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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #26  
Alt 05.05.2012, 18:04
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
In 13 ist die Frage, die du beantwortet hast mit den Worten: das gilt nicht für Trailerboote.
Das ist zwar die Frage, die du meinst beantwortet zu haben, aber nicht die Antwort, wieso das so ist.
Im deutschen EUSt-Recht wird nicht zwischen Trailerbooten und Nicht-Trailerbooten unterschieden. Wenn du näheres zum kroatischen Recht weisst, das über die Nicht-Information von Sea-Help hinausgeht, könntest du ruhig antworten, oder auf eine bereits von dir gegebene Antwort hinweisen. Ich meine in diesem Thread nichts davon gelesen zu haben.

Gruß

Volker
Ich habe auf dieses Posting und kein anderes geantwortet :

Zitat:
...viel interessanter ist die Geschichte mit den Trailerbooten. Das Anmelden bekommt man ja theoretisch automatisch beim Hafenamt hin. Krieg ich dann bei der Ausreise dann einen "Sie haben am ...... Kroatien mit dem Boot verlassen"-Aufkleber ans Boot? Und vor allem wo und mit welcher Wartezeit.
Wenn Du meine Antwort darauf nicht verstehst tut es mir leid.
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Gruß Fred
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  #27  
Alt 05.05.2012, 21:06
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen

Wenn Du meine Antwort darauf nicht verstehst tut es mir leid.
Ach Fred, nicht nur ich verstehe deine Antwort nicht, und das liegt nicht immer nur am Empfänger der Nachricht.

Fakt ist, das da jemand eine Frage zu Trailerbooten gestellt hast, und zwar, wie du selbst gerade nochmal zitierst hast:" Wie weise ich bei einem Trailerboot die Ausreise nach?"
Du antwortest, die 18 Monatsregelung kann für Trailerboote nicht gelten.

Ohne Erläuterung deinerseits kann man eigentlich nur folgern, das du der Meinung bist, die 18 Monatsregelung gilt nicht für Trailerboote. Das Sea-Help Papier richtet spricht selber aber über Trailerboote.
Also ist deine Antwort zumindest zweideutig, wenn nicht sogar falsch. Ich weiß es nicht was du meinst, denn leider hast du ja auf meine Frage viel gepostet, aber die Frage nicht beantwortet. Dazu hast du alles Recht, aber ob das dem Thread gut tut, halte ich für zweifelhaft.


Meine Frage daher an alle anderen: wie weist man denn bei einem der unzähligen auf Rab liegenden Trailerboote nach, das man nicht länger als 18 Monate ununterbrochen im Land gewesen ist? Das Sea-Help-Papier spricht davon, das man sich die Ausreise an der Zollstation bestätigen lassen soll. Da ich, wie wahrscheinlich auch alle anderen, dies beim letzten verlassen von Kroatien nicht habe machen lassen, stellt sich die Frage, wie weise ich dem Zöllner in Rab, der im August mein Boot aufsucht, nach, das dies Boot nicht unter die 18-Monate Regelung fällt.

Bei dem deutschen INF3 von Dieter stellt sich zum einen die Frage, erkennt der Kroate das überhaupt an. Zweitens, wie läuft das denn an der deutschen Zollstelle an der Autobahnstation Walserberg, muss man das Original der Kaufurkunde mitnehmen?
Zweite Alternative ist der Nachweis an der Kroatischen Grenze bei der Einfuhr nach Kroatien. Hat das schon mal jemand gemacht?

Viele Grüße

Volker
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  #28  
Alt 07.05.2012, 19:58
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Meine Frage daher an alle anderen: wie weist man denn bei einem der unzähligen auf Rab liegenden Trailerboote nach, das man nicht länger als 18 Monate ununterbrochen im Land gewesen ist? Das Sea-Help-Papier spricht davon, das man sich die Ausreise an der Zollstation bestätigen lassen soll. Da ich, wie wahrscheinlich auch alle anderen, dies beim letzten verlassen von Kroatien nicht habe machen lassen, stellt sich die Frage, wie weise ich dem Zöllner in Rab, der im August mein Boot aufsucht, nach, das dies Boot nicht unter die 18-Monate Regelung fällt.

Bei dem deutschen INF3 von Dieter stellt sich zum einen die Frage, erkennt der Kroate das überhaupt an. Zweitens, wie läuft das denn an der deutschen Zollstelle an der Autobahnstation Walserberg, muss man das Original der Kaufurkunde mitnehmen?
Zweite Alternative ist der Nachweis an der Kroatischen Grenze bei der Einfuhr nach Kroatien. Hat das schon mal jemand gemacht?

Viele Grüße

Volker
Moin,

solange der Zöllner das Boot zusammen mit dem Eigner antrifft gibt es kein Problem. Ungemütlich wird es nur wenn das Boot ausserhalb eines Zolldepots vom Zöllner aufgespürt wird und der Eigner ausser Landes ist. Bei dieser Konstellation sind dann nämlich Zoll und Steuern fällig, da es keine "mitgeführten und zum verübergehenden Gebrauch bestimmten" Boote mehr sind, sondern eingeführte.

Gleiches gilt für Boote die nach dem EU-Beitritt aus dem Zolldepot geholt werden. In diesem Augenblick werden sie erstmalig in die EU eingeführt (oder sie machen sich gleich auf den Weg in die Türkei).

Die 18-Monats-Regelung greift nur solange sich Boot und Eigner zusammen im Land aufhalten.


Das INF3 wird den kroatischen Zoll erst ab dem EU-Beitritt und auch nur an deren EU-Aussengrenze bzw. Seehäfen interessieren, dann aber gewaltig. Bis dahin werden sich die slowenischen und italienischen Zöllner der Aufgabe widmen ob die aus Kroatien auf dem Landweg eingeführten Trailerboote ordnungsgemäss versteuert sind. Der deutsche Zoll auf der Ostsee ist übrigens gelegentlich auch an den MwSt-Nachweisen interessiert.

INF3 gibt es an jeder EU-Zollstelle unter Vorführung des Gegenstandes und ist dann drei Jahre gültig.
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Gruss Vestus

Geändert von vestus (07.05.2012 um 20:22 Uhr) Grund: 18 Monate
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  #29  
Alt 07.05.2012, 20:22
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Die 18-Monats-Regelung greift nur solange sich Boot und Eigner zusammen im Land aufhalten.
Das entnehme ich zumindest nicht dem Sea-Help schreiben. Ich kenne auch den kroatischen Text nicht. Jedoch sollen die Kroaten sich bereits jetzt an EU Regelungen angepasst haben, und in Deutschland kann ich auch einen Gegenstand zum dauerhaften Gebrauch eingeführt haben, wenn der Besitzer nicht die gleiche Zeit im Land.
Wenn die 18-Monatsregelung nur greift, wenn sich Eigner und Boot zusammen im Land auf halten, wieso ist es dann zu den bereits erwähnen Beschlagnahmungen gekommen?

Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Moin,

solange der Zöllner das Boot zusammen mit dem Eigner antrifft gibt es kein Problem. Ungemütlich wird es nur wenn das Boot ausserhalb eines Zolldepots vom Zöllner aufgespürt wird und der Eigner ausser Landes ist. Bei dieser Konstellation sind dann nämlich Zoll und Steuern fällig, da es keine "mitgeführten und zum verübergehenden Gebrauch bestimmten" Boote mehr sind, sondern eingeführte.
Schön wenn es so wäre. Nur theoretisch könnten die 18 Monate ja auch bei einem Boot erreicht worden sein, das gerade im Wasser liegt.

Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
INF3 gibt es an jeder EU-Zollstelle unter Vorführung des Gegenstandes und ist dann drei Jahre gültig.
Dann weist das INF 3 nach, das das Boot der EUSt oder einer nationalen USt eines EU Landes unterworfen wurde. Vermeidet dann vielleicht eine USt-Besteuerung bei dem EU-Beitritt Kroatiens
Aber ein 2 Jahre altes INF3 weißt dem kroatischen Zöllner nicht nach, das das Boot in diesem Urlaub noch nicht unter die 18-Monatsregelung fällt.
Nun, ich denke mir ich besorg mir dieses Jahr erstmalig diese Nämlichkeitsbescheinigung.

Weiß jemand, ob man dabei das Original der Kaufquittung mitnehmen muss?
Wo ist denn der Zoll am Grenzübergang Walserberg?

Viele Grüße

Volker

Geändert von Volker Sch (07.05.2012 um 20:30 Uhr)
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  #30  
Alt 07.05.2012, 20:26
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Warum wurde mein Beitrag gelöscht.?

Nobi
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  #31  
Alt 07.05.2012, 20:31
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Zitat:
Zitat von Galaxy 1860 Beitrag anzeigen
Warum wurde mein Beitrag gelöscht.?

Nobi
Festplattenausfall.
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Gruss Vestus
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  #32  
Alt 07.05.2012, 20:48
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Die 18-Monats-Regelung greift nur solange sich Boot und Eigner zusammen im Land aufhalten.
Ich weiss zwar nicht, woher Du diese Info hast, aber das ist blanker Unsinn !!!
__________________
Gruß Fred
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  #33  
Alt 07.05.2012, 21:01
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Ich habe mal eingefügt:

Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Das entnehme ich zumindest nicht dem Sea-Help schreiben. Ich kenne auch den kroatischen Text nicht. Jedoch sollen die Kroaten sich bereits jetzt an EU Regelungen angepasst haben, und in Deutschland kann ich auch einen Gegenstand zum dauerhaften Gebrauch eingeführt haben, wenn der Besitzer nicht die gleiche Zeit im Land.
Wenn die 18-Monatsregelung nur greift, wenn sich Eigner und Boot zusammen im Land auf halten, wieso ist es dann zu den bereits erwähnen Beschlagnahmungen gekommen?

Eben weil sich sich Eigner und Boot nicht zusammen in HR aufhalten. HR-Recht sagt: Boot kann eingeführt werden, muss aber nach dem vorübergehenden Aufenthalt auch wieder mitgenommen werden. Bleibt das Boot da: Zoll und Steuern. Ist eigentlich schon lange so, aber bisher hat niemand sich drum geschert, bis die Eurokraten kamen.


Schön wenn es so wäre. Nur theoretisch könnten die 18 Monate ja auch bei einem Boot erreicht worden sein, das gerade im Wasser liegt.

Das Boot darf nur in HR sein wenn der Eigner auch in HR ist, s.o..

Dann weist das INF 3 nach, das das Boot der EUSt oder einer nationalen USt eines EU Landes unterworfen wurde. Vermeidet dann vielleicht eine USt-Besteuerung bei dem EU-Beitritt Kroatiens

Ja.

Aber ein 2 Jahre altes INF3 weißt dem kroatischen Zöllner nicht nach, das das Boot in diesem Urlaub noch nicht unter die 18-Monatsregelung fällt.
Nun, ich denke mir ich besorg mir dieses Jahr erstmalig diese Nämlichkeitsbescheinigung.

Den kroatischen Zöllner interessiert noch kein INF3. INF3 ist für Rückwaren in die EU, soweit sind die Kroaten noch nicht.

Weiß jemand, ob man dabei das Original der Kaufquittung mitnehmen muss?
Wo ist denn der Zoll am Grenzübergang Walserberg?

Du musst nur innerhalb der EU den Gegenstand vorführen.

Viele Grüße

Volker
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Gruss Vestus
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  #34  
Alt 07.05.2012, 21:09
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Das mit den 18 Monaten war dann ein Missverständnis.
Also gilt ein Boot als eingeführt, wenn der Eigner sich nicht mehr in HR aufhält.
Das erklärt zumindest die Beschlagnahmungen. Da kann der Zöllner schließlich nicht wissen, wie lang das Boot bereits in HR ist,
Erklärt aber auch, wieso der Zöllner sich vielleicht nur um die Boote an Land kümmert.

Gruß

Volker
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  #35  
Alt 07.05.2012, 21:16
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Ich weiss zwar nicht, woher Du diese Info hast, aber das ist blanker Unsinn !!!
Unsinn scheint ja Dein Lieblingswort zu sein.

http://www.carina.hr/CURH/Dokumenti/...risti_Njem.pdf

Seite 6, unten links.

Ich vermute mal Du wirst dem HR-Zöllner solange über seine Rechte aufklären bis der sich selbst die Handschellen anlegt.
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Gruss Vestus

Geändert von vestus (07.05.2012 um 21:23 Uhr) Grund: rechts-links
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  #36  
Alt 07.05.2012, 21:21
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Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Das mit den 18 Monaten war dann ein Missverständnis.
Also gilt ein Boot als eingeführt, wenn der Eigner sich nicht mehr in HR aufhält.
Das erklärt zumindest die Beschlagnahmungen. Da kann der Zöllner schließlich nicht wissen, wie lang das Boot bereits in HR ist,
Erklärt aber auch, wieso der Zöllner sich vielleicht nur um die Boote an Land kümmert.

Gruß

Volker
Richtig, so sagen es zumindest die HR-Zollbestimmungen. Über die Boote im Wasser werden sich die Hafenkapitanos kümmern.
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Gruss Vestus
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