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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 21.02.2016, 23:54
ferenc ferenc ist offline
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Das ist abhängig von der jeweiligen Bauordnung oder dem Bebauungsplan / Flächennutzungsplan.

So erforderlich.

Also entweder erst mal vorfühlen und dann ggf. beantragen oder den Mantel des Schweigens darüber breiten.
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  #27  
Alt 22.02.2016, 00:10
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Also in der NBauO ist es nicht geregelt, jedenfalls nicht explizit als Boot... Vielleicht in anderen Landesbauordnungen...

Ohne Quellenangaben glaube ich gar nichts.... Bis zum Beweis des Gegenteils würde ich mir darüber absolut keine Gedanken machen... Der Threadersteller könnte ja auch beim zuständigen Bauamt nachfragen... Die Antwort wird sein "keine Ahnung"...
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  #28  
Alt 22.02.2016, 00:18
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Zitat:
Zitat von ferenc Beitrag anzeigen
Das ist abhängig von der jeweiligen Bauordnung oder dem Bebauungsplan / Flächennutzungsplan.

So erforderlich.

Also entweder erst mal vorfühlen und dann ggf. beantragen oder den Mantel des Schweigens darüber breiten.
Ich habe das Gefühl, Du hast keine Ahnung.

Bauordnung? BAU!!! das kann ich alles fast beten. Da findest Du nix!

Bebauungsplan? BAU! Festlegung der Grenzen, von Masse, Raum bis Fläche. ja, auch Gestaltung, aber nie und nimmer fürs Abstellen von Booten gedacht.

Flächennutzungsplan? hör auf mit so einem Unsinn. Ich erkläre jetzt hier nicht, was das ist.


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  #29  
Alt 22.02.2016, 00:19
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Zitat:
Zitat von woodpecker Beitrag anzeigen
Also in der NBauO ist es nicht geregelt, jedenfalls nicht explizit als Boot... Vielleicht in anderen Landesbauordnungen...

Ohne Quellenangaben glaube ich gar nichts.... Bis zum Beweis des Gegenteils würde ich mir darüber absolut keine Gedanken machen... Der Threadersteller könnte ja auch beim zuständigen Bauamt nachfragen... Die Antwort wird sein "keine Ahnung"...
Wo kein Kläger...


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  #30  
Alt 22.02.2016, 01:13
ferenc ferenc ist offline
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Zitat:
Zitat von GunKraus Beitrag anzeigen
Ich habe das Gefühl, Du hast keine Ahnung.

Bauordnung? BAU!!! das kann ich alles fast beten. Da findest Du nix!

Bebauungsplan? BAU! Festlegung der Grenzen, von Masse, Raum bis Fläche. ja, auch Gestaltung, aber nie und nimmer fürs Abstellen von Booten gedacht.

Flächennutzungsplan? hör auf mit so einem Unsinn. Ich erkläre jetzt hier nicht, was das ist.


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Nicht stänkern hier

Wenn es dich interessiert, kannst du das suchen, wenn nicht belassen wir es.
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  #31  
Alt 22.02.2016, 01:37
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Zitat:
Zitat von ferenc Beitrag anzeigen
Nicht stänkern hier

Wenn es dich interessiert, kannst du das suchen, wenn nicht belassen wir es.
Das hat mit Stänkern nichts zu tun.

Du tust hochwichtig und benennst Bauordnung der Länder, Bebauungsplan und Flächennutzungsplan.

Nun werde doch bitte mal konkreter ferenc. Das bleibt sonst kalter Kaffee.
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  #32  
Alt 22.02.2016, 08:15
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Zitat:
Zitat von Fletcher 147 Beitrag anzeigen
Das Thema hatten wir schon mal (Stellplatz,Sondereigentum)

Ich wollte einen Carport für mein Boot bauen ,deswegen war ich erst auf der Gemeinde und dann beim Kreisbauamt .
Carport`s und Autoabstellplätze sind für Autos vorgesehen ...fals es die lieben Nachbarn wollen könnte das zu Problemen kommen ...
Ist das Grundstück groß genug (Grenzabstand beachten) darf ich ein Boot (auf meinem Grundstück) ohne bedenken abstellen und auch einen Unterstand dafür bauen.

mfg.Fritz der die Info vom Kreisbauamt Heppenheim (Kreis Bergstraße) hat
Na cool in dem Kreis wohne ich auch, unser Boot steht im Sommerhalbjahr immer unter dem Carport.
Der ist ja schon da und ob ich da eines unserer Autos oder das Boot abstelle ist auf meine Grund und Boden rein meine Sache.

Das Urteil weiter oben ist schon der Hammer
- 88 Stellplatz für Boot gebaut, zugezogener 2004 klagt

ist wie im Mannheim der popelige Flugplatz, wo die Zugezogenen immer den Fluglärm monieren, besonders den vom Rettungshubschraube Genauso wie den Lärm vom Stadion (war auch shcon immer da)

Echt wenn ich wo hinziehe informier ich mich vorher und den mit den Hubschrauber Leserbriefen wünsch ich immer dass wenn es die erwischt, der Heli aufgrund Ihrer netten Schreiben nicht starten darf
__________________
mit besten Grüßen
Dirk


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  #33  
Alt 22.02.2016, 08:47
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Alles nicht so einfach, ich weiß von einer Gärtnerei die ihren Betrieb umbauen musste, weil sich einer der nebenan neu zugezogenen aufgeregt hatte, ein Lagerplatz für Pflanzenabfälle würde Getier anlocken dass ihn und seine Lieben unzumutbar belästigt.

Soweit ich mich entsinnen kann, hatte er das Grundstück vom Eigentümer der Gärtnerei gekauft.

Ein geistiges Dreckschüppengesicht kann dir das Leben sauer machen, egal was die Gesetze oder Verordnungen oder gar der gesunde Menschenverstand sagen.

Willy
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  #34  
Alt 22.02.2016, 09:06
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Hi!

Die Gefahr lauert im Bereich des Baurechts. Sobald sich ein Nachbar an dem Boot stört, da wird man feststellen, dass es im Bereich einer Abstands- oder Grünfläche steht, die eben dem Abstand oder der Begrünung dient, aber nicht dem Abstellen eines Bootes und damit keine Abstellfläche ist. Solange sich niemand daran stört, ist alles ok. Sobald die Baubehörde mit dem Kopf wackelt, kann es Ärger geben.
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #35  
Alt 22.02.2016, 09:19
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Recht sicher lebt man in Mischgebieten.

Da stellen die Leute ihre LKW ab, vier Grundstücke weiter ist eine kleine Schreinerei im Garten, 500m die Straße runter hinter der Hauptstraße eine kleine Betonfabrik und rechts daneben eine Autoverwertung, Werkstätten, ein Tennisplatz und ähnliches Gedöns.
Trotzdem ist es hier ruhig,....der größten Lärm machen sommertags die Rasenmäher aber da habe ich aufgerüstet und lärme mit.

Wenn ich ein Motorrad vor die Garage stelle und den Motor laufen lasse, dann läuft der so lange, bis ich ihn wieder abstelle, kratzt keinen Menschen.

Auch mein Boot stört hier keinen, das ist für mich viel schöner wohnen als in einer gepflegten Neubausiedlung mit ordnungsliebenden Nachbarn. Im Sommer habe ich den Diesel über eine Stunde rappeln lassen, (wegen des Wassers im Öl getestet) hat keiner mitbekommen und wenn doch, hat sich keiner daran gestört.

Gruß
Willy
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  #36  
Alt 22.02.2016, 09:22
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Chilli68 Chilli68 ist offline
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Das Boot darf nicht dauerhaft abgestellt werden und die Umwelt darf nicht geschädigt werden. Wenn du eben am Boot was zu reparieren hast kann dir doch keiner verbieten das auf deinem eigenen Grundstück zu tun.
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  #37  
Alt 22.02.2016, 10:29
ferenc ferenc ist offline
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Zitat:
Zitat von GunKraus Beitrag anzeigen
Das hat mit Stänkern nichts zu tun.

Du tust hochwichtig und benennst Bauordnung der Länder, Bebauungsplan und Flächennutzungsplan.

Nun werde doch bitte mal konkreter ferenc. Das bleibt sonst kalter Kaffee.
Gunter, wenn du selbst mit den Baubehörden zu tun hast, sollte dir doch bewusst sein, das bei vielen Sachen ein Ermessensspielraum besteht.

Ein Boot auf einem Privatgrundstück abgestellt wird zu einer baulichen Anlage.

Ob diese genehmigungspflichtig ist, hängt zum Beispiel auch von der Dauer ab, die die bauliche Anlage abgestellt wird. Oft sind es drei Monate.

Ein weiterer möglicher Reibungspunkt wäre ein Abstellen eines Bootes auf einem Stellplatz. Nehmen wir an, du baust ein Mehrfamilienhaus und bewohnst eine Einheit. Die Baubehörde erteilt die Genehmigung zum Bau des Hauses unter der Auflage 5 Stellplätze zu errichten. Du stellst auf einen davon dein Boot. So ist dieser Stellplatz missbräuchlich genutzt, da es sich bei deinem Boot nicht um ein Kraftfahrzeug handelt.
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  #38  
Alt 22.02.2016, 10:50
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GunKraus GunKraus ist offline
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Zitat:
Zitat von ferenc Beitrag anzeigen
Gunter, wenn du selbst mit den Baubehörden zu tun hast, sollte dir doch bewusst sein, das bei vielen Sachen ein Ermessensspielraum besteht.

Ein Boot auf einem Privatgrundstück abgestellt wird zu einer baulichen Anlage.
Naja, eben nicht.
Im von Billi zitierte Präzedenzfall hat ja offenbar der Anwalt noch versucht, das Boot zur baulichen Nebenanlage zu erklären. Sicher mit dem Hintergedanken, daß diese bis zu einer bestimmten Kubikmeterzahl genehmigungsfrei ist. Das ist Bauordnungsrecht (Länder). Es geht hier nicht ums "Bauen". Es geht ums Abstellen also um das Benutzen von Grundstücken oder Grundstücksteilen. Deshalb wird auch die Nutzungsverordnung zitiert.

Auch die nachträglich erteilte Genehmigung für einen Bootsstellplatz wurde zerrissen.
Das - so vermute ich- hat etwas mit der räumlichen Einordnung des Grundstückes in ein reines Wohngebiet zu tun. Das ist Bauleitplanung der Gemeinde.

Es ist also nicht ganz richtig, daß das Abstellen von Booten grundsätzlich verboten ist.

Eine merkwürdige Entscheidung insbesondere, daß auf dem Abstellplatz zwar ein Kfz., aber kein Boot stehen darf, ist es auf jeden Fall.

Wenn das Boot nun ein Gegenstand ist und nicht da stehen darf, dann frage ich mich: Was ist mit Rutsche, Schaukel, Sandkasten, Grill, Sonnenschirm..............?
Und was ist mit einem Ruderboot?

Will sagen, evtl. war dem Gericht das Boot einfach etwas deftig groß an der Grenze zum Nachbarn... aber wo ist der Übergang zum Zumutbaren. Es darf also weiter um Präzedenzfälle gestritten werden. Ein Gesetz, welches die zulässige Große von abstellbaren Gegenständen regelt gibt es nämlich meines Wissens nicht.
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  #39  
Alt 22.02.2016, 10:59
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onkelrocco onkelrocco ist offline
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Aus diesen seltsamen Urteilen geht leider nicht hervor, ob die Boote auf beweglichen und evtl. sogar zugelassenen Anhängern standen. Wenn das Boot aufgebockt ohne Hänger dastünde könnte ich die Rechtswidrigkeit ja vielleicht noch nachvollziehen.
__________________
Grüße aus Randberlin, Rocco

"Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh
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  #40  
Alt 22.02.2016, 11:12
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Wenn man die Suche auf Wohnmobile ausdehnt, so findet man, selbst für Wohnmobile Themen, in denen das Wohnmobil von Baubehörden als bauliche Anlage Qualifiziert wurde.

Dann ist es wohl nachrangig, ob das Boot auf dem Trailer steht, oder Nicht.

Aber es ist sicher so, für ein 10m Stahlboot, aufgepallt im Garten, würde ich eine Bauvoranfrage stellen.
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  #41  
Alt 22.02.2016, 11:42
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Zitat:
Zitat von elbschiffer Beitrag anzeigen
habe gehört das man sein Boot nicht auf seinem eigenem Grundstück abstellen darf, zumindest was Wohngebiete betrifft.
Aber wenn das Boot auf einem Trailer liegt sieht das wohl wieder anders aus.
Das ist sowas von regional oder sogar lokal abhängig, daß ich mir darüber erst Gedanken machen würde wenn es Schwierigkeiten gibt.

Hier bei mir interessiert es keinen Menschen was ich auf meinem Grundstück abstelle.
In Nürnberg hab ich Verwandschaft in einem Siedlungsgebiet, da verklagen sich die Einwohner wegen ein paar Zentimetern zu hohem Zaun und anderen Nichtigkeiten gegenseitig.
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  #42  
Alt 22.02.2016, 11:51
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Judschi Judschi ist offline
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Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht: Bootslagerung auf Wohngrundstück wird problematisch

06.11.2011 – Berlin und Brandenburg sind bekanntlich El Dorados für Wassersportler. Doch wohin mit dem Boot in der Winterzeit, wenn man sich die Kosten eines teuren Bootswinterplatzes sparen möchte? Manche Bootsbesitzer haben auf Ihrem Wohngrundstück genug Platz für einen Anhänger. Da liegt die Idee nahe, das Boot, wenn es nicht allzu groß ist, zu slippen, auf einem Bootsanhänger auf das Grundstück zu transportieren und den Anhänger mit dem Boot dort stehen zu lassen. Doch das Bundesverwaltungsgericht lehnte mit einer jetzt veröffentlichten Entscheidung derartige Bootslagerplätze im Wohngebiet ab (BVerwG, Beschluss vom 05.07.2011 – 4 B 20.11).
Es stellte fest, dass ein Platz nicht dadurch zum Stellplatz wird; ein derartiger wäre zwar auf einem Wohngrundstück nach § 12 BauNVO (Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke) zulässig. Unter Stellplatz seien aber Flächen zu verstehen, die dem Abstellen von Kraftfahrzeugen und deren Anhängern dienen; nicht hingegen die Lagerung jedweder Gegenstände, die mit diesen Kraftfahrzeugen oder Anhängern transportiert werden können.
Ein derartiger Bootslagerplatz sei auch keine untergeordnete - und dadurch zulässige - Nebenanlage nach § 14 Abs. 1 BauNVO. Das wäre erst dann der Fall, wenn das Boot auf dem Wohngrundstück selber zum Einsatz kommen wird oder auf einem unmittelbar an das Grundstück angrenzenden Gewässer.
Gegen eine danach unzulässige Bootslagerung können die Bauaufsichtsbehörden vorgehen.
__________________
Viele Grüße
Uwe

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Du hast nur dies eine Leben.
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  #43  
Alt 22.02.2016, 11:52
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Zitat:
Zitat von Judschi Beitrag anzeigen
Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht: Bootslagerung auf Wohngrundstück wird problematisch

06.11.2011 – Berlin und Brandenburg sind bekanntlich El Dorados für Wassersportler. Doch wohin mit dem Boot in der Winterzeit, wenn man sich die Kosten eines teuren Bootswinterplatzes sparen möchte? Manche Bootsbesitzer haben auf Ihrem Wohngrundstück genug Platz für einen Anhänger. Da liegt die Idee nahe, das Boot, wenn es nicht allzu groß ist, zu slippen, auf einem Bootsanhänger auf das Grundstück zu transportieren und den Anhänger mit dem Boot dort stehen zu lassen. Doch das Bundesverwaltungsgericht lehnte mit einer jetzt veröffentlichten Entscheidung derartige Bootslagerplätze im Wohngebiet ab (BVerwG, Beschluss vom 05.07.2011 – 4 B 20.11).
Es stellte fest, dass ein Platz nicht dadurch zum Stellplatz wird; ein derartiger wäre zwar auf einem Wohngrundstück nach § 12 BauNVO (Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke) zulässig. Unter Stellplatz seien aber Flächen zu verstehen, die dem Abstellen von Kraftfahrzeugen und deren Anhängern dienen; nicht hingegen die Lagerung jedweder Gegenstände, die mit diesen Kraftfahrzeugen oder Anhängern transportiert werden können.
Ein derartiger Bootslagerplatz sei auch keine untergeordnete - und dadurch zulässige - Nebenanlage nach § 14 Abs. 1 BauNVO. Das wäre erst dann der Fall, wenn das Boot auf dem Wohngrundstück selber zum Einsatz kommen wird oder auf einem unmittelbar an das Grundstück angrenzenden Gewässer.
Gegen eine danach unzulässige Bootslagerung können die Bauaufsichtsbehörden vorgehen.
hab ich ja schon verlinkt siehe #22
__________________
Gruß Volker
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und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #44  
Alt 22.02.2016, 11:55
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Zitat:
Zitat von ferenc Beitrag anzeigen
Aber es ist sicher so, für ein 10m Stahlboot, aufgepallt im Garten, würde ich eine Bauvoranfrage stellen.
Als was für eine bauliche Anlage denn bitte? Als Wohnhaus?
Die Ablehnung ist vorprogrammiert, das paßt in keine Schublade.
Außerdem hatte ja der Segelbootbesitzer eine Genehmigung, die ist im Nachhinein kassiert worden.
Das wäre aber der Weg: du brauchst eine "Bootsabstellfläche" oder gar eine Bootsgarage... beides ist ggf. genehmigungsfrei. Ja, so irre ist das.

Mein lieber Ferenc, wir schreiben hier gehörig aneinander vorbei.

Wohnwagen oder Mobilheime sind wiederum ein ganz anderes Thema und den Baubehörden logischerweise ein Dorn im Auge.

Viele Schlaufüchse haben versucht so ein Ding aufs Grundstück zu zotteln, um dann ohne Baugenehmigung darin zu wohnen.

Auf diesem Sektor wirst Du mit Präzedenzfällen zugepflastert.

Ich habe selbst so einen Spezi betreut. Der wohnt seit Jahren in einem Mobilheim und bekommt die Genehmigung nicht weil, er die Originalunterlagen des Herstellers nicht beibringen kann. Er hat sich mit diesem überworfen, die Rechnung wegen vermeintlicher Mängel nicht voll bezahlt. Mit dem Lieferanten habe ich telefoniert- ganz netter Kontakt- der hat lachend am Telefon abgelehnt.😉
Sonst hätte der Typ längst eine Genehmigung.

Das Thema ist erweiterbar auf Pferdeanhänger, Droschken, Kutschen, Heuwagen usw. usw.
Nichts kann man jedoch verallgemeinern, da nichts auf einem konkreten Gesetz basiert.
(außer natürlich Wohnen im Wohnwagen)

Der Fall mit dem Segelboot kann irgendwo anders einen ganz anderen Verlauf nehmen. Das Boot muß nur etwas kleiner und ein Motorboot sein, ggf. etwas dezenter auf dem Grundstück geparkt sein und vor Allem keinen nachbarlichen Unfrieden auslösen.





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  #45  
Alt 22.02.2016, 11:57
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Zitat:
Zitat von Judschi Beitrag anzeigen
Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht: Bootslagerung auf Wohngrundstück wird problematisch

06.11.2011 – Berlin und Brandenburg sind bekanntlich El Dorados für Wassersportler. Doch wohin mit dem Boot in der Winterzeit, wenn man sich die Kosten eines teuren Bootswinterplatzes sparen möchte? Manche Bootsbesitzer haben auf Ihrem Wohngrundstück genug Platz für einen Anhänger. Da liegt die Idee nahe, das Boot, wenn es nicht allzu groß ist, zu slippen, auf einem Bootsanhänger auf das Grundstück zu transportieren und den Anhänger mit dem Boot dort stehen zu lassen. Doch das Bundesverwaltungsgericht lehnte mit einer jetzt veröffentlichten Entscheidung derartige Bootslagerplätze im Wohngebiet ab (BVerwG, Beschluss vom 05.07.2011 – 4 B 20.11).
Es stellte fest, dass ein Platz nicht dadurch zum Stellplatz wird; ein derartiger wäre zwar auf einem Wohngrundstück nach § 12 BauNVO (Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke) zulässig. Unter Stellplatz seien aber Flächen zu verstehen, die dem Abstellen von Kraftfahrzeugen und deren Anhängern dienen; nicht hingegen die Lagerung jedweder Gegenstände, die mit diesen Kraftfahrzeugen oder Anhängern transportiert werden können.
Ein derartiger Bootslagerplatz sei auch keine untergeordnete - und dadurch zulässige - Nebenanlage nach § 14 Abs. 1 BauNVO. Das wäre erst dann der Fall, wenn das Boot auf dem Wohngrundstück selber zum Einsatz kommen wird oder auf einem unmittelbar an das Grundstück angrenzenden Gewässer.
Gegen eine danach unzulässige Bootslagerung können die Bauaufsichtsbehörden vorgehen.
Wahnsinn.... wäre das die Millionenfrage bei Jauch gewesen, hätte ich alles dagegen gewettet....
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Viele Grüße
Olli
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  #46  
Alt 22.02.2016, 12:21
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Die Bauliche Anlage ist hier wie folgt definiert:

" .....eine bauliche Anlage ist

• die künstliche Herstellung aus Bauprodukten ....."

also auch Stahl, GFK, Holz

Das hat also nicht zwingend was mit dem Verständnis von einem "Gebäude" zu tun.

Wird eine Sache bewohnt, erhöht sich das Konfliktpotential.

Zitat:
Einer der Schlüsselbegriffe des Bauplanungsrechts und des Bauordnungsrechts ist die »Bauliche Anlage«. Die Errichtung einer Baulichen Anlage ist genehmigungspflichtig. Eine Bauliche Anlage ist eine mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlage. Entscheidendes Kriterium für eine bauliche Anlage ist

• die künstliche Herstellung aus Bauprodukten und
• die Ortsfestigkeit.

Wird ein Gebäude errichtet, liegt unproblematisch eine bauliche Anlage vor. Nicht zu den Baulichen Anlagen dagegen zählen beispielsweise ein Baumhaus oder ein Wohnfloß, da diese nicht direkt mit dem Erdboden verbunden sind. Um eine Bauliche Anlage handelt es sich aber beispielsweise auch bei

dem Anbau eines Wintergartens an ein Wohnhaus,
dem Abstellen von Wohnwagen während der Zeit, in der sie für Fahrten nicht verwendet werden,
• der Errichtung einer Antennenanlage für Amateurfunker,
• der Errichtung eines Gartenzauns,
• der Errichtung einer Grenzwand oder Grenzgarage oder
• der Herstellung einer Windenergieanlage,
• der Errichtung oder Montage von Werbetafeln oder Werbeschildern.
Die Seite ist auch über das Zitat hinaus interessant.

So lange die Nachbarschaft sich nicht an dem Boot stört, ist das Risiko gering, da stimme ich dir zu.
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  #47  
Alt 22.02.2016, 12:22
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derausdemnorden derausdemnorden ist offline
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Ich finde es ganz toll das wir in Deutschland keine großen Probleme haben so
das die hochbezahlten Herren und Damen vom Bundesverwaltungsgericht die
Zeit haben sich mit so einem .....(mir fehlen die Worte) beschäftigen zu können.

Meine ganz persöhnliche Meinung dazu:
Es hat niemanden zu interessieren was ich auf meinem (angemietetem)
Grundstück lagere. Ausnahme Atommüll und Sprengstoffe
__________________
Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
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  #48  
Alt 22.02.2016, 12:23
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Zitat:
Zitat von GunKraus Beitrag anzeigen
Das wäre aber der Weg: du brauchst eine "Bootsabstellfläche" oder gar eine Bootsgarage... beides ist ggf. genehmigungsfrei. Ja, so irre ist das.
Ist das dann anzeigepflichtig, wenn es genehmigungsfrei ist?
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  #49  
Alt 22.02.2016, 12:30
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wolf b. wolf b. ist gerade online
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Zitat:
Zitat von derausdemnorden Beitrag anzeigen
Meine ganz persöhnliche Meinung dazu:
Es hat niemanden zu interessieren was ich auf meinem (angemietetem)
Grundstück lagere. Ausnahme Atommüll und Sprengstoffe
[/COLOR]
Ich bin der selben Meinung, würde aber ein paar weitere Ausnahmen hinzufügen.
Wenn ich das Boot dem Nachbarn so vors Wohnzimmerfenster stelle, daß er fast nur noch Bordwand sieht, wäre so eine.
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  #50  
Alt 22.02.2016, 12:35
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Boot: Yamarin 5800 bc
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Ich bin der selben Meinung, würde aber ein paar weitere Ausnahmen hinzufügen.
Wenn ich das Boot dem Nachbarn so vors Wohnzimmerfenster stelle, daß er fast nur noch Bordwand sieht, wäre so eine.
Gehen wir mal davon aus, daß das so gewesen ist.
Sonst hätte man sich gar nicht die große Mühe gemacht, Länge, Breite, Kielschwertlänge, Lage auf dem Grundstück aufzuführen.

Gerichte urteilen sehr häufig nach dem Motto:

"Dem Mütterchen muß geholfen werden."

Dieser Fall kann anderswo ganz anders ausgehen, insbesondere wenn der Störgrad nicht so hoch ist und es wie so häufig um Neid und ums Prinzip geht.


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