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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Trailer hat kein Tüv
Moin Leute
Da die Saison vor der Tür steht und ich kein Tüv für mein Trailer mir gehollt habe da ich den Trailer nur 2 mal pro Jahr bewege wollte ich wissen wie ich das Boot ins Wasser bekomme.. Wollten es so machen das hinter uns her fährt und so zusagen die Straße sichert..Es wäre auch nur eine Strecke von gut 10-12 Km.. Wie würdet ihr es machen? Mfg Eike |
#2
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Wie lange hat er denn keinen Tüv mehr? Ich würde es wagen, bei mir war der Tüv auch 7 oder 8 Monate abgelaufen
Beim Tüv bekommt man dann aber keine vollen 2 Jahre sondern das was überzogen wurde wird abgerechnet. Kurzzeitkennzeichen wäre aber auch ne Möglichkeit.
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Schöne Grüße von der Küste Klaus |
#3
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Da Du ja als Halter des Anhängers verpflichtet bist den TÜV regelmäßig durchführen zu lassen, würde ich das vorher einfach machen.
Das hier erwähnte Bewegen Deines Trailers mit Kurzzeitkennzeichen ist nicht zulässig, da er schon ein Kennzeichen hat.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#4
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Er hatte jetzt schon seit längerer Zeit kein Tüv .. Ich hab ihn '08 gekauft und hatte seit dem kein Tüv mehr gehabt.. und ich weiß nicht wie lange er davor schon kein Tüv gehabt hat..
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#5
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Zitat:
Siggi P.S.: Vorsicht Satire, meine Vorschläge sind keinesfalls als erstgemeint zu interpretieren
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473
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#6
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Zitat:
Wenn er länger als 8 Monate überzogen ist, gibt es dafür bei einer eventluellen Kontrolle sogar Punkte in Fl.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#7
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Dann mußt er zur Vollabnahme (Baurat). Und wenn er noch nicht auf deinen Namen angemeldet war bekommst du ein Kurzkennzeichen.
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Schöne Grüße von der Küste Klaus |
#8
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ansonsten bekommt seine Frau, sein kumpel oder sonstwer ein Kurzzeit kennzeichen für das Ding und gut ist!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#9
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Zitat:
Wenn der TÜV abgelaufen ist muß er zur Vollabnahme? Da fährt man zur Abnahmestelle und hofft einen netten Kollegen anzutreffen,.... Und ein Bootstrailer ist doch in den seltensten Fällen abgemeldet, also ist das mit dem KZK eine Doppelkennzeichnung.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#10
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Zitat:
Edit: Checki war schneller!
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Mfg Felix
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#11
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...du fährst zur Prüfstelle erstmal ohne trailer und fragst den netten Prüfer höflich. Erzähl meinetwegen, du hast den Trailer so eben erst erworben und die HU ist halt schon lange abgelaufen.
Du solltest natürlich nicht während der Mittagspause bzw. der Rush hour in der Prüfstelle vorsprechen. Oder du meldest den Trailer einfach ab. Dann funktioniert auch die Nummer mit den Kurzzeitkennzeichen.
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe... |
#12
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Wenn der Hänger noch zugelassen ist, ab zum TÜV.
Ist er abgemeldet, Kurzkennzeichen. Es ist nicht zulässig, ein angemeldetes Fahrzeug mit Kurzkennzeichen zu versehen bzw. zu führen. Gruß Werner |
#13
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Nur noch der Vollständigkeit halber
Mit KZK kann er den abgemeldeten Trailer (ohne Boot) überführen oder das gerade erworbene Gespann nach Haus überführen (hatten wir hier schon durch Musterurteile geklärt). Ein Zuwasserlassen des Bootes mit KZK ist auch abgemeldet nicht zulässig.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#14
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Zitat:
Ja ja, aber es kräht kein hahn danach wo du mit dem Trailer hin fährst, kann ja auch sein, das du das Boot gerade gekauft hast und es direkt zum Hafen bringst (seid mal nicht päpstlicher als der Papst / auch der hat Dreck am Stecken!). Kein Polizist, außer vielleicht in Berlin, würde einem wegen sowas ans Bein pissen! Ich gehe natürlich davon aus, das der Trailer verkehrssicher ist und zum Boot passt (Gewicht/Länge)!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#15
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mal die finanzielle seite betrachten
ein trailer kostet ca.25 € versicherung im jahr für ein kzk ist es wesendlich teurer? kamue |
#16
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Zitat:
sollte vorher genau bescheid wissen. Wenn man hier gefragt wird, sollte man doch korrekte Auskunft geben. Was ist beim Unfall (hatte ein Freund von mir in genau dieser Situation)
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#17
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Hab überlesen das er noch angemeldet ist... nehme also alles zurück
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Schöne Grüße von der Küste Klaus |
#18
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Zitat:
nix is... mit grünem Kennzeichen kostet ein (Sportgeräte-)Hänger keine Steuer und keine Versicherung. Die einzigen laufenden Kosten sind alle 2 Jahre die TÜV-Gebühren (bei mir warens 39 Euro...). Grüße, Andreas
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#19
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Vielleicht meint er eine Kasko-Versicherung (Diebstahl), wenn der Hänger nicht am Zugfahrzeug hängt
Gruß Werner |
#20
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...bitte jetzt nicht die Trailerversicherung diskutieren...
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe... |
#21
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Zitat:
1. Ich bin mit Trailer mit KZK unterwegs! 2. Mir fährt einer rein. 3. Polizei kommt und nimmt den Unfall auf, wenn die nachfragen, gebe ich an, das ich das Boot samt Hänger gekauft habe und mit dem KZK zum Hafen überführe und mich dann um Tüvabnahme/Anmeldung kümmere. - Ist legal! Geht natürlich nur, wenn am Trailer alles passt (Gewicht, Länge Beleuchtung, etc..) und der Trailer abgemeldet ist. Wenn der Tailer noch angemeldet ist wäre ich in ganz Deutschland, außer Berlin, wäre ich sogar noch dreister. Ich würde einen Bekannten mit Werkstatt informieren, das ich eventuell einen Termin für den Trailer bräuchte (bei Anruf). Dann würde ich mit abgelaufenen Tüv das Boot slippen und wenn mich die Polizei anhalten würde, hätte ich den Werkstatt Termin schon (mit Tüvabnahme), aber dafür müsste das Boot runter! Hätten alle Verständnis für, man darf auch mit einem Auto mit abgelaufenen Tüv noch zur Werkstatt fahren!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#22
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Moin,
das KZK ist nicht so teuer. Mit Nummernschild muss das so um die 40,- Euro gewesen sein. (Ist fünf Jahre her) Aber da der Trailer anschließend mit grünem Kennzeichen, also ohne eigene Versicherung lief, hat die Versicherung für die drei Tage 120,- Euro gekostet. Wäre er anschließend mit schwarzen Kennzeichen gefahren, hätte die Versicherung den Betrag verrechnet. Beste Grüße Dirk |
#23
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#24
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Machen wir so, aber ich kenne ja Berlin..da läuft vieles anders....siehe die Pläne in der ganzen Stadt Tempo 30 zu machen
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#25
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Mit 30 auf der Spree, kann ich leben.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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