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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Mehrwertsteuernachweis das Ende einer Legende
Mehrwertsteuernachweis das Ende einer Legende
vor einigen Tagen wurde schon ein Thread unter gleichem Titel eröffnet. Ich komme leider nicht mehr an den Thread, da ich laut Systemmeldung nicht die notwendigen Rechte habe. (Eventuell meinen Post verschieben?) In dem Artikel in der boote 1/2020 geht es um eine Anfrage der boote Redaktion an das Hauptzollamt Kiel und an das Bundesfinanzministerium zum Thema Mehrwertsteuernachweis für gebrauchte Boote. Der Tenor der Antworten lautet: Der Zoll muß nachweisen, das es sich bei dem Boot nicht um Unionsware (früher Gemeinschaftsware) handelt. Der Eigner muß weder eine Kaufrechnung mitführen oder eine solche besitzen. Der Zoll geht davon aus, das ein Schiff welches in Europa gebaut wurde, Unionsware ist. Ich möchte den Artikel nicht kopieren und hier einstellen (Urheberrecht). Die 5,50 Euro für die Zeitschrift sind für einen Interessenten bzw. für jemanden der keine Kaufrechnung für sein Schiff hat bestimmt gut angelegt.
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#2
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Hallo
Hört sich auf dem ersten Gut an . Hoffentlich weis das , der Zoll in Europa auch (wenn man zb . In Kroatien fährt) Und ein Satz stört total : Der Zoll geht davon aus, das ein Schiff welches in Europa gebaut wurde, Unionsware ist. Wieviel werden dann in Europa gebaut ? Die meisten fahren doch Boote außerhalb der EU gebaut. Und jetzt gehts dann von vorne los 🤔
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Beste Grüsse Daniel (Fehler dürfen gesucht werden,...Autokorrektur)
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#3
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Zitat:
Es wird wahrscheinlich schon ewig dauern bis das endlich alle kapiert haben. Aber es ist so.
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#4
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Daniel!
Nimm bitte den Link sofort wieder raus. Danke. Das ist die alte überholte Story vom Umsatzsteuernachweis. Der Hinweis von TO Schimi ist der aktuelle Stoff. Klaus, mit Ursprungsrechnung unterwegs in Europa |
#5
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Dann hoffen wir mal das es so ist . Und das so gehandhabt wird .
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Beste Grüsse Daniel (Fehler dürfen gesucht werden,...Autokorrektur)
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#6
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Zitat:
Die Zeitschrift BOOTE hatte vor Jahren sehr vehement die Meinung vertreten, daß der Eigner jederzeit den Nachweis mitführen muss. Jetzt korrigiert sich das Blatt mit dem neuen Artikel. Klaus, ohne Angst vor dem Zoll |
#7
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Und warum passt das nicht zu den Hinweisen länderinformationen für Skipper ? Zb Frankreich , Kroatien usw
Das passt doch nicht . Auch mit dem was ich selber schon erlebte. Und Berichte anderer hier im Forum . Naja egal, muss jeder selber wissen wie er das Thema behandeln tut . Gesendet von iPhone mit Tapatalk
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Beste Grüsse Daniel (Fehler dürfen gesucht werden,...Autokorrektur) |
#8
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Zitat:
Moin Detlef, ich denke, dass Du die Quelle, auf die sich der Artikel bezieht, hier durchaus mitteilen darfst.
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Alex |
#9
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Steht doch da.
Hauptzollamt Kiel und Boote Redaktion
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative |
#10
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Boah, wer hat Dir denn den PC hochgefahren?
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Alex |
#11
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https://www.boote-forum.de/attachmen...8&d=1565599218
Hier das entsprechende Schreiben, wie es auch schon im Forum geposted wurde. @Alex Gibt es in Empty keinen Zeitungskiosk? Klaus, der sich mehr für eine Bier-Quelle interessiert |
#12
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Es ist doch immer das selbe
Wenn ich vor fünf Jahren ein Boot gekauft habe und dafür einen MwSt-Nachweis habe, sagt dieser nichts- aber absolut NICHTS, darüber aus, wo sich das Bot in der Zwischenzeit befunden hat. War es in der EU oder habe ich es gestern - nach vier Jahren - wieder in die EU verbracht Daher ist so ein "Nachweis" vom Erstkäufer oder wem auch immer, absoluter Nonsens. Was daran so schwer zu verstehen ist, werde ich wohl nie verstehen Gruß Lutz und á la Klaus: Lutz, ohne MwSt-Nachweis für sein Boot
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#13
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative |
#14
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Moin moin,
Zitat:
Ärgerlich ist es halt, wenn einem sowas außerhalb des Heimatlandes passiert, wo man ggf. neben einer Sprachbarriere auch noch anders geartete Rechtswege beschreiten muß, aber da es bei speziell diesem Thema um EU-Recht geht, das in allen Gemeinschaftsstaaten gleichermaßen umgesetzt werden muß (!) sollte selbst einem Erstkläger kein direkter finanzieller Schaden entstehen können. Und da das Thema nun wirklich nicht mehr neu ist und meiner Vermutung nach in der überwiegenden Anzahl der Gemeinschaftsstaaten entsprechende Verfahren inzwischen stattgefunden haben dürften sollte man da auch keinen Zug durch sämtliche ggf. vorhandenen Instanzen mehr vor sich haben, wenn doch nochmal eine Behörde sich gegenteilig verhält. Speziell für Deutschland wäre meine Vermutung immer noch, daß hier tatsächlich mal jemand einen entsprechenden Steuerbescheid ohne Rechtsgrundlage erhalten und dagegen geklagt hat - so einfach auf blauen Dunst ändert eine Behörde ihre Rechtsauffassung in der Regel ja auch nicht unbedingt. Und zusätzlich gibt es da auch noch die mit etwas Suchen im Netz auffindbare Geschichte des Eigners, der das Thema mal von sich aus klären wollte und nach diversen fruchtlosen Versuchen, USt. für sein >>30a altes Boot nachzuentrichten den Rechtsweg mit dem Hintergrund, eine eindeutige Klärung zu erreichen beschreiten wollte... Auf der anderen Seite sollte man natürlich trotzdem das Thema Zoll- und Steuerbehandlung gerade bei seegängigen Booten im Auge behalten und sich nicht nach dem Motto "für Sportboote brauche ich keinerlei Nachweise und niemals EUSt oder Zoll entrichten" grundsätzlich zurücklehnen - insbesondere im Bereich See-Schiffahrt gibt es genügend Situationen, in denen man entweder mit zollrechtlichen Vorschriften und u.U. auch der Zahlung von EUSt und Zoll in Berührung kommen kann (z.B. der klassische Weltumsegler, der für mehrere Jahre außerhalb der Union unterwegs ist - aber auch, wer demnächst mit dem Boot nach UK und zurück fährt sollte sich vorher informieren, was an zollrechtlichen Vorschriften zu beachten ist). lg, justme
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#15
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Ich habe keine Ahnung von der Rechtslage aber...
Ich wurde vom Zoll in folgenden Häfen kontrolliert: 2011 in Boulogne (F) 2015 in La Rochelle (F) 2016 in Lohme (D) 2018 in Lowestoft (UK) 2019 vor Göteborg (S) Und was wollten die Zöllner u.a. sehen, richtig, den Mehrwertsteuernachweis. Habe ich natürlich dabei. Nach 10 Minuten haben sich die Beamten höflich verabschiedet und gut war's. Es kann also nicht schaden, unbesehen der Rechtslage, dieses Dokument dabei zu haben. Rudolf
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#16
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Zitat:
Über aktuelle Zollbestimmungen informiert sein ist bestimmt nicht falsch, aber Komme ich vom Urlaubstörn aus UK zurück, dann können im Zweifelsfall meine Vereinskameraden bezeugen, dass ich nicht so lange außerhalb der EU war, dass die MwSt erneut fällig wird. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#17
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Zitat:
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#18
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Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#19
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Moin moin,
Zitat:
lg, justme |
#20
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Zitat:
Eine Rechnung von z.B. Bootscenter Keser Heerstraße 199 13595 Berlin USt.-IdNr. DE815012457 unterschrieben von I. R. Gendwer kann ich mir auch selber "basteln". Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#21
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Es wurde aber über Jahre durch die Medien und Foren falsch interpretiert.
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#22
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Zitat:
Gruß Holger |
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Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#24
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Zitat:
Hallo Weil du im Ausland und so ist es mir ergangen ! Dann auch das T2L Formular brauchst . Dies bekommst bei Zoll ,nach Vorlegen der Unterlagen ( Mehrwertsteuer Nachweis ) Und im Bericht der Boote steht ,so im Text gelesen Boote die in Europa gebaut wurden sind befreit . Und die anderen ? Es ist und bleibt ein gummiband... Gesendet von iPad mit Tapatalk
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Beste Grüsse Daniel (Fehler dürfen gesucht werden,...Autokorrektur)
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#25
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Zitat:
Aber wenn du einen Nachweis hast, sagt der schon mal aus, dass überhaupt jemals die, in diesem Fall MwSt, bezahlt wurde. Viele haben sich ihre Boote ja in ein Drittland liefern lassen und sich die Einfuhrsteuer erstmal gespart. Und das Geschriebene aus dem Eingangspost halte ich für relativ nichtssagend, da dort steht „gehen davon aus....“. Und was, wenn sie mal nicht davon ausgehen? Weiterhin betrifft es Boote, die in Europa hergestellt wurden. Die meisten werden eben nicht in Europa hergestellt, also ist das auch wieder hinfällig.
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Gruß Kerstin Nich dran fummeln wenn't löppt!
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