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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 13.08.2010, 21:46
almdudi almdudi ist offline
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Anscheinend geht der Gesetzgeber (etwas willkürlich) davon aus, daß Traditionsschiffe üblicherweise keine privaten Boote sind, sondern gewerblich oder quasigewerblich eingesetzt werden.
Leute buchen dann einen Törn, und anders als auch einer Charterjacht oder wenn ein Eigner Freunde mitnimmt, kennt man den Skipper nicht persönlich. Vielleicht soll dadurch eine erhöhte Sicherheit erreicht werden.
Oder man geht davon aus, daß Traditionsschiffe mehr Masten und mehr Segeln haben als der Normalsegler gewohnt ist und auch hinsichtlich der Sicherheitseinrichtungen vielleicht etwas veraltet sind?
So richtig nachvollziehbar ist die Logik aber nicht.
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  #27  
Alt 14.08.2010, 11:10
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Moin,
die Scheine sind m.E. derzeit wohl weniger das Problem, ein Traditionsschiff
zu führen. Hierfür gibt es klare Regeln.
___

Bürokratie bedroht Traditionssegler
(ostsee-zeitung.de/index_artikel_komplett.phtml?param=news&id=2854112)

Gegenwind für Traditionsschiffer - Kapitäne klagen über die Regulierungswut der Behörden
(etwas weiter unten hansesail.com/Sail-am-Donnerstag.514.0.html)

Museumshaven durch überbordende Reglementierung gefährdet? Traditionssegler schlagen Alarm
(weser-kurier.de/Artikel/Bremen/Stadtteile/Bremen-Nord/137437/Traditionssegler+schlagen+Alarm.html)

...


___

GSHW e.V. - der Dachverband der deutschen Traditionsschiffe (http://www.gshw.de)

Gruß Ralph
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  #28  
Alt 14.08.2010, 18:30
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von jessig1 Beitrag anzeigen
Mit dem See darfst du auch eine Titanic fahren, wenn du sie privat zum Spaß und ohne zahlende Mitfahrer führst.
Das wird in diesen Diskussionen immer wieder behauptet, allerdings in
Unkenntnis der SOLAS- und STCW-Bestimmungen. Die legen Regeln für
Schiffe ab einer bestimmten Bruttoregisterzahl fest, auch wenn sie aus-
schließlich für private Lustfahrten genutzt werden. Abgesehen davon be-
kommst Du für ein Schiff der Titanic-Klasse keine Schiffspapiere, in denen
das Fahrzeug als Sportboot klassifiziert ist.

Belem
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  #29  
Alt 15.08.2010, 00:01
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Hallo Belem,

Zitat:
Zitat von Belem Beitrag anzeigen
Das wird in diesen Diskussionen immer wieder behauptet, allerdings in Unkenntnis der SOLAS- und STCW-Bestimmungen. Die legen Regeln für Schiffe ab einer bestimmten Bruttoregisterzahl fest, auch wenn sie aus schließlich für private Lustfahrten genutzt werden.
Damit kenne ich mich nicht aus aber das klingt plausibel, d.h. bei einer bestimmten Tonnage usw. ist sicher Schluß mit dem SBF. Allerdings:


Zitat:
Zitat von Belem Beitrag anzeigen
Abgesehen davon bekommst Du für ein Schiff der Titanic-Klasse keine Schiffspapiere, in denen das Fahrzeug als Sportboot klassifiziert ist.
Die SportbootFSV orientiert sich bei der Regelung der Fahrerlaubnis nicht generell an der zulassungsrechtlichen Klassifizierung des Fahrzeugs sondern definiert ausdrücklich den Begriff "Sportboot" für sich selbst. (s.o.: "Sportboot im Sinne dieser Verordnung ...").
__________________
Gruß Robert

Geändert von SpassCaptain (15.08.2010 um 09:23 Uhr)
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  #30  
Alt 15.08.2010, 02:31
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Moin,

Zitat:
Zitat von Anneke Beitrag anzeigen
Hm - gilt das auch für nachgebaute Traditionsschiffe? Konkret ging es um das hier:

http://www.franzius-weserkahn.de/con...nt.php?idcat=2

Es war aber nur gefragt worden, ob er das SChiff fahren dürfe - nicht ob mit Gästen oder nicht.....
genau das 'ob mit Gästen oder nicht' ist jedoch die Frage. Wenn das Boot immer ohne zahlende Gaeste gefahren wuerde, so reicht imho der SBF-See, so lange maximal 12 Personen an Bord sind, die alle zur Crew gehoeren, und von denen keiner davon Geld zahlt oder bekommt. Sobald du mehr willst, und die Franzius wird doch an bis zu 16 Personen vermietet, gibt es die Ausname Traditionsschiff.

Zitat:
Zitat von SpassCaptain Beitrag anzeigen
Die SportbotFSV orientiert sich bei der Regelung der Fahrerlaubnis nicht generell an der zulassungsrechtlichen Klassifizierung des Fahrzeugs sondern definiert ausdrücklich den Begriff "Sportboot" für sich selbst. (s.o.: "Sportboot im Sinne dieser Verordnung ...").
Die Frage ist: Muss ein Schiff bei Anmeldung als Sportboot bzw Traditionsschiff deklariert werden, oder reicht ein Eintrag im Logbuch bei Fahrtantritt?

ciao,Kraehe
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  #31  
Alt 15.08.2010, 09:37
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Zitat:
Zitat von kraehe Beitrag anzeigen
Die Frage ist: Muss ein Schiff bei Anmeldung als Sportboot bzw Traditionsschiff deklariert werden, oder reicht ein Eintrag im Logbuch bei Fahrtantritt?
Im Falle des Sportbootes:

Wie ich von Cyrus gelernt habe, braucht man für die Sportschifffahrt auf SeeSchStr keinerlei Anmeldung, vorgeschrieben ist nur der Adenauer.

Ich denke auch nicht, dass man einen Logbucheintrag braucht. Entscheidend sind einfach die tatsächlichen Verhältnisse, also die nicht gewerbliche Nutzung.
__________________
Gruß Robert
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  #32  
Alt 15.08.2010, 15:02
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Moin,

Zitat:
Zitat von SpassCaptain Beitrag anzeigen
Im Falle des Sportbootes:

Wie ich von Cyrus gelernt habe, braucht man für die Sportschifffahrt auf SeeSchStr keinerlei Anmeldung, vorgeschrieben ist nur der Adenauer.

Ich denke auch nicht, dass man einen Logbucheintrag braucht. Entscheidend sind einfach die tatsächlichen Verhältnisse, also die nicht gewerbliche Nutzung.
fuer ein Sportboot das immer nur als Sportboot gefahren wird brauch ich keine Anmeldung.

Aber andersrum koennte ein Schuh draus werden: Muss ein Boot als Traditionsschiff angemeldet werden, damit es zahlende Gaeste befoerdern darf? Reicht auf einem solchen Traditionsschiff der Logbucheintrag bei Fahrtantritt, um eine Fahrt als Sportbootfahrt zu erklaeren?

ciao,Kraehe
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  #33  
Alt 15.08.2010, 18:55
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Zitat:
Zitat von kraehe Beitrag anzeigen
Moin,



fuer ein Sportboot das immer nur als Sportboot gefahren wird brauch ich keine Anmeldung.

Aber andersrum koennte ein Schuh draus werden: Muss ein Boot als Traditionsschiff angemeldet werden, damit es zahlende Gaeste befoerdern darf? Reicht auf einem solchen Traditionsschiff der Logbucheintrag bei Fahrtantritt, um eine Fahrt als Sportbootfahrt zu erklaeren?

ciao,Kraehe
Moin Krähe,

habe oben den Link eingestellt:

Zitat:
GSHW e.V. - der Dachverband der deutschen Traditionsschiffe (http://www.gshw.de)
Da steht u.a. viel über Regeln und Vorschriften für Traditionsschiffe.
___

Bei Soortbooten gibt es z. B. noch die Ausnahmen
- Vermietung
und
- gewerbliche Fahrt
(siehe See-BG- Abnahme, z. B. bei gew. Ausbildung).

Hierzu findet man einiges bei www.elwis.de

Gruß Ralph
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