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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Neue Zollvorschiften
Hallo, heute bekommen (siehe Anhang). Das Ganze ist unabhängig von MWSt. etc beim Beitritt in die EU. Ich lese das so, dass das jeden betrifft.
Bin nächste Woche in Punat und werde mal in der Marina und bei SeaHelp nachfragen. Weiss jemand wo in Losinj das Hafenamt ist und wie dort die Öffnungszeiten sind? Gruss, Michi
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#2
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Ich fange lansam an mich in die Türkei zu verlieben - die Kroaten passen bestens in die EU, die linke hat keine Ahnung was dir rechte macht - jeder interpretiert Gesetze anders, nirgend bekommt man eine richtige Auskunft - habe letztes Jahr in Punat gefragt, alles kein Problem Zolllager geht automatisch und ohne Fristen .......... jetzt anscheinend wieder anders
Bin mal gespant was die Dir jetzt erzählen - wobei das was Dauser sagt ja auch nicht sitmmen muß Kroatien halt Wolfgang |
#3
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Hallo Wolfgang.
Ich versuche mir in der Marina etwas schirftliches geben zu lassen, über das Ergebnis geb ich Dir dann hier Bescheid. Gruss, Michi |
#5
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Das ist überall so, man muss sogar die Mwst. in Deutschland erneut zahlen wenn das Boot mehr wie 36 Monate Deutschland verlassen hatte!!!!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#6
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Dass es nichts neues ist, ist mir bekannt. Nur wurde es meines Wissens bis jetzt nicht so hart durchgezogen. Wollte den Artikel nur zur Info hier posten, mehr nicht.
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#7
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Neu ist aber, daß ein Ausklarieren + Verlassen der 12 sm Zone + Einklarieren ausreicht. Die Dauerlieger, die ich kenne reisen immer
nach Italien ein und lassen sich das dort bestätigen.
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Grüße vom schönen Niederrhein Conni (Volker) |
#8
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Hallo , mir gefaellt an dem eingestelltem Beitrag nicht die beabsichtigte Panikmache. Es ist doch fuer alle "Kroatienlieger"die Ihr Boot dort stationiert haben nichts neues,in Zukunft einige Aenderungen hinnehmen zu muessen, die seit langen bekannt sind.Es ist fuer mich absolut nicht in Ordnung wenn ein Herr Dauser(Fa.Sea-Healp) hier im Forum Panik verbreiten versucht und z.B. auch bei der Bootsmesse Pfister ankuendigt ,dank seiner "guten Beziehungen"zu den Kroatischen Behoerden neue Mittteilungen den wissbegierigen Kunden mitteilen zu koennen.Wenn nicht einmal die kroatischen Behoerden wissen wie es im Moment mit Zoll, MwSt Versteuerung weitergehen wird,halte ich diesen Beitrag fuer nicht weiterfuehrend.Ich glaube dieser Beitrag ,soll nur auf die Organisation von Herrn Dauser aufmerksam machen.Im Grundsatz absolut nichts neues.Was wirklich in Kroatien auf uns zukommt werden die kroatischen Behoerden entscheiden .
liebe Gruesse Wolfgang Geändert von tanja1 (27.04.2012 um 23:00 Uhr)
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#9
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Danke, genauso ist es, denn die Fa. Seahelp hat nicht den geringsten Einfluß auf die kroatischen Gesetze und Behörden.
Gruß Balticskipper |
#10
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Zitat:
aber so bleibt man als Unternehmer im Gespräch Gruß Udo |
#11
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Hallo,
war heute bei der Marina Rezeption in Punat. Asukunft: 24 Monats Regel gilt, jedoch nur inoffiziell fuer Marinas mit Zollverschluss ausser Kraft gesetzt, also nichts schriftliches vorhanden. Ich werde deshalb einaml aus- und wieder einklarieren, um auf der sicheren Seite zu sein. Gruss, Michi
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#12
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Zitat:
gruss dieter |
#13
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...viel interessanter ist die Geschichte mit den Trailerbooten. Das Anmelden bekommt man ja theoretisch automatisch beim Hafenamt hin. Krieg ich dann bei der Ausreise dann einen "Sie haben am ...... Kroatien mit dem Boot verlassen"-Aufkleber ans Boot? Und vor allem wo und mit welcher Wartezeit.
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe... |
#14
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Zitat:
Die 18-Monatsregelung hat sich damit doch jetzt bereits für "Neulinge" erledigt .... Bei Trailerbootfahrern kann sie ja überhaupt nicht mehr zur Anwendung kommen.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#15
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...stimmt. Das hatte ich ja garnicht bedacht.
Das würde ja auch im Umkehrschluß bedeuten, daß alle nur noch dieses Jahr sich anmelden brauchen und das war´s dann. Das würde auch die "übertriebene" Eile der Behörden erklären, Boote abzukassieren bzw. zu beschlagnahmen. Den läuft die Zeit davon...
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe... |
#16
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Wieso nicht? Es kann doch im Garten meines Vermieters in HR gelegen haben?
Gruß Volker |
#17
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Zitat:
Bitte einfach mal richtig lesen.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#18
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Zitat:
genau, das solltest du auf Anfrage, denn unbedingt sagen und genau erklären
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#19
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Fred, du hast aber nicht geantwortet "Trailer haben nichts mit der Frage zu tun" sondern "Bei Trailer kann das nicht zur Anwendung kommen"
Und nur weil SeaHelp in ihrem tollen Artikel schreibt "Skippern mit einem festen Liegeplatz in Kroatien droht Ungemach" unterscheidet das Zollrecht nicht zwischen "Trailerbooten die in Kroatien verbleiben" und "Nicht-Trailerbooten die in Kroatien verbleiben" Gruß Volker |
#20
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Du hast Recht, das das wohl niemand freiwillig sagen wird, aber es gehen, so zumindest in einem anderen Thread geschrieben, Zollleute durch die Gegend und schauen sich an wo Boote mit ausländischem Kennzeichen liegen.
Un dann wird wohl nicht gefragt sondern unterstellt, oder anders ausgedrückt, Zoll festgesetzt. Und da haben Trailerboote den Nachteil, das sie nicht ausklarieren können. Oder kann man das an der Autobahnzollstelle sich nachweisen lassen? Gruß Volker
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#21
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aus diesem Grund habe ich ein INF3 Formular - siehe Suchfunktion
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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#22
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Das Hafenamt in Losinj is im markeirten Bereich. Weiss nicht mehr ganz genau, welches der Gebäude, aber wenn man dort ist einfach zu finden. nur wo der Zoll ist, den man dann für's Ein- und Ausklarieren braucht, weiss ich leider nicht, dass wir man die aber auf dem Hafenamt sagen können.
Gruss Henili
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#23
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Zitat:
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#24
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Das weist dir nach, das das Boot einmal der USt unterworfen wurde.
Aber löst das auch dein Problem mit dem kroatischen Zoll? Auch mit einem versteuerten Gegenstand kann ich schließlich nach einem längeren Aufenthalt außerhalb der EU erneut Einfuhrumsatzsteuer auslösen. Wie der kroatische Zoll das sieht weiß ich eben nicht. Musstest du eigentlich das Boot vorführen für dein Formular? Bei Fotoapparaten am Flughafen ist das so, aber bei Booten? Gruß Volker |
#25
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In 13 ist die Frage, die du beantwortet hast mit den Worten: das gilt nicht für Trailerboote.
Das ist zwar die Frage, die du meinst beantwortet zu haben, aber nicht die Antwort, wieso das so ist. Im deutschen EUSt-Recht wird nicht zwischen Trailerbooten und Nicht-Trailerbooten unterschieden. Wenn du näheres zum kroatischen Recht weisst, das über die Nicht-Information von Sea-Help hinausgeht, könntest du ruhig antworten, oder auf eine bereits von dir gegebene Antwort hinweisen. Ich meine in diesem Thread nichts davon gelesen zu haben. Gruß Volker |
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