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  #51  
Alt 29.01.2017, 10:01
stefan307 stefan307 ist offline
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Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen
Ja Stefan das wäre schön, richtige schnittige Formen .
Die wären auch vom Kraftstoffverbrauch her total Zeitgemäß!
Vieleicht sorgt hier die 100M³ Regel der SUK dafür das die Schiffskonstrukteure umdenken?

Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen
Ab 25m gibt es ja schon das kleine Patent mit Pflichtstrecken .
Weist du wie sich der Aufwand zwischen Kleinen Binnenschifferpatent und Sportpatent verhält? Insbesondere was die Streckenkunde angeht? Wenn ich die Ausführungen von Atlas auf derem Internetseite lese, macht das keinen großen Unterschied, den wird es aber wohl doch geben...

MFG S
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  #52  
Alt 29.01.2017, 11:55
kasim001 kasim001 ist offline
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Standard 2017 Neuregelung max. Verdrängung/Bootslänge ?? richtig oder falsch

Hallo zusammen,
ich habe meine Spoortbootführerscheine SFB/SFS nun etwas länger als 20 Jahre. In der Vergangenheit hatten wir ein eigenes Boot oder haben gechartert. In jüngster zeit stellt sich wieder die Frage nach einem eigenen Boot, und hierzu habe ich eine Frage:

Angeblich soll sich bzgl. der max. Bootslänge / max. Verdrängung ab 2017 auch von der Gesetzgebung her etwas ändern.

Ist das richtig?
Wenn ja, wo liese sich das nachlesen?

Vielen dank für die Unterstützung.
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  #53  
Alt 29.01.2017, 13:45
kasim001 kasim001 ist offline
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Gibt es in diesem Zusammenhang eine wie auch immer geartete aussage was die Max. Verdrängung eines Sportbootes betrifft?

Meines wissens nach gab es früher (wann auch immer das war) ein limit bei der länge eines Sportbootes bzw. eine Begrenzung bei der max. Verdrängung.

Kann da evtl. jemand helfen?
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  #54  
Alt 29.01.2017, 13:48
Benutzerbild von billi
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Zitat:
Zitat von kasim001 Beitrag anzeigen
Gibt es in diesem Zusammenhang eine wie auch immer geartete aussage was die Max. Verdrängung eines Sportbootes betrifft?

Meines wissens nach gab es früher (wann auch immer das war) ein limit bei der länge eines Sportbootes bzw. eine Begrenzung bei der max. Verdrängung.

Kann da evtl. jemand helfen?
die gibt es seit jahren nicht mehr und ist nur noch für Altscheininhaber interresannt.
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Gruß Volker
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  #55  
Alt 29.01.2017, 13:53
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Zitat:
Zitat von kasim001 Beitrag anzeigen
Kann da evtl. jemand helfen?
Guckst Du #13.
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Alex
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  #56  
Alt 29.01.2017, 13:57
kasim001 kasim001 ist offline
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Hallo Billi,
zunächst meinen dank wiederum für deine Antwort:

Bedeutet für mich:
Ich könnte z.B. ein Motorboot mit einer länge von 14,50m und 20to. Verdrängung auf deutschen gewässern und dem Rhein fahren.

Sorry, die 14,5m und 20 to. sollen nur als Beispiel dienen, auch wenn es etwas unsinnig erscheint.
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  #57  
Alt 29.01.2017, 13:59
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Zitat:
Zitat von kasim001 Beitrag anzeigen
Bedeutet für mich:
Ich könnte z.B. ein Motorboot mit einer länge von 14,50m und 20to. Verdrängung auf deutschen gewässern und dem Rhein fahren.
Hast Du einen SBF und diesen Strang von Anfang an gelesen?
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  #58  
Alt 29.01.2017, 14:11
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Zitat:
Zitat von kasim001 Beitrag anzeigen
Hallo Billi,
zunächst meinen dank wiederum für deine Antwort:

Bedeutet für mich:
Ich könnte z.B. ein Motorboot mit einer länge von 14,50m und 20to. Verdrängung auf deutschen gewässern und dem Rhein fahren.

Sorry, die 14,5m und 20 to. sollen nur als Beispiel dienen, auch wenn es etwas unsinnig erscheint.
ja klar. eine Gewichtsbegrenzung gibt es nach dem aktuellen und zukünftigen Führerschienrecht nicht

es besteht nur ab einem Bestimmten Gewicht die Pflicht zum Eintrag ins Binneschiffsregister
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  #59  
Alt 29.01.2017, 14:16
kasim001 kasim001 ist offline
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yapp, und nun bedanke ich mich abermals beim Billi.

Meine Frage/n sind erledigt.
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  #60  
Alt 29.01.2017, 16:15
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Bei 20m, 100m3 kommt wieder einen Grenze im Binnenbereich dazu.
SUK und Ausrüstungspflicht.
Von daher ist die Ausdehnung auf 20m schon logisch.
In NL darf man mit dem deutschen SBS bis 25m fahren.

Wie weiter oben vorgeschlagen wäre angemessen.
Mit dem SBF bis 20m, bis 40m Sportschifferzeugnis/Patent
Das wäre wohl angemessen.
Auch ohne Streckenkundeunfug, den würde ich erst ab 40m fordern.

Gerade auf dem Rhein fährt es sich mit einem 20-40m Verdränger leichter und besser, als mit einem unter 15m Verdränger.
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Gruss
Robert
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  #61  
Alt 29.01.2017, 16:43
stefan307 stefan307 ist offline
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Gibt es hier eigentlich nen thread was man so im Ausland darf?
Niederlande hatten wir schon zu genüge aber was ist mit dem Rest? Frankreich, Belgien, Polen, Östereich?
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  #62  
Alt 29.01.2017, 16:46
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Die erkennen den deutschen Führerschein an.
In Frankreich gibt es meiness Wissens keine Größen Beschränkung
Außer natürlich die Schleusen Größe
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  #63  
Alt 29.01.2017, 16:55
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
ich sehe eine Neuregelung in dieser Form eher kritisch.
Es mag bei jmd. der sich für 1,5Mio€ eine Yacht bauen lässt mit allem technischem Schnickschnack (Bug- und Heckstrahlruder, rechnerunterstützte Steuerung etc.) vom Handling keinen Unterschied machen, ob das Boot nun knapp unter 15 oder unter 20m Länge aufweist, aber wenn sich jmd. jetzt ein ehemaliges gewerbliches Fahrzeug (Einschrauber mit Handruder und ohne Hilfsantriebe) zur Nutzung als Freizeitboot anschafft. Da braucht man schon ein wenig handwerkliches Wissen im Umgang mit Wasserfahrzeugen.

Solange man anscheinend wenig Wert auf sachgerechte Ausbildung im Bereich des SBF legt, finde ich diese Neuregelung wieder nur ein Geschenk an die damit Geld verdienende Wirtschaft.

Aber vielleicht führt der BMVI dafür die längenabhängige Maut auf Wasserstraßen ein.

Bis dann

Dominic
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  #64  
Alt 29.01.2017, 17:42
stefan307 stefan307 ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Die erkennen den deutschen Führerschein an.
In Frankreich gibt es meiness Wissens keine Größen Beschränkung
Außer natürlich die Schleusen Größe
Man darf in Frankreich mit dem SBF ne Peniche fahren
Das will ich jetzt auch wieder nicht glauben...

MFG S
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  #65  
Alt 29.01.2017, 17:50
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Zitat:
Zitat von stefan307 Beitrag anzeigen
Man darf in Frankreich mit dem SBF ne Peniche fahren
Das will ich jetzt auch wieder nicht glauben...

MFG S
nein In Frankreich wie in Österreich darf man mit dem deutschen Führerschein nur nach deutschem Recht fahren.
Aber in Frankreich gibt es private Penischen die Französischen Staatsbürger mit ihrem Führerschein fahrne dürfen.

Es gab z.B. auch den Nachbau der Majestis of the Sea die ein Privatman durch die Französischen Kanäle geschippert hat.

ob es in Österreich eine Größenbeschränkung gibt kann ich nicht sagen. Es kann ja sein das man auf der Donau über 15m eine gesonderte Streckenprüfung vorweisen muss wie auch bei uns am Rhein.
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  #66  
Alt 29.01.2017, 18:06
Hehehe Hehehe ist offline
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Zitat:
Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
aber wenn sich jmd. jetzt ein ehemaliges gewerbliches Fahrzeug (Einschrauber mit Handruder und ohne Hilfsantriebe) zur Nutzung als Freizeitboot anschafft
Du willst wegen drei Leuten pro Jahr eine Regelung nicht durchführen? Zumal Leute, die sowas machen, meist durchaus mit der Materie vertraut sind?
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  #67  
Alt 29.01.2017, 18:28
stefan307 stefan307 ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
ob es in Österreich eine Größenbeschränkung gibt kann ich nicht sagen. Es kann ja sein das man auf der Donau über 15m eine gesonderte Streckenprüfung vorweisen muss wie auch bei uns am Rhein.
Oh man das ist ja Kompliziert... So ne Streckenprüfung gab es auch für die Deutsche Donau, die scheint jetzt wie auch auf der Elbe bis 20m wegzufallen?!

MFG S
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  #68  
Alt 29.01.2017, 19:03
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
Zitat:
Zitat von Hehehe Beitrag anzeigen
Du willst wegen drei Leuten pro Jahr eine Regelung nicht durchführen? Zumal Leute, die sowas machen, meist durchaus mit der Materie vertraut sind?
da verstehst Du mich falsch. Ich bin nicht grundsätzlich dagegen, dass man die Länge bis 20m im Rahmen des SBF freigibt, wenn man gleichzeitig die Ausbildung im Bereich des SBF aufwerten würde, damit der Ausrüstungsstandard letztendlich keine so große Rolle mehr spielt. Die von mir angesprochene Problematik findet sich ja bereits derzeit bereits unterhalb der 15m Grenze.

Im Moment betrachte ich die Regelungen zum SBF als reine Lizenz zum Gelddrucken für die Verbände, die nach Belieben den Bedürfnissen der Wirtschaft (siehe Charterschein etc.) angepasst wird.
Würde man hier wirklich sachgerecht regulieren und somit auch den Wust an besonderen Regelungen für bestimmte Wasserstraßen auflösen wollen, hätte man zumindest den SBF-Binnen schon lange in den Patentvorschriften vereinnahmt.

Bis dann

Dominic
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  #69  
Alt 30.01.2017, 13:28
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Zitat:
Zitat von ChrAK78 Beitrag anzeigen
Und mich interessiert, ob die 20 m Begrenzung ab Mai nur für die gilt, die ihren Schein erst ab Mai machen, oder auch für alle, die vorher schon einen Schein hatten.
ups... da frage ich mich jetzt auch...
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  #70  
Alt 30.01.2017, 13:33
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Greggi Greggi ist offline
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Zitat:
Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
Aber vielleicht führt der BMVI dafür die längenabhängige Maut auf Wasserstraßen ein.
danke Dominic, prima Idee
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  #71  
Alt 30.01.2017, 13:33
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Zitat:
Zitat von Greggi Beitrag anzeigen
ups... da frage ich mich jetzt auch...
Guckst Du #13.
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  #72  
Alt 30.01.2017, 13:39
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Zitat:
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Hallo,
ich sehe eine Neuregelung in dieser Form eher kritisch.
Es mag bei jmd. der sich für 1,5Mio€ eine Yacht bauen lässt mit allem technischem Schnickschnack (Bug- und Heckstrahlruder, rechnerunterstützte Steuerung etc.) vom Handling keinen Unterschied machen, ob das Boot nun knapp unter 15 oder unter 20m Länge aufweist, aber wenn sich jmd. jetzt ein ehemaliges gewerbliches Fahrzeug (Einschrauber mit Handruder und ohne Hilfsantriebe) zur Nutzung als Freizeitboot anschafft. Da braucht man schon ein wenig handwerkliches Wissen im Umgang mit Wasserfahrzeugen.

Solange man anscheinend wenig Wert auf sachgerechte Ausbildung im Bereich des SBF legt, finde ich diese Neuregelung wieder nur ein Geschenk an die damit Geld verdienende Wirtschaft.

Aber vielleicht führt der BMVI dafür die längenabhängige Maut auf Wasserstraßen ein.

Bis dann

Dominic
Genauso kann sich jemand eine 10 m Rakete mit 2 × 8.4 L und reichlich Ps
kaufen und noch größeren Unsinn anstellen.
Es kommt immer auf den Inhalt zwischen den Ohren an.
Da spielts dann keine Rolle , ob 10 oder 30 Meter.
Und deine Hoffnung auf eine Maut ist bestenfalls ein Schuss ins
eigene Knie. Was stört sich der von dir genannte Millionär an ein paar
Tausender Maut. Er freut sich , dass der "Pöbel" mit den kleinen
Flitzern "ausgerottet" , oder zumindest dadurch dezimiert wird.
Denn, , wenn Maut , dann Länge und Ps.

Und was die sogenannte echte , sachgerechte Ausbildung angeht , glauben ohnehin diejenigen ,
die bei den Anderen die großen Defizite sehen , dass sie selbst keine haben .
"ICH bin eben der Beste" .
Ich habe meinen Lappen auch nur in einer 3 Minuten Fahrt auf einem 2 m Schlauchi gemacht.
Der Prüfer stand am Ufer und ich bin max. 5 m vom Ufer entfernt gefahren. Ablegen , Ring aus
dem Wasser ziehen , Anlegen. Fertig.
__________________
Es grüßt GINA ,
die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann

Geändert von hermann.l (30.01.2017 um 13:59 Uhr)
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Alt 30.01.2017, 13:48
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billi billi ist gerade online
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zudem steht bei vielen Booten eine andere Länge in den Papieren als sie tatsächlich haben. Da müsste man erst mal alle nachmessen.
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  #74  
Alt 30.01.2017, 13:53
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Chili Chili ist offline
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Zitat:
Zitat von Christo Cologne Beitrag anzeigen
Na ja, hoffentlich entfällt mit der neuen 20m Regelung auch das leidliche Handfunkenverbot...
Und die Promillegrenze sollten sie auch gleich noch mit aufheben. Finde ich.
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  #75  
Alt 31.01.2017, 10:05
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Der Frosch Der Frosch ist offline
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In dem Zusammenhang habe ich eine Frage.

Ich habe ja nun in meinem neuen Segler mehr als 15 PS und muß folglich den SBF machen.
Meine Kumpel chartern jedes Jahr in Holland einen Motor-Verdränger mit 40-60 PS.

Auf der Homepage des Vercharterers steht : Führerscheinfrei !

Wieso brauchen die Kumpels keinen SBF ?
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