|
Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
|
Themen-Optionen |
#101
|
||||
|
||||
Zitat:
Aber allein seine Vielzahl an Verkäufen insbesondere von Booten und Fahrzeugen lassen mich vermuten, dass er a) dies gewerblich macht und b) sich sehr gut auskennen muss mit EZ bzw. BJ da er sonst beim Einkauf der genannten Fahrzeuge leicht über den Tisch gezogen werden könnte. Und sollte er die Begriffe wirklich völlig unwissentlich vertauscht haben, dann hat er einen großen Fehler gemacht und sollte dazu stehen und nicht versuchen sich mit 100 € frei zu kaufen.
__________________
Gruß vom Oberrhein. |
#102
|
|||
|
|||
Moin Pillemann,
jetzt hast Du ziemlich viele Meinungen zu der Augsburger Gurke die man Dir in den Spreewald untergejubelt hat. Lass uns nicht dumm sterben und schreib mal für welche Variante Du Dich entscheidest. Das der Trailer das Geld nicht wert war steht wohl nach hier herrschender Meinung ausser Frage. Das Du Dir das nicht bieten lassen solltest wohl auch. Allerdings würde ich rein zivilrechtlich vorgehen. D.h. die Varianten 1.) Komplette Rückabwicklung des Kaufvertrags wegen Fehlen zugesicherter Eigenschaften 2.) Teilweise Rückabwicklung nur den Trailer betreffend (falls Du das Boot behalten willst) 3.) Auch denkbar: Lieferung des "richtigen" Trailers mit Baujahr 1994 verlangen. (Problem Trailer abgeholt damit womöglich konkludente Einverständnis zum gelieferten Trailer und Trailer wie auf den Fotos zu sehen. Ich denke ne vernünftige Chance hast Du nur wenn Du komplett rückabwickelst. Sonst unterstellt das Gericht gerne Rosinenpickerei. Mit "Ankündigungen" wegen Gewerbsmäßigem Handel, Steuerhinterziehung usw. die Rückabwicklung zu verlangen kommt man schnell in die Nähe einer Nötigung des VK. Das sollte man sehr professionell formulieren (lassen) sonst wird das womöglich ein Bumerang. Das sind auch nicht Deine Ansprüche - sondern die des Staates und der soll sich darum selbst kümmern. Und nimm vor allem wenn Du keine Rechtschutzversicherung hast einen Anwalt am Gerichtsstand. Dann sparst Du Kosten für den Korrespondenzanwalt und hast weniger Reibungsverluste durch Kommunikationsfehler. Ausserdem sind direkt beauftragte Anwälte meist engagierter. Schon weil sie direkt mit Dir reden und nicht nur über den Kollegen. Ich hoffe Du hast Glück und einen vernünftigen Richter. Oder noch viel besser der Verkäufer akzeptiert die Rückabwicklung aussergerichtlich. Jürgen |
#103
|
||||
|
||||
@bootsmann
Genau so siehts aus. Ich bin nicht verpflichtet das zeug mit zu nehmen, wenn es erheblich von der artikelbeschreibung abweicht. Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk 2
|
#104
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Gruß Werner
|
#105
|
||||
|
||||
Hallo Leute!
Hier der neuste Stand. Eine Stunde vor meinem offiziellen Anwaltstermin haben wir uns geeinigt. Eine kurze Beratung kostet übrigens 60 und wenn du einen Schritt in die Kanzlei machst 120€, nur mal nebenbei. So folgendes: 1.Laut Straßenverkehrsamt, kann es sein, dass die Angaben Baujahr und Erstzulassung nicht übereinstimmen. Die konnten sich an ähnliche Sachen erinnern. Meist sind das Trailer aus den alten Bundesländern mit älteren Baujahren. Da gab es Reglungen, die man mir auch nicht genau erklären konnten (zu jung) . 2.Wenn bei einer Onlineauktion Artikel falsch beschrieben werden, kann man Rückabwicklung oder Ausgleich verlangen. Da gilt §434 BGB. Macht man das absichtlich § 263 StGB. 3.Ein wirksamer Kaufvertrag wird mit Abgabe des Gebotes eingegangen. Also klick. Wenn dann danach bei Übergabe der Ware im Kaufvertrag steht, gekauft wie gesehen, spielt keine Rolle. Ach wenn man erst später irgendwas entdecken sollte, spielt keine Rolle, die Ware muß der Beschreibung entsprechen. Bei meinem Fall ist hier das Baujahr falsch. 4.Ich hab mal einen Gutachter von einer bekannten Prüfstelle, nur mal kurz angefragt, was so ein Trailer noch Wert ist. Der meinte Kilo-Preis beim Schrotthandel. Aber was es einem selber Wert ist, ist jedem seine eigne Sache, wenn er technisch in Ordnung ist. Die nächste HU wird eventuell ein Problem, aber mal sehen. 5.Eine außergerichtliche Einigung, ist in diesem Fall besser. Wer weiss wie lange sich das hingezogen hätte und wie viel Nerven und Geld das gekostet hätte. Es ging ja nicht um 25000€. Außerdem muss ich natürlich auch Fehler bei mir suchen, vorher anschauen usw. Naja da lernt man draus. Ansonsten bin ich ganz zufrieden mit dem Boot und jetzt auch mit dem Trailer. Denn der Motor läuft.
|
#106
|
||||
|
||||
und wie sieht die einigung jetzt aus ?
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#107
|
||||
|
||||
genau .. lass uns nicht unwissend sterben !!
__________________
By Karsten
|
#108
|
|||
|
|||
Wir sind uns finanziell entgegen gekommen.
|
#109
|
||||
|
||||
sicher.. das war us klar.. aber ist es Geheimniss?? Unterlassungserklärung unterschrieben ?? oder warum schreibst Du hier nicht mehr ???
__________________
By Karsten
|
#110
|
|||
|
|||
Moin!
Fahr doch einfach mal zum freundlichen TÜV um die Ecke, oder frag mal bei der Rennleitung, was die meinen... vllt ist alles auf´m kurzen Dienstweg zu klären... Toi Toi Toi |
#111
|
||||
|
||||
__________________
. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
|
#112
|
||||
|
||||
So Leute
Ich danke euch für die nützlichen und auch schadenfroher Kommentare. Trotzdem bin ich zufrieden mit dem Kauf, der Ärger ist bald vergessen. Ende gut, alles gut. Man sieht sich, mein Boot kennen ja nun viele.
|
#113
|
||||
|
||||
...der Ausgang wird dann wohl ein ewiges Geheimnis bleiben.
__________________
Gruß Heinz, |
#114
|
||||
|
||||
Zitat:
Für die, die es interessiert: In den alten Bundesländern konnte man bis zu einem bestimmten Stichtag (muß so Mitte der 90iger gewesen sein - 1994?) einen Sportgeräteanhänger mit dem Kennzeichen des ziehenden Fahrzeugs ziehen. Somit war der Trailer steuer-, versicherungs- und zulassungsfrei. Nach diesem Stichtag mußten die Hänger zugelassen werden und bekamen ein eigenes Kennzeichen. Das erklärt ein älteres Baujahr gegenüber der Erstzulassung.
__________________
Gruß Ewald |
#115
|
||||
|
||||
Zitat:
__________________
Gruß Heinz, |
#116
|
||||
|
||||
|
#117
|
||||
|
||||
Mein Bulli ist auch Baujahr '92 und wurde mir mit EZ'94 verkauft.
Muß wohl 2 Jahre auf Halde gestanden haben....
__________________
. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
|
#118
|
|||
|
|||
@Akki: Kann auch sein, dass der nur auf dem VW Werksgelände im Einsatz war.
|
#119
|
||||
|
||||
Mein Oldie hatte ziemlich unleserliche französische Papiere. Auf der Zulassungsstelle haben wir ihn dann aufgrund verschiedener Merkmale auf 1954 geschätzt. Laut Fahrgestell - Nummer hätte er aber 1938 gebaut sein müssen. Mit dem Motor paßte das auch, aber die Karosserie war nach 1953.
Wat nu?
__________________
Gruß Ewald |
#120
|
||||
|
||||
Auf Halde ja, aber Fahrzeuge im Einsatz werden neu verschrottet.
__________________
. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
|
#121
|
||||
|
||||
Zitat:
__________________
Ein Herz für Außenseiterboote
|
#122
|
||||
|
||||
Hafentrailer Ja/Nein
Zitat:
genau wie oben beschrieben war es bei mir. Ich habe mein Boot auf einem "Hafentrailer" von 1998 letztes Jahr gekauft. Zugelassen habe ich den Trailer dieses Jahr, da ich diese Saison geslippt habe und nach Italien gefahren bin. War beim TÜV, alles in Ordnung, Stempel und weg! Papiere beim Amt geholt, Schilder und fertig. Trailer Baujahr 1998 Erstzulassung 2012 Liebe Grüße Dietger |
Themen-Optionen | |
|
|