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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Gültigkeit Sportbootführerschein See
Nachdem jemand in einer Radiosendung vollmundig getönt hat, die Franzius dürfe er nicht fahren, weil die länger als 15 m sei und man mit einem Sportbootführerschein nur Boote bis 15 m fahren dürfe, kam eine entsprechende Diskussion auf.
Angeblich sei das mal geändert worden und es ist wirklich so, daß man mit dem SBF nur noch Schiffe bis 15 m fahren darf und es auch keinen Bestandsschutz für alte Führerscheine gibt - sagt einer, der bei der VHS Führerscheinkurse gibt. Im Netz gegooglet habe ich so etwas nicht gefunden, nur immer Aussagen wie diese: http://www.rolfdreyer.de/kursangebot...e/geltung.html Hab ich irgendwas verpaßt? Anneke |
#2
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Zitat:
Es gab da mal eine Übergangsregelung. Wenn man den Nachweis führen konnte, dass man derzeit ein Sportboot auf Binnengewässern in Gebrauch hat, mit einer Länge von mehr als 15 m aber weniger als 15 Tonnen Wasserverdrängung, konnte man seinen Führerschein auf dieses Boot dem Umstand Rechnung tragend erweitern lassen. Zusatz: Die Länge war vorher auf 20 m begrenzt. Gruß Walter |
#3
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Hallo,
in deinem Link steht doch alles. Die Begrenzung gilt nur für Binnen. Mit dem See darfst du auch eine Titanic fahren, wenn du sie privat zum Spaß und ohne zahlende Mitfahrer führst. ...aber dann auf die Eisberge achten
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#4
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Hallo Anke,
die 15m - Längenbegrenzung gibt und gab es wohl nur im Bereich des SBF-Binnen, da hat wohl einer vielleicht was verwechselt. gruss lars
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Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer)
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#5
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@ Walter:
Ich habe es so verstanden, daß es hier nicht um den SBF Binnen sondern um den SBF See geht. Und da ist mir nicht bekannt, daß jetzt auch eine Maximallänge für Sportboote vorgesehen ist. |
#6
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SFB See gibt es kein Beschrenkungen !!! Solange es sich um ein Sportboot handelt und nicht mehr als 10 Festangestellte an Bord sind kann alles gefahren werden.
Einen Bestandschutz gibt es allgemein in Deutschland !!! Also einen Führerschein den Du hast den behälst Du zu den Bedingungen wie Du ihn gemacht hattest. Danke mal an die KFZ Führerscheine. |
#7
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Zitat:
Hier gilt nur hinsichtlich der Führerscheinpflicht: Mehr als 5 PS und ohne gewerbliche Nutzung. Anmerkung: Hatten mal 25 Jahre lang eine Sportschifffahrtschule und haben bis einschließlich Sporthochseeschiffer alles unterrichtet. Gruß Walter |
#8
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Es geht nur um den SBF SEE !!!
Anneke |
#9
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Zitat:
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#10
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da kannste - privat - alles steuern, egal wie lang.
gruss lars
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Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer) |
#11
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Ja das war eigentlich auch mein Kenntnisstand, aber nachdem dieser Mensch, der eben auch Führerscheinkurse gibt !!!! als Kursleiter !!!!! das so bestimmt behauptete, bin ich erstmal googlen gewesen und hab dann sicherheitshalber auch Euch mal gefragt - also hatte ich doch recht - hätte ich mal gewettet, aber komm mal gegen zwei alte Männer an!
Anneke |
#12
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Sportseeschifferscheinverordnung ...
Zitat:
Zitat:
Gruß Ralph
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#13
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Hm - gilt das auch für nachgebaute Traditionsschiffe? Konkret ging es um das hier:
http://www.franzius-weserkahn.de/con...nt.php?idcat=2 Es war aber nur gefragt worden, ob er das SChiff fahren dürfe - nicht ob mit Gästen oder nicht..... EditH: Moment mal, bei Elwis geht es um den Sportseeschifferschein - ich hab aber nach dem Sportbootführerschein See gefragt...... Anneke |
#14
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Zitat:
Zitat:
Gruß Ralph
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#15
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Ja - und?
Die Länge ist doch egal, habe ich gerade gelernt. Anneke |
#16
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Zitat:
Aber ich bleibe dabei (siehe 3a und 4) Gruß Ralph |
#17
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Hm - da fragt sich dann wieder, welcher Sportseeschifferschein? Ich habe den alten Sportseeschiffer und Sporthochseeschifferschein...... irgendwann mal Anfang der 80er Jahre gemacht........... der war komplett freiwillig, wurde aber vom Bundesverkehrsministerium ausgegeben. Ausbildung war an der Hochschule für Nautik.
Anneke |
#18
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Zitat:
Die Nachweise reichen für Deine Bedürfnisse aus. Kannst Dich gerne im Zweifelsfall im Sinne eines Verbotsirrtums auf meine Auskunft berufen. Gruß Walter Geändert von Water (10.08.2010 um 23:49 Uhr) Grund: Tippfehler beseitigt. |
#19
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Moin,
die Sportseeschiffer und Hochseeschifferscheine sind auch weiter freiwillig. Und die alten Dinger gelten weiter. (Habe auch sowas). Und weil Dein Beispiel- Traditionsschiffnachbau länger als 15 m ist, reicht der SpbFS-See nicht aus, brauchste halt den Sportseeschiffer oder Hochseeschifferschein. Sonst gilt aber: verzichte auf den Traditionsschiff-Zirkus, dann darfst Du privat das Teil auch fahren, wenn es beliebig lang ist. Komisch, das stand doch hier schon alles klar und deutlich drin. gruesse Hanse |
#20
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Hallo Anneke,
hier ist die Sportbootführerscheinverordnung See, und die besagt: Zitat:
Sollte jedem Zweifler genügen. Davon abweichend ist zwar im Sinne der Seesportbootverordnung ein Sportboot auf eine zugelassene Personenzahl von 12 begrenzt, das tangiert aber nicht den Führerschein, da geht es um Vermietung.
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Gruß Robert
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#21
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Moin Robert,
Fahrten mit 30 Personen (siehe www.franzius-weserkahn.de, Törnplan > Preise) in küstennahen Seegewässern sind alleine mit dem SBF-See nicht als Schiffsführer zu machen. In einigen Bereichen sind die mit dem Bundesadler dekorierten Scheine SSS/SHS Voraussetzung. Ohne die Einnahmen aus solchen Gästefahrten wäre der Unterhalt der Boote oft nicht finanzierbar. Daher wird der Aufwand (BG-Abnahme, zus. Scheine der Schiffsführung, etc.) betrieben. Gruß Ralph
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#22
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Hallo Ralph,
ich wollte deinen Ausführungen bezüglich Ausnahmen nicht widersprechen, ich wollte nur den Link liefern, der im Allgemeinen den SBF See definiert.
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Gruß Robert
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#23
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Ist alles wohl doch nicht so ganz einfach .
Ich hab noch mal den DMYV angemailt, die haben dann geantwortet, daß man mit dem SBF SEE Schiffe bis 15 m fahren darf . Auf eine Rückfrage, ob das wirklich auch für See gilt und nicht nur für Binnen, haben sie dann vorsichtshalber nicht mehr geantwortet. Dann hab ich mal den DSV gefragt. Ein Traditionsschiff darf man nur unter 15 m fahren, aber auch mit bis zu 25 Pasagieren . Ab 15 m bis 25 m aber mit SSS oder SHS oder - was für mich interessant wäre - mit SBF und Sportseeschifferzeugnis. Das Zeugnis kann man wohl auch in den SSS umschreiben lassen, ist aber nicht erforderlich. Da darf man dann auch 25 Personen mitnehmen, bei einer "normalen" Yacht ja nur 12. Bestandsschutz für den alten SBF (meiner ist von 1979) gibts wohl nicht, obwohl es diese Traditionsschiffverordnung erst seit 1998 gibt. Das heißt, vor 1998 hätte man das Schiff fahren dürfen, ab 1998 nicht mehr. Wenn das Traditionsschiff dann wieder als Sportboot klassifiziert wird, darf man es wieder fahren. Irgendwie steige ich da aber immer noch nicht so ganz durch. Der SBF ist ja ein gesetzlich vorgeschriebener Führerschein. SSS und SHS sind freiwillig. Trotzdem sind sie aber dann wohl gesetzlich vorgeschrieben, wenn man ein Traditionsschiff fahren will . Kann man einen freiwilligen Schein gesetzlich vorschreiben? Für das Traditionsschiff ist dann auch noch gesetzlich die Funkfritzenprüfung vorgeschrieben, GMDSS und Sprechfunkzeugnis. Anneke |
#24
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Zitat:
Deine Frage war doch Gültigkeit SBF See und wurde dir doch hier Fachgerecht beantwortet oder zweifelst du an den Aussagen Bis doch ein Wikipedia Fan, dort steht es doch auch Zitat:
und hier kannst du es auch nachlesen http://www.wasserfahrschule.de/index.php?article_id=41 Zitat:
UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#25
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Zitat:
Wer lesen kann..... Nein Uwe, die Frage ist erweitert worden durch den Hinweis von RalphB, daß nämlich für Traditionsschiffe was anderes gilt und es anscheinend keinen Bestandsschutz gibt. Daß es sich im besonderen Fall um ein Traditionsschiff handelt, habe ich zuerst nicht begriffen, der Kahn ist 2006 gebaut...... Traditonsschiffe gibts aber erst seit 1998 als eigene Kategorie und vorher hat der SBF dafür gereicht. Wenn also die Führerscheine vor 1998 gemacht worden sind, könnte es doch sein daß sie Bestandsschutz haben - ist aber wohl nicht so. Anneke |
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