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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #26  
Alt 20.04.2010, 11:59
Benutzerbild von derausdemnorden
derausdemnorden derausdemnorden ist offline
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Mit 30 auf der Spree, kann ich leben.
Ja, 30 Knoten wäre ein kleiner Schritt in die richtige Richtung
__________________
Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
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Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #27  
Alt 20.04.2010, 13:12
Hamburg 2009 Hamburg 2009 ist offline
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Also fahr ich am besten zum Tüv mann und frag einfach mal nach.. Der Trailer war sicherlich mal in D angemeldet.. es ist ja nur ne strecke von 10 km.. ob ich es wagen sollte so hin zu fahren.. Segel Schiffe auf'm Hafentrailer ja auch auf der Straße transportiert und da sagt ja auch niemand was..
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  #28  
Alt 20.04.2010, 15:22
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HD4ever HD4ever ist offline
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das er momentan keinen TÜV hat, soll ja nicht heißen das es so bleiben sollte ...
so aufwendig ist das doch sicherlich nicht, es sei der Zustand ist so schlecht das einiges an KOhle reingesteckt werden muß.
Licht muß gehen und die evtl. vorhandenen Bremsen
__________________
baltic trolling crew HH .... Jörg
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  #29  
Alt 20.04.2010, 17:24
Hamburg 2009 Hamburg 2009 ist offline
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Licht geht und Bremsen sind nicht vorhanden der Trailer ist so in einem guten Zustand nur will ich erst mal das Boot ins Wasser bekommen und danach den Trailer schick machen.. Heißt Lacken usw.
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  #30  
Alt 20.04.2010, 17:31
Benutzerbild von ugies
ugies ugies ist offline
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Boot: ... aber sicher, zornige 29 PS ;-)
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Zitat:
Zitat von Hamburg 2009 Beitrag anzeigen
... Licht geht ... Bremsen sind nicht vorhanden ... in einem guten Zustand ... schick machen...
... und das geht nicht, wenn der Trailer TÜV hat? Nach Deiner Beschreibung steht dem doch jetzt schon gar nichts entgegen.
__________________
Gruß
Uwe
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  #31  
Alt 20.04.2010, 18:07
Hamburg 2009 Hamburg 2009 ist offline
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Nein eigentlich wäre das kein Problem.. nur wie den Trailer von zuhause zum Tüv bringen bzw. zur Slippe.. da hängt es noch ein wenig... Ohne nummernschild fahren die kurze strecke oder ein KZK hollen oder..

mehr will ich nicht wissen
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  #32  
Alt 20.04.2010, 21:23
autorowdy autorowdy ist offline
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Nur noch der Vollständigkeit halber
Mit KZK kann er den abgemeldeten Trailer (ohne Boot) überführen oder das gerade erworbene
Gespann nach Haus überführen (hatten wir hier schon durch Musterurteile geklärt).
Ein Zuwasserlassen des Bootes mit KZK ist auch abgemeldet nicht zulässig.

Das halte ich für Unsinn.

Wo kann man das „Musterurteile“ nachlesen?


Vielen Dank
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  #33  
Alt 20.04.2010, 22:16
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checki checki ist offline
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Zitat:
Zitat von autorowdy Beitrag anzeigen
Das halte ich für Unsinn.

Wo kann man das „Musterurteile“ nachlesen?

Es steht Dir frei, das für Unsinn zu halten.
Wenn Du etwas dazu lesen möchtest,
schau hier rein.
http://www.boote-forum.de/showthread...%FCberf%FChren
Lies aber bitte alles, bevor Du hier wieder von Unsinn redest.
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #34  
Alt 21.04.2010, 23:19
Mrba125 Mrba125 ist offline
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Zitat:
Zitat von Hamburg 2009 Beitrag anzeigen
....Ohne nummernschild fahren die kurze strecke oder ein KZK hollen oder..

Wie ohne Nummernschild?so ganz ohne?Dann kannste ja gleich anrufen und Bescheid sagen wann du los fährst,und wo sie dich anhalten sollen....

Ich würde da keinen großen Herrmann draus machen,fahr mit dem Ding zum Tüv,falls er es nicht bestehen sollte,bekommste immerhin einen Mängelbescheid und kannst dann erstmal 4 wochen ohne Sorgen fahren.
Wenn du Tüv bekommen sollst ist alles in Butter.

Und bei dem Trailer von einem Bekannten war seit sage und schreibe 94 der Tüv abgelaufen(Hänger wurde nur auf privatgrund bewegt),damit bin ich zur GTÜ station,die meinten nur,ich solle einmal eine runde um den Block damit fahren und kräftig bremsen,damit der Rost weggeschliffen wird und danach habe ich die Plakette bekommen.
Musste auch nur einmal bezahlen und zurückdatiert wurde es halt auf den letzten theoretischen Prüftermin,der wäre im März 94 gewesen,und nun hat der Trailer Tüv bis März 2012...
Ob das alles richtig war,weiß ich nicht,aber der Prüfer wird wohl gewusst haben was er tut....

Mfg Bastian
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  #35  
Alt 20.05.2010, 00:01
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rs-andy rs-andy ist offline
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Bei mir war es ähnlich.
An dem Hänger, den ich gekauft habe war der Tüv seit März 1996 abgelaufen. Der Hänger war/ ist aber noch auf den Vorbesitzer angemeldet.

Geholt hab ich den Hänger mit KZK und bin dann, nachdem ich die Beleuchtung gecheckt habe, zum Tüv gefahren natürlich mit Boot drauf. Lichttest, Bremstest, Bisserle doof glotzen, 39 Euro kassiert, fertig.
Dann hat er den Kleber bis März 2010 draufgemacht.

So schmerzbefreit ist glaub ich noch keine Prüfung abgelaufen.
Und kleiner Tip noch: Mach das Boot ordentlich fest, meins hat beim Bremsen aus 30 km/h gute 10-15 cm nach vorne gemacht, seit dem bin ich etwas pingelig beim Festzurren. Mein Hänger hat vorne noch keine Bugstütze, wird jetzt aber angebaut.
__________________
Gruß Andy

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  #36  
Alt 20.05.2010, 08:29
feivel feivel ist offline
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hallo leute,

ich stand mal mit nem 3er in zweiter reihe in frankfurt. hat doch direkt das ordnungsamt hinter mir gehalten und erstmal ein ticket wegen tüv ausgestellt. die zweite reihe war gratis. mein tüv war 3 monate abgelaufen.

die waren eigentlich recht locker. haben gesagt das fahrzeug sieht ja recht gepflegt aus und wir lassen es mal bei ner mängelanzeige.

hab dann bei nem kumpel in der werkstatt tüv machen lassen und der prüfer hat auch gleich das ticket gestempelt.

wenn der tüv nicht grad 10 jahre abgelaufen ist passiert da nix. das war übrigens die 2.te wegen tüv abgelaufen.

es hat mir also noch kein ordnungshüter wegen tüv den betrieb untersagt und die plakette abgekratzt.

blöd wird es dann wohl nur wenn tatsächlich was passiert. diese ansage ergibt sich schon aus der tatsache das in meinem fall dann nur die verbleibenden 21 monate plakettiert wurden.

wäre das strafbar, hätte ich wohl meinen gong bekommen.

viel schlimmer ist es wenn mich hier die landeier wegen nem abgegammelten endtopf anhalten. ebenfalls mängelanzeige. die ist ja bekanntlich bei jeder polizeidienststelle abzugeben.

neuen endtopf dran und hin. ansage des schupos... er könne nicht beurteilen ob der endtopf fachmännisch repariert wurde und hat die annahme der mängelanzeige verweigert.

das der im a... war konnten die feststellen aber das ein neuer dran ist können die nicht feststellen. ist doch geil oder?

fakt ist doch, das der fahrzeugführer für den betriebssicheren zustand seines kfz verantwortlich ist. so steht das auch bei kzk drin. selbst wenn der tüv 10 jahre abgelaufen ist.

gruß feivel
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  #37  
Alt 20.05.2010, 12:02
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Seestern Seestern ist offline
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Woran genau scheitert es, da TÜV draufzukriegen?
Ungebremst, in gutem Zustand [so lese ich es heraus] - kostet keine 40 EUR.

Ich habe März 2004 ein Boot mit Trailer gekauft, da war der Trailer angemeldet, aber 2,5 Jahre TÜV-überfällig. Damit bin ich auf direktem Weg zur Dekra, die hat dann zweimal hintereinander HU gemacht, einmal bis 04/04 (weil maximal bis zur ursprünglichen Fälligkeit, minimal aber 1 Monat) und gleich hinterher bis 03/06.

Offiziell hätte ich auch schon zur Dekra nicht fahren dürfen, sagte der Prüfer.

Fazit: ich würde auf direktem Weg zum TÜV fahren und im Fall einer Kontrolle genau das angeben, nicht aber zum Hafen.

Was ist an einem TÜV-geprüften Trailer so schlecht, wenn man damit über die Straße fahren möchte?
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #38  
Alt 20.05.2010, 12:55
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wolfgang_ wolfgang_ ist offline
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Ich möchte auf die ursprüngliche Frage antworten:

Zitat:
Zitat von Hamburg 2009 Beitrag anzeigen
Moin Leute
Da die Saison vor der Tür steht und ich kein Tüv für mein Trailer mir gehollt habe da ich den Trailer nur 2 mal pro Jahr bewege wollte ich wissen wie ich das Boot ins Wasser bekomme.. Wollten es so machen das hinter uns her fährt und so zusagen die Straße sichert..Es wäre auch nur eine Strecke von gut 10-12 Km.. Wie würdet ihr es machen?

Mfg Eike
Ich würde nicht mit diesem Trailer fahren bevor er straßentauglich, TÜV hat und angemeldet ist. Auch wenn es nur einmal im Jahr nötig sein sollte.

Wenn hier andere Nutzer ihre Fälle schildern, bei denen die Polizei ein Auge zugedrückt hat, oder was auch immer, dann sind diese Schilderungen rein subjektiv. Nur weil viele andere Leute etwas verbotenes machen wird es deshalb nicht legal.

Wenn du letztendlich für dich die Entscheidung triffst (wie auch immer diese ausfällt) dann haftest du ganz alleine.

Tipp: Wenn mein kleiner Transportanhänger (750kg, ungebremst) TÜV braucht, dann kommt der Mann von der Dekra zu mir nach Hause und macht die Abnahme vor Ort. Ruf mal bei TÜV oder Dekra an, die haben auch Leute im Außendienst.

Zitat:
Zitat von Hamburg 2009 Beitrag anzeigen
Wollten es so machen das hinter uns her fährt und so zusagen die Straße sichert..
Was meinst du mit sichern? Wer oder was soll gesichert werden? Der Fahrer vor der Polizei? Dem Trailer an sich nutzt das Hinterherfahren ja wohl nicht, oder?
__________________
Gruß Wolfgang

Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.
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  #39  
Alt 20.05.2010, 14:03
Benutzerbild von Trikeflieger2
Trikeflieger2 Trikeflieger2 ist offline
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Hallo,

was geht denn hier ab?

Fakt ist, hier gibt es einen Anhänger, der keinen TÜV hat. D.h. wenn dieser schon länger abgelaufen ist, dann ist der TÜV neu zu machen und zwar ohne Umwege über eine Slipanlage. Punkt. Alles wie trotzdem fahren und noch einer hinterher ist blödsinn und kostet geld und Punkte (was auch richtig ist, denn nicht jedes Fahrzeug ohne TÜV ist auch verkehrssicher)

Dann steht da plötzlich auch noch, dass kein Kennzeichen montiert ist. Warum das denn? Ist der Hänger etwa gar nicht angemeldet? Dann heißt es eh erst mal eine Anmeldung machen. Dazu muss aber der TÜV vorher gemacht werdem, denn mit abgelaufenenem TÜV gibt es keine Zulassung. Hier hilft dann nur ein Kurzzeitkennzeichen, denn ohne Zulassung darf man zwar zur Zulassungstelle fahren, nicht aber zum TÜV.

Eine TÜV-Abnahme in Frage zu stellen, nur weil man vielleicht 2x im Jahr den Trailer bewegt, ist doch Blödsinn. Wer sich alle 2 Jahre die TÜV-Gebühren nicht leisten kann, der sollte sich mal überlegen, ob das Hobby Boot vielleicht doch etwas zu teure ist.

Gruß Axel
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  #40  
Alt 20.05.2010, 14:18
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Wolley Wolley ist offline
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Die Tüv Gebühr ist auch nicht wirklich teuer. Ich hab für meinen gebremsten Trailer vor ein paar tagen 22,50 bezahlt. Das ist ja wohl zu verkraften!
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  #41  
Alt 20.05.2010, 14:30
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burmi burmi ist offline
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Zitat:
Zitat von Wolley Beitrag anzeigen
Die Tüv Gebühr ist auch nicht wirklich teuer. Ich hab für meinen gebremsten Trailer vor ein paar tagen 22,50 bezahlt. Das ist ja wohl zu verkraften!

Wo das denn ??
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Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein)
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