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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #76  
Alt 31.01.2017, 10:14
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Zitat:
Zitat von Der Frosch Beitrag anzeigen
In dem Zusammenhang habe ich eine Frage.

Ich habe ja nun in meinem neuen Segler mehr als 15 PS und muß folglich den SBF machen.
Meine Kumpel chartern jedes Jahr in Holland einen Motor-Verdränger mit 40-60 PS.

Auf der Homepage des Vercharterers steht : Führerscheinfrei !

Wieso brauchen die Kumpels keinen SBF ?
Weil in Holland ein anderes Führerscheinrecht gilt als in Deutschland und du als Deutscher auf deinem Boot unter Deutscher Flagge mit deutschem Kennzeichen das deutsche Führerscheinrecht gilt.
Deine Kumpels bräuchten z.B. in Kroatien ebenfalls einen Führerschein da dort bereits für jede Motorisierung ein Führerschein vorgeschrieben ist.
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  #77  
Alt 31.01.2017, 10:20
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Danke für die Info, Volker.
Allerdings ist mein Boot ebenfalls in Holland, gleiches Revier wie das vom Vercharterer.
Es ist auch irgendwie ein holländisches Boot, denn ich habe es in Holland gekauft.

Bedeutet das für mich das ich in Holland weiterhin ohne SFB fahren darf? Dann mach ich mir einfach eine holländische Flagge drauf und alles ist gut ?
Und darf ich in´s holländische Wattenmeer- also zum Beispiel nach Texel ohne SBF aber eben nicht nach z.B. Borkum ?
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  #78  
Alt 31.01.2017, 10:24
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Zitat:
Zitat von Der Frosch Beitrag anzeigen
Danke für die Info, Volker.
Allerdings ist mein Boot ebenfalls in Holland, gleiches Revier wie das vom Vercharterer.
Es ist auch irgendwie ein holländisches Boot, denn ich habe es in Holland gekauft.

Bedeutet das für mich das ich in Holland weiterhin ohne SFB fahren darf? Dann mach ich mir einfach eine holländische Flagge drauf und alles ist gut ?
Und darf ich in´s holländische Wattenmeer- also zum Beispiel nach Texel ohne SBF aber eben nicht nach z.B. Borkum ?
Du must das Boot in Holland registrieren lassen und dann dürfte dem Führerscheinfreien fahren nichts im WEg stehen.

Da werden sich aber sicher andere noch melden (100% kenn ich mich da nicht aus).
Du darfst aber nicht nach Deutschland mit dem Boot.
Für deutsche(Wohnsitz in Deutschland) besteht in Deutschland das deutsche Führerscheinrecht.
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  #79  
Alt 31.01.2017, 10:38
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HOMEOFFICE HOMEOFFICE ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Weil in Holland ein anderes Führerscheinrecht gilt als in Deutschland und du als Deutscher auf deinem Boot unter Deutscher Flagge mit deutschem Kennzeichen das deutsche Führerscheinrecht gilt.
Deine Kumpels bräuchten z.B. in Kroatien ebenfalls einen Führerschein da dort bereits für jede Motorisierung ein Führerschein vorgeschrieben ist.
Sorry, ich weiß - eine ewige Diskussion ... aber falsch bleibt falsch!

Für mich als Deutscher gelten in den Niederlanden mit meinem Schiff unter deutscher Flagge und mit deutschem Kennzeichen lediglich und ausschließlich die NIEDERLÄNDISCHEN Gesetze und Vorschriften betreffend Führerschein.
Mein Schiff (11 Meter Stahlverdränger) ist und bleibt in den NL führerscheinfrei! Und erst wenn ich über die Grenze nach D komme muß ich meinen SBF hervorkramen.
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  #80  
Alt 31.01.2017, 10:43
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Zitat:
Zitat von ~Ingo~ Beitrag anzeigen
... * Hoffentlich bleibt aber die Begrenzung auf 15m für Charterscheine - ...
Die Hoffnung stirbt zuletzt, aber ich gehe eher davon aus, dass diese Änderung erst auf Drängen der Vercharterer erfolgte - so wie seinerzeits die Einführung des Charterscheines.

Zitat:
Zitat von ChrAK78 Beitrag anzeigen
... Was ich jetzt nicht weiß, wie es mit dem Sprechfunk ist (ich habe keinen Schein).
Ab welcher Länge müssen Sportboote im Binnenverkehr mit UKW-Funk ausgerüstet sein?
Bezüglich Funk ist es egal, ob Sportboot oder nicht. Entscheidend ist die Länge und da sind Kleinfahrzeuge (<20m) von der Funkausrüstungspflicht ausgenommen § 4.05 2. und § 1.01 14. der BinSchStrO.

Zitat:
Zitat von corvette-gold Beitrag anzeigen
In Berlin benötigst Du den UBI auf verschieden Strecken. Auch Privat. Ist Plicht. ...
Meines Wissens gilt die Funkpflicht nur auf der SOW von km 12,01 (Lessingbrücke) bis km 17,8 (Mühlendammschleuse) vom 01. April bis 31. Oktober und "nur" in der Zeit von 10:30 is 19:00.

Welche Strecken kennst Du noch

Zitat:
Zitat von corvette-gold Beitrag anzeigen
... Und mache Schleusen lassen sich nur durch Funk erreichen, nehmen Telefonankündigungen nicht mehr entgegen. ...
Hast Du da konkrete Erfahrungen

Gruß Lutz
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  #81  
Alt 31.01.2017, 10:54
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Zitat:
Zitat von HOMEOFFICE Beitrag anzeigen
Sorry, ich weiß - eine ewige Diskussion ... aber falsch bleibt falsch!

Für mich als Deutscher gelten in den Niederlanden mit meinem Schiff unter deutscher Flagge und mit deutschem Kennzeichen lediglich und ausschließlich die NIEDERLÄNDISCHEN Gesetze und Vorschriften betreffend Führerschein.
Mein Schiff (11 Meter Stahlverdränger) ist und bleibt in den NL führerscheinfrei! Und erst wenn ich über die Grenze nach D komme muß ich meinen SBF hervorkramen.
Dann gilt das doch für mich erst recht- mein Boot ist ja nicht mal in Deutschland registriert und auch nie in Deutschland gewesen.

Ist die Registrierung in Holland denn Pflicht ? Oder muss ich nur eine Plakette mit Namen und Anschrift von mir ( als Eigner ) am Boot anbringen ?

( ich weiß das ich das alles auch er-googlen kann, aber ich möchte lieber das geballte Wissen des Forums ausschöpfen )
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  #82  
Alt 31.01.2017, 11:02
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Und gleich die nächste Frage:
Am Bug steht : LE23.
IST das vielleicht schon die Registrierung ?
( ich habe keinen Kontakt zum Vorbesitzer, sonst hätte ich natürlich den gefragt )
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  #83  
Alt 31.01.2017, 11:05
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Hi,

meinst du nicht, dass es Sinn macht, für deine Fragen einen eigenen Thread auf zu machen???
Was hat das mit diesem Thema zu tun?
Im übrigen solltest du mal die Suchfunktion nutzen, zu NL Führerschein gibt es gefühlte 100 Trööts.
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LG Rolf

Was ist Wissen schon, wenn das Wissen nicht zur Erfahrung wurde?
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  #84  
Alt 31.01.2017, 11:12
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Zitat:
Zitat von timboot Beitrag anzeigen
Hi,

meinst du nicht, dass es Sinn macht, für deine Fragen einen eigenen Thread auf zu machen???
Was hat das mit diesem Thema zu tun?
Im übrigen solltest du mal die Suchfunktion nutzen, zu NL Führerschein gibt es gefühlte 100 Trööts.
Da meine Fragen unmittelbar mit dem SBF See zusammenhängen möchte ich eben keinen eigenen Tread aufmachen.

Hintergrund meiner Fragen:

Ich habe ein Angebot, mein Boot in Deutschland in einen Museumshafen zu legen, gratis und dauerhaft.

Aber in Deutschland bräuchte ich ja den ( nicht vorhandenen ) SBF SEE um zu den Inseln zu segeln.

Nun möchte ich wissen ob ich ihn in Holland definitiv NICHT brauche um die Inseln zu besegeln.

SuFu hab ich schon benutzt .
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  #85  
Alt 31.01.2017, 11:15
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Zitat:
Zitat von Der Frosch Beitrag anzeigen
Da meine Fragen unmittelbar mit dem SBF See zusammenhängen möchte ich eben keinen eigenen Tread aufmachen.

Hintergrund meiner Fragen:

Ich habe ein Angebot, mein Boot in Deutschland in einen Museumshafen zu legen, gratis und dauerhaft.

Aber in Deutschland bräuchte ich ja den ( nicht vorhandenen ) SBF SEE um zu den Inseln zu segeln.

Nun möchte ich wissen ob ich ihn in Holland definitiv NICHT brauche um die Inseln zu besegeln.

SuFu hab ich schon benutzt .
warum nicht einfah den SBF Machen ? Dann sind die fragen unnötig und dir erröfnet sich ein weiteres Revier zum Segeln.
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Gruß Volker
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  #86  
Alt 31.01.2017, 11:17
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Zitat:
Zitat von Der Frosch Beitrag anzeigen
Nun möchte ich wissen ob ich ihn in Holland definitiv NICHT brauche um die Inseln zu besegeln.
Inseln sind buten und Du bist OT.
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Alex
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  #87  
Alt 31.01.2017, 11:48
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Zitat:
Zitat von Der Frosch Beitrag anzeigen
Und gleich die nächste Frage:
Am Bug steht : LE23.
IST das vielleicht schon die Registrierung ?
Nöö, das ist der Name von deinem Schiff.
War früher so üblich, die Fischerboote nur mit einer Kombi aus Buchstaben (für den Ort) und Ziffern (für die Boots-Nr.) zu bezeichnen. In deinem Fall steht LE für Lemmer Nr. 23.
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  #88  
Alt 31.01.2017, 11:51
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
warum nicht einfah den SBF Machen ?
Den will ich auf jeden Fall machen, aber das schaffe ich halt nicht in der Kürze der Zeit ! Die Überführung war für Anfang März geplant, aber ohne SBF SEE geht das ja nun nicht.

Also bleibe ich noch eine Saison in Holland. Ich frage deswegen ob ich wenigstens in Holland fahren darf bis ich den SBF SEE gemacht habe.

Außerdem ist die Frage ob ich mich jetzt dazu anmelden soll oder erst wenn die im Tread genannten Änderungen des SBF SEE umgesetzt sind.
( daher bin ich meiner Meinung nach auch nicht OT )
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  #89  
Alt 31.01.2017, 11:55
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Zitat:
Zitat von Der Frosch Beitrag anzeigen
Außerdem ist die Frage ob ich mich jetzt dazu anmelden soll oder erst wenn die im Tread genannten Änderungen des SBF SEE umgesetzt sind.
( daher bin ich meiner Meinung nach auch nicht OT )

Frosch, mach die Augen auf und fange an zu lesen!

SBF-BINNEN künftig bis 20 m Länge heißt der Strang.
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Alex
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  #90  
Alt 31.01.2017, 12:00
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Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Frosch, mach die Augen auf und fange an zu lesen!

SBF-BINNEN künftig bis 20 m Länge heißt der Strang.
BINNEN ! Das habe ich jetzt echt überlesen.... sorry an Alle !
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  #91  
Alt 31.01.2017, 12:30
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Wer kauft den nun ein Boot >15m ?
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Peter
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Wir können keine Welt ändern, es sei denn, dass ein jeder in sich selbst zur Erkenntnis der Wahrheit kommt und sich bessert. (Joseph Weißenberg)
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  #92  
Alt 31.01.2017, 14:22
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Zitat:
Zitat von Elektro-Peter Beitrag anzeigen
Wer kauft den nun ein Boot >15m ?

Ganz sicher nicht - für zwei Nasen reicht mir meins völlig
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Gruß Ralf

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  #93  
Alt 31.01.2017, 17:14
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Zitat:
Zitat von Elektro-Peter Beitrag anzeigen
Wer kauft den nun ein Boot >15m ?
Tja, da stellt sich für mich auch die Frage (falls schon beantwortet: Sorry!):
Welcher Hintergedanke steckt denn bei der Freigabe von 20m Booten, wenn sich doch eh nur wenige Leute sowas leisten können (und es bislang andere Patente gab, im ein Boot sogar bis 25m fahren zu dürfen)?

Bei der Anhebung der Führerschein-Freigrenze von 5 auf 15 PS ist der Grund ja bekannt. Hier sollte der Wassersport belebt werden, Ankurbelung der Wirtschaft usw.
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  #94  
Alt 01.02.2017, 11:49
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Zitat:
Zitat von ChrAK78 Beitrag anzeigen
... Bei der Anhebung der Führerschein-Freigrenze von 5 auf 15 PS ist der Grund ja bekannt. Hier sollte der Wassersport belebt werden, Ankurbelung der Wirtschaft usw.
Gleicher Grund
Ein 20m-Boot zu chartern kostet doch mit Sicherheit mehr als ein 15m-Boot zu chartern.

Gruß Lutz
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  #95  
Alt 01.02.2017, 12:40
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Gleicher Grund
Ein 20m-Boot zu chartern kostet doch mit Sicherheit mehr als ein 15m-Boot zu chartern.
Soll das wirklich so kommen, dass die Hausboot-Charterbescheinigung in der 20m-Neuregelung mit eingeschlossen werden soll?
Ich hoffe ja irgendwie nicht...

Dann werden wieder die Rufe nach größeren Schleusen lauter und wenn die Rufe erhört werden, kommt als Gegenrechnung dann wieder die schon mehrfach angedeutete Bootsmaut, die wir ALLE bezahlen und nicht nur die Vercharterer, wegen deren Booten die Schleusen vergrößert werden.

Wenn es möglich ist, einzelne Strecken von der 15 PS Führerscheinfreigrenze auszunehmen (die Berliner Spree ist Bundeswasserstrasse), dann sollte das bei den Charteryachten hinsichtlich auch möglich sein. Der SBF und der Charterschein sind doch zwei verschiedenen Paar Schuhe oder nicht?
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  #96  
Alt 01.02.2017, 12:45
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Zitat:
Zitat von ChrAK78 Beitrag anzeigen
Soll das wirklich so kommen, dass die Hausboot-Charterbescheinigung in der 20m-Neuregelung mit eingeschlossen werden soll?
Ich hoffe ja irgendwie nicht...

Dann werden wieder die Rufe nach größeren Schleusen lauter und wenn die Rufe erhört werden, kommt als Gegenrechnung dann wieder die schon mehrfach angedeutete Bootsmaut, die wir ALLE bezahlen und nicht nur die Vercharterer, wegen deren Booten die Schleusen vergrößert werden.

Wenn es möglich ist, einzelne Strecken von der 15 PS Führerscheinfreigrenze auszunehmen (die Berliner Spree ist Bundeswasserstrasse), dann sollte das bei den Charteryachten hinsichtlich auch möglich sein. Der SBF und der Charterschein sind doch zwei verschiedenen Paar Schuhe oder nicht?
wie kommst du darauf?

Das Thema kam hier schon oft zur Sprache und mein Hauptrevier ist von der Maut ausgenommen. da schützen mich die gleichen Regeln wie die, die mich vor den Charterern ohne Führerschein bewahrt.
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  #97  
Alt 01.02.2017, 13:38
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Zitat:
Zitat von ChrAK78 Beitrag anzeigen
... Wenn es möglich ist, einzelne Strecken von der 15 PS Führerscheinfreigrenze auszunehmen (die Berliner Spree ist Bundeswasserstrasse), dann sollte das bei den Charteryachten hinsichtlich auch möglich sein. ..
Können und Wollen sind zwei verschiedene Paar Schuhe
Die Frage ist doch: Was will man mit der 20m-Regelung erreichen

Zitat:
Zitat von ChrAK78 Beitrag anzeigen
... Der SBF und der Charterschein sind doch zwei verschiedenen Paar Schuhe oder nicht?
Jein.
in der BinSch-SportbootVermV wird ja die amtlich anerkannte Bescheinigung des zuverlässigen Unternehmens über die ausreichende Befähigung des Mieters oder des von ihm bestimmten Bootsführers kurz Charterbescheinigung dem SBF-Binnen gleichgestellt, wenn auch in örtlich eingeschränktem Gebiet.

Gruß Lutz
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