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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 28.01.2017, 12:40
Benutzerbild von ~Ingo~
~Ingo~ ~Ingo~ ist offline
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Standard SBF-BINNEN künftig bis 20 m Länge

Das Boote-Magazin meldet gerade bei Facebook:
Zitat:
Gerade von offizieller Stelle auf der BOOT DÜSSELDORF bestätigt bekommen: Der SBF-BINNEN wird künftig bis 20 m Länge gelten. Ausnahme: der Rhein. Die neue VERORDNUNG (mit weiteren Änderungen) könnte bereits im Mai in Kraft treten. Wir werden berichten!
Dazu sind mir spontan zwei Gedanken gekommen:

* Hoffentlich bleibt aber die Begrenzung auf 15m für Charterscheine - denn die 14,95m Yachten in den Chartergebieten sind schon grenzwertig für unerfahrere Skipper
* Mist, warum gerade auf dem Rhein nicht: da könnte man die 20m wegen "Länge läuft" am ehesten gebrauchen..." Anmerkung: Das ist eine rhetorische Frage...
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Viele Grüße vom RK406,2
Ingo

Geändert von ~Ingo~ (28.01.2017 um 15:30 Uhr)
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  #2  
Alt 28.01.2017, 12:58
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Ich bin sehr gespannt ... Dann kann ich mir den Stress des Sportschifferzeugnisses schenken.
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  #3  
Alt 28.01.2017, 12:59
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von ~Ingo~ Beitrag anzeigen
Das Boote-Magazin meldet gerade bei Facebook:


Dazu sind mir spontan zwei Gedanken gekommen:

* Hoffentlich bleibt aber die Begrenzung auf 15m für Charterscheine - denn die 14,95m Yachten in den Chartergebieten sind schon grenzwertig für unerfahrere Skipper
* Mist, warum gerade auf dem Rhein nicht: da könnte man die 20m wegen "Länge läuft" am ehesten gebrauchen..."
ÜBer den Rhein kann Deutschland nicht alleine Entscheiden. Da muss immer die Rheinschiffahrtskommision befragt werden.
Diese war ja auch schon gegen die 15PS Freigabe (was ich persönlich gut finde).
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Gruß Volker
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  #4  
Alt 28.01.2017, 13:29
Benutzerbild von ~Ingo~
~Ingo~ ~Ingo~ ist offline
Commander
 
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Das mit dem Grund für den Rhein ist mir klar. Das die führerscheinfreien 15PS auf dem Rhein nicht gelten, finde ich ebenfalls gut.
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Viele Grüße vom RK406,2
Ingo
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  #5  
Alt 28.01.2017, 13:58
Benutzerbild von schimi
schimi schimi ist offline
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Mich würde interessieren, wie die Veränderung der Längenbegrenzung von < 15m auf < 20m begründet wird.
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  #6  
Alt 28.01.2017, 13:59
Benutzerbild von blondini
blondini blondini ist offline
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Hi!

Mich interessiert vielmehr, ob ich dafür meinen alten SBF Binnen in die neue Karte umtauschen muss.
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viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #7  
Alt 28.01.2017, 14:10
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nordic nordic ist offline
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10.301 Danke in 2.752 Beiträgen
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Und mich interessiert wie ich mir ein Boot von 20 Metern leisten kann, wenn es schon für 15 Meter nicht reicht.
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Gruß Karl-Heinz

Die Bücher über meine Traumreise
2008 , 2010 und 2012 können jetzt per PN oder Mail bei mir bestellt werden.
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  #8  
Alt 28.01.2017, 15:04
Benutzerbild von ChrAK78
ChrAK78 ChrAK78 ist offline
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Boot: Trainer III
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Und mich interessiert, ob die 20 m Begrenzung ab Mai nur für die gilt, die ihren Schein erst ab Mai machen, oder auch für alle, die vorher schon einen Schein hatten.
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  #9  
Alt 28.01.2017, 15:14
Benutzerbild von corvette-gold
corvette-gold corvette-gold ist offline
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Zitat:
Zitat von ~Ingo~ Beitrag anzeigen
* Mist, warum gerade auf dem Rhein nicht: da könnte man die 20m wegen "Länge läuft" am ehesten gebrauchen..."
Warum kann ist dort immer noch die 6 PS Grenze? Die 15 Meter Grenze?
Weil der Rhein als Internationales Binnengewässer gilt, andere internationale Gesetztgebung.
Grüße Frank
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  #10  
Alt 28.01.2017, 15:16
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von corvette-gold Beitrag anzeigen
Warum kann ist dort immer noch die 6 PS Grenze? Die 15 Meter Grenze?
Weil der Rhein als Internationales Binnengewässer gilt, andere internationale Gesetztgebung.
Grüße Frank
Mensch frank

1. ist es die 5 PS grenze und
2 ist das schon lange geklärt.
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Gruß Volker
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  #11  
Alt 28.01.2017, 15:17
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Mich interessiert da mehr, ob für mich dann die 15 Tonnenbegrenzung aufgehoben wird.
20m darf ich jetzt auch fahren - 15t und nicht auf dem Rhein.

Grundsätzlich ist das ja nett, nur wie oben schon erwähnt: 20m werden ganz schön teuer
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Eine Fiberline G14II haben wir auch Noch: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=253589

Gruß Ralf
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  #12  
Alt 28.01.2017, 15:23
Benutzerbild von Stingray-Burgi
Stingray-Burgi Stingray-Burgi ist offline
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149 Danke in 66 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von nordic Beitrag anzeigen
Und mich interessiert wie ich mir ein Boot von 20 Metern leisten kann, wenn es schon für 15 Meter nicht reicht.
Das frage ich mich auch gerade
Im übrigen reichen mir 10m bei einem Charterschiff völlig aus .
Aber ich bin ja gewiß nicht der Maßstab
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  #13  
Alt 28.01.2017, 15:32
Benutzerbild von Ostfriesen
Ostfriesen Ostfriesen ist offline
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Hier ist es nett erklärt.
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Alex
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  #14  
Alt 28.01.2017, 15:39
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Chilli68 Chilli68 ist offline
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Das ist endlich mal eine ausführliche und verständliche Erklärung!
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  #15  
Alt 28.01.2017, 15:44
Hehehe Hehehe ist offline
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Zitat:
Zitat von Die Nadel Beitrag anzeigen
20m darf ich jetzt auch fahren - 15t
20 m mit weniger als 15 t möchte ich mal sehen
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  #16  
Alt 28.01.2017, 15:47
Benutzerbild von billi
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Zitat:
Zitat von Hehehe Beitrag anzeigen
20 m mit weniger als 15 t möchte ich mal sehen
naja es git 10m Lange Trailerbare Boote (Öchsner sr30) da kann ich mir einiges bei der Größe Vorstellen.
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  #17  
Alt 28.01.2017, 15:50
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Ostfriesen Ostfriesen ist offline
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Zitat:
Zitat von Die Nadel Beitrag anzeigen
20m darf ich jetzt auch fahren - 15t und nicht auf dem Rhein.
Hat ja nicht lange gedauert, bis das Zerlabern wieder los geht ...

BTW: Aus welcher Epoche stammt diese Regelung? (Ich mach dann mal mit ...)
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Alex
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  #18  
Alt 28.01.2017, 15:52
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Zitat:
Zitat von Die Nadel Beitrag anzeigen
20m darf ich jetzt auch fahren - 15t und nicht auf dem Rhein.
Wo außer auf dem Meer darfst du bisher innerhalb Deutschlands 20m fahren ?
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  #19  
Alt 28.01.2017, 16:03
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Wo außer auf dem Meer darfst du bisher innerhalb Deutschlands 20m fahren ?
Das ist noch der ganz alte Schein von anno tuck tuck, wo es Binnen noch keine Längenbegrenzung sondern nur ein nach Gewicht gab.

War vor deiner Zeit , Volker.
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  #20  
Alt 28.01.2017, 16:06
Hehehe Hehehe ist offline
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So anno ist das noch gar nicht, irgendwann in den 90ern war die Änderung, meine ich.
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  #21  
Alt 28.01.2017, 16:18
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Dalbolini Dalbolini ist offline
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Zitat:
Zitat von Hehehe Beitrag anzeigen
So anno ist das noch gar nicht, irgendwann in den 90ern war die Änderung, meine ich.
Genau.
Meiner ist von 93, da galten noch die 15 Tonnen.
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Kalle
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  #22  
Alt 28.01.2017, 16:19
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schimi schimi ist offline
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Zitat:
Zitat von Dalbolini Beitrag anzeigen
Genau.
Meiner ist von 93, da galten noch die 15 Tonnen.
Okay, dann nehme ich ein tuck zurück.
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  #23  
Alt 28.01.2017, 16:20
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T-Technik T-Technik ist offline
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Hallo zusammen .


Wer hier mehr erfahren möchte und heute auf der Messe ist,
sollte die Frau Lang ansprechen .

Ich finde die 5 PS Grenze und auch weniger als 15m Bootslänge
dann mit SBF Binnen ist völlig OK und sollte auch so bleiben .

Begründung :

Den SBF zu machen ist ein Klaks, schnell zu erledigen und gut bezahlbar .
Und so erlangt jeder auch ein paar Grundkentnisse,
wie es binnen ab geht . ( zu gehen hat )


Wer 15m und mehr bewegen möchte sollte auch das Geld übrig haben
und z.B. das Sportpatent zu machen .
Hier mein Beispiel : https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=200862

Viel mehr rege ich an weitere Pflichtstrecken hier abzuschaffen und hoffe,
dass Sie es im Ministerium vorantreiben kann .

Gründe hier :

1.

Eine Strecke unbedingt ja, so z.B. wie ich es absolvierte . Ich lernte und erfuhr buchstäblich
wie mit größeren Booten Strecken beachtet werden müssen und zu fahren ist .
So richtig Binnenschiffer-Betrachtungsweise oder -Handwerk .

2.

Alle eingetragenen Pflichtstrecken werden nie mehr wieder abgefragt .
Selbst nach vielen Jahren darf man aber trotzden wieder dort fahren .


Das Motto, sich vorher kundig zu machen,
gilt für mich sowieso grundsätzlich überall .
Worauf es auf dem Rhein ankommt, haben wir bestens gelernt .


Die einzige Begründung der 20m -Grenze liegt in der EU-Angleichung .
In Deutschland dann die Ausreizung der Grenze Kleinfahrzeug .
Der Rhein wird aber noch länger die Ausnahme bleiben .

Dies sollte bereits in diesem Monat umgesetzt sein,
verzögert sich aber noch etwas .



Zweite Änderung für 2017 ist die Einführung eines besser fälschungssicheren SBF-Dokumentes oder dann Karte .



Weitere Infos was die höheren Befähigungen als SBF-Binnen mit 14,99 m
betrifft schreibe ich dann, wie damals versprochen in meinen Thread ( Link oben ) .

Grüße von der BOOT : TOMMI
__________________
MAN D2866 E

6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40
Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen !
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  #24  
Alt 28.01.2017, 17:43
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ChrAK78 ChrAK78 ist offline
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Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Das beantwortet meine weiter oben gestellte Frage zur vollsten Zufriedenheit.
Ich darf dann also von heute auf morgen plötzlich ein 20 Meter langes Boot führen, ohne eine zusätzliche Prüfung abzulegen und ich muss nicht einmal meinen Papier-SBF in den Plastik-SBF umtauschen.

Nebenbei stelle ich fest, dass für alle künftigen Fahrschüler im Theorie-Teil ein Punkt weniger zu beachten ist. Bislang müsste ja immer beachtet werden, dass die Definition "Kleinfahrzeug" nicht gleichbedeutend mit der zulässigen Länge des SBF binnen ist. Dies wird nun angeglichen.

Was ich jetzt nicht weiß, wie es mit dem Sprechfunk ist (ich habe keinen Schein).
Ab welcher Länge müssen Sportboote im Binnenverkehr mit UKW-Funk ausgerüstet sein?
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  #25  
Alt 28.01.2017, 17:56
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von ChrAK78 Beitrag anzeigen
Das beantwortet meine weiter oben gestellte Frage zur vollsten Zufriedenheit.
Ich darf dann also von heute auf morgen plötzlich ein 20 Meter langes Boot führen, ohne eine zusätzliche Prüfung abzulegen und ich muss nicht einmal meinen Papier-SBF in den Plastik-SBF umtauschen.

Nebenbei stelle ich fest, dass für alle künftigen Fahrschüler im Theorie-Teil ein Punkt weniger zu beachten ist. Bislang müsste ja immer beachtet werden, dass die Definition "Kleinfahrzeug" nicht gleichbedeutend mit der zulässigen Länge des SBF binnen ist. Dies wird nun angeglichen.

Was ich jetzt nicht weiß, wie es mit dem Sprechfunk ist (ich habe keinen Schein).
Ab welcher Länge müssen Sportboote im Binnenverkehr mit UKW-Funk ausgerüstet sein?
nicht gewerbliche Kleinfahrzeuge haben keine Funkpflicht.
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Gruß Volker
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