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  #1  
Alt 19.12.2019, 16:03
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Standard Mehrwertsteuernachweis das Ende einer Legende

Mehrwertsteuernachweis das Ende einer Legende

vor einigen Tagen wurde schon ein Thread unter gleichem Titel eröffnet. Ich komme leider nicht mehr an den Thread, da ich laut Systemmeldung nicht die notwendigen Rechte habe. (Eventuell meinen Post verschieben?)

In dem Artikel in der boote 1/2020 geht es um eine Anfrage der boote Redaktion an das Hauptzollamt Kiel und an das Bundesfinanzministerium zum Thema Mehrwertsteuernachweis für gebrauchte Boote. Der Tenor der Antworten lautet:

Der Zoll muß nachweisen, das es sich bei dem Boot nicht um Unionsware (früher Gemeinschaftsware) handelt. Der Eigner muß weder eine Kaufrechnung mitführen oder eine solche besitzen. Der Zoll geht davon aus, das ein Schiff welches in Europa gebaut wurde, Unionsware ist.

Ich möchte den Artikel nicht kopieren und hier einstellen (Urheberrecht). Die 5,50 Euro für die Zeitschrift sind für einen Interessenten bzw. für jemanden der keine Kaufrechnung für sein Schiff hat bestimmt gut angelegt.
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  #2  
Alt 19.12.2019, 17:22
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Hallo
Hört sich auf dem ersten Gut an . Hoffentlich weis das , der Zoll in Europa auch (wenn man zb . In Kroatien fährt)
Und ein Satz stört total :

Der Zoll geht davon aus, das ein Schiff welches in Europa gebaut wurde, Unionsware ist.

Wieviel werden dann in Europa gebaut ? Die meisten fahren doch Boote außerhalb der EU gebaut. Und jetzt gehts dann von vorne los 🤔
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Beste Grüsse Daniel
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  #3  
Alt 19.12.2019, 17:50
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Zitat:
Zitat von crownline1 Beitrag anzeigen
Die meisten fahren doch Boote außerhalb der EU gebaut. Und jetzt gehts dann von vorne los 🤔
Nein, es geht NICHT von vorne los. Es ist eine EU (Europa) Richtline. Der Zoll muss nachweisen das keine MwST bezahlt wurde.

Es wird wahrscheinlich schon ewig dauern bis das endlich alle kapiert haben. Aber es ist so.
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Viele Grüße, Marcus

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  #4  
Alt 19.12.2019, 17:51
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Daniel!
Nimm bitte den Link sofort wieder raus. Danke.
Das ist die alte überholte Story vom Umsatzsteuernachweis.

Der Hinweis von TO Schimi ist der aktuelle Stoff.

Klaus, mit Ursprungsrechnung unterwegs in Europa
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  #5  
Alt 19.12.2019, 17:58
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Dann hoffen wir mal das es so ist . Und das so gehandhabt wird .
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Beste Grüsse Daniel
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  #6  
Alt 19.12.2019, 18:05
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Zitat:
Zitat von Daniel
Dann hoffen wir mal das es so ist . Und das so gehandhabt wird .
Das ist schon länger so, spricht sich aber jetzt langsam rum.
Die Zeitschrift BOOTE hatte vor Jahren sehr vehement die Meinung vertreten, daß der
Eigner jederzeit den Nachweis mitführen muss.
Jetzt korrigiert sich das Blatt mit dem neuen Artikel.

Klaus, ohne Angst vor dem Zoll
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  #7  
Alt 19.12.2019, 18:12
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Und warum passt das nicht zu den Hinweisen länderinformationen für Skipper ? Zb Frankreich , Kroatien usw
Das passt doch nicht . Auch mit dem was ich selber schon erlebte. Und Berichte anderer hier im Forum .
Naja egal, muss jeder selber wissen wie er das Thema behandeln tut .


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Beste Grüsse Daniel
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  #8  
Alt 19.12.2019, 18:14
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Mehrwertsteuernachweis das Ende einer Legende

Ich möchte den Artikel nicht kopieren und hier einstellen (Urheberrecht).

Moin Detlef,

ich denke, dass Du die Quelle, auf die sich der Artikel bezieht, hier durchaus mitteilen darfst.
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Alex
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  #9  
Alt 19.12.2019, 18:18
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Steht doch da.
Hauptzollamt Kiel und Boote Redaktion
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Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #10  
Alt 19.12.2019, 18:20
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Zitat:
Zitat von 45meilen Beitrag anzeigen
Steht doch da.
Hauptzollamt Kiel und Boote Redaktion
Boah, wer hat Dir denn den PC hochgefahren?
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Alex
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  #11  
Alt 19.12.2019, 18:40
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https://www.boote-forum.de/attachmen...8&d=1565599218

Hier das entsprechende Schreiben, wie es auch schon im Forum geposted wurde.

@Alex
Gibt es in Empty keinen Zeitungskiosk?

Klaus, der sich mehr für eine Bier-Quelle interessiert
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  #12  
Alt 19.12.2019, 18:51
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Es ist doch immer das selbe

Wenn ich vor fünf Jahren ein Boot gekauft habe und dafür einen MwSt-Nachweis habe, sagt dieser nichts- aber absolut NICHTS, darüber aus, wo sich das Bot in der Zwischenzeit befunden hat.

War es in der EU oder habe ich es gestern - nach vier Jahren - wieder in die EU verbracht

Daher ist so ein "Nachweis" vom Erstkäufer oder wem auch immer, absoluter Nonsens.

Was daran so schwer zu verstehen ist, werde ich wohl nie verstehen

Gruß Lutz

und á la Klaus: Lutz, ohne MwSt-Nachweis für sein Boot
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  #13  
Alt 19.12.2019, 19:01
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Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Boah, wer hat Dir denn den PC hochgefahren?

betreutes Surfen
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Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #14  
Alt 19.12.2019, 19:19
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von crownline1 Beitrag anzeigen
Und warum passt das nicht zu den Hinweisen länderinformationen für Skipper ? Zb Frankreich , Kroatien usw
Das passt doch nicht . Auch mit dem was ich selber schon erlebte. Und Berichte anderer hier im Forum .
Naja egal, muss jeder selber wissen wie er das Thema behandeln tut .


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weil zum Einen im Internet nunmal jeder seine eigene Meinung auch ohne jegliche Quellenangabe oder Rechtsgrundlage veröffentlichen kann und zum Anderen ja durchaus auch mal zuständige Zollverwaltungen (in diesem Fall war es zumindest in Deutschland wohl hauptsächlich die Bundesfinanzdirektion Nord) u.U. nicht durch Rechtsgrundlagen gedeckte Verfahren betreiben können (wie von eben jener BFD in dem seinerzeit veröffentlichten und immer noch im Netz auffindbaren "Merkblatt über deutsche Zollbestimmungen für Schiffsführer von Wassersportfahrzeugen" behauptet). Das ist jetzt auch nicht ganz so außergewöhnlich, daß eine Verwaltung ohne oder gegen eine Rechtsgrundlage handelt - als Betroffener steht einem in solchen Fällen halt der entsprechende Rechtsweg offen, an dessen Ende dann ein Gericht festlegt ob das Handeln der Verwaltung rechtlich zulässig war oder eben nicht.
Ärgerlich ist es halt, wenn einem sowas außerhalb des Heimatlandes passiert, wo man ggf. neben einer Sprachbarriere auch noch anders geartete Rechtswege beschreiten muß, aber da es bei speziell diesem Thema um EU-Recht geht, das in allen Gemeinschaftsstaaten gleichermaßen umgesetzt werden muß (!) sollte selbst einem Erstkläger kein direkter finanzieller Schaden entstehen können. Und da das Thema nun wirklich nicht mehr neu ist und meiner Vermutung nach in der überwiegenden Anzahl der Gemeinschaftsstaaten entsprechende Verfahren inzwischen stattgefunden haben dürften sollte man da auch keinen Zug durch sämtliche ggf. vorhandenen Instanzen mehr vor sich haben, wenn doch nochmal eine Behörde sich gegenteilig verhält. Speziell für Deutschland wäre meine Vermutung immer noch, daß hier tatsächlich mal jemand einen entsprechenden Steuerbescheid ohne Rechtsgrundlage erhalten und dagegen geklagt hat - so einfach auf blauen Dunst ändert eine Behörde ihre Rechtsauffassung in der Regel ja auch nicht unbedingt. Und zusätzlich gibt es da auch noch die mit etwas Suchen im Netz auffindbare Geschichte des Eigners, der das Thema mal von sich aus klären wollte und nach diversen fruchtlosen Versuchen, USt. für sein >>30a altes Boot nachzuentrichten den Rechtsweg mit dem Hintergrund, eine eindeutige Klärung zu erreichen beschreiten wollte...

Auf der anderen Seite sollte man natürlich trotzdem das Thema Zoll- und Steuerbehandlung gerade bei seegängigen Booten im Auge behalten und sich nicht nach dem Motto "für Sportboote brauche ich keinerlei Nachweise und niemals EUSt oder Zoll entrichten" grundsätzlich zurücklehnen - insbesondere im Bereich See-Schiffahrt gibt es genügend Situationen, in denen man entweder mit zollrechtlichen Vorschriften und u.U. auch der Zahlung von EUSt und Zoll in Berührung kommen kann (z.B. der klassische Weltumsegler, der für mehrere Jahre außerhalb der Union unterwegs ist - aber auch, wer demnächst mit dem Boot nach UK und zurück fährt sollte sich vorher informieren, was an zollrechtlichen Vorschriften zu beachten ist).

lg, justme
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  #15  
Alt 19.12.2019, 19:32
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Ich habe keine Ahnung von der Rechtslage aber...
Ich wurde vom Zoll in folgenden Häfen kontrolliert:
2011 in Boulogne (F)
2015 in La Rochelle (F)
2016 in Lohme (D)
2018 in Lowestoft (UK)
2019 vor Göteborg (S)
Und was wollten die Zöllner u.a. sehen, richtig, den Mehrwertsteuernachweis. Habe ich natürlich dabei. Nach 10 Minuten haben sich die Beamten höflich verabschiedet und gut war's. Es kann also nicht schaden, unbesehen der Rechtslage, dieses Dokument dabei zu haben.
Rudolf
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  #16  
Alt 19.12.2019, 19:36
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
... insbesondere im Bereich See-Schiffahrt gibt es genügend Situationen, in denen man entweder mit zollrechtlichen Vorschriften und u.U. auch der Zahlung von EUSt und Zoll in Berührung kommen kann (z.B. der klassische Weltumsegler, der für mehrere Jahre außerhalb der Union unterwegs ist - aber auch, wer demnächst mit dem Boot nach UK und zurück fährt sollte sich vorher informieren, was an zollrechtlichen Vorschriften zu beachten ist).

lg, justme
Das will doch niemand bestreiten, aber gerade beim Weltumsegler, der nach Jahren wieder in die EU kommt ist es doch klar: egal ob er vor 20 Jahren mal MwSt bezahlt hatte, bei er (Wieder-) Einreise nach x-Jahren ist diese fällig - ohne wenn und aber.
Über aktuelle Zollbestimmungen informiert sein ist bestimmt nicht falsch, aber Komme ich vom Urlaubstörn aus UK zurück, dann können im Zweifelsfall meine Vereinskameraden bezeugen, dass ich nicht so lange außerhalb der EU war, dass die MwSt erneut fällig wird.

Gruß Lutz
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  #17  
Alt 19.12.2019, 19:39
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Zitat:
Zitat von vcd3 Beitrag anzeigen
Ich habe keine Ahnung von der Rechtslage aber...
Ich wurde vom Zoll in folgenden Häfen kontrolliert:
2011 in Boulogne (F)
2015 in La Rochelle (F)
2016 in Lohme (D)
2018 in Lowestoft (UK)
2019 vor Göteborg (S)
Und was wollten die Zöllner u.a. sehen, richtig, den Mehrwertsteuernachweis. Habe ich natürlich dabei. Nach 10 Minuten haben sich die Beamten höflich verabschiedet und gut war's. Es kann also nicht schaden, unbesehen der Rechtslage, dieses Dokument dabei zu haben.
Rudolf
Tja, in meinem Fall ist es aber nunmal so, das ich den Nachweis nicht erbringen kann. Ich weiß das das Boot voll versteuert ist weil der ausliefernde Händler mir das bestätigt hat aber was schriftliches in Form eines Kaufvertrages vom Erstkäufer bekomme ich aus Datenschutztechtlichen Gründen halt nicht. Von daher ist die Tatsache das der Zoll den Nachweis selber erbringen muss sofern er ihn gerne sehen möchte eine erhebliche Erleichterung.
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  #18  
Alt 19.12.2019, 19:43
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Zitat:
Zitat von Hickory Roots Beitrag anzeigen
... Von daher ist die Tatsache das der Zoll den Nachweis selber erbringen muss sofern er ihn gerne sehen möchte eine erhebliche Erleichterung.
Im ZollKodex der EU stand noch nie etwas anderes

Gruß Lutz
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  #19  
Alt 19.12.2019, 19:46
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Das will doch niemand bestreiten, aber gerade beim Weltumsegler, der nach Jahren wieder in die EU kommt ist es doch klar: egal ob er vor 20 Jahren mal MwSt bezahlt hatte, bei er (Wieder-) Einreise nach x-Jahren ist diese fällig - ohne wenn und aber.
Über aktuelle Zollbestimmungen informiert sein ist bestimmt nicht falsch, aber Komme ich vom Urlaubstörn aus UK zurück, dann können im Zweifelsfall meine Vereinskameraden bezeugen, dass ich nicht so lange außerhalb der EU war, dass die MwSt erneut fällig wird.

Gruß Lutz
jup, genau darauf wollte ich eigentlich hinaus - es gibt halt genug Fälle, wo ein Sportboot bei Einreise in die EU sowohl zoll- als auch EUSt-pflichtig ist. Beim Thema UK (oder Norwegen, oder Rußland, oder oder oder) hatte ich jetzt eher an die zollrechtliche Behandlung bei der Einreise auf dem Seeweg gedacht - da ist der Nachweis, daß das Boot Unionsware ist ja nur ein (relativ leicht zu erbingender) Teil, aber u.U. hat man da halt wie zu Großvaters Zeiten die Pflicht zur zollrechtlichen Einklarierung und alle damit verbundenen Pflichten zu beachten; wer das nicht weiß oder nicht beachtet kann da relativ schnell in zumindest unangenehmen Situationen landen.

lg, justme
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  #20  
Alt 19.12.2019, 19:54
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Zitat:
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Ich habe keine Ahnung von der Rechtslage aber...
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Und was wollten die Zöllner u.a. sehen, richtig, den Mehrwertsteuernachweis. Habe ich natürlich dabei. Nach 10 Minuten haben sich die Beamten höflich verabschiedet und gut war's. Es kann also nicht schaden, unbesehen der Rechtslage, dieses Dokument dabei zu haben.
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WIE haben denn die Beamten in (F), (UK) und (S) diesen "Nachweis" in <10 Minuten RECHTSSICHER geprüft
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  #21  
Alt 19.12.2019, 20:12
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Zitat:
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Im ZollKodex der EU stand noch nie etwas anderes

Gruß Lutz
Es wurde aber über Jahre durch die Medien und Foren falsch interpretiert.
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  #22  
Alt 19.12.2019, 20:26
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
WIE haben denn die Beamten in (F), (UK) und (S) diesen "Nachweis" in <10 Minuten RECHTSSICHER geprüft
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kann ich mir auch selber "basteln".

Gruß Lutz
Lutz du hast absolut Recht. Niemand kann die Echtheit einer z.B. 20 Jahre alten Rechnung verifizieren. Ich gehe hier ein Schritt weiter, Leute die hier ein Problem haben, sollten kreativ sein (ich denke, das mir hier keiner einen Strick drehen kann)

Gruß Holger
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  #23  
Alt 19.12.2019, 20:28
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Zitat:
Zitat von Hickory Roots Beitrag anzeigen
Es wurde aber über Jahre durch die Medien und Foren falsch interpretiert.
Alternative Fakten halt

Gruß Lutz
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  #24  
Alt 19.12.2019, 22:06
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Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
WIE haben denn die Beamten in (F), (UK) und (S) diesen "Nachweis" in <10 Minuten RECHTSSICHER geprüft

Eine Rechnung von z.B.

Bootscenter Keser

Heerstraße 199

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unterschrieben von I. R. Gendwer

kann ich mir auch selber "basteln".



Gruß Lutz



Hallo
Weil du im Ausland und so ist es mir ergangen ! Dann auch das T2L Formular brauchst . Dies bekommst bei Zoll ,nach Vorlegen der Unterlagen ( Mehrwertsteuer Nachweis )
Und im Bericht der Boote steht ,so im Text gelesen
Boote die in Europa gebaut wurden sind befreit . Und die anderen ?
Es ist und bleibt ein gummiband...


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  #25  
Alt 20.12.2019, 08:16
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Zitat:
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Es ist doch immer das selbe

Wenn ich vor fünf Jahren ein Boot gekauft habe und dafür einen MwSt-Nachweis habe, sagt dieser nichts- aber absolut NICHTS, darüber aus, wo sich das Bot in der Zwischenzeit befunden hat.

War es in der EU oder habe ich es gestern - nach vier Jahren - wieder in die EU verbracht

Daher ist so ein "Nachweis" vom Erstkäufer oder wem auch immer, absoluter Nonsens.

Was daran so schwer zu verstehen ist, werde ich wohl nie verstehen

Gruß Lutz

und á la Klaus: Lutz, ohne MwSt-Nachweis für sein Boot

Aber wenn du einen Nachweis hast, sagt der schon mal aus, dass überhaupt jemals die, in diesem Fall MwSt, bezahlt wurde. Viele haben sich ihre Boote ja in ein Drittland liefern lassen und sich die Einfuhrsteuer erstmal gespart.

Und das Geschriebene aus dem Eingangspost halte ich für relativ nichtssagend, da dort steht „gehen davon aus....“. Und was, wenn sie mal nicht davon ausgehen? Weiterhin betrifft es Boote, die in Europa hergestellt wurden. Die meisten werden eben nicht in Europa hergestellt, also ist das auch wieder hinfällig.
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Gruß Kerstin


Nich dran fummeln wenn't löppt!
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