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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#76
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Deine Kumpels bräuchten z.B. in Kroatien ebenfalls einen Führerschein da dort bereits für jede Motorisierung ein Führerschein vorgeschrieben ist.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#77
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Danke für die Info, Volker.
Allerdings ist mein Boot ebenfalls in Holland, gleiches Revier wie das vom Vercharterer. Es ist auch irgendwie ein holländisches Boot, denn ich habe es in Holland gekauft. Bedeutet das für mich das ich in Holland weiterhin ohne SFB fahren darf? Dann mach ich mir einfach eine holländische Flagge drauf und alles ist gut ? Und darf ich in´s holländische Wattenmeer- also zum Beispiel nach Texel ohne SBF aber eben nicht nach z.B. Borkum ? |
#78
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Da werden sich aber sicher andere noch melden (100% kenn ich mich da nicht aus). Du darfst aber nicht nach Deutschland mit dem Boot. Für deutsche(Wohnsitz in Deutschland) besteht in Deutschland das deutsche Führerscheinrecht.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#79
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Für mich als Deutscher gelten in den Niederlanden mit meinem Schiff unter deutscher Flagge und mit deutschem Kennzeichen lediglich und ausschließlich die NIEDERLÄNDISCHEN Gesetze und Vorschriften betreffend Führerschein. Mein Schiff (11 Meter Stahlverdränger) ist und bleibt in den NL führerscheinfrei! Und erst wenn ich über die Grenze nach D komme muß ich meinen SBF hervorkramen.
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Mast- und Schotbruch!
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#80
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Welche Strecken kennst Du noch Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#81
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Ist die Registrierung in Holland denn Pflicht ? Oder muss ich nur eine Plakette mit Namen und Anschrift von mir ( als Eigner ) am Boot anbringen ? ( ich weiß das ich das alles auch er-googlen kann, aber ich möchte lieber das geballte Wissen des Forums ausschöpfen ) |
#82
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Und gleich die nächste Frage:
Am Bug steht : LE23. IST das vielleicht schon die Registrierung ? ( ich habe keinen Kontakt zum Vorbesitzer, sonst hätte ich natürlich den gefragt ) |
#83
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Hi,
meinst du nicht, dass es Sinn macht, für deine Fragen einen eigenen Thread auf zu machen??? Was hat das mit diesem Thema zu tun? Im übrigen solltest du mal die Suchfunktion nutzen, zu NL Führerschein gibt es gefühlte 100 Trööts.
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LG Rolf Was ist Wissen schon, wenn das Wissen nicht zur Erfahrung wurde?
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#84
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Hintergrund meiner Fragen: Ich habe ein Angebot, mein Boot in Deutschland in einen Museumshafen zu legen, gratis und dauerhaft. Aber in Deutschland bräuchte ich ja den ( nicht vorhandenen ) SBF SEE um zu den Inseln zu segeln. Nun möchte ich wissen ob ich ihn in Holland definitiv NICHT brauche um die Inseln zu besegeln. SuFu hab ich schon benutzt . |
#85
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#86
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Inseln sind buten und Du bist OT.
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Alex |
#87
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War früher so üblich, die Fischerboote nur mit einer Kombi aus Buchstaben (für den Ort) und Ziffern (für die Boots-Nr.) zu bezeichnen. In deinem Fall steht LE für Lemmer Nr. 23.
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#88
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Den will ich auf jeden Fall machen, aber das schaffe ich halt nicht in der Kürze der Zeit ! Die Überführung war für Anfang März geplant, aber ohne SBF SEE geht das ja nun nicht.
Also bleibe ich noch eine Saison in Holland. Ich frage deswegen ob ich wenigstens in Holland fahren darf bis ich den SBF SEE gemacht habe. Außerdem ist die Frage ob ich mich jetzt dazu anmelden soll oder erst wenn die im Tread genannten Änderungen des SBF SEE umgesetzt sind. ( daher bin ich meiner Meinung nach auch nicht OT ) |
#89
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Frosch, mach die Augen auf und fange an zu lesen! SBF-BINNEN künftig bis 20 m Länge heißt der Strang.
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Alex
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#90
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#91
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Wer kauft den nun ein Boot >15m ?
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Peter ------ Wir können keine Welt ändern, es sei denn, dass ein jeder in sich selbst zur Erkenntnis der Wahrheit kommt und sich bessert. (Joseph Weißenberg)
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#92
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Ganz sicher nicht - für zwei Nasen reicht mir meins völlig
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Gruß Ralf Schlechte Laune ist keine Option |
#93
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Tja, da stellt sich für mich auch die Frage (falls schon beantwortet: Sorry!):
Welcher Hintergedanke steckt denn bei der Freigabe von 20m Booten, wenn sich doch eh nur wenige Leute sowas leisten können (und es bislang andere Patente gab, im ein Boot sogar bis 25m fahren zu dürfen)? Bei der Anhebung der Führerschein-Freigrenze von 5 auf 15 PS ist der Grund ja bekannt. Hier sollte der Wassersport belebt werden, Ankurbelung der Wirtschaft usw.
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#94
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Ein 20m-Boot zu chartern kostet doch mit Sicherheit mehr als ein 15m-Boot zu chartern. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#95
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Ich hoffe ja irgendwie nicht... Dann werden wieder die Rufe nach größeren Schleusen lauter und wenn die Rufe erhört werden, kommt als Gegenrechnung dann wieder die schon mehrfach angedeutete Bootsmaut, die wir ALLE bezahlen und nicht nur die Vercharterer, wegen deren Booten die Schleusen vergrößert werden. Wenn es möglich ist, einzelne Strecken von der 15 PS Führerscheinfreigrenze auszunehmen (die Berliner Spree ist Bundeswasserstrasse), dann sollte das bei den Charteryachten hinsichtlich auch möglich sein. Der SBF und der Charterschein sind doch zwei verschiedenen Paar Schuhe oder nicht? |
#96
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Das Thema kam hier schon oft zur Sprache und mein Hauptrevier ist von der Maut ausgenommen. da schützen mich die gleichen Regeln wie die, die mich vor den Charterern ohne Führerschein bewahrt.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#97
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Die Frage ist doch: Was will man mit der 20m-Regelung erreichen Zitat:
in der BinSch-SportbootVermV wird ja die amtlich anerkannte Bescheinigung des zuverlässigen Unternehmens über die ausreichende Befähigung des Mieters oder des von ihm bestimmten Bootsführers kurz Charterbescheinigung dem SBF-Binnen gleichgestellt, wenn auch in örtlich eingeschränktem Gebiet. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
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