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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 13.04.2009, 20:06
jackkkk jackkkk ist offline
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Standard kroatisches Patent & 3 Seemeilen

Also das kroatische Patent erlaubt ja nur bis 3 Seemeilen von Küsten und Inseln rauszufahren. Man hört ja immer wieder, dass das nicht wirklich kontrolliert wird und man zu den weiter draußen liegenden Inseln fahren kann. Da stellt sich für mich aber nach wie vor die Frage wie genau das wirklich genommen wird. Nun eine Polizeistrafe ist ja selbst bei einem hohen Betrag bezahlbar, aber gerade bei einem Personenschaden kann das bei einer Versicherungsweigerung doch in die Existenz gehen.

Meine Praxisbeispiele mit mehr als 3 Seemeilen wären da:

* von Punat startend nach Lopar sind mehr als 3sm
* von Sukosan startend würde man gerade mal den Pasman-Kanal erreichen.


Bitte in diesem Thread will ich jetzt keine Diskussionen wie toll und überlegen denn der deutsche und unser österreichischer Schein ist. Das mögen unsere Heimat-Fundamentalisten in einem eigenen Thread erörtern und sich gegenseitig auf die Schultern klopfen.

Geändert von jackkkk (13.04.2009 um 20:08 Uhr) Grund: Tippfehler
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  #2  
Alt 13.04.2009, 20:59
Flipperskipper Flipperskipper ist offline
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Von welchem kroatischen Patent schreibst du?
__________________
___________________

Gruß Werner
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  #3  
Alt 13.04.2009, 21:03
Benutzerbild von pottkieker
pottkieker pottkieker ist offline
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Von so einem Patent hab ich auch noch garnichts gehört. Sag mal was dazu, wozu braucht man Das denn?

Gruß Hans
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  #4  
Alt 13.04.2009, 21:07
Benutzerbild von Volker Sch
Volker Sch Volker Sch ist offline
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Heißt das nicht beim Sportbootführerschein, das außerhalb der 3 SM Grenze sowieso kein Schein benötigt wird? War da nicht sowas?

Gruß

Volker
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  #5  
Alt 13.04.2009, 21:07
Benutzerbild von danchezz
danchezz danchezz ist offline
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Der deutsche SBF-See ist auch nur bis 3 Seemeilen,trotzdem darf man damit bis New York fahren.

Nur wenn etwas passiert macht dann die Versicherung ärger.
__________________


Gruß

Daniel
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  #6  
Alt 13.04.2009, 21:12
Verdrängerwilli Verdrängerwilli ist offline
Alm-Öhi
 
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Zitat:
Zitat von danchezz Beitrag anzeigen
Der deutsche SBF-See ist auch nur bis 3 Seemeilen,trotzdem darf man damit bis New York fahren.

Nur wenn etwas passiert macht dann die Versicherung ärger.
Welche Versicherung,wann, wo und warum
__________________
Servus Willi
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  #7  
Alt 13.04.2009, 21:32
Benutzerbild von pottkieker
pottkieker pottkieker ist offline
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Zitat:
Zitat von danchezz Beitrag anzeigen
Der deutsche SBF-See ist auch nur bis 3 Seemeilen,trotzdem darf man damit bis New York fahren.

Nur wenn etwas passiert macht dann die Versicherung ärger.
Tja, ich weiss ja nicht aber die Haftung meiner Versicherung richtet sich nach Fahrgebieten wie z.b. Ostsee, Nordsee und Mittelmeer geht aber auch weltweit, nur Kostenfrage. Vieleicht wird ja bald das Horn von Afrika rausgenommen.

Gruß Hans
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  #8  
Alt 13.04.2009, 21:46
jackkkk jackkkk ist offline
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ich spreche vom kroatischen Küstenpatent
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  #9  
Alt 13.04.2009, 21:49
Benutzerbild von pottkieker
pottkieker pottkieker ist offline
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Brauchst Du das über 3 sm überhaupt noch?

Gruß Hans
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  #10  
Alt 13.04.2009, 21:54
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danchezz danchezz ist offline
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Zitat:
Zitat von pottkieker Beitrag anzeigen
Tja, ich weiss ja nicht aber die Haftung meiner Versicherung richtet sich nach Fahrgebieten
Das ist schon klar,ich meinte das wenn man NUR einen SBF-See hat und dann weiter als 3 Seemeilen draußen etwas passiert,das dann die Versicherung wahrscheinlich nicht zahlen wird.
__________________


Gruß

Daniel
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  #11  
Alt 13.04.2009, 22:00
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pottkieker pottkieker ist offline
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Na denn lese doch noch mal in Deinen Versicherungsbedingungen.

Gruß Hans
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  #12  
Alt 13.04.2009, 22:49
Flipperskipper Flipperskipper ist offline
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Zitat:
Zitat von jackkkk Beitrag anzeigen
ich spreche vom kroatischen Küstenpatent
Es gibt das Patent "A", "B" und "C".

Welches meinst du?
__________________
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Gruß Werner
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  #13  
Alt 13.04.2009, 23:05
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Gummiente Gummiente ist offline
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Zitat:
Zitat von jackkkk Beitrag anzeigen
Also das kroatische Patent erlaubt ja nur bis 3 Seemeilen von Küsten und Inseln rauszufahren.
Du bringst da etwas durcheinander.
Wenn du das
Vodidelj Prodice /Boad Skipper
"Category B" hast so ist es gültig für:

Segel und Motorjachten ohne PS Limit bis 30 BRT (Schiffe bis ca 20 Meter Länge)
Ohne Seemeilenbeschränkung für Privatjachten (eigenes Schiff oder Charter)
Bis 3 SM für gewerbliche Nutzung (z.B Taxiboot) Weiters UKW Funkberechtigung innerhalb von KRO Hoheitsgewässern.

Da ich annehme, dass du nicht gewerblich unterewgs bist, also keine Beschränkung
__________________
Liebe Grüße
Willi
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  #14  
Alt 13.04.2009, 23:14
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VirginWood VirginWood ist offline
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Ich darf mit meinem See-Schein versicherungstechnisch in der gesamten Ostsee, Nordsee, Mittelmeer und 200sm in den Atlantik raus. Will ich weiter muß ich keinen anderen Schein machen sondern muß nur höhere Versicherungsbeiträge zahlen.
Was das für ein kroatischer Schein sein soll weiß ich auch nicht, oder erkennen die jetzt nur noch innerhalb ihrer 3sm Zone diesen an??? Würd mich nicht wundern, muß man dann aber bestimmt nicht machen sondern kann ihn einfach kaufen
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  #15  
Alt 14.04.2009, 09:31
Flipperskipper Flipperskipper ist offline
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Zitat:
Zitat von VirginWood Beitrag anzeigen
Würd mich nicht wundern, muß man dann aber bestimmt nicht machen sondern kann ihn einfach kaufen

Würdest du uns bitte verraten, wo wir diesen kaufen können?
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Gruß Werner
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  #16  
Alt 14.04.2009, 14:28
Michael G. Michael G. ist offline
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Gehört ja nicht direkt zu diesem Thread, aber: der Sportbootführerschein See gilt weltweit. Und er ist der einzige amtliche Nachweis, den man braucht. Nix mit 3 Sm und so.
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  #17  
Alt 14.04.2009, 14:31
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Zitat:
Zitat von Michael G. Beitrag anzeigen
der Sportbootführerschein See gilt weltweit. Und er ist der einzige amtliche Nachweis, den man braucht.
Eine kühne Behauptung - kannst Du das auch beweisen ?
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Gruß Fred
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Bootfahren in Kroatien
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  #18  
Alt 14.04.2009, 14:41
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VirginWood VirginWood ist offline
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Zitat:
Zitat von jackkkk Beitrag anzeigen
Also das kroatische Patent erlaubt ja nur bis 3 Seemeilen von Küsten und Inseln rauszufahren....
oder verhindert es mittlerweile, näher als 3sm ranzukommen?
Kann mal jemand erklären, was das für ein Patent ist, wer es braucht und wofür überhaupt?
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  #19  
Alt 14.04.2009, 14:48
Michael G. Michael G. ist offline
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Das lernt man bei der Ausbildung dafür, Fred.
Es gibt für See nur einen amtlichen Führerschein. Und den braucht man für Boote über 5 PS. Die Hochseeschifferscheine usw sind ja sehr nett, aber die Versicherung interessiert das nicht. Und das habe ich von meiner Versicherung als Antwort erhalten, als ich nachgefragt habe. Ich könnte mit meiner Schüssel locker aus den Hoheitsgewässern eines Landes rausfahren zB von HR nach Italien und daher wollte ich das wissen.
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  #20  
Alt 14.04.2009, 14:56
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hilgoli hilgoli ist offline
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In den HR Karten die man beim kauf der Vignette erhält ist die 3 sm grenze eingezeichnet; sie bezeichnet die Hoheitsgrenze auserhalb der äusseren Inseln und umkreist nicht jede Insel die weiter als 3 sm vom Festland entfernt liegt. Für die Gewässer ausserhalb dieser Grenze gibt es für Sportboote keine Führerscheinpflicht, daher braucht ein deutscher Staatsbürger auch nur den SBF See.
Meine Versicherung hat mir das übrigens auch bestätigt, dass mein SBF See für einen weltweiten ( - Ausschlüsse) Versicherungsschutz ausreichend ist und alle anderen freiwilligen Scheine praktisch Kirmesuniformen.
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  #21  
Alt 14.04.2009, 15:56
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Edwin Edwin ist offline
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Zitat:
Zitat von Michael G. Beitrag anzeigen
der Sportbootführerschein See gilt weltweit. Und er ist der einzige amtliche Nachweis, den man braucht. Nix mit 3 Sm und so.
Aha, und warum stehts dann drauf, am "heiligen Läpple"? Weiters steht da auch noch, dass das Läpple auf den Seeschifffahrtsstraßen der BRD Gültigkeit hat und nix mit international oder so... (geht ja auch nicht anders, weil's ja kein internationales Abkommen gibt!)

@VW: Lies doch mal Beitrag 13

L.G.

Edwin
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  #22  
Alt 14.04.2009, 16:20
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hilgoli hilgoli ist offline
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Zitat:
Zitat von Edwin Beitrag anzeigen
Aha, und warum stehts dann drauf, am "heiligen Läpple"? Weiters steht da auch noch, dass das Läpple auf den Seeschifffahrtsstraßen der BRD Gültigkeit hat und nix mit international oder so... (geht ja auch nicht anders, weil's ja kein internationales Abkommen gibt!)

@VW: Lies doch mal Beitrag 13

L.G.


Edwin
evtl weil die BRD nur Fahrtberechtigungen in ihrem Hoheitsgebiet ausprechen kann und dieses nur bis zur 3 Meilzone reicht ????

Bei kFZ F-Scheinen ist das nicht anders, die gelten im Ausland auch nur im Rahmen internationaler Abkommen und gegenseitigem Anerkennen.
Auf dem Wasser gibt es nur zusätzlich große Flächen für die es gar keine FS Pflicht geben kann, weil es internationale Gewässer ausserhalb dem Hoheitsgebiet souveräner Staaten sind.
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  #23  
Alt 14.04.2009, 16:29
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von Michael G. Beitrag anzeigen
Das lernt man bei der Ausbildung dafür, Fred.
Aber wahrscheinlich nur, wenn man den "Schein" in der Baumschule macht.

Sonst würde niemand lehren, daß der SBF-See weltweit Gültigkeit hat.
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Gruß Fred
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  #24  
Alt 14.04.2009, 17:37
Konteradmiral Konteradmiral ist offline
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Zitat:
Zitat von hilgoli Beitrag anzeigen
.....Auf dem Wasser gibt es nur zusätzlich große Flächen für die es gar keine FS Pflicht geben kann, weil es internationale Gewässer ausserhalb dem Hoheitsgebiet souveräner Staaten sind.

Ich denke, das ist der springende Punkt.

Die 3 SM Zone markiert das Hoheitsgebiet eines Staates, in dem er Regeln aufstellen und deren Einhaltung kontrollieren darf.( Die kann aber heute auch weiter als 3 SM reichen.) Außerhalb befindet sich man in internationalen Gewässern. Da kannst Du einen Supertanker fahren und funken nach Herzenslust ohne einen einzigen Schein zu besitzen.

Dort ist keine Polizei mehr zuständig.

Beispiel :
Vielleicht erinnert sich noch der ein oder andere an den Piratensender auf der Bohrinsel vor der holländischen Küste oder an Radio Veronica?
__________________
Beste Grüße - Hans

Ohne Moos nix los...

Urheberrecht aller von mir eingestellten Fotos liegt bei mir. Kopieren und Verwendung nur mit meiner Erlaubnis.
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  #25  
Alt 14.04.2009, 18:08
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RalphB RalphB ist offline
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Beiträge: 1.533
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Die Anforderungen für die nationalen Befähigungnachweise (z.B. den deutschen SBF-See od. -Binnen / SKS / SSS / SHS, siehe jeweils 3. Seite) werden in der Resolution Nr. 40 der Hauptarbeitsgruppe "Binnenschifffahrt" der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa geregelt (siehe PDF-Datei). Die nationalen Befähigungnachweise sind jedoch ein internationales Zertifikat und werden (idR) entsprechend anerkannt. Bei den "alten" deutschen Sportbootscheinen gibt es keine 3. Seite.

Nicht verwechseln sollte man Vertragsbedingungen der Versicherung (Zivilrecht) und gesetzlich vorgeschriebene Befähigungnachweise.

Für viele Länder regelt das Seerechtsübereinkommen (PDF-Datei) der Vereinten Nationen u.a. die Rechte und Pflichten auf See und den Küsten. In den beigetretenen Ländern sollte das Seerechtsübereinkommen Gültigkeit haben. Kroatien ist 1995 beigetreten (Wikipedia).

Übrigens: Die 3-Meilen-Zone ist ein hitorisches Relikt: Die Kanonen schossen damals bis zu 3 Seemeilen: Die territoriale Souveränität endet dort, wo die Kraft der Waffen endet (siehe Wikipedia). Sie ist heute durch die 12-Meilen-Zone bzw. Anschlußzone (24 sm) ausgeweitet.

Gruß Ralph
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