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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 10.08.2010, 22:15
Esmeralda Esmeralda ist offline
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Standard Gültigkeit Sportbootführerschein See

Nachdem jemand in einer Radiosendung vollmundig getönt hat, die Franzius dürfe er nicht fahren, weil die länger als 15 m sei und man mit einem Sportbootführerschein nur Boote bis 15 m fahren dürfe, kam eine entsprechende Diskussion auf.

Angeblich sei das mal geändert worden und es ist wirklich so, daß man mit dem SBF nur noch Schiffe bis 15 m fahren darf und es auch keinen Bestandsschutz für alte Führerscheine gibt - sagt einer, der bei der VHS Führerscheinkurse gibt.

Im Netz gegooglet habe ich so etwas nicht gefunden, nur immer Aussagen wie diese: http://www.rolfdreyer.de/kursangebot...e/geltung.html

Hab ich irgendwas verpaßt?

Anneke
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  #2  
Alt 10.08.2010, 22:23
Water Water ist offline
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Zitat:
Zitat von Anneke Beitrag anzeigen
Nachdem jemand in einer Radiosendung vollmundig getönt hat, die Franzius dürfe er nicht fahren, weil die länger als 15 m sei und man mit einem Sportbootführerschein nur Boote bis 15 m fahren dürfe, kam eine entsprechende Diskussion auf.

Angeblich sei das mal geändert worden und es ist wirklich so, daß man mit dem SBF nur noch Schiffe bis 15 m fahren darf und es auch keinen Bestandsschutz für alte Führerscheine gibt - sagt einer, der bei der VHS Führerscheinkurse gibt.

Im Netz gegooglet habe ich so etwas nicht gefunden, nur immer Aussagen wie diese: http://www.rolfdreyer.de/kursangebot...e/geltung.html

Hab ich irgendwas verpaßt?

Anneke
Hallo Anneke!

Es gab da mal eine Übergangsregelung. Wenn man den Nachweis führen konnte, dass man derzeit ein Sportboot auf Binnengewässern in Gebrauch hat, mit einer Länge von mehr als 15 m aber weniger als 15 Tonnen Wasserverdrängung, konnte man seinen Führerschein auf dieses Boot dem Umstand Rechnung tragend erweitern lassen.

Zusatz: Die Länge war vorher auf 20 m begrenzt.

Gruß Walter
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  #3  
Alt 10.08.2010, 22:25
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jessig1 jessig1 ist offline
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Hallo,

in deinem Link steht doch alles.

Die Begrenzung gilt nur für Binnen.
Mit dem See darfst du auch eine Titanic fahren, wenn du sie privat zum Spaß und ohne zahlende Mitfahrer führst.




...aber dann auf die Eisberge achten
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  #4  
Alt 10.08.2010, 22:27
Lars Ostsee Lars Ostsee ist offline
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Hallo Anke,

die 15m - Längenbegrenzung gibt und gab es wohl nur im Bereich des SBF-Binnen, da hat wohl einer vielleicht was verwechselt.

gruss
lars
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  #5  
Alt 10.08.2010, 22:28
Graf Koks Graf Koks ist offline
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@ Walter:
Ich habe es so verstanden, daß es hier nicht um den SBF Binnen sondern um den SBF See geht.
Und da ist mir nicht bekannt, daß jetzt auch eine Maximallänge für Sportboote
vorgesehen ist.
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  #6  
Alt 10.08.2010, 22:34
bilderfuerst bilderfuerst ist gerade online
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SFB See gibt es kein Beschrenkungen !!! Solange es sich um ein Sportboot handelt und nicht mehr als 10 Festangestellte an Bord sind kann alles gefahren werden.
Einen Bestandschutz gibt es allgemein in Deutschland !!!
Also einen Führerschein den Du hast den behälst Du zu den Bedingungen wie Du ihn gemacht hattest. Danke mal an die KFZ Führerscheine.
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  #7  
Alt 10.08.2010, 22:40
Water Water ist offline
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Zitat:
Zitat von Graf Koks Beitrag anzeigen
@ Walter:
Ich habe es so verstanden, daß es hier nicht um den SBF Binnen sondern um den SBF See geht.
Und da ist mir nicht bekannt, daß jetzt auch eine Maximallänge für Sportboote
vorgesehen ist.
Ich habe ausdrücklich Binnen erwähnt. Für den Bereich der Seeschiffahrtstraßen gibt es weder Längen- noch Gewichts- (Verdrängungs) beschränkung.

Hier gilt nur hinsichtlich der Führerscheinpflicht: Mehr als 5 PS und ohne gewerbliche Nutzung.

Anmerkung: Hatten mal 25 Jahre lang eine Sportschifffahrtschule und haben bis einschließlich Sporthochseeschiffer alles unterrichtet.

Gruß Walter
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  #8  
Alt 10.08.2010, 22:43
Esmeralda Esmeralda ist offline
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Es geht nur um den SBF SEE !!!

Anneke
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  #9  
Alt 10.08.2010, 22:45
Graf Koks Graf Koks ist offline
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Zitat:
Zitat von Water Beitrag anzeigen
Ich habe ausdrücklich Binnen erwähnt. Für den Bereich der Seeschiffahrtstraßen gibt es weder Längen- noch Gewichts- (Verdrängungs) beschränkung.

Hier gilt nur hinsichtlich der Führerscheinpflicht: Mehr als 5 PS und ohne gewerbliche Nutzung.

Anmerkung: Hatten mal 25 Jahre lang eine Sportschifffahrtschule und haben bis einschließlich Sporthochseeschiffer alles unterrichtet.

Gruß Walter
Habe ja auch nicht Deine Fachkompetenz angezweifelt, sondern ich dachte, Du hättest nur oberflächlich gelesen, eben weil Du "binnen" erwähnt hast.
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  #10  
Alt 10.08.2010, 22:46
Lars Ostsee Lars Ostsee ist offline
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Zitat:
Zitat von Anneke Beitrag anzeigen
Es geht nur um den SBF SEE !!!

Anneke
da kannste - privat - alles steuern, egal wie lang.

gruss
lars
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  #11  
Alt 10.08.2010, 22:50
Esmeralda Esmeralda ist offline
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Ja das war eigentlich auch mein Kenntnisstand, aber nachdem dieser Mensch, der eben auch Führerscheinkurse gibt !!!! als Kursleiter !!!!! das so bestimmt behauptete, bin ich erstmal googlen gewesen und hab dann sicherheitshalber auch Euch mal gefragt - also hatte ich doch recht - hätte ich mal gewettet, aber komm mal gegen zwei alte Männer an!

Anneke
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  #12  
Alt 10.08.2010, 22:57
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RalphB RalphB ist offline
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Standard Sportseeschifferscheinverordnung ...

Zitat:
Zitat von jessig1 Beitrag anzeigen
Hallo,

in deinem Link steht doch alles.

Die Begrenzung gilt nur für Binnen.
Mit dem See darfst du auch eine Titanic fahren, wenn du sie privat zum Spaß und ohne zahlende Mitfahrer führst.




...aber dann auf die Eisberge achten
Ohne Ausnahmen wäre es doch langweilig (): Traditionsschiffe
Zitat:
...

(3) Traditionsschiffe im Sinne dieser Verordnung sind historische Wasserfahrzeuge oder deren Nachbauten bis zu einer Rumpflänge von 55 Metern, an deren Erhaltung und Präsentation in Fahrt ein öffentliches insbesondere kulturelles I:nteresse besteht und deren Restaurierung und Betrieb entsprechend den Regeln und Fertigkeiten traditioneller Seemannschaft der Pflege des maritimen Erbes dient und denen ein Sicherheitszeugnis auf der Grundlage der Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe nach § 6 Absatz 1 Nummer 3 der Schiffssicherheitsverordnung in der jeweils gültigen Fassung erteilt worden ist.

(3a) Wer ein Traditionsschiff führt bedarf einer Fahrerlaubnis. Bei Traditionsschiffen bis 15 Meter Rumpflänge und mit weniger als 25 Personen an Bord ist die Fahrerlaubnis durch den Sportbootführerschein-See nachzuweisen.


(4) Bei Traditionsschiffen bis 15 Meter Rumpflänge und mehr als 25 Personen an Bord oder mit 15 bis 25 Meter Rumpflänge ist die Fahrerlaubnis, wenn das Traditionsschiff in Küstengewässern oder küstennahen Seegewässern eingesetzt ist, durch den Sportseeschifferschein oder, wenn das Traditionsschiff in der weltweiten Fahrt eingesetzt ist, durch den Sporthochseeschifferschein nachzuweisen.


(5) Bei Traditionsschiffen mit 25 bis 55 Meter Rumpflänge ist die Fahrerlaubnis, wenn das Traditionsschiff in Küstengewässern oder küstennahen Seegewässern eingesetzt ist, durch einen Sportseeschifferschein oder, wenn das Traditionsschiff in der weltweiten Fahrt eingesetzt ist, durch den Sporthochseeschifferschein, jeweils mit einem entsprechenden Zusatzeintrag nach den Vorschriften dieser Verordnung nachzuweisen.

...
Quelle: elwis.de

Gruß Ralph
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  #13  
Alt 10.08.2010, 23:02
Esmeralda Esmeralda ist offline
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Hm - gilt das auch für nachgebaute Traditionsschiffe? Konkret ging es um das hier:

http://www.franzius-weserkahn.de/con...nt.php?idcat=2

Es war aber nur gefragt worden, ob er das SChiff fahren dürfe - nicht ob mit Gästen oder nicht.....

EditH: Moment mal, bei Elwis geht es um den Sportseeschifferschein - ich hab aber nach dem Sportbootführerschein See gefragt......

Anneke
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  #14  
Alt 10.08.2010, 23:06
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Zitat:
Zitat von Anneke Beitrag anzeigen
Hm - gilt das auch für nachgebaute Traditionsschiffe? Konkret ging es um das hier:

http://www.franzius-weserkahn.de/con...nt.php?idcat=2

Es war aber nur gefragt worden, ob er das SChiff fahren dürfe - nicht ob mit Gästen oder nicht.....

Anneke
Hallo Anneke,
Zitat:
...
Länge Rumpf
22,60 m
...
Schiffssicherheitszeugnis als Traditionsschiff der SeeBeGe Rettungswesten und Sicherheitsgurte für jede Person, 3 Rettungsinseln à 12 Personen, Inmarsat-EPIRB, MOB Boje, Rauchmeldeanlage

...
Quelle: franzius-weserkahn.de

Gruß Ralph
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  #15  
Alt 10.08.2010, 23:13
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Ja - und?

Die Länge ist doch egal, habe ich gerade gelernt.

Anneke
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  #16  
Alt 10.08.2010, 23:19
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Zitat:
Zitat von Anneke Beitrag anzeigen
...

EditH: Moment mal, bei Elwis geht es um den Sportseeschifferschein - ich hab aber nach dem Sportbootführerschein See gefragt......

Anneke
... Tschuldigung.

Aber ich bleibe dabei (siehe 3a und 4)

Gruß Ralph
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  #17  
Alt 10.08.2010, 23:24
Esmeralda Esmeralda ist offline
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Hm - da fragt sich dann wieder, welcher Sportseeschifferschein? Ich habe den alten Sportseeschiffer und Sporthochseeschifferschein...... irgendwann mal Anfang der 80er Jahre gemacht........... der war komplett freiwillig, wurde aber vom Bundesverkehrsministerium ausgegeben. Ausbildung war an der Hochschule für Nautik.

Anneke
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  #18  
Alt 10.08.2010, 23:35
Water Water ist offline
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Zitat:
Zitat von Anneke Beitrag anzeigen
Hm - da fragt sich dann wieder, welcher Sportseeschifferschein? Ich habe den alten Sportseeschiffer und Sporthochseeschifferschein...... irgendwann mal Anfang der 80er Jahre gemacht........... der war komplett freiwillig, wurde aber vom Bundesverkehrsministerium ausgegeben. Ausbildung war an der Hochschule für Nautik.

Anneke
Hallo Anneke!

Die Nachweise reichen für Deine Bedürfnisse aus.

Kannst Dich gerne im Zweifelsfall im Sinne eines Verbotsirrtums auf meine Auskunft berufen.

Gruß Walter

Geändert von Water (10.08.2010 um 23:49 Uhr) Grund: Tippfehler beseitigt.
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  #19  
Alt 10.08.2010, 23:42
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jannie jannie ist offline
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Moin,
die Sportseeschiffer und Hochseeschifferscheine sind auch weiter freiwillig.
Und die alten Dinger gelten weiter. (Habe auch sowas).
Und weil Dein Beispiel- Traditionsschiffnachbau länger als 15 m ist, reicht der SpbFS-See nicht aus, brauchste halt den Sportseeschiffer oder Hochseeschifferschein. Sonst gilt aber: verzichte auf den Traditionsschiff-Zirkus, dann darfst Du privat das Teil auch fahren, wenn es beliebig lang ist.
Komisch, das stand doch hier schon alles klar und deutlich drin.
gruesse
Hanse
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  #20  
Alt 11.08.2010, 02:43
SpassCaptain SpassCaptain ist offline
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Hallo Anneke,

hier ist die Sportbootführerscheinverordnung See, und die besagt:

Zitat:
Sportboot im Sinne dieser Verordnung ist ein von seinem Bootsführer nicht gewerbsmäßig für Sport- oder Erholungszwecke verwendetes Wasserfahrzeug oder Wassermotorrad
Punkt - keine sonstige Beschränkung.

Sollte jedem Zweifler genügen.


Davon abweichend ist zwar im Sinne der Seesportbootverordnung ein Sportboot auf eine zugelassene Personenzahl von 12 begrenzt, das tangiert aber nicht den Führerschein, da geht es um Vermietung.
__________________
Gruß Robert
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  #21  
Alt 11.08.2010, 08:57
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Moin Robert,
Fahrten mit 30 Personen (siehe www.franzius-weserkahn.de, Törnplan > Preise) in
küstennahen Seegewässern sind alleine mit dem SBF-See nicht als Schiffsführer zu
machen. In einigen Bereichen sind die mit dem Bundesadler dekorierten Scheine
SSS/SHS Voraussetzung.

Ohne die Einnahmen aus solchen Gästefahrten wäre der Unterhalt der Boote oft
nicht finanzierbar. Daher wird der Aufwand (BG-Abnahme, zus. Scheine der
Schiffsführung, etc.) betrieben.

Gruß Ralph
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  #22  
Alt 12.08.2010, 01:28
SpassCaptain SpassCaptain ist offline
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Hallo Ralph,

ich wollte deinen Ausführungen bezüglich Ausnahmen nicht widersprechen, ich wollte nur den Link liefern, der im Allgemeinen den SBF See definiert.
__________________
Gruß Robert
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  #23  
Alt 12.08.2010, 22:41
Esmeralda Esmeralda ist offline
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Ist alles wohl doch nicht so ganz einfach .
Ich hab noch mal den DMYV angemailt, die haben dann geantwortet, daß man mit dem SBF SEE Schiffe bis 15 m fahren darf . Auf eine Rückfrage, ob das wirklich auch für See gilt und nicht nur für Binnen, haben sie dann vorsichtshalber nicht mehr geantwortet.

Dann hab ich mal den DSV gefragt. Ein Traditionsschiff darf man nur unter 15 m fahren, aber auch mit bis zu 25 Pasagieren . Ab 15 m bis 25 m aber mit SSS oder SHS oder - was für mich interessant wäre - mit SBF und Sportseeschifferzeugnis. Das Zeugnis kann man wohl auch in den SSS umschreiben lassen, ist aber nicht erforderlich. Da darf man dann auch 25 Personen mitnehmen, bei einer "normalen" Yacht ja nur 12.

Bestandsschutz für den alten SBF (meiner ist von 1979) gibts wohl nicht, obwohl es diese Traditionsschiffverordnung erst seit 1998 gibt. Das heißt, vor 1998 hätte man das Schiff fahren dürfen, ab 1998 nicht mehr.
Wenn das Traditionsschiff dann wieder als Sportboot klassifiziert wird, darf man es wieder fahren.

Irgendwie steige ich da aber immer noch nicht so ganz durch. Der SBF ist ja ein gesetzlich vorgeschriebener Führerschein. SSS und SHS sind freiwillig. Trotzdem sind sie aber dann wohl gesetzlich vorgeschrieben, wenn man ein Traditionsschiff fahren will . Kann man einen freiwilligen Schein gesetzlich vorschreiben?

Für das Traditionsschiff ist dann auch noch gesetzlich die Funkfritzenprüfung vorgeschrieben, GMDSS und Sprechfunkzeugnis.

Anneke
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  #24  
Alt 12.08.2010, 22:56
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Zitat:
Zitat von Anneke Beitrag anzeigen
Ist alles wohl doch nicht so ganz einfach .
Ich hab noch mal den DMYV angemailt, die haben dann geantwortet, daß man mit dem SBF SEE Schiffe bis 15 m fahren darf . Auf eine Rückfrage, ob das wirklich auch für See gilt und nicht nur für Binnen, haben sie dann vorsichtshalber nicht mehr geantwortet.

Dann hab ich mal den DSV gefragt. Ein Traditionsschiff darf man nur unter 15 m fahren, aber auch mit bis zu 25 Pasagieren . Ab 15 m bis 25 m aber mit SSS oder SHS oder - was für mich interessant wäre - mit SBF und Sportseeschifferzeugnis. Das Zeugnis kann man wohl auch in den SSS umschreiben lassen, ist aber nicht erforderlich. Da darf man dann auch 25 Personen mitnehmen, bei einer "normalen" Yacht ja nur 12.

Bestandsschutz für den alten SBF (meiner ist von 1979) gibts wohl nicht, obwohl es diese Traditionsschiffverordnung erst seit 1998 gibt. Das heißt, vor 1998 hätte man das Schiff fahren dürfen, ab 1998 nicht mehr.
Wenn das Traditionsschiff dann wieder als Sportboot klassifiziert wird, darf man es wieder fahren.

Irgendwie steige ich da aber immer noch nicht so ganz durch. Der SBF ist ja ein gesetzlich vorgeschriebener Führerschein. SSS und SHS sind freiwillig. Trotzdem sind sie aber dann wohl gesetzlich vorgeschrieben, wenn man ein Traditionsschiff fahren will . Kann man einen freiwilligen Schein gesetzlich vorschreiben?

Für das Traditionsschiff ist dann auch noch gesetzlich die Funkfritzenprüfung vorgeschrieben, GMDSS und Sprechfunkzeugnis.

Anneke
Anke, warum machst du es jetzt kompliziert

Deine Frage war doch Gültigkeit SBF See und
wurde dir doch hier Fachgerecht beantwortet
oder zweifelst du an den Aussagen

Bis doch ein Wikipedia Fan, dort steht es doch auch

Zitat:
Anders als in der Binnenschifffahrt gibt es keine Beschränkung der Rumpflänge des Bootes.
http://de.wikipedia.org/wiki/Sportbo..._.28SBF_See.29

und hier kannst du es auch nachlesen
http://www.wasserfahrschule.de/index.php?article_id=41

Zitat:
Der Sportbootführerschein See ist die amtliche Fahrerlaubnis
zum Führen von motorisierten Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen
(Motorbootführerschein). Vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor
mit mehr als 3,68 kW / 5 PS.
(ohne Längenbegrenzung des Fahrzeuges.)
Gruß
UWE
__________________
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #25  
Alt 13.08.2010, 10:30
Esmeralda Esmeralda ist offline
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew Beitrag anzeigen
Anke, warum machst du es jetzt kompliziert

Deine Frage war doch Gültigkeit SBF See und
wurde dir doch hier Fachgerecht beantwortet
oder zweifelst du an den Aussagen

Wer lesen kann.....

Nein Uwe, die Frage ist erweitert worden durch den Hinweis von RalphB, daß nämlich für Traditionsschiffe was anderes gilt und es anscheinend keinen Bestandsschutz gibt. Daß es sich im besonderen Fall um ein Traditionsschiff handelt, habe ich zuerst nicht begriffen, der Kahn ist 2006 gebaut......
Traditonsschiffe gibts aber erst seit 1998 als eigene Kategorie und vorher hat der SBF dafür gereicht. Wenn also die Führerscheine vor 1998 gemacht worden sind, könnte es doch sein daß sie Bestandsschutz haben - ist aber wohl nicht so.

Anneke
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