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Selbstbauer von neuen Booten und solche die es werden wollen.

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  #26  
Alt 28.01.2011, 10:44
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Warum sollte er sich über die Farbe wundern?
Die Steuerbefreiung und das grüne Kennzeichen in D sind EU-weit
rel. unbekannt. Warum also etwas riskieren, wenn man die Wahl hat.
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #27  
Alt 28.01.2011, 10:45
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
....



Was sollte der Ausländer bemängeln? Eine separate Anhängerversicherung ist das Maximale, was er fordern könnte.

Ich meinte innerdeutsche Gesetzeshüter, die mich Nachts zwingen: 10 Kisten Bier, 2 gefüllte Kühlschränke mit Schnaps1 Großraumzelt mit Gestänge usw. umzuladen, wenn ich auf dem Weg zum Angelwochenende mit den Kumpels bin.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
...
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  #28  
Alt 28.01.2011, 10:51
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Die Steuerbefreiung und das grüne Kennzeichen in D sind EU-weit rel. unbekannt. Warum also etwas riskieren, wenn man die Wahl hat.
Ääh, Du bist jetzt mit Deinem Boot aber nicht oft im Ausland oder hast Du gegenteilige Erfahrungen gemacht??

Gehe 'mal auf einen beliebigen Trailerparkplatz in Italien oder Kroatien, wo deutsche Gäste sind. Alles voller Anhänger mit grünen Kennzeichen, die völlig unproblematisch über die Grenze gekommen sind.

Das "relativ unbekannt" muß man schon relativieren.

Was sollte einen Ausländer die deutsche Steuerfrage interessieren? Es ist doch egal, ob der weiß, daß ein grünes Kennzeichen in DE für Steuerbefreiung steht. Der will deutsche Papiere sehen. Und das kann er.
__________________
Beste Grüße

John
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  #29  
Alt 28.01.2011, 11:08
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Der will deutsche Papiere sehen. Und das kann er.
Und genau und nur auf die kommt es an.
Die Farben kann man wählen,
muß jeder für sich entscheiden, darum ging es ja hier. (wieder einmal)

http://www.boote-forum.de/showpost.p...5&postcount=17

Interessant wäre etwas wirklich neues. (was durch die EU sicher kommt)
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Gruß aus Berlin
Jörg

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  #30  
Alt 28.01.2011, 14:10
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Wenn die grüne Farbe auf dem Kennzeichen ein Problem wäre, dann hätten aber mächtig viele LKW ein Problem im Ausland ...

Zitat:
Zitat von thomas020370 Beitrag anzeigen
Jetzt habe ich aber einen Anhänger zu Sportzwecken (geschlossen, Pferd), für den ich definitiv keine Steuern zahle, der aber trotzdem ein schwarzes Nummernschild hat
Ach ja : und wenn nicht (weil ja steuerfrei), was ist dann mit den Sportgeräten aus dem Fitness-Studio ? Darf ich die im "Anhänger für Sportzwecke ..." transportieren ?
Wenn der als steuerfreier Anhänger zum Transport von Pferden zugelassen ist, darfst du nichts anderes damit transportieren. Es hängt ja nicht an der Kennzeichenfarbe, sondern an der Zulassungsart.
Du könntest allerdings ganz frech zu einem kontrollierenden Polizisten sagen " Schauen Sie mal, ich habe den extra mit einem schwarzen Kennzeichen zugelassen, damit ich auch anderes damit transportieren kann".
Wenn er es glaubt, bist du fein raus. Wenn nicht ...
Sportgeräte aus dem Fitnessstudio darfst du mit einem "Anhänger zum Transport von Fitnessgeräten" transportieren. Es ist genau festgelegt (und steht im Fahrzeugschein) was du transportieren darfst. Die Fahrräder auf der Deichsel des Bootsanhängers sind auch Sportgeräte, aber keine Boote. Alle nicht zulässig.

Wenn du diesen problemen aus dem Weg gehen willst, bietet sich gerade bei einem vielseitig nutzbaren Pferdeanhänger eine normale Zulassung an.

Geändert von Wohnbusfahrer (28.01.2011 um 14:16 Uhr)
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  #31  
Alt 28.01.2011, 14:37
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Ich habe meinen Hänger aus einem anderen Grund mit einem grünen Kennzeichen versehen.
Steuerbefreiung hin oder her.
Wenn ich am Wochenende das Boot trailer und durch die Gegend fahre, nutze ich z.Zt. noch meinen Opel Vivaro. Da der aber eine LKW Zulassung hat darf ich am Sonntag nicht mit Gespann fahren. ( LKW Fahrverbot)
Allerdings darf ich mit einem Sportgerätehänger fahren!!!


Fragt mich nicht warum...

Gruß Thorsten
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  #32  
Alt 28.01.2011, 17:54
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Nicht Deutschland und unsere Gesetze sind das Problem - ihr seid das Problem. Wegen solcher Korinthenkackerei wie hier, sind solche Gesetze erst nötig. Jeder ist hier Jurist - Rechtsschutz-All-Inclusive machts möglich..

Gruß
HansH
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  #33  
Alt 28.01.2011, 18:10
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Zitat:
Zitat von Raffi1963 Beitrag anzeigen
Da der aber eine LKW Zulassung hat darf ich am Sonntag nicht mit Gespann fahren. ( LKW Fahrverbot)
Allerdings darf ich mit einem Sportgerätehänger fahren!!!
Das frage ich mich allerdings, das Gesetz sieht eine derartige Ausnahme nicht vor. Allerdings wird nach einem Länderbeschluss das Anhängerfahrverbot an Sonntagen nicht mehr überall geahndet.
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  #34  
Alt 29.01.2011, 18:32
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Wie jetzt? Schon wieder dieses Thema? Erkläre mir bitte mal jemand, worin eigentlich der Reiz liegt, ausgerechnet auf dem Bootsanhänger irgendwelchen Krimskrams zu transportieren.

Liebe Leute! Freut euch doch einfach, dass eure Anhänger für Sportzwecke steuerfrei sind und nehmt es einfach hin, dass es dafür Spielregeln gibt, die es zu beachten gilt. Und wenn mal etwas anderes gefahren werden muss, dann leiht euch irgendwo einen Anhänger, wenn ihr keinen eigenen habt.

Ich sehe es schon kommen: Eines Tages sieht irgendein Bundesbedenkenträger hochoffiziell das Steueraufkommen gefährdet, weil einige dieser Hammerwerfer beim illegalen Transport mit ihrem Bootstrailer erwischt wurden und die Politik schafft die Steuerfreiheit ab.

Freundliche Grüße vom Niederrhein
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  #35  
Alt 29.01.2011, 18:37
marioschreiber marioschreiber ist offline
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
...das Gesetz sieht eine derartige Ausnahme nicht vor...
Doch !
Einfach mal googeln !


Zitat :
Auf der letzten Verkehrsministerkonferenz am 09. und 10.10.2007 in Merseburg wurde von den Verkehrsministern der Bundesländer einstimmig beschlossen, dass die Genehmigung in den Bundesländern an verschiedenen Vorgaben ausgerichtet werden soll.
Demnach soll - unbeschadet der gesetzl. Regelung in §30 Absatz 3 STVO - neben diversen anderen Ausnahmen das Sonntagsfahrverbot auch für folgende Kombination nicht gelten:

Wohnanhänger & Anhänger, die zu Sport- & Freizeitzwecken hinter LKW
mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3.500 kg geführt werden.

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  #36  
Alt 29.01.2011, 20:38
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Tja, Marioschreiber, da solltest du dein eigenes Posting mal lesen. Da steht nämlich "unbeschadet der gesetzlichen Regelung...". Das heißt im Klartext "obwohl das Gesetz die Benutzung jeglicher Anhänger an Sonntagen hinter LKW untersagt, wollen wir es für bestimmte Kombinationen künftig erlauben". Das ist genau der Länderbeschluss, von dem ich schrieb. Der hat aber keine Gesetzeskraft und er wird auch sehr unterschiedlich gehandhabt.
Also: Gesetz ist weiterhin Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhängern aller Art. Mancherorts wird das bei bestimmten Kombinationen nicht verfolgt.
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  #37  
Alt 29.01.2011, 21:03
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... jetzt habt Ihr mich aber auf eine Idee gebracht. Da ich ja gerade mein Haus umbaue, könnte ich ja mein Boot aus der Garage holen, es im Hof unter einer Plane auf vier Autoreifen stellen und die ganzen Balken auf dem Trailer (der dafür total ungeeignet ist), anstatt mit dem Bussi vom Kollegen, vom Baumarkt holen.
Daumen hoch sag ich da nur. Und wenn sie mich dann anhalten sag ich, dass die Balken für den Bootssteg sind.

Zwei Seiten für so eine Fred, Chapeau.

Thilo
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  #38  
Alt 30.01.2011, 10:33
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Fred, vor wieviel Jahren bist Du denn aus Deutschland ausgewandert?
Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV

§9 Besondere Kennzeichen
(2) Bei Fahrzeugen, deren Halter von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist, ist abweichend von § 10 Abs. 1 ein Kennzeichen mit grüner Beschriftung auf weißem Grund zuzuteilen (grünes Kennzeichen)
Mein Bootstrailer wurde im Landkreis RV anno 1998 zugelassen mit Steuerbefreiung und schwarzem Kennzeichen.

Das ist Fakt und was dann in einem Paragraphen drinsteht ist für mich erst einmal völlig wurscht - im Notfall (der noch nie eingetreten ist) verweise ich ganz einfach auf die Zulassungsstelle !

Neuzulassungen aus dem Bekanntenkreis für gleichartige Anhänger weisen ebenfalls schwarze Kennzeichen auf - so what ??
__________________
Gruß Fred
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Bootfahren in Kroatien
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Geändert von Fred (30.01.2011 um 11:44 Uhr)
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  #39  
Alt 30.01.2011, 10:45
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Standard Papiere

Und was steht im Fahrzeugschein ?
SDAH f. Sportgeräte ? Bootstransporter ? Und nicht Holz für Bootsbau Transporter ? Was bedeutet eigentlich SDAH Wenn ich hunderte von Euros ausgeben werde, um ein Boot zu bauen, reicht es nicht mehr für die Anlieferung des Holzes oder eine Anhängermiete ?

Ich denke gerade darüber nach, meinen Trailer so umzubauen und zuzuassen, das ich halt auch andere Güter transportieren kann. Mal sehen, was der Onkel im grauen Kittel dazu sagt. Die Steuern und Versicherung die dann anfallen, sind kaum der Rede wert und der Trailer steht nicht nutzlos in der Gegend herum.

Gruss Ulrich
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Früher gab es eiserne Matrosen auf hölzernen Schiffen, heute gibt es ..... auf eisernen Schiffen.
Gruss Ulrich
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  #40  
Alt 30.01.2011, 10:50
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Zitat:
Zitat von seefunker Beitrag anzeigen
Was bedeutet eigentlich SDAH
StarrDeichselAnHänger
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Beste Grüße aus HST vom Andreas
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  #41  
Alt 30.01.2011, 15:44
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Zitat:
Zitat von seefunker Beitrag anzeigen
Ich denke gerade darüber nach, meinen Trailer so umzubauen und zuzulassen, das ich halt auch andere Güter transportieren kann. Mal sehen, was der Onkel im grauen Kittel dazu sagt. Die Steuern und Versicherung die dann anfallen, sind kaum der Rede wert und der Trailer steht nicht nutzlos in der Gegend herum.
Gruss Ulrich
Richtig so. Einfach eine Bodenplatte drauf und als SDAH Plattform zulassen.
So einen Universalanhänger ist auf meiner Seite zu sehen:
Zitat:
Es sollte ein Anhänger werden, mit dem man (fast) alles machen kann. Er sollte also geeignet sein für ein Schlauchboot, ein Motorrad, einen 5m Teppich, ein Kleinumzug, für Brennholz, ein 8m Fahnenmast usw.. . Nach einigen Überlegungen bin ich bei einem Plattformanhänger gelandet. In 10 Minuten ist er für jeden Zweck umgebaut. Fast alle Umbauten haben ein 4 Schrauben Prinzip.
Alle "Anbauten" haben den Zweck der Ladungssicherung und sind laut TÜV nicht eintragungspflichtig.
__________________
Gruß Uwe - und hier meine Homepage
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  #42  
Alt 31.01.2011, 11:59
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Das ist Fakt und was dann in einem Paragraphen drinsteht ist für mich erst einmal völlig wurscht - im Notfall (der noch nie eingetreten ist) verweise ich ganz einfach auf die Zulassungsstelle !
Oh, da wird der Richter sofort einen Kotau vor dir machen und ganz böse mit der Zula schimpfen. Dich wird er auf Händen nach Hause tragen, schließlich wäre es ja Unsinn, von dir die Einhaltung von Vorschriften zu fordern, die auf so lächerlichen Kleinigkeiten wie "Paragraphen" beruhen ...
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  #43  
Alt 31.01.2011, 12:21
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Oh, da wird der Richter sofort einen Kotau vor dir machen und ganz böse mit der Zula schimpfen. Dich wird er auf Händen nach Hause tragen, schließlich wäre es ja Unsinn, von dir die Einhaltung von Vorschriften zu fordern, die auf so lächerlichen Kleinigkeiten wie "Paragraphen" beruhen ...
Primär hast Du leider überhaupt nicht verstanden, dass es (zumindest bei uns) keine grünen Kennzeichen mehr gibt !

Also gibt es keinen Richter - kapiert ???
__________________
Gruß Fred
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  #44  
Alt 31.01.2011, 13:19
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Ich denke eher, dass du nicht verstanden hast, dass es nicht an der Kennzeichenfarbe, sondern an der Zulassungsart liegt
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  #45  
Alt 31.01.2011, 13:42
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Habe hier etwas, dass für den einen oder anderen evtl. interessant wäre.
Es besteht die Möglichkeit, für einen SGA temporär beim Finanzamt eine Steuer zu entrichten.
Man bekommt dann einen Beleg, den man zum Nachweis mitführt
und könnte so steuerrechtlich auch andere Dinge legal transportieren (Aussage zust. Finanzamt)

Dazu wäre dann noch die Haftpflicht-Versicherungsfrage zu klären,
da kann vielleich Norman oder jemand anderes noch etwas zu sagen.

Bitte keine Kommentare in Richtung "lohnt sich nicht usw...",
das kann jeder für sich entscheiden.
Wenn diese Möglichkeit unkompliziert zur Verfügung steht,
würde mir das helfen.
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

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  #46  
Alt 31.01.2011, 15:53
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von marioschreiber Beitrag anzeigen
Doch !
Einfach mal googeln !


Zitat :
Auf der letzten Verkehrsministerkonferenz am 09. und 10.10.2007 in Merseburg wurde von den Verkehrsministern der Bundesländer einstimmig beschlossen, dass die Genehmigung in den Bundesländern an verschiedenen Vorgaben ausgerichtet werden soll.
Demnach soll - unbeschadet der gesetzl. Regelung in §30 Absatz 3 STVO - neben diversen anderen Ausnahmen das Sonntagsfahrverbot auch für folgende Kombination nicht gelten:

Wohnanhänger & Anhänger, die zu Sport- & Freizeitzwecken hinter LKW
mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3.500 kg geführt werden.

Du hast sehr subtil den Unterschied zwischen Gesetz und politischem Willen herausgearbeitet.

Weil der Beschluß der Minister dem Gesetzestext widerspricht, gibt es einige Bundesländer, die
sich (IMHO zurecht) außerstande sehen, den Beschluß umzusetzen, und in denen deshalb das Sonntagsfahrverbot
weiter gilt bis das Gesetz geändert ist.
__________________
Beste Grüße

John
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  #47  
Alt 31.01.2011, 16:00
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
[..]
Es besteht die Möglichkeit, für einen SGA temporär beim Finanzamt eine Steuer zu entrichten.
Man bekommt dann einen Beleg, den man zum Nachweis mitführt
und könnte so steuerrechtlich auch andere Dinge legal transportieren (Aussage zust. Finanzamt)
[..]
Da sieht man, daß das FA nur ans Geld denkt, aber nicht das Zulassungsrecht beachtet.

Das "grüne" Nummernschild ist keine Zulassung, weil der Anhänger zulassungsfrei ist, solange er nur für Sportzwecke genutzt wird.

Wenn er für andere Zwecke herhalten soll, hat das ZWEI Konsequenzen:
1. Er ist nicht mehr steuerfrei.
2. Er muß zugelassen werden.
Die Kurzzeitsteuer betrifft nur Punkt 1. Man würde auch dann immer noch ohen Zulassung fahren.
__________________
Beste Grüße

John
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  #48  
Alt 31.01.2011, 16:11
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Stralsunder Stralsunder ist offline
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natürlich interessiert das Finanzamt nur das Geld, bei einer Kontrolle kommt dann das böse Erwachen und auch die Bußgeldkasse will noch Geld während die Weiterfahrt untersagt wird.

Auch die Zulassung ist Aufgabe des Halters und nicht des Finanzamts
__________________
Beste Grüße aus HST vom Andreas
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  #49  
Alt 31.01.2011, 16:11
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Primär hast Du leider überhaupt nicht verstanden, dass es (zumindest bei uns) keine grünen Kennzeichen mehr gibt ! [..]
Wiederholung ist kein Argument.

Es gibt grüne Kennzeichen in Deutschland. Sie sind auch im gültigen Gesetz erwähnt.
__________________
Beste Grüße

John
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  #50  
Alt 31.01.2011, 16:17
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Da sieht man, daß das FA nur ans Geld denkt, aber nicht das Zulassungsrecht beachtet.

Das "grüne" Nummernschild ist keine Zulassung, weil der Anhänger zulassungsfrei ist, solange er nur für Sportzwecke genutzt wird.

Wenn er für andere Zwecke herhalten soll, hat das ZWEI Konsequenzen:
1. Er ist nicht mehr steuerfrei.
2. Er muß zugelassen werden.
Die Kurzzeitsteuer betrifft nur Punkt 1. Man würde auch dann immer noch ohen Zulassung fahren.
Ein berechtigtes Argument denke ich.
Ich hab das hier mal so beschrieben,
da ich aus relativ zuverlässiger Quelle weiß,
dass es anderen Ortes so praktiziert wird.
Mal sehen, was noch kommt.
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Jörg

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