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  #26  
Alt 20.12.2019, 11:13
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TychoGold TychoGold ist offline
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Zitat:
Zitat von Sternchen Beitrag anzeigen
da dort steht „gehen davon aus....“.
Hallo Kerstin,

man muss zwischen deutschen und juristischen Aussagen unterscheiden . Sollen bedeutet bei uns nicht müssen, bei Juristen kann das durchaus müssen bedeuten.
Von etwas ausgehen bedeutet, dass man es für gegeben nimmt, auch ohne einen stichhaltigen Beweis zu haben - nicht mehr und nicht weniger. Das Gegenteil wäre in dem Fall, etwas für gegeben zu nehmen, zu dem man tatsächlich auch noch diesen hat .

Grüße
Tycho
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  #27  
Alt 20.12.2019, 12:59
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Man könnte ja dieses Schreiben der Zollbehörde Kiel mit sich führen und bei Bedarf den im Ausland kontrollierenden Zöllnern vorlegen. Das Problem besteht aber m.E. im Wesentlichen darin, dass Zollbeamte in Italien, Kroatien oder Griechenland vermutlich dieses deutsche Papier gar nicht lesen können. Ob sie andererseits die "befreiende" EU-Richtlinie schon verinnerlicht haben, ist ebenfalls zweifelhaft.
Wer also Ärger bei einer Kontrolle im Urlaub vermeiden möchte, ist sicher gut beraten, nach wie vor den Mehrwertsteuer-Nachweis dabei zu haben. Ob das nun ein altes, originales Stück Papier ist oder eine "Kopie" einer "alten" Rechnung, ist vermutlich eher zweitrangig. Wie heißt es so schön: Papier ist geduldig.

Gruss


Gerd
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  #28  
Alt 20.12.2019, 13:01
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Zitat:
Zitat von TychoGold Beitrag anzeigen
Hallo Kerstin,

man muss zwischen deutschen und juristischen Aussagen unterscheiden . Sollen bedeutet bei uns nicht müssen, bei Juristen kann das durchaus müssen bedeuten.
Von etwas ausgehen bedeutet, dass man es für gegeben nimmt, auch ohne einen stichhaltigen Beweis zu haben - nicht mehr und nicht weniger. Das Gegenteil wäre in dem Fall, etwas für gegeben zu nehmen, zu dem man tatsächlich auch noch diesen hat .

Grüße
Tycho
.... also es ist mir schon bewusst, was das bedeutet. Bin der deutschen Sprache auch mächtig
Letztendlich ist es trotzdem eine schwammige Aussage, die nicht 100% aussagekräftig ist.

.... mir soll’s letztlich auch egal sein, habe das Problem ja nicht
__________________
Gruß Kerstin


Nich dran fummeln wenn't löppt!
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  #29  
Alt 20.12.2019, 15:29
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Ist ähnlich wie in anderen Diskussionen zu dem Thema. Es finden sich viele die Glauben etwas zu Wissen, jedoch keiner der schonmal MWst. nachzahlen muste.
Daher sehe ich das Schreiben der Zollbehörde als Fakt.
Gruß Wolle
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  #30  
Alt 20.12.2019, 15:41
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Genau so ist es . Es ist nicht bekannt ob jemand nachzahlen musste . Aber bekannt ist, das schon viele kontrolliert wurden (Und dies vorlegen mussten ).Und sich wahrscheinlich viel Ärger erspart haben .
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Beste Grüsse Daniel
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  #31  
Alt 20.12.2019, 16:36
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The Never ending Story.....
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  #32  
Alt 20.12.2019, 17:14
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Das wichtigste ist doch eindeutig die Beweislastumkehr!Wir müssen keine Erklärung vorlegen.
Im Falle einer Ermittlung gäbe es dann meist genügend Material zum Beleg der Gemeinschaftsware, wie zb Logbücher, Anmeldung, Hafengebühren, Tankrechnungen, Werftrechnungen, Zeugen.........
Wenn ich mir so vorstelle, was alles so passieren könnte, bräuchte ich kein Schiff, kein Auto, dürfte nicht mal vor die Türe gehen
Also locker bleiben

Gruß Ralf
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  #33  
Alt 20.12.2019, 18:01
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Im Artikel 313 des Zollkodex der EU heißt es:

(1) Unbeschadet Artikel 180 des Zollkodex und der in Absatz 2 des vorliegenden Artikels aufgeführten Ausnahmen gelten alle im Zollgebiet der Gemeinschaft befindlichen Waren als Gemeinschaftswaren, es sei denn, es wird der Nachweis erbracht, dass sie nicht Gemeinschaftscharakter besitzen.

Boote sind im Absatz 2 NICHT genannt!
Also gelten alle in er EU befindlichen Boote als Gemeinschaftsware und für diese ist nun mal die MwSt bezahlt, sonst wäre es ja keine Gemenischaftsware.

Gruß Lutz
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  #34  
Alt 21.12.2019, 09:41
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Im Artikel 313 des Zollkodex der EU heißt es:

(1) Unbeschadet Artikel 180 des Zollkodex und der in Absatz 2 des vorliegenden Artikels aufgeführten Ausnahmen gelten alle im Zollgebiet der Gemeinschaft befindlichen Waren als Gemeinschaftswaren, es sei denn, es wird der Nachweis erbracht, dass sie nicht Gemeinschaftscharakter besitzen.

Boote sind im Absatz 2 NICHT genannt!
Also gelten alle in er EU befindlichen Boote als Gemeinschaftsware und für diese ist nun mal die MwSt bezahlt, sonst wäre es ja keine Gemenischaftsware.

Gruß Lutz


Guten Morgen
Habe den link mal benutzt,ist aber genauso schwammig wie alles . Ob ja oder nein !

Siehe mal Überschrift:
Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen


Es bleibt ,so wie es ist . Im Ermessen vom Zoll und jeweiligen Land . Wie es damit umgeht . Jeder ist sich der Risiken bewusst und sollte für sich entscheiden was er macht. Es gibt aber der Zeit nix einheitliches.
Denn in diversen länderinformationen für Skipper steht es auch anders . Zb das man es dabei haben sollte / das T2L Formular ( beim ADAC unter stehen link ,steht das auch so. Jeder Zoll handelt anders . https://skipper.adac.de/gesetzliche-...tkauf-verkauf/


Am einfachsten immer Info holen wo man unterwegs ist , damit man keine großen Augen macht ...
Und wir ändern das auch nicht .....egal was wir noch alles schreiben.


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Beste Grüsse Daniel
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  #35  
Alt 21.12.2019, 10:03
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Es ist schon erstaunlich, und wenn die Zollbehörde persönlich hier ein Schreiben veröffentlichen würde gibt es garantiert Leute die das bezweifeln.
Vielleicht ist die Erde ja doch eine scheibe ?
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  #36  
Alt 21.12.2019, 10:37
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Ein Schreiben wäre ja super , wenn es immer Gültigkeit hätte (überall ). Aber die Realität sieht doch anders aus . Oder warum haben auch hier im Forum so viele geschrieben, das sie es vorlegen mussten ( sogar in Deutschland)

Es wäre schön wenn es eine einheitliche Linie geben würde. Ist aber leider nicht so .

Es bleibt wohl eine unendliche Gesichte


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Beste Grüsse Daniel
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  #37  
Alt 21.12.2019, 10:50
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Wir halten es ganz einfach. In Kroatien will die Behörde einen Mwst Nachweis sehen.
Ergo, wir haben uns immer ein solches Dokument entweder besorgt, oder vom Vorbesitzer mit den Papieren erhalten. Die kroatischen Behörden akzeptieren nun mal nur eine Originalrechnung auf der die Mwst klar und eindeutig in vollem Umfang erkennbar ist oder ein T2L. Selbst teilbezahlte Mwst Nachweise bei einzelnen Leasingabrechnungen wurden nur akzeptiert, als diese für die ganze Neupreissumme im Original vorlagen. Hier sprechen wir aus Erfahrung.
Was sollen wir uns hier Gedanken machen über Gemeinschaftsware oder nicht. Es ist unser Urlaub, die schönste Zeit des Jahres und den lassen wir uns von einem Stück Papier nicht versauen!
Die Kroaten wollen Papiere sehen, bitteschön dann haben wir die geforderten Unterlagen.

Grüße

Schorsch
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Grüße Sandra & Schorsch
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  #38  
Alt 21.12.2019, 14:13
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Frage. Wer kontrolliert in Kroatien den Mehrwertsteuer- Nachweis?

Mich hat keiner kontrolliert bzw. hat man mich gefragt ob ich einen Nachweis habe.

4 Mal mit Schlauchboot und einmal mit unserem
Bayliner in Kroatien gewesen.
Dem Hafenkapitän bei der Anmeldung interessiert das nicht.

Wer ist auf der Adria schon angehalten worden und direkt nach dem Nachweis gefragt worden?

Die ganze Problematik kam doch erst auf,als Kroatien zur EU kam.
Da gab es Eigener die ihre großen Schiffe unten hatten , welche sie z.B. aus den USA gekauft hatten und dort nicht Steuerpflichtig waren.
Also MwSt. gespart.
Jetzt muss bezahlt werden, aber wohl nur der Zeitwert, doch ordentlich gespart.

Die suchen doch niemand der sein Boot von D nach HR zieht und wieder mit nach Hause nimmt.

Schönes Fest an alle

Mike
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  #39  
Alt 21.12.2019, 14:54
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Burner Burner ist offline
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Zitat:
Zitat von bootshund Beitrag anzeigen
Frage. Wer kontrolliert in Kroatien den Mehrwertsteuer- Nachweis?

Mich hat keiner kontrolliert bzw. hat man mich gefragt ob ich einen Nachweis habe.

4 Mal mit Schlauchboot und einmal mit unserem
Bayliner in Kroatien gewesen.
Dem Hafenkapitän bei der Anmeldung interessiert das nicht.

Wer ist auf der Adria schon angehalten worden und direkt nach dem Nachweis gefragt worden?

Die ganze Problematik kam doch erst auf,als Kroatien zur EU kam.
Da gab es Eigener die ihre großen Schiffe unten hatten , welche sie z.B. aus den USA gekauft hatten und dort nicht Steuerpflichtig waren.
Also MwSt. gespart.
Jetzt muss bezahlt werden, aber wohl nur der Zeitwert, doch ordentlich gespart.

Die suchen doch niemand der sein Boot von D nach HR zieht und wieder mit nach Hause nimmt.

Schönes Fest an alle

Mike
Hallo Mike,

Hier geht es primär um die Dauerlieger. Eine Marina ohne offiziellen Zollverschluss darf nur Boote aufnehmen, die eine bezahlte MwSt nachweisen können. Manche Marina fordert bei Vertragsabschluss den MwSt-Nachweis um im Falle einer Kontrolle alles sofort vorweisen zu können. Die Marinas werden vom Zoll sehr wohl kontrolliert. Es gingen auch einige Boote an die Kette, soweit mir bekannt. Gerade jetzt sollte man aufpassen, da alle Marinas nach links gedreht werden. Hier gibt’s echte Probleme bei div. Marinas.
Bei einer Polizeikontrolle wurden wir auch noch nie nach der MwSt gefragt. Ein Bekannter wurde bei einer Bootskontrolle nach der MwSt gefragt. Der krönende Höhepunkt der Kontrolle, der Diesel wurde geprüft. Hier geht es um den steuerlich günstigen Diesel (plavi dizel)

Grüße

Schorsch
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Grüße Sandra & Schorsch

Geändert von Burner (21.12.2019 um 15:27 Uhr)
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  #40  
Alt 21.12.2019, 15:20
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Totti-Amun Totti-Amun ist gerade online
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Dann hat es ja doch was gebracht, dass ich die Redaktion mal angeschrieben habe.
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  #41  
Alt 21.12.2019, 15:35
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Wir suchen bereits seit einigen Monaten nach einem Fly-Boot. Ganz viele Verkäufer, speziell aus Italien, können nicht verstehen, dass ich bei den Papieren einen MwSt-Nachweis haben möchte. Auch ein Eigner aus A meinte aktuell, dieses Thema ist doch durch. Er kann leider nichts vorweisen. Obwohl er das Boot Bj 2000 selbst erst 2015 vom ersten Eigner gekauft hat.
Ich gehe hier kein Risiko ein. Einmal richtig kämpfen, um die MwSt nicht erneut zu bezahlen, muss reichen.
Das hat damals richtig viel Nerven gekostet.

Schorsch
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Grüße Sandra & Schorsch
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  #42  
Alt 21.12.2019, 17:45
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Zitat:
Zitat von Burner Beitrag anzeigen
Wir suchen bereits seit einigen Monaten nach einem Fly-Boot. Ganz viele Verkäufer, speziell aus Italien, können nicht verstehen, dass ich bei den Papieren einen MwSt-Nachweis haben möchte. Auch ein Eigner aus A meinte aktuell, dieses Thema ist doch durch. Er kann leider nichts vorweisen. Obwohl er das Boot Bj 2000 selbst erst 2015 vom ersten Eigner gekauft hat.
Ich gehe hier kein Risiko ein. Einmal richtig kämpfen, um die MwSt nicht erneut zu bezahlen, muss reichen.
Das hat damals richtig viel Nerven gekostet.

Schorsch
Dann kann man ja bald gar kein gebrauchtes Boot mehr kaufen. Ich habe auch keinen orginalen Kaufvertrag. Boot habe ich aus 2. Hand gekauft. Erstbesitzer unbekannt, Boote Siegel hat das Boot damals neu verkauft, gibt aber keine Daten wegen Datenschutz raus.
__________________
Viele Grüße, Marcus

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  #43  
Alt 21.12.2019, 17:53
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Zitat:
Zitat von Hickory Roots Beitrag anzeigen
Dann kann man ja bald gar kein gebrauchtes Boot mehr kaufen. Ich habe auch keinen orginalen Kaufvertrag. Boot habe ich aus 2. Hand gekauft. Erstbesitzer unbekannt, Boote Siegel hat das Boot damals neu verkauft, gibt aber keine Daten wegen Datenschutz raus.

So würde ich das nicht sagen. Ganz oft kann man sich ein T2L ausstellen lassen. Bei Trailerbooten alles viel entspannter. Bei Festlieger und grôßeren Booten haben viele Eigner einen Nachweis. Dieser wird von Eigner zu Eigner weitergereicht.
Wir haben uns ein Boot aus dem Jahr 98 angesehen, der Eigner hat sofort uns das T2L gezeigt.

Schorsch
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Grüße Sandra & Schorsch
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  #44  
Alt 21.12.2019, 18:12
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Zitat:
Zitat von Burner Beitrag anzeigen
So würde ich das nicht sagen. Ganz oft kann man sich ein T2L ausstellen lassen. Bei Trailerbooten alles viel entspannter. Bei Festlieger und grôßeren Booten haben viele Eigner einen Nachweis. Dieser wird von Eigner zu Eigner weitergereicht.
Wir haben uns ein Boot aus dem Jahr 98 angesehen, der Eigner hat sofort uns das T2L gezeigt.

Schorsch
Ok, dieses T2L Formular muss ich mir dann vom Zoll ausstellen lassen? Richtig?
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  #45  
Alt 21.12.2019, 18:49
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Zitat:
Zitat von Hickory Roots Beitrag anzeigen
Ok, dieses T2L Formular muss ich mir dann vom Zoll ausstellen lassen? Richtig?
T2L Formular bekommt man von der IHK als blanko Formular.
Manche IHK haben es nicht, ich musste etwas rumtelefonieren.

Danach einfach zum Zollamt in der Nähe.
Die Fragen nicht nach einer Rechnung über bezahlte MwSt, Aussage von einer Mitarbeiterin beim Zoll, Ihr Boot ist doch in Deutschland.

Mike
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  #46  
Alt 21.12.2019, 18:53
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Zitat:
Zitat von bootshund Beitrag anzeigen
T2L Formular bekommt man von der IHK als blanko Formular.
Manche IHK haben es nicht, ich musste etwas rumtelefonieren.

Danach einfach zum Zollamt in der Nähe.
Die Fragen nicht nach einer Rechnung über bezahlte MwSt, Aussage von einer Mitarbeiterin beim Zoll, Ihr Boot ist doch in Deutschland.

Mike

Mein Boot ist in Deutschland registriert. Es steht aber das ganze Jahr in Belgien.
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  #47  
Alt 21.12.2019, 19:45
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Bei uns war es damals (2012) so, dass die Kroaten das T2L, welches in Deutschland ausgestellt wurde, nicht akzeptiert hatten.
Hier war aber auch das Gerangel mit der Frist 01.07.2013 in HR.
Wir mussten dann erst einmal ALLE Leasingabrechnungen vom Erstbesitzer organisieren.
Zu dem Zeitpunkt waren wir schon der dritte Eigner. Gott sei Dank hatte der Erstbesitzer alles aufgehoben. Mit den gesamten Unterlagen ging es dann zum Zoll in Sibenik.
Wie es heute laufen würde, kann ich dir leider nicht sagen.

Schorsch
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Grüße Sandra & Schorsch
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  #48  
Alt 21.12.2019, 20:06
skibo skibo ist gerade online
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Wie oft, lange, wollt ihr das Thema noch durchkauen?
Es ist unglaublich, wie manche hier sich vor dem kroatischen Zoll in die Hose machen.

Die haben wahrscheinlich auch die Geburtsurkunde und Heiratsurkunde mit und zusätzlich einen Geschlechtsnachweis.

Einfach sagen: ne razumijem und schon wird`s besser.
__________________
Gruß Klaus

Schöne Grüße an den August
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  #49  
Alt 21.12.2019, 20:20
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Burner Burner ist offline
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Zitat:
Zitat von skibo Beitrag anzeigen
Wie oft, lange, wollt ihr das Thema noch durchkauen?
Es ist unglaublich, wie manche hier sich vor dem kroatischen Zoll in die Hose machen.

Die haben wahrscheinlich auch die Geburtsurkunde und Heiratsurkunde mit und zusätzlich einen Geschlechtsnachweis.

Einfach sagen: ne razumijem und schon wird`s besser.
Kannst gerne beim Zoll in Sibenik probieren! Berichte dann.......
Meine Frau spricht die Sprache und glaube mir, die Jungs vom Zoll können ziemlich unentspannt werden wenn du einen auf........ machst. Die haben schon wegen weniger Kuna ganz andere Steine ins Rollen gebracht.
Wenn du dir es leisten kannst auf den geschätzten Wert des Bootes so schnell mal 25% zu zahlen......
Ich gehe da lieber auf Nummer sicher und nehme diese Kohle für etwas anderes her.

Aber du hast recht, es wird auch von mir gerade wieder durchgekaut.
Letztendlich muss jeder für sich den richtigen Weg finden.
Ich will auch heute noch einen eindeutigen MwSt-Nachweis. Denn eins habe ich in HR in den letzten Jahren gelernt. Dem kroatischen Zöllner geht es am ......... vorbei mit welchen deutschen oder europäischen Dokumenten du da aufkreuzt, trotz EU-Regelung.

Schorsch
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Grüße Sandra & Schorsch

Geändert von Burner (21.12.2019 um 20:35 Uhr)
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  #50  
Alt 21.12.2019, 23:41
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Zitat:
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... Dem kroatischen Zöllner geht es am ......... vorbei mit welchen deutschen oder europäischen Dokumenten du da aufkreuzt, trotz EU-Regelung. ...
Und wie prüft ein kroatischer Zöllner ein "ihn glücklich machendes" 20 Jahre altes deutsches Dokument eines (vermeintlichen) MwSt-Nachweises auf aktuelle Gültigkeit

Drucke ich mir eine Rechnung mit der Nummer 0815 oder 4711 vom 01.04.1999 von der Firma "B4-Skipper-Boats" mit 16% MwSt und gut ist oder was wird da gefordert

Leider gibt es die Firma "B4-Skipper-Boats" nicht mehr und selbst wenn, dann hätte diese (legal) keine Unterlagen von vor 2009 mehr.

Wieder die Frage: Welche Aussagekraft (auch für eine kroatischen Zöllner) hat ein >10 Jahre alter MwSt-Nachweis

Vielleicht sollte man da mal in Brüssel nachfragen, was denn jetzt in der EU wirklich amtlich "gebraucht" wird.
Bisher ging ich davon aus, dass der Zollkodex der EU auch in der gesamten EU gültig ist und von Profis korrekt in die jeweiligen EU-Sprachen übersetzt wurde.

Gruß Lutz,
der auch ohne MwSt-Nachweis für ein BJ 1995 Boot ruhig schläft
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