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  #1  
Alt 18.03.2016, 18:00
stefan307 stefan307 ist offline
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Standard Schleppen von Sportbooten zr Überführung?

Hallo,
ich habe da mal eine Frage die mir seit einiger Zeit durch den Kopf geht:
Darf man ein Sportboot mit einem anderen Sportboot schleppen bzw. als "mini" Schubverband oder auch "Seite an Seite" fortbewegen. Und zwar nicht nur im Notfall sondern "Planmäsig" also zum Beispiel zur Überführung eines Fahrunfähigen Bootes?
in der BinSchStrO habe ich unter 6.21 Zusammenstellung der Verbände nix gefunden was das verbieten würde da Sportboote solange sie Kleinfahrzeuge sind von der Fahrtauglichkeitsbescheinigung freigestellt sind...

Gibt es sonnst noch vorschriften die zu beachten wären bzw. die ein solches Vorhaben verbieten würden?

MFG S
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  #2  
Alt 18.03.2016, 18:12
Pusteblume Pusteblume ist offline
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Zitat:
Zitat von stefan307 Beitrag anzeigen
Hallo,
ich habe da mal eine Frage die mir seit einiger Zeit durch den Kopf geht:
Darf man ein Sportboot mit einem anderen Sportboot schleppen bzw. als "mini" Schubverband oder auch "Seite an Seite" fortbewegen. Und zwar nicht nur im Notfall sondern "Planmäsig" also zum Beispiel zur Überführung eines Fahrunfähigen Bootes?
in der BinSchStrO habe ich unter 6.21 Zusammenstellung der Verbände nix gefunden was das verbieten würde da Sportboote solange sie Kleinfahrzeuge sind von der Fahrtauglichkeitsbescheinigung freigestellt sind...

Gibt es sonnst noch vorschriften die zu beachten wären bzw. die ein solches Vorhaben verbieten würden?

MFG S
Natürlich geht das. Was glaubst Du, wie sonst Regattajollen zur Wettfahrt kommen?
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  #3  
Alt 18.03.2016, 18:24
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Es kann aber Einschränkungen geben.
Ich habe mal ein Boot mit Motorschaden von Cadaques nach Ampuriabrava gebracht - sauber im Schlepp mit allem, was man in so einer Situation machen kann. An der Hafeneinfahrt wurden wir gestoppt und das Boot "musste" von einem legitimierten Abschlepper von der hiesigen Werft rein geschleppt werden obwohl es gar nicht zu dieser Werft sollte.

Wir sind dann wieder "raus" und haben einen 5 PS Außenborder drangehängt so dass es mit eigener Kraft reinfahren konnte.
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  #4  
Alt 18.03.2016, 19:09
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Superpapa Superpapa ist offline
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Das war wohl übelste Geldschneiderei.

Davon abgesehen gibt es auch gewässerspezifische Eischränkungen.
Bespielsweise ist das Schleppen von Sportbooten auf der Berliner Innenstadt-Spree und im Landwehrkanal untersagt. Sehr viel mehr Beschränkungen gehen da wohl nicht mehr.....

Gruß
Michael
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  #5  
Alt 18.03.2016, 19:16
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
im zweiten Teil der BinSchStrO können §XX.03 und §XX.24 noch Einschränkungen enthalten sein.
Kommt also drauf an, wo Du hin willst. Der Verband darf natürlich nicht die unter §XX.02 zulässigen Abmessungen für die Wasserstraße überschreiten und ein sicheres Abschleppen/gekuppelt im Hinblick auf Manövereigenschaften usw. muss gewährleistet sein.
Man sollte auch berücksichtigen, dass man verkehrsrechtlich immer noch als Kleinfahrzeug gilt, man also weiterhin seinen Ausweichpflichten nachkommen muss. Das kann an Engstellen schonmal zu zusätzlichen Schweißausbrüchen führen. :magreren:

Bis dann

Dominic
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  #6  
Alt 18.03.2016, 19:37
HänschenHamburg HänschenHamburg ist offline
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Klar geht das (unter den hier z.T. genannten - auch regionalen - Einschränkungen).

Wir sind mit Jugendwanderkuttern (bekanntlich ohne maschinellen Antrieb) jedes Jahr auf dem Weg in die dänsiche Südsee durch den NOK geschleppt worden; wie viele andere dieser Kutter auf der Elbe auch. Ein ganz übliches Prozedere über diese weite Strecke.

Auch hat mein Vater jedes Jahr diese Kutter unseres Vereins (jeweils drei oder vier gleichzeitig) mit der Barkasse kilometerweit vom und ins Winterlager geschleppt, da wir auf dem Weg Probleme mit benötigter auflaufender Tide und der dann verringerten Brückenhöhe hatten.
Die Tour ging dann sogar durch den Hamburger Hafen; kein Problem.
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Egal, wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand hängt,
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  #7  
Alt 18.03.2016, 19:40
stefan307 stefan307 ist offline
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Ich habe keine konkreten Plan, mir war nur aufgefallen das man davon kaum was höhrt, wo doch die Überführung auf dem Landweg insbesondere bei großen Booten über 3m breite sehr aufwendig und damit teuer ist!


MFG S
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  #8  
Alt 18.03.2016, 19:51
HänschenHamburg HänschenHamburg ist offline
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Zitat:
Zitat von stefan307 Beitrag anzeigen
Ich habe keine konkreten Plan, mir war nur aufgefallen das man davon kaum was höhrt, wo doch die Überführung auf dem Landweg insbesondere bei großen Booten über 3m breite sehr aufwendig und damit teuer ist!


MFG S
Naja, bei der Größenordnung, von der Du jetzt sprichst, wird eher das Problem sein, jemanden zu finden, der schleppt / schleppen kann. Und dann auch noch über eine größere "Überführungsdistanz".

Selbst mit unseren Kuttern von grad mal 8,5 Metern und zwischen 1,5 und 2 Tonnen, hatten wir schon Probleme, einen Schlepp zu bekommen, weil nur bestimmte Boote / Schiffe dafür in Frage kommen.

Und warum sollte man so ein großes Boot auf diesem Weg überführen?

Weils defekt ist? Dann würde ich das auch nur für Notfälle auf den Haken nehmen.

Kleine geschleppte Boote (also Kutter, Jollen etc.) sind zumindest noch bedingt manövierfähig, sollte man die vom Haken schmeissen müssen.
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  #9  
Alt 18.03.2016, 20:15
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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verboten ist es nicht, die Boot sollten aber von der Größe her zueinander passen sonst bringt man sich selbst in Gefahr,
ziehen geht auch mit kleineren Booten, wobei man eins zum Aufstoppen haben müßte, sind die Boot in etwa gleich lang kann man gut längseits schleppen das erfordert natürlich gutes Augenmaß und etwas Übung, evtl. muß man die richtige Seite durch ausprobieren heraus finden

ich habe schön öfter andere Boot am Harken gehabt, das blödeste war mal ein 15m Verdränger mit Motorprobleme den ich mit einem 4 m Boot mit 50 PS geschleppt habe, ziehen geht ohne Probleme aber wirklich Lenken oder Aufstoppen kann man so ein Boot fast nicht ohne sich selbst in Lebensgefahr zubringen

oder einen Segler um die 7m mit Ruderschaden und der eigene Außenborder sprang nicht an, der Segler war auf eine Untiefe aufgelaufen, den Segler frei zubekommen und in den Hafenschleppen war durch einfaches ziehen kein Problem der Segler wollte natürlich bis an den eigenen Liegeplatz gebracht werden, wir haben dann den Segler längseits genommen, was aber schwierig war da der Segler einen sehr Bauchigen Rumpf hatte,
vorwärts fahren ging so nicht, wir sind so nur im Kreis gefahren, das kann aber auch an dem defekten Ruder gelegen haben, wir haben es dann rückwärts versucht und siehe da das ging besser als erwartet quer durch den Hafen bis in die richtige Boxengasse und an den Liegeplatz der Rest war dann kein Problem mehr
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  #10  
Alt 19.03.2016, 11:36
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HimbeerToni HimbeerToni ist offline
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Hallo,

außerdem ist das oft beschriebene Problem von Verdängern mit kurzer Wasserlinie, die gegen die Strömung müssen weiter existent.
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Beste Grüße aus dem schönen Lipperland
Detlef


Solange nicht endgültig geklärt ist warum Dinosaurier ausgestorben sind betrachte ich eine Männergrippe als ernsthafte Bedrohung!
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  #11  
Alt 19.03.2016, 11:41
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§6.21 BinSchStrO verbietet das Schleppen mit Fahrzeugen, die nicht extra dafür zugelassen sind. Davon ausgenommen sind Kleinfahrzeuge, die Kleinfahrzeuge schleppen. Allerdings sagt Satz 2 im §6.21 Abs. 2 "Hierbei muss sich das Fahrzeug mit Maschinenantrieb, das bei gekuppelten Fahrzeugen die Hauptantriebskraft stellt, an der Steuerbordseite befinden." Ich habe das immer so interpretiert, dass ich mit meinem Kleinfahrzeug nicht hinten schieben oder vorne schleppen, sondern nur seitlich gekoppelt fahren darf.
Ich wäre sehr glücklich, wenn jemand meine Ansicht fundiert widerlegen könnte. Dann baue ich mir nämlich einen kleinen Schuber für mein Hausboot
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  #12  
Alt 19.03.2016, 12:36
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ich habe das tatsächlich damals in der Fahrschule noch gelernt
Die Übung bestand darin, ein etwa gleich großes Boot an den Steg zu bringen. Unser Fahrschulboot war ein 7 m GFK Kutter mit Wellenantrieb, das Übungs Objekt ein 6 m Gleiter.

Wir haben das Fahrschulboot im Verband nach hinten gesetzt weil ansonsten die Ruderwirkung nicht vorhanden gewesen wäre. Das Schub-Boot wurde mit der eigenen Steuerbordspitze bzw dem ersten Drittel gegen die Backbordseite des geschobenen Bootes, und zwar dessen hinteres Drittel vertäut. Dazwischen natürlich Kissenfender

So - und dieses ganze Paket ließ sich dann relativ sicher manövrieren.

In der Praxis habe ich später das ein oder andere Boot abgeschleppt aber immer nur an der Leine hinter mir hergezogen. Da ging es aber auch nur darum den Havaristen in den Hafen zu schleppen und dann irgendwo festzumachen. Rangieren war dabei nicht möglich und mit meinem eigenen Boot hätte ich die erlernte Methode aus der Fahrschule nicht durchführen wollen
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  #13  
Alt 19.03.2016, 20:36
stefan307 stefan307 ist offline
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Zitat:
Zitat von Ostsee2015 Beitrag anzeigen
§6.21 BinSchStrO verbietet das Schleppen mit Fahrzeugen, die nicht extra dafür zugelassen sind. Davon ausgenommen sind Kleinfahrzeuge, die Kleinfahrzeuge schleppen. Allerdings sagt Satz 2 im §6.21 Abs. 2 "Hierbei muss sich das Fahrzeug mit Maschinenantrieb, das bei gekuppelten Fahrzeugen die Hauptantriebskraft stellt, an der Steuerbordseite befinden." Ich habe das immer so interpretiert, dass ich mit meinem Kleinfahrzeug nicht hinten schieben oder vorne schleppen, sondern nur seitlich gekoppelt fahren darf.
Ich wäre sehr glücklich, wenn jemand meine Ansicht fundiert widerlegen könnte. Dann baue ich mir nämlich einen kleinen Schuber für mein Hausboot
Das kann man so verstehen...
gilt alllerdings nur für gekopplete Fahrzeuge schleppen darfst du also!
von hinten schieben könnte in der tat verboten sein...
Jetzt stellt sich natürlich gleich die nächste Frage werden gekuppelte Fahrzeuge Führerschein/Patent technisch als ein Fahrzeug betrachtet? Wie ist es mit Schleppzügen? da sind die 15m ja schnell überschritten...

MFG S

Geändert von stefan307 (19.03.2016 um 20:42 Uhr)
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  #14  
Alt 19.03.2016, 21:08
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Wir haben mal ein recht großes Boot die halbe Ruhr geschleppt. Das ging mit einem Boot als Schlepper und einem kleinen als Bremser sehr gut. Selbst durch Schleusen...
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  #15  
Alt 19.03.2016, 21:52
HänschenHamburg HänschenHamburg ist offline
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Also, ich gebe zu, ich hab das damals (grauer Bart) nur notdürftig mal nachgelesen, als ich als Kutterführerin mit 6 Jugendlichen an Bord die erste Tour durch den NOK gemacht habe. Da wars gestattet und jährlich machten ca. 30 Kutter die Tour hin und zurück durch den Kanal; eine Tour immerhin knapp 100 km.

Die Waschpo hat uns niemals angesprochen, obwohl wir ja mehr als offensichtlich waren.
Einmal hatte ich es sogar gehofft, dass wir irgendwo gestoppt werden, aber mein - damals - jugendlicher Leichtsinn war wohl größer, als alle Vernunft.

Wir waren zwischen absoluten Flow der Geschwindigkeit am Haken eines alten massiven Fischkutters und Auseinanderbrechen unseres 1926 gebauten Eichenliebchens...
Selbst die Weiche Rendsburg (immer sehr rabiat) reagierte null und wir waren in noch nicht einmal 5 Stunden durch den Kanal....

Das Schleppen an der langen Trosse ist da absolut normal. Da wird nix längsseits genommen.

Auch mit der Barkasse haben wir das ein oder andere Mal Havaristen abgeschleppt.
Mag sein, dass es an der Größe lag (waren immer Sportboote, also kleiner / leichter), aber wir hatten niemals einen längsseits; immer nur im Schlepp.

Finde ich auch leichter (jedenfalls mit großem / schweren Schiff), jemanden am entsprechenden Steg los zu schmeissen, als ihn "einzuparken" und ggf. großen Schaden mit dem eigenen Gewicht zuzufügen.
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