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Selbstbauer von neuen Booten und solche die es werden wollen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Holztransport auf dem Bootsanhänger????
Hi Leute!
Es ist ja allseits bekannt, daß auf den steuerfreien Bootsanhängern nur Boote usw. transportiert werden dürfen? Wie ist es, wenn ich mit dem Bootstrailer Holz hole, daß mal ein Boot werden soll? Darf ich das???? Weiß es jemand??? Viele Grüße blondini
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#2
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Ich würde es von der rechtlichen Würdigung so sehen, dass ein Stück Holz kein Sportgerät im Sinne der Steuerbefreiung für Sportgeräteanhänger ist; auch wenn daraus später das Boot wird.
In der Praxis würde ich es einfach machen.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#3
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Du hast Dir die Frage bereits selbst beantwortet ......
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#4
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Bekannte von uns haben mit ihrem pferdeanhaenger mal Heu geholt, und sind fast wegen Steuerhinterziehung dran gewesen. Das ist kein Witz, das ist deutschland
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Gruss Olli der sich jetzt schon auf das Sommertreffen 2024 freut |
#5
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..lass es..
Hi Blondini,
würde es einfach lassen, denn die Jungs von grün-weiß (manchmal sind die auch schon blau-weiß) finden es sicher nicht ok. Leih Dir einen Transporthänger ... Gruss Michael |
#6
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Binde sie zum Floss zusammen und dann mehrere Flösse übereinander
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#7
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Zitat:
Sportanhänger sind nicht automatisch steuerlich befreit, sondern man beantragt bei der Zulassung: ein Grünes-Nutzkennzeichen für den alleinigen Transport des dafür vorgesehenen Sportgeräts. Will man allgemeine Güter transportieren, wird ein Schwarzes-Kennzeichen gewähltWird man erwischt, ist es Steuerhinterziehung. Du kannst bei deinem FA gegen geringe Gebühr, eine zeitliche Ausnahmegenehmigung beantragen -dann bist du auf der sichereren Seite. Es gibt hier im BF einige Stränge dazu zu lesen.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#8
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Zitat:
Gruß Mario
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#9
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Zitat:
...pro Tonne 37€/a. Aber Recht hast Du trotzdem.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#10
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Mißbrauch eines Sportbootanhängers ist nicht nur Steuerhinterziehung, sondern vorallem "Fahren ohne Zulassung", weil der Anhänger für andere Zwecke nicht mehr zulassungsfrei ist.
Da kann man richtig gut Punkte in Flensburg sammeln.
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Beste Grüße John |
#11
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Hi!
Leute Ihr bringt mich auf Gedanken. Ist es Steuerhinterziehung, wenn ich meinen Bootstrailer leer ziehe, weil das Boot im Wasser ist? Dann transportiere ich doch Luft und kein Boot. Au Mann, dieses Paragraphenschaisse nervt. Viele Grüße blondini
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#12
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Zitat:
Wenn Güter auf der Straße bewegt werden, bezahlt man Steuern. Du hast bei der Zulassung absichtlich versichert, dass Du ausschließlich ein Sportgerät und kein Gut beförderst und Trailer/ Boot sozusagen: eine Einheit sind. Für diese Aussage wurdest du mit Steuerfreiheit belohnt. Nun möchtest du dich daran nicht halten und schimpfst über andere? Ein 2 Tonnen Trailer kostet keine 75 Euro im Jahr. Melde den Kram um und du kannst transportieren was immer du willst.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#13
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Hallo blondini,
wenn du glaubhaft machen kannst daß das Holz zusammen gebaut ein Boot oder ein Floß ergibt könntest du mit der Nummer durch kommen
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#14
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Mit einem steuerbefreiten Sportgeräteanhänger mit grünem Kennzeichen kann alles transportiert werden was direkt mit dem Sport zu tun hat. Also auch Material für das Boot oder den Hafen/Steg.
Wenn der Herr Polizei das anders sieht, kann man ihm anbieten das vor gericht zu klären...
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www.1000in1day.de https://www.facebook.com/1000in1day 1000in1day2014 - Baltic Tour
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#15
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Das haben meine bekannten auch gedacht, und gelöhnt.
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Gruss Olli der sich jetzt schon auf das Sommertreffen 2024 freut |
#16
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Zitat:
der Anhänger ist gar nicht zugelassen! Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV § 3 Notwendigkeit einer Zulassung (1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. [..]Wer sich ein grünes Kennzeichen besorgt hat, nutzt die Ausnahme, daß der Sportanhänger gar nicht zugelassen werden muß. Wer den Sportanhänger dafür zweckentfremdet, müßte ihn zulassen, fährt also ohne Zulassung. Folge: Sofortiges Ende der Fahrt, 50 EUR + 3 Punkte. Ein Holzstapel ist (noch) kein Sportgerät. Ein Analogon zum Bootsbauholz wäre ein zugelassenes Straßenmotorrad, das zur reinen Rennmaschine umgebaut werden soll. Noch ist das Mopped dann kein Sportgerät, weshalb der Sportanhänger (auf dem nur Rennmaschinen transportiert werden dürften) zweckentfremdet wäre. @Jan: Die Rechtslage ist eindeutig. Erlaubt ist nur "Beförderung von Sportgeräten" - kein Stegmaterial etc.
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Beste Grüße John
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#17
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Die gibt es bei uns seit langem nicht mehr.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#18
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Fred, vor wieviel Jahren bist Du denn aus Deutschland ausgewandert?
Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV
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Beste Grüße John |
#19
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@JohnB
Nicht richtig, denn ein Sportmotorrad darf durchaus auch zugelassen sein. Manchmal muss es das sogar. Und trotzdem darfst du es auf einem Sportgeräteanhänger für Motorräder transportieren.
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#20
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Zitat:
Wie ist das denn in meinem Fall : darf ich Güter im Pferdehänger transportieren ? Ach ja : und wenn nicht (weil ja steuerfrei), was ist dann mit den Sportgeräten aus dem Fitness-Studio ? Darf ich die im "Anhänger für Sportzwecke ..." transportieren ? LG Thomas
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Die Methode, mit einem Holzboot ein kleines Vermögen zu machen, setzt voraus, daß man vorher ein Großes hatte ... |
#21
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Bei mir im Schein steht: ..."SDAH f. Sportgeraerte -Bootstransporter."
Auf dem Hänger darf ein Boot...zusätzlich auf dem Boot dürfen noch Sachen mitgeführt werden die zu dessen Betrieb erforderlich sind. Alles andere ist tabu. Wenn jemand andere belegbare Einsichten und Auslegungen hat. Unbedingt posten. PS Die Zulassungsfähigkeit kontrolliert die Polizei. Ein Steuervergehen der Zoll. Wie die Waspassiertdannmaschine zuschlägt, wenn man erwischt wird, steht in den Sternen. Es kann von einfachem: "Du Du" bis zur Amtshilfe aller staatlichen Instutitionen sein. Ein Trailerreiseboot würde ich niemals Grün zulassen. Auf eine nächtliche Grundsatzdisskusion mit einem schlecht gelaunten Beamten -fernab der Heimat, hätte ich keinen Bock. Ob ein Bootsbausatz auf einem Bootstrailer wirklich ok ist. ich würde mir längere Fahrten bestimmt verkneifen.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#22
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Diese Diskussion über SGA haben wir hier regelmäßig
und sie enden immer gleich. Oder hat jemand etwas wirklich neues?
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#23
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Zitat:
Besonders mutig finde ich immer das Verladen von Campingmöbeln oder 2-3 Renn- oder Montainbikehalter auf der Deichsel. Was sollte der Ausländer bemängeln? Eine separate Anhängerversicherung ist das Maximale, was er fordern könnte.
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Beste Grüße John |
#24
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Er wundert sich über das andersfarbene Kennzeichen und klaut Dir Urlaub.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#25
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Warum sollte er sich über die Farbe wundern?
Dann hätten ja Belgier oder Niederländer grundsätzliche Probleme. Wesentlich ist doch: das Kennzeichen hat eine deutsche Siegelmarke und die amtliche Papiere dazu gibt's auch. Sonst könnte man gleich befürchten, daß sich der fremde Grenzer über die Existenz eines Anhängers wundert.
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Beste Grüße John |
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