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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#51
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Grundsätzlich ist es das nicht. Es kann aber ein Kenntnisgabeverfahren notwendig sein. Dies wird in den Kommunen- meist mit dichter Bebauung als Satzung festgelegt.
Genehmigungsfrei hat noch eine andere gefährliche Komponente: Du mußt Dich trotzdem an die Bauvorschriften und die Bauleitplanung halten sonst droht auch ganz schnell mal Bußgeld oder teurer Abriß. Im Zweifel geht man zur Sprechstunde ins Amt... die sind doch alle nett bei Euch Ferenc.😂 Gunter |
#52
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Wie oft muß man vor einem Gericht streiten bis das vors Bundesgericht geht?
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Zitat:
Landgericht Oberlandesgericht Bundesgericht Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk HD |
#54
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Apropos Gerichte, diese Woche eine Ladung als Zeuge bekommen.
Vorfall 04.04.15 Kassel DEZ Parkplatz, hatten Freunde besucht und gerade geparkt da ging es einem zu langsam: - überholt auf dem Parkplatz mit quietenden Reifen und viel zu hoher Geschwindigkeit ein wartendes Auto - schert zu knapp ein und erwischt den wartenden voll vorne links (Fahrerseite) - fliegen unmengen Teil , Reifenplatt, weiss nicht ob auf parkende Autos geschleudert Hab ne Zeugenaussage schriftlich gemacht mit Zeichnung, etc . Für mich Sonnenklar der Überholende ist schuld, vor allem hätte ich nen Schritt auf die Strasse vor gemacht, wäre ich hin gewesen. Kommt Ladung zur Gerichtsverhandlung Mitte Mai Unvorstellebar für mich dass es hier zu einer Verhandlung kommen kann |
#55
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Du wirst dich wundern wie bei so einem Verfahren gelogen wird. Der für dich Schuldige und sein RA werden sich da schon was ausgedacht haben das du meinst du wärst bei einem anderen Unfall Zeuge gewesen.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#56
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Zitat:
Ich möchte doch gern wissen, wo durch auf den Putz hauen schneller zu deinen positiven Bescheiden kommst. |
#57
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Zitat:
Geschafft haben wir es immer. Der Aufwand war manchmal höher. Das ist von Landkreis zu Landkreis und natürlich von MAer zu MAer grundverschieden. Manche funktionieren so: Prüfen, ob und wie das genehmigt werden kann. Und manche so: Prüfen, ob und wie das abgelehnt oder zumindest verzögert werden kann. |
#58
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Ich wollte eigentlich ein Carport für mein Boot bauen als Grenzbebauung.
Aber da ich die genehmigungsfreien 9 m mit einem anderen Carport schon ausgeschöpft hatte muß das vom Bauamt genehmigt werden.Bauordnungsamt konsultiert. Als die hörten das ich da ein Boot hinstellen will, sagten die erstmal nein . Boote in Wohngebieten, auch wenns dein eigener Grund und Boden ist sind nicht zulässig. Aber wenn das Boot auf einem angemeldeten Trailer liegt wäre das okay. (Sicherlich regional unterschiedlich) Trotzdem völlig Hirnrissige Bestimmungen.Sowas kann nur Deutschland.
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#59
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Zitat:
Falsche Vorgehensweise... Einfach einen Bauantrag für ein Carport stellen und gut ist... Was da nachher drinnen steht interessiert beim Bauantrag niemanden... Könntest Dir auch eine Reihenhauszeile bauen und Miststreuer im Innern sammeln... Mein Böötchen steht im Haus, welches aber beim Bauamt zu Wohnzwecken eingereicht wurde.... Und nun... |
#60
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ich hatte mein Boot zwei Winter lang seitlich am Vorgarten stehen. Gestört hat es nur meine Frau. Die Nachbarn fanden es eher interessant.
Da es sich um ein Mischgebiet handelt, hatte ich mir aber auch keine Gedanken gemacht. Gruß Rudolf |
#61
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Zitat:
Bauordnungsamt Genthin? Nicht das einfachste Amt, ums mal vorsichtig zu formulieren.😉 Wenn Du diesen Gedanken noch verfolgst, sollten wir mal telefonieren und an Deiner Idee basteln. Wenn Du die 9m Grenzbebauung schon verbraten hast, geht es ohnehin nicht ohne Deinen Nachbarn. Evtl habe ich aber noch eine Idee, wenn Du mir Lageplan und ein paar Bilder gibst. Rest per PN schlage ich vor. Gunter Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk HD |
#62
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Mein Boot steht auf einem zugelassenen Anhänger auf einem genehmigten Stellplatz hinter meinem Haus. Bisher stört es niemanden und ich bin auch der Auffassung, dass ich meinen Anhänger da rechtmäßig abstellen darf und dass ich ihn zum Abstellen nicht entladen muss. Sollten mal andere Ansinnen an mich herangetragen werden, lasse ich mir für den Trailer Spriegel und Plane bauen und eintragen und behaupte dann einfach, da wäre kein Boot drin. Nachguckenwollen würde ich natürlich ablehnen, wegen der Privatsphäre usw. Darüber hatte ich sowieso schon nachgedacht um im Winter auf die Vollpersenning verzichten zu können, denn für einen festen Unterstand bekomme ich da keine Genehmigung. Zum Fahren würde ich Spriegel und Plane natürlich abmontieren.
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#63
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Zitat:
Welches Bundesland? Brauchst Du überhaupt eine Genehmigung? Wie groß ist Dein Boot? Evtl. tauft man das ganze Geräteschuppen oder gleich Bootsschuppen. Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk HD |
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Gruß vom Oberrhein. |
#65
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Zitat:
Mein Plan mit der Grenzbebauung hab ich trotzdem erst mal aufgeschoben. ( mit den Nachbarn habe ich übrigens keine Probleme ) Als Voraussetzung für diese Bebauung wird erst mal eine Neuvermessung der Grenze gefordert. Was so eine Vermessung kostet ist ne Frechheit. kostet mehr als der Carport den ich bauen wollte. Trotzdem können wir mal telefonieren. Ich melde mich dann per PN. Gruß Elbschiffer |
#66
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Zitat:
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#67
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"Inwiefern dies je nach Größe des zu lagernden Bootes im Einzelfall auch anders zu beurteilen sein mag, war hier nicht zu entscheiden" Also noch nicht verallgemeinern. Wenn man sich Randnummer 38 aufmerksam durchliest, wird auch ein Bootsschuppen hier nicht ausgeschlossen. |
#68
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Mal eine dumme Frage dazu , wie bekommt man ein Boot ohne Trailer auf sein Grundstück , wie stellt man es auf und wie kommt das Boot da mal wieder weg ???
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#69
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Zitat:
ganz grob: hinten hochbocken und dann Trailer so weit vorziehen, dass man nur noch vorne Aufbocken muss. Dann kann man den Trailer ganz rausziehen. Dann steht das boot frei da.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#70
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Zitat:
Der Blick des Nachbars hat an der Grenze von seinem Claim aufzuhören. Alles weitere hat ihn nicht zu interessieren. Außerdem kann dank verbotener Grenzbebauung niemand was vor das Fernster vom Nachbarn abstellen. Mein Grund und Boden = Meine Regeln
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning |
#71
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Das gilt vielleicht im australischen Outback, aber selbst dort nicht.
Zum Glück denken die meisten Leute ja auch anders, sonst gäbe es ständig Ärger. Für die anderen gibt es Gesetze und Verordnungen, die von Erschließung, über Umweltschutz, Bebauungsvorschriften bis hin zu typischen Nutzungen bspw. in reinen Wohngebieten (der hier diskutierte Fall) gehen.
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/ |
#72
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Das wäre mir neu . Verwechselst Du D nicht mit dem Land jenseits des großen Teiches ?
*duckundrennweg* |
#73
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Zitat:
Das Urteil ist speziell nur auf diesen Fall bezogen und kann nicht verallgemeinert werden. Evtl. hat der 9 m Kahn doch etwas streng aufgetragen und der Klüngel mit der nachträglichen BG in der Vorinstanzen hat zu sehr zum Himmel gestunken. Ein generelles Abstellverbot ist hieraus nicht abzuleiten. Man stelle sich vor, eine Ordnungsbiene erscheint mit einem Präzedenzfall und will bestrafen. Das glaube ich nicht. Die wollen Gesetze. Ich stelle mein Boot weiter aufs Grundstück. Laßt Euch nicht verunsichern. Gunter Viele Grüße Gunter
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#74
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Noch ein paar Jahre weiter und die Nachbarn dürfen zusammen mit dem
Staat in euren Wohnungen die Farbe der Tapeten und Form der Möbel bestimmen. Neee, irgendwo muss auch mal Schluss sein mit dem Einmischen von Besserwissern in andere Leute Sachen. Mich interessiert Nachbars Garten einfach nicht, es ist einfach seine (und nicht meine) Sache was er dort macht und lagert.
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning |
#75
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Moin,
Wir stellen seit Jahren unser Boot aufs Grundstück. Mit Gehwegplatten einen Stellplatz erstellt, wobei wir ein Zelt nutzen, welches zum Frühling abgebaut wird. Da unser Bauamt regelmäßig mit einer Drohne unser Wohngebiet ueberfliegt, kam bisher kein Einwand. Als ich vor 2 Jahren den alten Gartenschuppen abgerissen und neu gebaut habe, kam prompt ein Bild mit den Fragen, wie ich den Schuppen errichtet habe. Unsere Nachbarn sind bisher nicht dagegen gewesen.
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Grüße vom Hamburger Jung Thomas |
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