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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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#26
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Ihr könnts ja nochmal nachlesen. Von BSH direkt habe ich nichts gelesen.
http://www.gesetze-im-internet.de/se..._1971/__9.html http://www.gesetze-im-internet.de/se.../regel_22.html |
#27
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Moin,
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/se..._1971/__9.html "nur solche Positionslaternen verwenden, deren Baumuster von einer benannten Stelle im Sinne des Artikels 9 in Verbindung mit Artikel 10 der Richtlinie 96/98/EG des Rates über Schiffsausrüstung vom 20. Dezember 1996 (ABl. EG Nr. L 46 S. 25) zur Verwendung auf Seeschiffahrtsstraßen zugelassen ist." Die "benannte Stelle" wird wohl das BSH sein. hier auch was zum lesen: http://www.bsh.de/de/Produkte/Infoma...erfuehrung.pdf Jörg |
#28
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Moin,
dass die Ausrüstung in Ordnung sein soll steht ausser Frage. Dass die Deutschen regelwütig sind allerdings auch. Zitat:
Soweit ich weiss wurde die DDR-Beleuchtung KVR-konform produziert (was die Abstrahlungswinkel betrifft), und dass die Amis vermehrt Tote wegen falscher Beleuchtung zu beklagen haben, ist mir bisher noch nicht zu Ohren gekommen.
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Gruss Vestus Geändert von vestus (02.06.2012 um 17:53 Uhr) |
#29
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Zitat:
Gruß Wepi |
#30
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Zitat:
http://www.boote-magazin.de/test_tec...el/a23677.html (Quelle: boote-Magazin) Die Definition von benannte Stelle und Zertifizierer ist da auch geben. Und das BSH wird bestimmt nicht das durch die EG gestürzte Marktmonopol in Deutschland unterstützen, sondern verteilt mit der unsauberen Beschreibung Unsicherheit welche Lichter erlaubt sind. PS: Was war früher denn der Unterschied zw. BSH-Zulassung und dem "Rest der Welt"? 2sm anstelle 1sm... __________________ Mit Gruß, Marco Geändert von Nei Ut (02.06.2012 um 18:24 Uhr) Grund: Rechtschreibfehler |
#31
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Zitat:
Dass eine nicht zugelassene Beleuchtung für einen Unfall "ursächlich" sein soll halte ich für nicht vollziehbar, zumindest nicht bei einem 6 m Sportboot. Deshalb ja auch meine Frage nach einem Beispiel.
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Gruss Vestus |
#32
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Zitat:
Gruß Wepi |
#33
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BSH oder von anerkannten Stellen der Nachbarländer ist so ein hübscher kleiner Anker drauf, früher ein Steuerrad welches durchaus noch Bestandsschutz hat ( für ältere Boote, neues Boot mit Licht aus der Kreidezeit ?! ) wird verlangt und das in der RheinschiffahrtsPVO, Binnenschiffahrtsordng.und Seeschstrordng.
Die einzige Ausnahme ist der Ruderbootfahrer unter 7 mtr., der darf nämlich auch mit Taschenlampe. Fahren kann man ja mit anderen Lichtern, solang nichts passiert gibt's max ne Knolle, was ist aber bei ner größeren Havarie ( keine Kratzer ), bei sämtlichen Versicheren wird das kleingedruckt immer mehr +/- Umzugs Lkw, will sagen da kann es unter Umständen schon existenzbedrohend werden. Boote ab min ????€ und jetzt 50€ mehr Kosten für zertifiziert Lichter sparen?? Gruß Tomy |
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