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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Zitat:
Aber eigentlich ging es mir nur um die Aussage von Michael G: Zitat:
Edwin |
#27
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Wie ist das eigentlich in Österreich mit der Dreimeilenzone ??
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#28
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Nachdem wir keinen Schein zum Bootfahren brauchen, sind unsere Patente freiwillig und ich denke, das mit der 3-Meilenzone wird dann auch freiwillig sein...
L.G. Edwin |
#29
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Zitat:
Zitat:
Oft ist so der 3-sm-Aktionsradius etwas größer . Auf der Seekarte sollte die Basislinie eingezeichnet sein. Gruß Ralph Geändert von RalphB (14.04.2009 um 19:38 Uhr) |
#30
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Also ich habe den Boat Skipper B |
#31
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Gruß Ralph |
#32
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OK, innerhalb von Kroatien und deren Inseln scheint das ja geklärt zu sein.....aber was ist wenn ein deutscher mit kroatischen Patent auf dem Seeweg nach Slowenien oder Italien fährt, was ja keine Seltenheit ist....wird dort das kroatische Patent bei einem deutschen Bootsführer auch anerkannt?
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Gruß Jörg |
#33
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Zitat:
Auch für Dich nochmal: Beitrag 13 Dort steht's wie es ist - die 3 SM beim Kat. B beziehen sich nur auf gewerbliche Fahrten (Taxiboot etc.) L.G. Edwin
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#34
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Wenn ich also 300sm vor Somalia einen Öltanker kapere, dann kann ich den privat legal mit dem SBF in die 3sm Zone schippern, und erkläre erst dann meine gewerbliche Absicht
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#35
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Siehe auf Seite 8 dieser Broschüre des Bundesverkehrsministeriums:
http://www.bmvbs.de/Anlage/original_...ersportler.pdf Wird aber eh nix nutzen, da manche Leute eh alles besser wissen.
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#36
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L.G. Edwin PS: Damit keine Missverständnisse aufkommen - ich stelle keinesfalls in Abrede, dass der SBF-See von deutschen Staatsbürgern weltweit akzeptiert wird, sondern möchte lediglich festhalten, dass zwischen Akzeptanz und international gültig ein kleiner Unterschied besteht, wie wir ja kürzlich am Beispiel Kroatien und die Scheine unter HR-Flagge gesehen haben! Und ich will damit sagen, dass das deutsche Patent ebensowenig international gültig ist, wie das kroatische und, dass es lediglich eine Frage der Akzeptanz sein kann! |
#37
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Nein Edwin, dich habe ich nicht gemeint.
Es ist halt so, daß der einzige Schein, der für deutsche Sportbootfahrer VORGESCHRIEBEN ist, der erwähnte ist. Sportsee- und -hochsee- Scheine sind nur EMPFOHLEN. Und in den Versicherungsbedingungen ist wenigstens bei mir von den vorgeschriebenen Führerscheinen die Rede. Und für jemand der nur in HR fährt, gilt wohl auch das HR- Patent in den Hoheitsgewässern wie in der von Oli und den anderen erwähnten Grenzen. ZB auch für ne Fahrt nach Vis.
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#38
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Danke für die Klarstellung Michael!
Zitat:
Zitat:
L.G. Edwin |
#39
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Und was ist nun wenn ich nach SLO oder I fahren will, gilt das Patent dann auch?????
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Gruß Jörg |
#40
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Bei einem deutschen Staatsbürger ..nein.
Auch in der Karibik kann ich MEIN Boot unter deutscher Flagge mit dem Sportbootführerschein fahren. Und die Versicherung will auch garnix anderes sehen. Wenn ich natürlich chartere, dann kann das Charterunternehmen seine eigenen Voraussetzungen haben, aber von Staats wegen reicht auch hier der Schein des Heimatlandes. |
#41
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Nach meinerm Wissen sehr wohl zumindest für Slowenien !
Wenn Du das sicher besser weißt, dann kannst Du uns bestimmt eine Quelle nennen ....
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#42
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Ach Fred, such dir doch deine Quellen selber. Wenn sich die Slowenen an die in der EU üblichen Gepflogenheiten halten..ja. Wenn sie mit ihren Lieblingsnachbarn eine Sonderregelung haben, die du kennst, dann laß uns an deiner unendlichen Weisheit teilhaben, o Fred. Allerdings solltest du dann auch bereit sein, demjenigen, den die SLO- Behörden am Wickel haben, Beistand zu leisten.
Geändert von Michael G. (15.04.2009 um 18:50 Uhr) |
#43
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Du bist wohl ein richtiger Saarländern - gelle ??
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