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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#51
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Ich würde es nicht freiwillig auf einen Streit ankommen lassen, aber nirgendwo ist festgelegt, dass das Kennzeichen am Heck mittig angebracht sein muss. Nur dass es nicht verdeckt oder getrennt sein darf durch einen AB.
Wer Fendersocken hat braucht ganz sicher gar keine Fender.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#52
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Ich habe im Juli auch 35Euronen dafür bezahlt, weil das Kennzeichen nicht am Spiegelheck angebracht sein soll. Es wäre nicht lesbar meinte der Kommissar. War auf dem Templiner See. Tja, so what.
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Gruß Martin |
#53
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Lasst Euch das Kennzeichen doch auf die Stirn tätowieren, dann kann der WaSchPo-Mann zumindest beim Zettel schreiben nicht sagen er kennt es nicht. Wird nur mit Bootswechseln etwas anstrengend und unübersichtlich
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Sorry, ich muss los, die Plicht ruft! Für mich ist das übrigens kein Ruhestand, das sind die ewigen Yachtgründe!
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#54
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Hallo zusammen,
es scheint überall anders zu sein. Ein Bekannter wurde letzte Woche von der WSP (Weser/NRW) angehalten, weil sie in Verdrängerfahrt das am Heck angebrachte Kennzeichen nicht lesen konnten. Mündliche Verwarnung... Viele Grüße! Christoph |
#55
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Es mag regional unterschiedlich sein, aber ich habe das Gefühl, je mehr sich die "Saison" dem Ende neigt und die Staatskasse noch nicht gefüllt ist, desto mehr suchen sie. Ist man nicht betrunken, nicht zu schnell, hat alle Scheine dabei, dann ist es plötzlich das Kennzeichen, die Beleuchtung,.. zumindest ist in Berlin der Kontrolldruck exorbitant hoch. Anstrengend.
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................................ Liebe Grüße aus Berlin Jochen |
#56
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Antwort auf die Frage
Ich denke nicht, dass es Ihnen in anderen Ländern Probleme bereiten wird.
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#57
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Moin,
Zitat:
passt so gar nicht zu unseren Erfahrungen im Raum Werder-Potsdam-Berlin. Wir sind ja schon einige Jahre hier unterwegs und haben egal mit welchem Boot in Summe 2 Kontrollen gehabt. Diese beide sehr nett und ohne etwas zu suchen. Ich sehe die Kollegen eher immer an uns vorbeifahren, grüße nett und nix passiert. Frank
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Eine Hand wäscht die andere........ |
#58
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Zitat:
(War'n Scherz) Bootfan Dieter |
#59
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Mach' uns doch bitte mal ein Bild davon.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#60
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Zitat:
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Gruß Jörg |
#61
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In der Bootszulassung, also "Ausweis blabla" steht doch eindeutig drin:
1.Das Kennzeichen muss außen an beiden Bug- oder Heckseiten oder am Spiegelheck deutlich lesbar und in heller ...(unwichtig) ..mindestens 10cm große Buchstaben und Zahlen angebraucht sein. Es muss JEDERZEIT DEUTLICH sichtbar sein. mE gibt es da keinen Interpretationsspielraum. Wird das am Spiegel teilweise verdeckt -geht es halt nicht. Das Kennzeichen dient ja dazu, das FZ jederzeit schnell identifizieren zu können - das sollte sich mancher selber an der Nase fassen und zugeben das es bei ihm halt nicht der Fall ist.
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Sabbel nich, dat geit! Dat löpt sich allens torecht! Viele Grüße Oliver
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#62
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Zitat:
Davon ab habe ich noch nie einen Grund gesehen, warum ich das nicht seitlich anbringen sollte.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#63
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Das ist glücklicherweise kompletter Quatsch.
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#64
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Das ist ja nun gelinde gesagt völliger Unsinn. "Jederzeit deutlich sichtbar" heißt nicht "jederzeit von überall sichtbar". Das ergibt sich ja auch aus der Vorschrift: oder. Nicht und.
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#65
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Ich weiß nicht, sagst Du nicht gerade das Gleich wie ich? Boote aus Glas sind mir unbekannt und Vorschriften dass es am Heck links oder rechts angebracht sein muss gibt es ebenso wenig wie Verbote beim Außenbordereinsatz.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh
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#66
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Er sagt nicht das Gleiche sondern erklärt es richtig.
Logisch muss die rechts angebrachte Beschriftung nicht von links lesbar sein- das sollte auch einem Deppen einleuchten Aber wenn jemand meint NUR am Heck beschriften zu müssen, halb verdeckt von den Schlauchendspitzen, der Badeleiter, dem Aussenborder - dann ist das VON HINTEN eben nicht jederzeit lesbar - müsste einem halbwegs wollendem Normalmitteleuropäer einleuchten. Somit wären zusätzliche - von der jeweiligen Seite lesbare Kennzeichen erforderlich. Warum muss wohl beim PKW mit Radträger an der AHK idR ein zusätzliches Kennzeichen angebracht werden? Und die Vorschrift "am Heck links oder rechts" -lies halt einfach mal die Bootszulassung Oder stöbere auf der Seite eines WSA... Es gibt halt Spezialisten, die meinen nur hinten ganz versteckt Kennzeichen zu müssen -weil es hinten ja (halt nur nicht so) erlaubt wäre...warum sie das so tun müssen- mag sich jeder seine Gedanken zu machen. Ich seh auch keinen Grund der gg seitlich spricht.
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Sabbel nich, dat geit! Dat löpt sich allens torecht! Viele Grüße Oliver |
#67
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Wenn ich wieder auf dem Boot bin nach ich Mal ein Bild davon. Ich konnte die Anmerkung der Polizisten sogar nachvollziehen. Ich habe die Regnr. nochmals bestellt und im Winter wird die Nummer beidseitig angebracht. Das hat 12 Euronen gekostet und stellt kein Problem für micrh dar.
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Gruß Martin Geändert von Kappe (08.09.2020 um 20:19 Uhr)
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#68
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Ich bin Dir so dankbar das Du mir das jetzt endlich mal erklärt hast.
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Gruß Albert |
#69
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Zitat:
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#70
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Zitat:
Da er von dir ist, sage/schreibe ich nur "schlechter Scherz". Ein anderer Schreiber bekäme folgenden Satz von dir. "Über so was macht man keine Scherze".
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Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943
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#71
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Zitat:
Die Vorschrift mit dem hinten li/re schon gesichtet? In der KlFzKV-BinSch unter §2 Absatz (3) ist das nochmal (we schon oben) ausgeführt. Weiter hinten werden sogar genau die Bußgelder dazu benannt. Aber du machst es ja richtig also alles im Lot Schlauchendspitzen. auch ein Schlachboot- und da gibt es große- sind Kennzeichnungspflichtig. Wenn da am Spiegel die Nummer klebt...sieht die kein Mensch - und die Spezialisten sind gemeint. Die lesen nur" Heck zulässig" und maulen dann, wenn das kostet
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Sabbel nich, dat geit! Dat löpt sich allens torecht! Viele Grüße Oliver |
#72
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Er meint wohl die Konen eines Schlauchbootes.
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Alex
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#73
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Oder Heckkonen, oder "Überstand nach hinten" Schlauchende - wie man es schreibt, irgendwer "weiß" immer nicht was gemeint ist
Zumal es ja auch Boote gibt, die da Trittsufen drin haben- also weder Konus noch Spitze. Dürft aber gehupft wie gesprungen sein.
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Sabbel nich, dat geit! Dat löpt sich allens torecht! Viele Grüße Oliver
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#74
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Hm, ja, ich habe es gerade nochmal gelesen. Vielleicht habe ich dich nicht richtig verstanden. Entschuldige bitte.
Bitte, gern geschehen, stets zu Diensten. |
#75
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...irgendwie jetzt auch ein Spätsommerlochthema.
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Sorry, ich muss los, die Plicht ruft! Für mich ist das übrigens kein Ruhestand, das sind die ewigen Yachtgründe! |
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