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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Hallo Kerstin,
man muss zwischen deutschen und juristischen Aussagen unterscheiden . Sollen bedeutet bei uns nicht müssen, bei Juristen kann das durchaus müssen bedeuten. Von etwas ausgehen bedeutet, dass man es für gegeben nimmt, auch ohne einen stichhaltigen Beweis zu haben - nicht mehr und nicht weniger. Das Gegenteil wäre in dem Fall, etwas für gegeben zu nehmen, zu dem man tatsächlich auch noch diesen hat . Grüße Tycho |
#27
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Man könnte ja dieses Schreiben der Zollbehörde Kiel mit sich führen und bei Bedarf den im Ausland kontrollierenden Zöllnern vorlegen. Das Problem besteht aber m.E. im Wesentlichen darin, dass Zollbeamte in Italien, Kroatien oder Griechenland vermutlich dieses deutsche Papier gar nicht lesen können. Ob sie andererseits die "befreiende" EU-Richtlinie schon verinnerlicht haben, ist ebenfalls zweifelhaft.
Wer also Ärger bei einer Kontrolle im Urlaub vermeiden möchte, ist sicher gut beraten, nach wie vor den Mehrwertsteuer-Nachweis dabei zu haben. Ob das nun ein altes, originales Stück Papier ist oder eine "Kopie" einer "alten" Rechnung, ist vermutlich eher zweitrangig. Wie heißt es so schön: Papier ist geduldig. Gruss Gerd |
#28
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Zitat:
Letztendlich ist es trotzdem eine schwammige Aussage, die nicht 100% aussagekräftig ist. .... mir soll’s letztlich auch egal sein, habe das Problem ja nicht
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Gruß Kerstin Nich dran fummeln wenn't löppt!
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#29
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Ist ähnlich wie in anderen Diskussionen zu dem Thema. Es finden sich viele die Glauben etwas zu Wissen, jedoch keiner der schonmal MWst. nachzahlen muste.
Daher sehe ich das Schreiben der Zollbehörde als Fakt. Gruß Wolle |
#30
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Genau so ist es . Es ist nicht bekannt ob jemand nachzahlen musste . Aber bekannt ist, das schon viele kontrolliert wurden (Und dies vorlegen mussten ).Und sich wahrscheinlich viel Ärger erspart haben .
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Beste Grüsse Daniel (Fehler dürfen gesucht werden,...Autokorrektur)
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#31
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The Never ending Story.....
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#32
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Das wichtigste ist doch eindeutig die Beweislastumkehr!Wir müssen keine Erklärung vorlegen.
Im Falle einer Ermittlung gäbe es dann meist genügend Material zum Beleg der Gemeinschaftsware, wie zb Logbücher, Anmeldung, Hafengebühren, Tankrechnungen, Werftrechnungen, Zeugen......... Wenn ich mir so vorstelle, was alles so passieren könnte, bräuchte ich kein Schiff, kein Auto, dürfte nicht mal vor die Türe gehen Also locker bleiben Gruß Ralf |
#33
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Im Artikel 313 des Zollkodex der EU heißt es:
(1) Unbeschadet Artikel 180 des Zollkodex und der in Absatz 2 des vorliegenden Artikels aufgeführten Ausnahmen gelten alle im Zollgebiet der Gemeinschaft befindlichen Waren als Gemeinschaftswaren, es sei denn, es wird der Nachweis erbracht, dass sie nicht Gemeinschaftscharakter besitzen. Boote sind im Absatz 2 NICHT genannt! Also gelten alle in er EU befindlichen Boote als Gemeinschaftsware und für diese ist nun mal die MwSt bezahlt, sonst wäre es ja keine Gemenischaftsware. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#34
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Zitat:
Guten Morgen Habe den link mal benutzt,ist aber genauso schwammig wie alles . Ob ja oder nein ! Siehe mal Überschrift: Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen Es bleibt ,so wie es ist . Im Ermessen vom Zoll und jeweiligen Land . Wie es damit umgeht . Jeder ist sich der Risiken bewusst und sollte für sich entscheiden was er macht. Es gibt aber der Zeit nix einheitliches. Denn in diversen länderinformationen für Skipper steht es auch anders . Zb das man es dabei haben sollte / das T2L Formular ( beim ADAC unter stehen link ,steht das auch so. Jeder Zoll handelt anders . https://skipper.adac.de/gesetzliche-...tkauf-verkauf/ Am einfachsten immer Info holen wo man unterwegs ist , damit man keine großen Augen macht ... Und wir ändern das auch nicht .....egal was wir noch alles schreiben. Gesendet von iPad mit Tapatalk
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Beste Grüsse Daniel (Fehler dürfen gesucht werden,...Autokorrektur) |
#35
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Es ist schon erstaunlich, und wenn die Zollbehörde persönlich hier ein Schreiben veröffentlichen würde gibt es garantiert Leute die das bezweifeln.
Vielleicht ist die Erde ja doch eine scheibe ?
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Das Leben fängt mit Brei an und hört mit Brei auf
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#36
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Ein Schreiben wäre ja super , wenn es immer Gültigkeit hätte (überall ). Aber die Realität sieht doch anders aus . Oder warum haben auch hier im Forum so viele geschrieben, das sie es vorlegen mussten ( sogar in Deutschland)
Es wäre schön wenn es eine einheitliche Linie geben würde. Ist aber leider nicht so . Es bleibt wohl eine unendliche Gesichte Gesendet von iPhone mit Tapatalk
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Beste Grüsse Daniel (Fehler dürfen gesucht werden,...Autokorrektur) |
#37
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Wir halten es ganz einfach. In Kroatien will die Behörde einen Mwst Nachweis sehen.
Ergo, wir haben uns immer ein solches Dokument entweder besorgt, oder vom Vorbesitzer mit den Papieren erhalten. Die kroatischen Behörden akzeptieren nun mal nur eine Originalrechnung auf der die Mwst klar und eindeutig in vollem Umfang erkennbar ist oder ein T2L. Selbst teilbezahlte Mwst Nachweise bei einzelnen Leasingabrechnungen wurden nur akzeptiert, als diese für die ganze Neupreissumme im Original vorlagen. Hier sprechen wir aus Erfahrung. Was sollen wir uns hier Gedanken machen über Gemeinschaftsware oder nicht. Es ist unser Urlaub, die schönste Zeit des Jahres und den lassen wir uns von einem Stück Papier nicht versauen! Die Kroaten wollen Papiere sehen, bitteschön dann haben wir die geforderten Unterlagen. Grüße Schorsch
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Grüße Sandra & Schorsch
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#38
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Frage. Wer kontrolliert in Kroatien den Mehrwertsteuer- Nachweis?
Mich hat keiner kontrolliert bzw. hat man mich gefragt ob ich einen Nachweis habe. 4 Mal mit Schlauchboot und einmal mit unserem Bayliner in Kroatien gewesen. Dem Hafenkapitän bei der Anmeldung interessiert das nicht. Wer ist auf der Adria schon angehalten worden und direkt nach dem Nachweis gefragt worden? Die ganze Problematik kam doch erst auf,als Kroatien zur EU kam. Da gab es Eigener die ihre großen Schiffe unten hatten , welche sie z.B. aus den USA gekauft hatten und dort nicht Steuerpflichtig waren. Also MwSt. gespart. Jetzt muss bezahlt werden, aber wohl nur der Zeitwert, doch ordentlich gespart. Die suchen doch niemand der sein Boot von D nach HR zieht und wieder mit nach Hause nimmt. Schönes Fest an alle Mike
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#39
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Hier geht es primär um die Dauerlieger. Eine Marina ohne offiziellen Zollverschluss darf nur Boote aufnehmen, die eine bezahlte MwSt nachweisen können. Manche Marina fordert bei Vertragsabschluss den MwSt-Nachweis um im Falle einer Kontrolle alles sofort vorweisen zu können. Die Marinas werden vom Zoll sehr wohl kontrolliert. Es gingen auch einige Boote an die Kette, soweit mir bekannt. Gerade jetzt sollte man aufpassen, da alle Marinas nach links gedreht werden. Hier gibt’s echte Probleme bei div. Marinas. Bei einer Polizeikontrolle wurden wir auch noch nie nach der MwSt gefragt. Ein Bekannter wurde bei einer Bootskontrolle nach der MwSt gefragt. Der krönende Höhepunkt der Kontrolle, der Diesel wurde geprüft. Hier geht es um den steuerlich günstigen Diesel (plavi dizel) Grüße Schorsch
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Grüße Sandra & Schorsch Geändert von Burner (21.12.2019 um 15:27 Uhr) |
#40
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Dann hat es ja doch was gebracht, dass ich die Redaktion mal angeschrieben habe.
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
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#41
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Wir suchen bereits seit einigen Monaten nach einem Fly-Boot. Ganz viele Verkäufer, speziell aus Italien, können nicht verstehen, dass ich bei den Papieren einen MwSt-Nachweis haben möchte. Auch ein Eigner aus A meinte aktuell, dieses Thema ist doch durch. Er kann leider nichts vorweisen. Obwohl er das Boot Bj 2000 selbst erst 2015 vom ersten Eigner gekauft hat.
Ich gehe hier kein Risiko ein. Einmal richtig kämpfen, um die MwSt nicht erneut zu bezahlen, muss reichen. Das hat damals richtig viel Nerven gekostet. Schorsch
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Grüße Sandra & Schorsch |
#42
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So würde ich das nicht sagen. Ganz oft kann man sich ein T2L ausstellen lassen. Bei Trailerbooten alles viel entspannter. Bei Festlieger und grôßeren Booten haben viele Eigner einen Nachweis. Dieser wird von Eigner zu Eigner weitergereicht. Wir haben uns ein Boot aus dem Jahr 98 angesehen, der Eigner hat sofort uns das T2L gezeigt. Schorsch
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Grüße Sandra & Schorsch |
#44
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Manche IHK haben es nicht, ich musste etwas rumtelefonieren. Danach einfach zum Zollamt in der Nähe. Die Fragen nicht nach einer Rechnung über bezahlte MwSt, Aussage von einer Mitarbeiterin beim Zoll, Ihr Boot ist doch in Deutschland. Mike |
#46
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Mein Boot ist in Deutschland registriert. Es steht aber das ganze Jahr in Belgien. |
#47
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Bei uns war es damals (2012) so, dass die Kroaten das T2L, welches in Deutschland ausgestellt wurde, nicht akzeptiert hatten.
Hier war aber auch das Gerangel mit der Frist 01.07.2013 in HR. Wir mussten dann erst einmal ALLE Leasingabrechnungen vom Erstbesitzer organisieren. Zu dem Zeitpunkt waren wir schon der dritte Eigner. Gott sei Dank hatte der Erstbesitzer alles aufgehoben. Mit den gesamten Unterlagen ging es dann zum Zoll in Sibenik. Wie es heute laufen würde, kann ich dir leider nicht sagen. Schorsch
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Grüße Sandra & Schorsch
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#48
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Wie oft, lange, wollt ihr das Thema noch durchkauen?
Es ist unglaublich, wie manche hier sich vor dem kroatischen Zoll in die Hose machen. Die haben wahrscheinlich auch die Geburtsurkunde und Heiratsurkunde mit und zusätzlich einen Geschlechtsnachweis. Einfach sagen: ne razumijem und schon wird`s besser.
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Gruß Klaus Schöne Grüße an den August
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#49
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Zitat:
Meine Frau spricht die Sprache und glaube mir, die Jungs vom Zoll können ziemlich unentspannt werden wenn du einen auf........ machst. Die haben schon wegen weniger Kuna ganz andere Steine ins Rollen gebracht. Wenn du dir es leisten kannst auf den geschätzten Wert des Bootes so schnell mal 25% zu zahlen...... Ich gehe da lieber auf Nummer sicher und nehme diese Kohle für etwas anderes her. Aber du hast recht, es wird auch von mir gerade wieder durchgekaut. Letztendlich muss jeder für sich den richtigen Weg finden. Ich will auch heute noch einen eindeutigen MwSt-Nachweis. Denn eins habe ich in HR in den letzten Jahren gelernt. Dem kroatischen Zöllner geht es am ......... vorbei mit welchen deutschen oder europäischen Dokumenten du da aufkreuzt, trotz EU-Regelung. Schorsch
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Grüße Sandra & Schorsch Geändert von Burner (21.12.2019 um 20:35 Uhr)
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#50
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Zitat:
Drucke ich mir eine Rechnung mit der Nummer 0815 oder 4711 vom 01.04.1999 von der Firma "B4-Skipper-Boats" mit 16% MwSt und gut ist oder was wird da gefordert Leider gibt es die Firma "B4-Skipper-Boats" nicht mehr und selbst wenn, dann hätte diese (legal) keine Unterlagen von vor 2009 mehr. Wieder die Frage: Welche Aussagekraft (auch für eine kroatischen Zöllner) hat ein >10 Jahre alter MwSt-Nachweis Vielleicht sollte man da mal in Brüssel nachfragen, was denn jetzt in der EU wirklich amtlich "gebraucht" wird. Bisher ging ich davon aus, dass der Zollkodex der EU auch in der gesamten EU gültig ist und von Profis korrekt in die jeweiligen EU-Sprachen übersetzt wurde. Gruß Lutz, der auch ohne MwSt-Nachweis für ein BJ 1995 Boot ruhig schläft
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Nur Tonic ist Ginlos. |
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