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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Überprüfung des Gewichtes bei Kontrollen?
Hallo,
da es widersprüchliche Angaben zu diesem Thema gibt, wollte ich mal hier im Forum nachfragen. Folgende Eckdaten: Trailer mit Boot im abgekuppelten Zustand: 2800 kg PickUp mit folgender Anhängelast: 3000 kg Maximale Traglast des Trailers laut Papieren (2-Achser mit je 1300kg): 2.600 kg Meiner Meinung nach rechnet sich das ganze so: 2800 kg - 100 kg (Stützlast) = 2700 kg. Also 100 kg Übergewicht? Abzglich 3% Messtoleranz und bis zu 2% erlaubten Übergewicht: Alles im grünen Bereich??? Viele Grüße von, Wolfgang |
#2
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Wenn der Trailer ein zul-Ges.gew. von 2600kg hat, hättest du 200kg überaden. Da dies rund 8% sind, würdest du vermutlich ein Bussgeld bekommen.
Die Stützlast hat damit nichts zu tun. Diese wird der max. AHL des Zugfahrzeuges zugerechnet. z.B. Anhängelast 3360kg + 140kg Stützlast ergibt die max. AHL von 3500kg.
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Gruß vom Oberrhein.
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#3
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So ist es richtig!!
Aber am oben genannten Beispiel kann man sehen wie Schönrechnen geht, du solltetst im statistischen Bundesamt anfangen
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mit sportlichem Gruß Michael BreakOutAnotherThousand
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#4
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Nun ja, "schönrechnen" wollte ich überhaupt nichts. Wollte nur wissen wie es sich verhält.
Da die Stützlast damit nichts zu tun hat, sieht die Rechnung anders aus: 2600 kg plus 2% erlaubten (ohne Bußgeld) Übergewicht plus 3% Messtoleranz, macht "Oberkante Unterlippe": 2730 kg ??? Wäre in diesem Fall kein Problem, da bei der Messung mit 2800 kg der 205 Liter Diesel Tank zu dreiviertel voll war. Bei einem Viertel voll macht 100 x 0.82 kg = 82 kg weniger, plus Reserverad vom Trailer von rund 18 kg im PickUp verstaut, rund 100 kg "Abspeckung", also 2700 kg. So sollte eigentlich alles im grünen Bereich sein??? Schade, das hier nicht die gleiche Regelung wie in Österreich gilt. Dort sind bis zu 10% Übergewicht erlaubt! Viele Grüße von, Wolfgang |
#5
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Kein grüner Bereich, zu schwer und Punkt.
Ich würde versuchen abzuspecken....hast du die erste Anzeige weg, ist die zweite Anzeige mit Vorsatz, da du ja nachweislich über das Gewicht im Bilde bist. Gruß Willy |
#6
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Es gibt keine 2 % erlaubtes Übergewicht. Max. Traglast von 2.600 kg bedeutet 2.600 kg maximal.
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Freundliche Grüße Birgit Wege entstehen dadurch, dass man sie geht |
#7
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...frag doch einfach mal jemanden von der Rennleitung. Die sollten das wissen bzw. jemanden kennen, der weiß wo einer sitzt, der einen kennt, der dir Auskunft geben kann...
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe... |
#8
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Zitat:
eine gesetzliche Grundlage haben. Liegt dann immer im Ermessen des prüfenden Beamten....so lange nichts passiert! Dein Lösungsvorschlag mit leerem Tank und demontieren des Reserverades ist der sichere Weg.
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Gruß vom Oberrhein. |
#9
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Zitat:
Wenn du mir noch sagen könntest, wo ich das nachlesen kann, wäre ich sehr dankbar.
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___________________ Gruß Werner |
#10
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Waren ja auch zwei Spass Smileys gedacht fürs schönrechnen!!
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mit sportlichem Gruß Michael BreakOutAnotherThousand |
#11
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Hi.
Das Problem habe ich auch. Mir ist leider keine tragbare Radlastwaage bekannt. Vieleicht hat jemand eine Bezugsquelle. In US habe ich so etwas mal gesehen. Wurde in die Felge eingeklickt und mittels Hebelarm dann das Rad angehoben. Mann konnte dann am Zeiger ablesen, wie schwer es wirklich war. Und bei meinem Zugfahrzeig steht in den Papieren 1300KG , bei weniger als 8% Steigung 1400 Kg . Ein Herr von der Rennleitung sagte mir man könne die Stützlast , die wirklich auf der Kupplung liegt abziehen. Stützlastwagen gibt es billig. Also Stütze am Hänger genau so eingestelt, das 50 Kg bei rauskommen. Ich bin mal zum Tüv gefahren und habe wiegen lassen. Volltanken darf ich nicht, und Kassler Berge sind tabu. Aber so bin ich im grünen Bereich mit 1422 Kg bei 50 % gefüllten Tank und aller Ausrüstung in PKW umgeladen ( 2 Anker 4 Westen und 2 Batterien ) LG Geändert von corvette-gold (16.08.2009 um 19:06 Uhr) |
#12
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Zitat:
Die billigste (Caravanwaage mit Radlasten von bis zu 1000kg) bekommst du sogar bei ebay, oder bei Fritz Berger, oder bei...
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gregor
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#13
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Dem kann einfach abgeholfen werden.
http://www.gruendl.de/bootszubehoer/...id=26&vmcchk=1 Gruß Volker |
#14
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Wieder mal der Beweis, dass alle Artikel die für den Wassersport angeboten werden, erst mal den Marineaufschlag erhalten...
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gregor |
#15
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Zitat:
Im Campingzubehör kostet die Waage gleich 30€ mehr...
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MFG René |
#16
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Fritz Berger 129,- Gründel 139.96 ebay 124,80 Versand kostenlos oder 118,80+5,99Versand (gleicher Anbieter... ) In seinem eigenen online-shop 154,50+10,- Versand)
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gregor |
#17
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Zitat:
Ich sehe nicht, wo dort was überladen ist Von den 2800kg mußt du das Eigengewicht des Trailers noch abziehen und der wird ja wohl mehr als 200kg haben.
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MfG Roland "Geht nicht" gibt´s nicht! |
#18
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Nein. Maximale Traglast heißt, was können die Achsen maximal tragen. Und da ist das Gewicht des Trailers natürlich mit dabei.
Gruß Volker |
#19
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Zitat:
Traglast hätte ich jetzt mit Nutzlast in Verbindung gebracht.
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MfG Roland "Geht nicht" gibt´s nicht! |
#20
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Zitat:
Ich verstehe nicht, weshalb manche Menschen ihr Fahrzeug absichtlich an die Grenzen bringen, ist euch nicht klar, dass das auf's Material geht? |
#21
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Das liegt vielleicht daran, dass noch mehr Menschen nicht bereit sind für 2000 km Urlaubsfahrt ein größeres Auto zu kaufen, was die restlichen 15000 km im Jahr unnötig Benzin verbraucht.
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#22
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Zitat:
Das hält jeder wie er es will und wie oben beschrieben für einmal in den urlaub eine Grenzlast! Na und!
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mit sportlichem Gruß Michael BreakOutAnotherThousand |
#23
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Vielleicht weil es dem Auto egal ist, ob es wegen Überbeanspruchung auf dem Weg zum Supermarkt oder in den Urlaub kaputt geht. Den Insassen vermutlich nicht. Aber was soll's, andere kaufen halt einen Bernhardiner für ihre Einzimmerwohnung, statt beim Wellensittich zu bleiben )
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#24
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Zitat:
Es gibt bei Waagen Fehlergrenzen, die nach Eichordnung eingehalten werden müssen. Je nach Waagen-Ausführung (Teilung =Auflösung) und Meßbereich können das ein paar Kilo sein. Vermutlich ziehen daher und wegen anderer möglicher Fehler, die Rennleitungen pauschal das eine oder andere Prozent ab. Dasselbe gilt ja für Geschwindigkeitsmeßanlagen. Da werden unter 100km/h auch drei km/h Rabatt gewährt.
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Gruß Thomas Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt) |
#25
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Zitat:
Keiner hat bislang gesagt, dass er sein Fahrzeug überbeanspruchen will. Und ein Wagen, der nicht in der Lage die vom Hersteller ausgewiesenen Grenzen schadlos zu überstehen, ist eine Fehlkonstruktion.
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Gruß Volker
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