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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Schleppen von Booten mit mehr als 15 m Länge?
Hallo Community,
ich habe mal ein wenig gegoogelt und bin nicht weiter gekommen Ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt: Das ist klar: Mit meinem Sportbootführerschein Binnen darf ich Boote bis zu einer Länge von 15 m fahren. Auf diesem Boot dürfen sich 12 Personen befinden. Nun meine Fragen: 1) Wie lang darf ein Boot(oder Kleinfahrzeug) sein, was ich mit meinem max. 15 m langen Boot schleppen darf (insbesondere: darf es länger als 15 m sein)? 2) darf das geschleppte Boot(Kleinfahrzeug) eine gewisses Gewicht nicht überschreiten? 3) Wieviele Personen dürfen auf dem geschleppten Boot(Kleinfahrzeug) befinden (auch nur 15? abzüglich der Personen auf dem schleppenden Boot? unendlich viele?, ...) Vielen Dank für eure Hilfe und viele Grüße aus Berlin Mineralwasser |
#2
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Zu 1 und 2 denke ich wird die Physik dem ganzen relativ schnell ein Ende setzen aber ansonsten wüsste ich nicht was dagegen spricht größere oder schwerere Boote zu schleppen.
zu 3 da der Sportbootführerschein nur auf 15m länge begrenzt ist aber ansonsten keine Gültigkeitsklauseln aufweist solltest auch unendliche viele (man beachte wieder die Physik) Leute auf den Booten befördern dürfen. Da Schleppen aber eher eine Nothilfe ist, frage ich mich gerade warum du dir über solche sachen gedanken machst! Gibt es da irgend einen besonderen Grund?
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wo wir sind herrscht Chaos leider können wir nicht überall sein. Grüße Daniel |
#3
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Kleine Schlepper schleppen auch ganz große Schiffe....
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#4
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Hmmm Schlepper? Leistung? Fürs Schleppen gebaut?
Ich denke ein Sportboot mit einem Schlepper zu vergleichen hinkt ein wenig
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wo wir sind herrscht Chaos leider können wir nicht überall sein. Grüße Daniel |
#5
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Hallo,
vielen Dank für die kurzfristigen Antworten. Sicherlich sind einem durch die Physik Grenzen gesetzt. Jedoch bezieht sich meine Frage auf eine realistischen Fall, wo regelmäßig die 15m Grenze angeknackst wird und auch die Frage mit den 12 Personen interessant wird. D.h. wir schleppen ein großes(langes) Floß (langsam) hinter uns her, wo viele Leute drauf sind. Und es es stellt sich die Frage: Dürfen wir das? Gruß Mineralwasser |
#6
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Geht es um Gewerbliche Nutzung?
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wo wir sind herrscht Chaos leider können wir nicht überall sein. Grüße Daniel |
#7
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nein. Nur zum Spaß.
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#8
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"Kleinfahrzeug":
ein Fahrzeug, dessen Schiffskörper, ohne Ruder und Bugspriet, eine Höchstlänge von weniger als 20 m aufweist, einschließlich Segelsurfbrett, Amphibienfahrzeug, Luftkissenfahrzeug und Tragflügelboot, ausgenommen - ein Fahrzeug, das gebaut oder eingerichtet ist, um andere Fahrzeuge, die nicht Kleinfahrzeuge sind, zu schleppen, zu schieben oder längsseits gekuppelt mitzuführen, - ein Fahrzeug, das zur Beförderung von mehr als zwölf Fahrgästen zugelassen ist, - eine Fähre - ein Schubleichter sowie - ein schwimmendes Gerät; "Fahrgastschiff": ein Fahrzeug mit Antriebsmaschine, das zur Beförderung von Fahrgästen gebaut und eingerichtet ist und der gewerbsmäßigen Beförderung von Personen gegen Entgelt dient; "Sportfahrzeug": ein Fahrzeug, das für Sport- oder Erholungszwecke verwendet wird und kein Fahrgastschiff ist; "Schwimmkörper": ein Floß und andere einzeln oder in Verbindung fahrtauglich gemachte Gegenstände, soweit sie nicht ein Fahrzeug oder eine schwimmende Anlage sind; BinSchStrO § 1.21 Sondertransporte Als Sondertransport gilt die Fortbewegung von a) Fahrzeugen und Verbänden, die nicht § 1.06 Nr. 1 und § 1.08 Nr. 1 entsprechen, b) schwimmenden Anlagen, c) Schwimmkörpern, soweit dabei nicht offensichtlich eine Behinderung oder Gefährdung der Schiffahrt oder eine Beschädigung von Anlagen ausgeschlossen ist. Sondertransporte dürfen nur mit besonderer Erlaubnis der Behörden, die für die zu durchfahrenden Strecken zuständig sind, durchgeführt werden. Sie unterliegen den Auflagen, die diese Behörden im Einzelfall festlegen. § 1.06 Nr. 2 bleibt unberührt. Für jeden Sondertransport ist unter Berücksichtigung des § 1.02 ein Schiffsführer zu bestimmen. Hmmm nach diesen Definitionen wäre ich zumindest mit Fahrgasttransport auf dem Floß vorsichtig (ist aber ne persönliche Meinung) ansonsten finde ich aber nichts das dagegen spricht deine Sachen durchzuführen!
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wo wir sind herrscht Chaos leider können wir nicht überall sein. Grüße Daniel Geändert von denni1078 (07.10.2007 um 23:45 Uhr) |
#9
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Zitat:
Ich würde es bleiben lassen. |
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