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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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#76
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Zitat:
Die Anhängelast ist nicht eindeutig definiert. Aus den Erläuterungen des Bundesverkehrsministeriums ist aber zu entnehmen, dass die am Anhänger zu messende Achslast im angekuppelten Zustand die Anhängelast ist. Dies bedeutet, dass die Stützlast (siehe Beispiel 3) zum tatsächlichen Gewicht des Anhängers addiert werden darf. Wenn die Anhängelast im angekuppelten Zustand gemessen wird, ergibt sich für mein Rechenbeispiel folgender Sachverhalt. Bei 2730 kg Gesamtgewicht des Anhängers drücken 2600 kg auf die Achsen des Trailers und die restlichen 130 kg auf die Anhängekupplung des Zugfahrzeuges. Demzufolge wäre der Trailer nicht überlastet, da er 2600 kg tragen darf! Das Zugfahrzeug darf bis zu 3000 kg ziehen. Also alles im grünen Bereich??? Viele Grüße von, Wolfgang |
#77
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Nein, Pininfarina, du würfelst da was durcheinander. In dem Zitat geht es um die Anhängelast, ich rede von der zulässigen Gesamtmasse, und für die ist es egal, wo sie gen Erdboden drückt. Du merkst das spätestens, wenn die dich nicht mit einer mobilen Waage überprüfen, sondern dich zu einer nahegelegenen Waage umleiten. Bis 20 Km Weg musst du fahren, so die Rechtssprechung. Auf dieser Waage wird dann der Trailer komplett abgekoppelt und einzeln gewogen, dabei steht das Stützrad (oder liegt die Kupplung) selbstverständlich mit auf der Waage.
Ein weiteres Beispiel: dein Zugfahrzeug darf 3t ziehen, der Trailer nur 2,6t haben. Hat der Trailer komplett 2,9t, so ist er eindeutig überladen, die Anhängelast aber noch nicht ausgereizt, geschweige denn überschritten.
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