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Selbstbauer von neuen Booten und solche die es werden wollen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Die Steuerbefreiung und das grüne Kennzeichen in D sind EU-weit
rel. unbekannt. Warum also etwas riskieren, wenn man die Wahl hat.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#27
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Zitat:
Ich meinte innerdeutsche Gesetzeshüter, die mich Nachts zwingen: 10 Kisten Bier, 2 gefüllte Kühlschränke mit Schnaps1 Großraumzelt mit Gestänge usw. umzuladen, wenn ich auf dem Weg zum Angelwochenende mit den Kumpels bin.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#28
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Zitat:
Gehe 'mal auf einen beliebigen Trailerparkplatz in Italien oder Kroatien, wo deutsche Gäste sind. Alles voller Anhänger mit grünen Kennzeichen, die völlig unproblematisch über die Grenze gekommen sind. Das "relativ unbekannt" muß man schon relativieren. Was sollte einen Ausländer die deutsche Steuerfrage interessieren? Es ist doch egal, ob der weiß, daß ein grünes Kennzeichen in DE für Steuerbefreiung steht. Der will deutsche Papiere sehen. Und das kann er.
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Beste Grüße John |
#29
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Und genau und nur auf die kommt es an.
Die Farben kann man wählen, muß jeder für sich entscheiden, darum ging es ja hier. (wieder einmal) http://www.boote-forum.de/showpost.p...5&postcount=17 Interessant wäre etwas wirklich neues. (was durch die EU sicher kommt)
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#30
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Wenn die grüne Farbe auf dem Kennzeichen ein Problem wäre, dann hätten aber mächtig viele LKW ein Problem im Ausland ...
Zitat:
Du könntest allerdings ganz frech zu einem kontrollierenden Polizisten sagen " Schauen Sie mal, ich habe den extra mit einem schwarzen Kennzeichen zugelassen, damit ich auch anderes damit transportieren kann". Wenn er es glaubt, bist du fein raus. Wenn nicht ... Sportgeräte aus dem Fitnessstudio darfst du mit einem "Anhänger zum Transport von Fitnessgeräten" transportieren. Es ist genau festgelegt (und steht im Fahrzeugschein) was du transportieren darfst. Die Fahrräder auf der Deichsel des Bootsanhängers sind auch Sportgeräte, aber keine Boote. Alle nicht zulässig. Wenn du diesen problemen aus dem Weg gehen willst, bietet sich gerade bei einem vielseitig nutzbaren Pferdeanhänger eine normale Zulassung an. Geändert von Wohnbusfahrer (28.01.2011 um 14:16 Uhr)
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#31
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Ich habe meinen Hänger aus einem anderen Grund mit einem grünen Kennzeichen versehen.
Steuerbefreiung hin oder her. Wenn ich am Wochenende das Boot trailer und durch die Gegend fahre, nutze ich z.Zt. noch meinen Opel Vivaro. Da der aber eine LKW Zulassung hat darf ich am Sonntag nicht mit Gespann fahren. ( LKW Fahrverbot) Allerdings darf ich mit einem Sportgerätehänger fahren!!! Fragt mich nicht warum... Gruß Thorsten
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https://www.facebook.com/thorsten.schlicht.9
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#32
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Nicht Deutschland und unsere Gesetze sind das Problem - ihr seid das Problem. Wegen solcher Korinthenkackerei wie hier, sind solche Gesetze erst nötig. Jeder ist hier Jurist - Rechtsschutz-All-Inclusive machts möglich..
Gruß HansH |
#33
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Das frage ich mich allerdings, das Gesetz sieht eine derartige Ausnahme nicht vor. Allerdings wird nach einem Länderbeschluss das Anhängerfahrverbot an Sonntagen nicht mehr überall geahndet.
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#34
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Wie jetzt? Schon wieder dieses Thema? Erkläre mir bitte mal jemand, worin eigentlich der Reiz liegt, ausgerechnet auf dem Bootsanhänger irgendwelchen Krimskrams zu transportieren.
Liebe Leute! Freut euch doch einfach, dass eure Anhänger für Sportzwecke steuerfrei sind und nehmt es einfach hin, dass es dafür Spielregeln gibt, die es zu beachten gilt. Und wenn mal etwas anderes gefahren werden muss, dann leiht euch irgendwo einen Anhänger, wenn ihr keinen eigenen habt. Ich sehe es schon kommen: Eines Tages sieht irgendein Bundesbedenkenträger hochoffiziell das Steueraufkommen gefährdet, weil einige dieser Hammerwerfer beim illegalen Transport mit ihrem Bootstrailer erwischt wurden und die Politik schafft die Steuerfreiheit ab. Freundliche Grüße vom Niederrhein
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#35
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Doch !
Einfach mal googeln ! Zitat : Auf der letzten Verkehrsministerkonferenz am 09. und 10.10.2007 in Merseburg wurde von den Verkehrsministern der Bundesländer einstimmig beschlossen, dass die Genehmigung in den Bundesländern an verschiedenen Vorgaben ausgerichtet werden soll. Demnach soll - unbeschadet der gesetzl. Regelung in §30 Absatz 3 STVO - neben diversen anderen Ausnahmen das Sonntagsfahrverbot auch für folgende Kombination nicht gelten: Wohnanhänger & Anhänger, die zu Sport- & Freizeitzwecken hinter LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3.500 kg geführt werden. |
#36
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Tja, Marioschreiber, da solltest du dein eigenes Posting mal lesen. Da steht nämlich "unbeschadet der gesetzlichen Regelung...". Das heißt im Klartext "obwohl das Gesetz die Benutzung jeglicher Anhänger an Sonntagen hinter LKW untersagt, wollen wir es für bestimmte Kombinationen künftig erlauben". Das ist genau der Länderbeschluss, von dem ich schrieb. Der hat aber keine Gesetzeskraft und er wird auch sehr unterschiedlich gehandhabt.
Also: Gesetz ist weiterhin Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhängern aller Art. Mancherorts wird das bei bestimmten Kombinationen nicht verfolgt.
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#37
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... jetzt habt Ihr mich aber auf eine Idee gebracht. Da ich ja gerade mein Haus umbaue, könnte ich ja mein Boot aus der Garage holen, es im Hof unter einer Plane auf vier Autoreifen stellen und die ganzen Balken auf dem Trailer (der dafür total ungeeignet ist), anstatt mit dem Bussi vom Kollegen, vom Baumarkt holen.
Daumen hoch sag ich da nur. Und wenn sie mich dann anhalten sag ich, dass die Balken für den Bootssteg sind. Zwei Seiten für so eine Fred, Chapeau. Thilo
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Facebook/ Thilo Neubauer |
#38
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Zitat:
Das ist Fakt und was dann in einem Paragraphen drinsteht ist für mich erst einmal völlig wurscht - im Notfall (der noch nie eingetreten ist) verweise ich ganz einfach auf die Zulassungsstelle ! Neuzulassungen aus dem Bekanntenkreis für gleichartige Anhänger weisen ebenfalls schwarze Kennzeichen auf - so what ??
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- Geändert von Fred (30.01.2011 um 11:44 Uhr)
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#39
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Papiere
Und was steht im Fahrzeugschein ?
SDAH f. Sportgeräte ? Bootstransporter ? Und nicht Holz für Bootsbau Transporter ? Was bedeutet eigentlich SDAH Wenn ich hunderte von Euros ausgeben werde, um ein Boot zu bauen, reicht es nicht mehr für die Anlieferung des Holzes oder eine Anhängermiete ? Ich denke gerade darüber nach, meinen Trailer so umzubauen und zuzuassen, das ich halt auch andere Güter transportieren kann. Mal sehen, was der Onkel im grauen Kittel dazu sagt. Die Steuern und Versicherung die dann anfallen, sind kaum der Rede wert und der Trailer steht nicht nutzlos in der Gegend herum. Gruss Ulrich
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Früher gab es eiserne Matrosen auf hölzernen Schiffen, heute gibt es ..... auf eisernen Schiffen. Gruss Ulrich
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#40
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Beste Grüße aus HST vom Andreas
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#41
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Zitat:
So einen Universalanhänger ist auf meiner Seite zu sehen: Zitat:
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Gruß Uwe - und hier meine Homepage
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#42
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Oh, da wird der Richter sofort einen Kotau vor dir machen und ganz böse mit der Zula schimpfen. Dich wird er auf Händen nach Hause tragen, schließlich wäre es ja Unsinn, von dir die Einhaltung von Vorschriften zu fordern, die auf so lächerlichen Kleinigkeiten wie "Paragraphen" beruhen ...
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#43
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Zitat:
Also gibt es keinen Richter - kapiert ???
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#44
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Ich denke eher, dass du nicht verstanden hast, dass es nicht an der Kennzeichenfarbe, sondern an der Zulassungsart liegt
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#45
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Habe hier etwas, dass für den einen oder anderen evtl. interessant wäre.
Es besteht die Möglichkeit, für einen SGA temporär beim Finanzamt eine Steuer zu entrichten. Man bekommt dann einen Beleg, den man zum Nachweis mitführt und könnte so steuerrechtlich auch andere Dinge legal transportieren (Aussage zust. Finanzamt) Dazu wäre dann noch die Haftpflicht-Versicherungsfrage zu klären, da kann vielleich Norman oder jemand anderes noch etwas zu sagen. Bitte keine Kommentare in Richtung "lohnt sich nicht usw...", das kann jeder für sich entscheiden. Wenn diese Möglichkeit unkompliziert zur Verfügung steht, würde mir das helfen.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
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Zitat:
Weil der Beschluß der Minister dem Gesetzestext widerspricht, gibt es einige Bundesländer, die sich (IMHO zurecht) außerstande sehen, den Beschluß umzusetzen, und in denen deshalb das Sonntagsfahrverbot weiter gilt bis das Gesetz geändert ist.
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Beste Grüße John |
#47
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Zitat:
Das "grüne" Nummernschild ist keine Zulassung, weil der Anhänger zulassungsfrei ist, solange er nur für Sportzwecke genutzt wird. Wenn er für andere Zwecke herhalten soll, hat das ZWEI Konsequenzen: 1. Er ist nicht mehr steuerfrei.Die Kurzzeitsteuer betrifft nur Punkt 1. Man würde auch dann immer noch ohen Zulassung fahren.
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Beste Grüße John
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#48
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natürlich interessiert das Finanzamt nur das Geld, bei einer Kontrolle kommt dann das böse Erwachen und auch die Bußgeldkasse will noch Geld während die Weiterfahrt untersagt wird.
Auch die Zulassung ist Aufgabe des Halters und nicht des Finanzamts
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Beste Grüße aus HST vom Andreas
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#49
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Zitat:
Es gibt grüne Kennzeichen in Deutschland. Sie sind auch im gültigen Gesetz erwähnt.
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Beste Grüße John |
#50
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Zitat:
Ich hab das hier mal so beschrieben, da ich aus relativ zuverlässiger Quelle weiß, dass es anderen Ortes so praktiziert wird. Mal sehen, was noch kommt.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
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