere Anhänger. Willy |
#14
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Zitat:
wohne. Gruß Uwe |
#15
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Hallo,
richtig, es gibt immer mal wieder Urteile, die sich mit der Nutzung von Wohngebieten beschäftigen. Dabei werden "Wohnzwecke" sehr weit in den Vordergrund gerückt. Dabei wurden auch schon die Winterlagerung eines privaten Bootes untersagt. ABER: das ganz hängt natürlich von der Nachbarschaft und dem Lebensumfeld ab. Am Bodden würde man sich über solche Gedanken kaputtlachen. In Stuttgart sieht das anders aus.
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/ |
#16
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Zitat:
http://www.spiegel.de/panorama/gesel...a-1075241.html
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#17
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Zitat:
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#18
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hatten wir erst vor ein paar jahren hier.
am Bodensee wurde es einigen Bootseignern verboten ihre Boote auf dem Grunsstück abztustellen. Suchfunktion könnte helfen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#19
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Das Thema hatten wir schon mal (Stellplatz,Sondereigentum)
Ich wollte einen Carport für mein Boot bauen ,deswegen war ich erst auf der Gemeinde und dann beim Kreisbauamt . Carport`s und Autoabstellplätze sind für Autos vorgesehen ...fals es die lieben Nachbarn wollen könnte das zu Problemen kommen ... Ist das Grundstück groß genug (Grenzabstand beachten) darf ich ein Boot (auf meinem Grundstück) ohne bedenken abstellen und auch einen Unterstand dafür bauen. mfg.Fritz der die Info vom Kreisbauamt Heppenheim (Kreis Bergstraße) hat |
#20
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Zitat:
Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk HD
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#21
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Zitat:
Nein, nein, dieses bischen Freiheit, ein Boot auf dem eigenen Grundstück abzustellen hat man schon noch. Beruhigt Euch Leute. Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk HD |
#22
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Zitat:
ist das so ? hier mal zwei links wo anders geurteilt wurde. http://www.radziwill.info/bundesverw...-problematisch http://vghmannheim.de/pb/,Lde/1213680/?LISTPAGE=1213620
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#23
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Zitat:
Aber es ist ja auch immer die Sache mit dem Wald und dem Rufen. Edit: Selbst auf dem eigenen Grund und Boden kann auf einem PKW Stellplatz das Abstellen eines Wohnwagens oder Bootes versagt werden. Dennoch werden auch Genehmigungen versagt, obwohl der Antrag positiv zu bescheiden wäre Ob der Fragesteller nun weiter gekommen ist Geändert von ferenc (21.02.2016 um 23:33 Uhr) |
#24
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Zitat:
Ist alles etwas absurd, da Nebenanlagen zur Unterbringung dieser "Gegenstände" dann wieder genehmigungsfrei sind. Nun wenn denn eine Garage oder Unterstellplatz das Problem löst..., Ich glaube, der Typ hatte nen miesen Anwalt. Nebenanlage ist es nicht. Bauliche Anlage ist es nicht. Es ist ein großer Gegenstand. Weil Kraftfahrzeug darf es auch nicht sein... |
#25
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Zitat:
Hmmm welche Art von Antrag soll man denn hier stellen? |
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