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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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kroatisches Patent & 3 Seemeilen
Also das kroatische Patent erlaubt ja nur bis 3 Seemeilen von Küsten und Inseln rauszufahren. Man hört ja immer wieder, dass das nicht wirklich kontrolliert wird und man zu den weiter draußen liegenden Inseln fahren kann. Da stellt sich für mich aber nach wie vor die Frage wie genau das wirklich genommen wird. Nun eine Polizeistrafe ist ja selbst bei einem hohen Betrag bezahlbar, aber gerade bei einem Personenschaden kann das bei einer Versicherungsweigerung doch in die Existenz gehen.
Meine Praxisbeispiele mit mehr als 3 Seemeilen wären da: * von Punat startend nach Lopar sind mehr als 3sm * von Sukosan startend würde man gerade mal den Pasman-Kanal erreichen. Bitte in diesem Thread will ich jetzt keine Diskussionen wie toll und überlegen denn der deutsche und unser österreichischer Schein ist. Das mögen unsere Heimat-Fundamentalisten in einem eigenen Thread erörtern und sich gegenseitig auf die Schultern klopfen. Geändert von jackkkk (13.04.2009 um 20:08 Uhr) Grund: Tippfehler |
#2
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Von welchem kroatischen Patent schreibst du?
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___________________ Gruß Werner |
#3
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Von so einem Patent hab ich auch noch garnichts gehört. Sag mal was dazu, wozu braucht man Das denn?
Gruß Hans |
#4
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Heißt das nicht beim Sportbootführerschein, das außerhalb der 3 SM Grenze sowieso kein Schein benötigt wird? War da nicht sowas?
Gruß Volker |
#5
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Der deutsche SBF-See ist auch nur bis 3 Seemeilen,trotzdem darf man damit bis New York fahren.
Nur wenn etwas passiert macht dann die Versicherung ärger.
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Gruß Daniel |
#6
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Welche Versicherung,wann, wo und warum
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Servus Willi
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#7
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Zitat:
Gruß Hans |
#8
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ich spreche vom kroatischen Küstenpatent
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#9
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Brauchst Du das über 3 sm überhaupt noch?
Gruß Hans |
#10
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Das ist schon klar,ich meinte das wenn man NUR einen SBF-See hat und dann weiter als 3 Seemeilen draußen etwas passiert,das dann die Versicherung wahrscheinlich nicht zahlen wird.
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Gruß Daniel |
#11
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Na denn lese doch noch mal in Deinen Versicherungsbedingungen.
Gruß Hans |
#12
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Es gibt das Patent "A", "B" und "C".
Welches meinst du?
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___________________ Gruß Werner |
#13
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Zitat:
Wenn du das Vodidelj Prodice /Boad Skipper "Category B" hast so ist es gültig für: Segel und Motorjachten ohne PS Limit bis 30 BRT (Schiffe bis ca 20 Meter Länge) Ohne Seemeilenbeschränkung für Privatjachten (eigenes Schiff oder Charter) Bis 3 SM für gewerbliche Nutzung (z.B Taxiboot) Weiters UKW Funkberechtigung innerhalb von KRO Hoheitsgewässern. Da ich annehme, dass du nicht gewerblich unterewgs bist, also keine Beschränkung
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Liebe Grüße Willi |
#14
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Ich darf mit meinem See-Schein versicherungstechnisch in der gesamten Ostsee, Nordsee, Mittelmeer und 200sm in den Atlantik raus. Will ich weiter muß ich keinen anderen Schein machen sondern muß nur höhere Versicherungsbeiträge zahlen.
Was das für ein kroatischer Schein sein soll weiß ich auch nicht, oder erkennen die jetzt nur noch innerhalb ihrer 3sm Zone diesen an??? Würd mich nicht wundern, muß man dann aber bestimmt nicht machen sondern kann ihn einfach kaufen
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#15
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Zitat:
Würdest du uns bitte verraten, wo wir diesen kaufen können?
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___________________ Gruß Werner |
#16
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Gehört ja nicht direkt zu diesem Thread, aber: der Sportbootführerschein See gilt weltweit. Und er ist der einzige amtliche Nachweis, den man braucht. Nix mit 3 Sm und so.
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#17
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Eine kühne Behauptung - kannst Du das auch beweisen ?
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#18
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Zitat:
Kann mal jemand erklären, was das für ein Patent ist, wer es braucht und wofür überhaupt?
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#19
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Das lernt man bei der Ausbildung dafür, Fred.
Es gibt für See nur einen amtlichen Führerschein. Und den braucht man für Boote über 5 PS. Die Hochseeschifferscheine usw sind ja sehr nett, aber die Versicherung interessiert das nicht. Und das habe ich von meiner Versicherung als Antwort erhalten, als ich nachgefragt habe. Ich könnte mit meiner Schüssel locker aus den Hoheitsgewässern eines Landes rausfahren zB von HR nach Italien und daher wollte ich das wissen. |
#20
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In den HR Karten die man beim kauf der Vignette erhält ist die 3 sm grenze eingezeichnet; sie bezeichnet die Hoheitsgrenze auserhalb der äusseren Inseln und umkreist nicht jede Insel die weiter als 3 sm vom Festland entfernt liegt. Für die Gewässer ausserhalb dieser Grenze gibt es für Sportboote keine Führerscheinpflicht, daher braucht ein deutscher Staatsbürger auch nur den SBF See.
Meine Versicherung hat mir das übrigens auch bestätigt, dass mein SBF See für einen weltweiten ( - Ausschlüsse) Versicherungsschutz ausreichend ist und alle anderen freiwilligen Scheine praktisch Kirmesuniformen.
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Gruß Olli
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#21
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Zitat:
@VW: Lies doch mal Beitrag 13 L.G. Edwin |
#22
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Zitat:
Bei kFZ F-Scheinen ist das nicht anders, die gelten im Ausland auch nur im Rahmen internationaler Abkommen und gegenseitigem Anerkennen. Auf dem Wasser gibt es nur zusätzlich große Flächen für die es gar keine FS Pflicht geben kann, weil es internationale Gewässer ausserhalb dem Hoheitsgebiet souveräner Staaten sind.
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Gruß Olli
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#23
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Aber wahrscheinlich nur, wenn man den "Schein" in der Baumschule macht.
Sonst würde niemand lehren, daß der SBF-See weltweit Gültigkeit hat.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#24
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Zitat:
Ich denke, das ist der springende Punkt. Die 3 SM Zone markiert das Hoheitsgebiet eines Staates, in dem er Regeln aufstellen und deren Einhaltung kontrollieren darf.( Die kann aber heute auch weiter als 3 SM reichen.) Außerhalb befindet sich man in internationalen Gewässern. Da kannst Du einen Supertanker fahren und funken nach Herzenslust ohne einen einzigen Schein zu besitzen. Dort ist keine Polizei mehr zuständig. Beispiel : Vielleicht erinnert sich noch der ein oder andere an den Piratensender auf der Bohrinsel vor der holländischen Küste oder an Radio Veronica?
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Beste Grüße - Hans Ohne Moos nix los... Urheberrecht aller von mir eingestellten Fotos liegt bei mir. Kopieren und Verwendung nur mit meiner Erlaubnis. |
#25
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Die Anforderungen für die nationalen Befähigungnachweise (z.B. den deutschen SBF-See od. -Binnen / SKS / SSS / SHS, siehe jeweils 3. Seite) werden in der Resolution Nr. 40 der Hauptarbeitsgruppe "Binnenschifffahrt" der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa geregelt (siehe PDF-Datei). Die nationalen Befähigungnachweise sind jedoch ein internationales Zertifikat und werden (idR) entsprechend anerkannt. Bei den "alten" deutschen Sportbootscheinen gibt es keine 3. Seite.
Nicht verwechseln sollte man Vertragsbedingungen der Versicherung (Zivilrecht) und gesetzlich vorgeschriebene Befähigungnachweise. Für viele Länder regelt das Seerechtsübereinkommen (PDF-Datei) der Vereinten Nationen u.a. die Rechte und Pflichten auf See und den Küsten. In den beigetretenen Ländern sollte das Seerechtsübereinkommen Gültigkeit haben. Kroatien ist 1995 beigetreten (Wikipedia). Übrigens: Die 3-Meilen-Zone ist ein hitorisches Relikt: Die Kanonen schossen damals bis zu 3 Seemeilen: Die territoriale Souveränität endet dort, wo die Kraft der Waffen endet (siehe Wikipedia). Sie ist heute durch die 12-Meilen-Zone bzw. Anschlußzone (24 sm) ausgeweitet. Gruß Ralph |
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