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  #26  
Alt 14.04.2009, 18:09
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Zitat:
Zitat von hilgoli Beitrag anzeigen
evtl weil die BRD nur Fahrtberechtigungen in ihrem Hoheitsgebiet ausprechen kann und dieses nur bis zur 3 Meilzone reicht ????
Ach? Hab mir schon gedacht, dass das in D nicht viel anders sein wird, als in den wohl meisten anderen Ländern der Welt auch...

Aber eigentlich ging es mir nur um die Aussage von Michael G:

Zitat:
der Sportbootführerschein See gilt weltweit. Und er ist der einzige amtliche Nachweis, den man braucht. Nix mit 3 Sm und so.
L.G.

Edwin
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  #27  
Alt 14.04.2009, 18:47
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Zitat:
Zitat von Edwin Beitrag anzeigen
Ach? Hab mir schon gedacht, dass das in D nicht viel anders sein wird, als in den wohl meisten anderen Ländern der Welt auch...
Wie ist das eigentlich in Österreich mit der Dreimeilenzone ??
__________________
Gruß Fred
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Bootfahren in Kroatien
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  #28  
Alt 14.04.2009, 19:13
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Wie ist das eigentlich in Österreich mit der Dreimeilenzone ??
Nachdem wir keinen Schein zum Bootfahren brauchen, sind unsere Patente freiwillig und ich denke, das mit der 3-Meilenzone wird dann auch freiwillig sein...

L.G.

Edwin
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  #29  
Alt 14.04.2009, 19:30
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Zitat:
Zitat von jackkkk Beitrag anzeigen
...
Meine Praxisbeispiele mit mehr als 3 Seemeilen wären da:

* von Punat startend nach Lopar sind mehr als 3sm
* von Sukosan startend würde man gerade mal den Pasman-Kanal erreichen.
...
Die 3 sm gelten ab der Basislinie.
Zitat:
An stark zerklüfteten Küsten kann sich die Basislinie jedoch von der Küste entfernen und weitere Gebiete mit einschließen.
Quelle Wikipedia

Oft ist so der 3-sm-Aktionsradius etwas größer . Auf der Seekarte sollte die Basislinie eingezeichnet sein.

Gruß Ralph

Geändert von RalphB (14.04.2009 um 19:38 Uhr)
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  #30  
Alt 14.04.2009, 19:44
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Zitat:
Zitat von jackkkk Beitrag anzeigen
Bitte in diesem Thread will ich jetzt keine Diskussionen wie toll und überlegen denn der deutsche und unser österreichischer Schein ist. Das mögen unsere Heimat-Fundamentalisten in einem eigenen Thread erörtern und sich gegenseitig auf die Schultern klopfen.
Ich weise nochmals darauf hin, dass eine Diskussion über deutsche oder österr. Scheine nicht der Sinn dieses Threads ist.

Also ich habe den Boat Skipper B
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  #31  
Alt 14.04.2009, 19:50
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Zitat:
Zitat von jackkkk Beitrag anzeigen
Ich weise nochmals darauf hin, dass eine Diskussion über deutsche oder österr. Scheine nicht der Sinn dieses Threads ist.

Also ich habe den Boat Skipper B
Die Basislinie gilt international, gibt es also auch für Kroatien.

Gruß Ralph
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  #32  
Alt 14.04.2009, 19:50
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OK, innerhalb von Kroatien und deren Inseln scheint das ja geklärt zu sein.....aber was ist wenn ein deutscher mit kroatischen Patent auf dem Seeweg nach Slowenien oder Italien fährt, was ja keine Seltenheit ist....wird dort das kroatische Patent bei einem deutschen Bootsführer auch anerkannt?
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Gruß Jörg
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  #33  
Alt 14.04.2009, 19:53
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Zitat:
Zitat von jackkkk Beitrag anzeigen
Ich weise nochmals darauf hin, dass eine Diskussion über deutsche oder österr. Scheine nicht der Sinn dieses Threads ist.
Recht hast!

Zitat:
Zitat von jackkkk Beitrag anzeigen
Also ich habe den Boat Skipper B
Auch für Dich nochmal: Beitrag 13

Dort steht's wie es ist - die 3 SM beim Kat. B beziehen sich nur auf gewerbliche Fahrten (Taxiboot etc.)

L.G.

Edwin
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Alt 14.04.2009, 22:16
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Wenn ich also 300sm vor Somalia einen Öltanker kapere, dann kann ich den privat legal mit dem SBF in die 3sm Zone schippern, und erkläre erst dann meine gewerbliche Absicht
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  #35  
Alt 15.04.2009, 09:11
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Siehe auf Seite 8 dieser Broschüre des Bundesverkehrsministeriums:
http://www.bmvbs.de/Anlage/original_...ersportler.pdf

Wird aber eh nix nutzen, da manche Leute eh alles besser wissen.
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  #36  
Alt 15.04.2009, 10:25
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Zitat:
Zitat von Michael G. Beitrag anzeigen
Siehe auf Seite 8 dieser Broschüre des Bundesverkehrsministeriums:
http://www.bmvbs.de/Anlage/original_...ersportler.pdf

Wird aber eh nix nutzen, da manche Leute eh alles besser wissen.
Ich gehe mal davon aus, dass Du mit Besserwisser mich in Betracht ziehst und frage Dich daher (damit ich's dann vielleicht wirklich besser weiß), was uns die Broschüre auf Seite 8 in Sachen Sportbootführerschein See über das bereits Erwähnte hinaus sagen möchte? Denn außer, dass da auch nix von international steht und die 3SM im Leitfaden nicht erwähnt werden, finde ich da keine ergänzenden Informationen. (ich gebe aber natürlich zu, dass ich mir nicht den kompl. Leitfaden durchgelesen hab, sondern nur die besagte Seite 8, auf die Du hinweist)

L.G.

Edwin

PS: Damit keine Missverständnisse aufkommen - ich stelle keinesfalls in Abrede, dass der SBF-See von deutschen Staatsbürgern weltweit akzeptiert wird, sondern möchte lediglich festhalten, dass zwischen Akzeptanz und international gültig ein kleiner Unterschied besteht, wie wir ja kürzlich am Beispiel Kroatien und die Scheine unter HR-Flagge gesehen haben! Und ich will damit sagen, dass das deutsche Patent ebensowenig international gültig ist, wie das kroatische und, dass es lediglich eine Frage der Akzeptanz sein kann!
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  #37  
Alt 15.04.2009, 10:52
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Nein Edwin, dich habe ich nicht gemeint.
Es ist halt so, daß der einzige Schein, der für deutsche Sportbootfahrer VORGESCHRIEBEN ist, der erwähnte ist. Sportsee- und -hochsee- Scheine sind nur EMPFOHLEN.
Und in den Versicherungsbedingungen ist wenigstens bei mir von den vorgeschriebenen Führerscheinen die Rede.
Und für jemand der nur in HR fährt, gilt wohl auch das HR- Patent in den Hoheitsgewässern wie in der von Oli und den anderen erwähnten Grenzen. ZB auch für ne Fahrt nach Vis.
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  #38  
Alt 15.04.2009, 11:35
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Zitat:
Zitat von Michael G. Beitrag anzeigen
Nein Edwin, dich habe ich nicht gemeint.
Danke für die Klarstellung Michael!

Zitat:
Zitat von Michael G. Beitrag anzeigen
Es ist halt so, daß der einzige Schein, der für deutsche Sportbootfahrer VORGESCHRIEBEN ist, der erwähnte ist. Sportsee- und -hochsee- Scheine sind nur EMPFOHLEN.
Und in den Versicherungsbedingungen ist wenigstens bei mir von den vorgeschriebenen Führerscheinen die Rede.
Freilich, für Dich als deutscher Staatsbürger ist der SBF-See vorgeschrieben - zumindest wenn Du deutsche Gewässer befahren möchtest! Aber, und das möchte ich zu bedenken geben, in Gewässern anderer Uferstaaten können durchaus andere Scheine verlangt werden! (vor allem dann, wenn Du mit einem Boot unter deren Flagge fahren möchtest - daran kommt weder Dein Heimatland, noch die Versicherung vorbei) Aber natürlich könnte Dir Deine Versicherung vorschreiben, dass Du "quasi zusätzlich" den SBF-See brauchst, damit Du vollen Deckungsschutz für Dein Eignerboot hast! (z.B. in der Karibik wo es keine FS-Pflicht gibt und Du prinzipiell auch ohne Schein fahren könntest)

Zitat:
Zitat von Michael G. Beitrag anzeigen
Und für jemand der nur in HR fährt, gilt wohl auch das HR- Patent in den Hoheitsgewässern wie in der von Oli und den anderen erwähnten Grenzen. ZB auch für ne Fahrt nach Vis.
Ist beim eigenen Boot unter der Heimatflagge nur eine Versicherungsfrage - vom kroatischen Recht her darf man in HR selbstverständlich alle Boote mit einem entsprechenden HR-Patent führen! (das mit der Versicherungsfrage sollte meines Wissens nach aber keinerlei Probleme darstellen)

L.G.

Edwin
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  #39  
Alt 15.04.2009, 11:57
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Und was ist nun wenn ich nach SLO oder I fahren will, gilt das Patent dann auch?????
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  #40  
Alt 15.04.2009, 13:04
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Bei einem deutschen Staatsbürger ..nein.
Auch in der Karibik kann ich MEIN Boot unter deutscher Flagge mit dem Sportbootführerschein fahren. Und die Versicherung will auch garnix anderes sehen.
Wenn ich natürlich chartere, dann kann das Charterunternehmen seine eigenen Voraussetzungen haben, aber von Staats wegen reicht auch hier der Schein des Heimatlandes.
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Alt 15.04.2009, 13:26
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Zitat:
Zitat von Michael G. Beitrag anzeigen
Bei einem deutschen Staatsbürger ..nein.
Nach meinerm Wissen sehr wohl zumindest für Slowenien !

Wenn Du das sicher besser weißt, dann kannst Du uns bestimmt eine Quelle nennen ....
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Gruß Fred
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  #42  
Alt 15.04.2009, 18:29
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Ach Fred, such dir doch deine Quellen selber. Wenn sich die Slowenen an die in der EU üblichen Gepflogenheiten halten..ja. Wenn sie mit ihren Lieblingsnachbarn eine Sonderregelung haben, die du kennst, dann laß uns an deiner unendlichen Weisheit teilhaben, o Fred. Allerdings solltest du dann auch bereit sein, demjenigen, den die SLO- Behörden am Wickel haben, Beistand zu leisten.

Geändert von Michael G. (15.04.2009 um 18:50 Uhr)
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Alt 15.04.2009, 19:23
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Du bist wohl ein richtiger Saarländern - gelle ??
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