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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 19.08.2012, 18:44
Pillemann Pillemann ist offline
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Standard Falsches Baujahr vom Trailer Betrug

Hallo Leute!

Nun hat es mich getroffen, ich wurde übern Nuckel gezogen.

Mein Sohn hat gestern ein naja ersteigertes Boot mit Trailer abgeholt und vor Ort bezahlt. Boot alles ok, aber der Trailer hat ein falsches Baujahr. Statt 1994 so jetzt kommt`s 1969. Auf dem Typenschild steht eindeutig 1969. In der Zulassung und HU-Schein steht 1994. Der Trailer ist auch so alt, hab mal geschaut, gibt keine Ersatzteile mehr.
Zu den Papieren gab es auch eine alte Betriebserlaubnis dazu, ein Duplikat von 89/90.
Was mach ich nun? Verkäufer sagt, hab ich nicht gewusst Zulassung sagt 94 aus. Aber er hat mir ja auch das gegenteil bewiesen, indem er mir ja die alte Betriebserlaubnis mit gegeben hat.
Bin gespannt auf eure Meinung
Gruß Micha
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  #2  
Alt 19.08.2012, 18:55
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Raccoonhotel Raccoonhotel ist offline
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Standard

Moin,

wenn der Trailer vorerst seinen Zweck erfüllt, dann würde ich die Differenz aus dem Wert BJ 1969 zu BJ 1994 kalkulieren und mir den Wertverlust mit dem Verkäufer teilen.

Liebe Grüße

Jan
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Nicht alles, was glänzt ist Gold. Manche glänzen mit grenzenloser Dummheit und sind trotzdem arm dran.

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  #3  
Alt 19.08.2012, 19:02
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jugofahrer jugofahrer ist gerade online
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Standard

Eine Baujahrangabe (auch innerhalb eines Internet-Auktions-Inserates) ist eine bindende Aussage, stimmt diese nicht, kannst Du vom Kauf zurücktreten oder Kaufpreisminderung verlangen.
Letztere ist bei den festgestellten Daten kaum berechenbar, da der Trailer eigentlich keinen Marktpreis mehr hat.
Also würde für mich die überlegung im Raum stehen, den Kauf rückgängig zu machen.
Das Recht hättet Ihr.
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Gruß Heinz,


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  #4  
Alt 19.08.2012, 19:02
Pillemann Pillemann ist offline
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Zitat:
Zitat von Raccoonhotel Beitrag anzeigen
Moin,

wenn der Trailer vorerst seinen Zweck erfüllt, dann würde ich die Differenz aus dem Wert BJ 1969 zu BJ 1994 kalkulieren und mir den Wertverlust mit dem Verkäufer teilen.

Liebe Grüße

Jan
Klar, das geht schon, der hat ja auch noch TÜV. Aber ich muss ihn ja jetzt anmelden, also neu zulassen. Nächstes Jahr muss ich zum TÜV, wenn das ein gewissenhafter Prüfer ist, legt der das Ding still. Was sagt die Polizei, bei einer Kontrolle. Was ist bei einem Unfall. Ich hab davon gewusst.
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  #5  
Alt 19.08.2012, 19:06
Pillemann Pillemann ist offline
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Zitat:
Zitat von jugofahrer Beitrag anzeigen
Eine Baujahrangabe (auch innerhalb eines Internet-Auktions-Inserates) ist eine bindende Aussage, stimmt diese nicht, kannst Du vom Kauf zurücktreten oder Kaufpreisminderung verlangen.
Letztere ist bei den festgestellten Daten kaum berechenbar, da der Trailer eigentlich keinen Marktpreis mehr hat.
Also würde für mich die überlegung im Raum stehen, den Kauf rückgängig zu machen.
Das Recht hättet Ihr.
Ja möchte ich ja auch. Er schließt eine Rückabwicklung aus und bietet mir 100€.

100€ ist gar nichts.
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  #6  
Alt 19.08.2012, 19:07
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Schnuffi Schnuffi ist offline
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Zitat:
Zitat von Pillemann Beitrag anzeigen
Klar, das geht schon, der hat ja auch noch TÜV. Aber ich muss ihn ja jetzt anmelden, also neu zulassen. Nächstes Jahr muss ich zum TÜV, wenn das ein gewissenhafter Prüfer ist, legt der das Ding still. Was sagt die Polizei, bei einer Kontrolle. Was ist bei einem Unfall. Ich hab davon gewusst.
Wenn er zugelassen ist, wird die Polizei kaum etwas sagen.
Es sei denn, die Daten auf dem Typenschild und die im Kfz.-Schein stimmen nicht über ein.
Kontrollier die Daten mal.

Gruß Werner
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  #7  
Alt 19.08.2012, 19:07
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Stimmt auch wieder. Eventuell kann man das BJ ja bei der Zulassung wieder legalisieren lassen?

Für mich wäre maßgebend, wie sich der Verkäufer verhält und ob ich mit einem gewissen Verlust leben könnte.

Drücke euch die Daumen, dass ihr gut aus der Nummer rauskommt!

Jan
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  #8  
Alt 19.08.2012, 19:09
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Zitat:
Zitat von Schnuffi Beitrag anzeigen
Wenn er zugelassen ist, wird die Polizei kaum etwas sagen.
Es sei denn, die Daten auf dem Typenschild und die im Kfz.-Schein stimmen nicht über ein.
Kontrollier die Daten mal.

Gruß Werner
Nein die Stimmen ja nicht. Typenschild Bj.1969 Zulassung 1994
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  #9  
Alt 19.08.2012, 19:13
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Zitat:
Zitat von Pillemann Beitrag anzeigen
Nein die Stimmen ja nicht. Typenschild Bj.1969 Zulassung 1994
Und die Fahrgestellnummer ??

Gruß Werner
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  #10  
Alt 19.08.2012, 19:17
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Hier kann es aber auch sein, dass der Trailer, weil Bj. 69, bis 1992 keine "eigene" Zulassung benötigte, damals wurden einfach Nummernschilder des ziehenden Fahrzeuges drangehängt und gut war.
Von 1992-1994 ist vielleicht die notwendige Eigenzulassung schlicht verpennt worden, weil das Ding vielleicht nicht genutzt wurde, somit erfolgte unter Umständen dann die Erstzulassung erst 1994.
Das würde die Sache rechtfertigend erklären.
Was hat denn der Anbieter im Inserat zum Trailer geschrieben: Baujahr oder Erstzulassung?
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Gruß Heinz,


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  #11  
Alt 19.08.2012, 19:18
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Das ist doch jederzeit moeglich, hergestellt 1969 und erst 94 zugelassen, dann wurde der Anhaenger als Hafentrailer genutzt ohne Zulassung und erst 1994 angemeldet. Dann steht in den Papieren Erstzulassung 1994.
Muss nicht alles immer gleich Betrug und gemein sein.
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Joerg
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  #12  
Alt 19.08.2012, 19:20
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Zitat:
Zitat von Schnuffi Beitrag anzeigen
Und die Fahrgestellnummer ??

Gruß Werner
Muss ich morgen schauen bin grade arbeiten.
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  #13  
Alt 19.08.2012, 19:22
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Zitat:
Zitat von jugofahrer Beitrag anzeigen
Hier kann es aber auch sein, dass der Trailer, weil Bj. 69, bis 1992 keine "eigene" Zulassung benötigte, damals wurden einfach Nummernschilder des ziehenden Fahrzeuges drangehängt und gut war.
Von 1992-1994 ist vielleicht die notwendige Eigenzulassung schlicht verpennt worden, weil das Ding vielleicht nicht genutzt wurde, somit erfolgte unter Umständen dann die Erstzulassung erst 1994.
Das würde die Sache rechtfertigend erklären.
Was hat denn der Anbieter im Inserat zum Trailer geschrieben: Baujahr oder Erstzulassung?
Eindeutig Baujahr, hat ja auch damit geworben.
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  #14  
Alt 19.08.2012, 19:24
Pillemann Pillemann ist offline
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Zitat:
Zitat von Jokno Beitrag anzeigen
Das ist doch jederzeit moeglich, hergestellt 1969 und erst 94 zugelassen, dann wurde der Anhaenger als Hafentrailer genutzt ohne Zulassung und erst 1994 angemeldet. Dann steht in den Papieren Erstzulassung 1994.
Muss nicht alles immer gleich Betrug und gemein sein.
Im Angebot steht Baujahr 94 und nicht Erstzulassung 94. Außerdem hab ich ja eine alte Betriebserlaubnis von 89 als Duplikat der Zulassungsstelle.
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  #15  
Alt 19.08.2012, 19:26
moorsegler moorsegler ist gerade online
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Hallo,

Habt ihr einen Kaufvertrag in dem das Baujahr steht?

Falls Boot und Trailer bei Ebay ersteigert wurden und dort das falsche Baujahr angegeben ist, könnt ihr den Kauf rückgängig machen. Hat der Verkäufer bewusst geschwindelt ist das Betrug und notfalls anzeigewürdig (Polizei).

Falls über Ebay Kleinanzeigen oder so gefunden, besichtigt und dann gekauft...dann hoffe ich ihr habt einen schriftlichen Vertrag mit dem falschen Baujahr drin. Dann wie oben. Andernfalls habt ihr ein Problem, könnt den Verkäufer aber ja mal darauf hinweisen, dass ihr den Verdacht eines Betrugs habt.

Grüsse
Frank
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  #16  
Alt 19.08.2012, 19:27
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Schnuffi Schnuffi ist offline
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Zitat:
Zitat von Jokno Beitrag anzeigen
Das ist doch jederzeit moeglich, hergestellt 1969 und erst 94 zugelassen, dann wurde der Anhaenger als Hafentrailer genutzt ohne Zulassung und erst 1994 angemeldet. Dann steht in den Papieren Erstzulassung 1994.
Muss nicht alles immer gleich Betrug und gemein sein.




Das klingt logisch und auch nach vollziehbar

Gruß Werner

Geändert von Schnuffi (19.08.2012 um 19:38 Uhr)
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  #17  
Alt 19.08.2012, 19:32
Pillemann Pillemann ist offline
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Zitat:
Zitat von moorsegler Beitrag anzeigen
Hallo,

Habt ihr einen Kaufvertrag in dem das Baujahr steht?

Falls Boot und Trailer bei Ebay ersteigert wurden und dort das falsche Baujahr angegeben ist, könnt ihr den Kauf rückgängig machen. Hat der Verkäufer bewusst geschwindelt ist das Betrug und notfalls anzeigewürdig (Polizei).

Falls über Ebay Kleinanzeigen oder so gefunden, besichtigt und dann gekauft...dann hoffe ich ihr habt einen schriftlichen Vertrag mit dem falschen Baujahr drin. Dann wie oben. Andernfalls habt ihr ein Problem, könnt den Verkäufer aber ja mal darauf hinweisen, dass ihr den Verdacht eines Betrugs habt.

Grüsse
Frank
Ich habe dienstlich öfters mit der Polizei zu tun, die meinten auch Anzeigen- aber direkt bei der Staatsanwaltschaft. aber ob ich dann mein Geld bekomme. Im Kaufvertrag steht das Baujahr 94 drin.
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  #18  
Alt 19.08.2012, 19:34
Pillemann Pillemann ist offline
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Zitat:
Zitat von Schnuffi Beitrag anzeigen
Das klingt logisch und auch nach vollziehbar

Gruß Werner
Ihr vergesst, ich habe hier auch noch eine Betriebserlaubnis von 89 liegen.
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  #19  
Alt 19.08.2012, 19:37
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Schnuffi Schnuffi ist offline
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Zitat:
Zitat von Pillemann Beitrag anzeigen
Ihr vergesst, ich habe hier auch noch eine Betriebserlaubnis von 89 liegen.
Das ist aber normal, dass die Betriebserlaubnis von 1989 ist.
Wird beim Kauf mit ausgehändigt.

Gruß Werner
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  #20  
Alt 19.08.2012, 19:45
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Akki Akki ist gerade online
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Wieso immer gleich alles anzeigen?

Lass dir vom Verkäufer ein paar Hunderter zurückzahlen, jenachdem
mit welchem Wert der Trailer bei der Auktion berücksichtigt wurde.

...und weil wir ja alle neugierig sind, wäre es schön, mal ein Blick
auf die Auktion zu werfen zu können.

Meines Erachtens ist nicht unbedingt ein geschultes Auge notwendig,
einen '69er Trailer von einem '94ger zu unterscheiden.
__________________
.
.

Akki

dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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  #21  
Alt 19.08.2012, 19:51
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Meines Erachtens ist nicht unbedingt ein geschultes Auge notwendig,
einen '69er Trailer von einem '94ger zu unterscheiden.

Genau das habe ich auch gerade gedacht. 25Jahre sollte man erkennen.
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Zuviel ist nicht genug
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  #22  
Alt 19.08.2012, 19:55
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Um welchen Trailerhersteller geht es denn und um welche
Trailergröße geht es ?

Du schreibst das keine Erstazteile mehr zu bekommen sind. Was sind denn für Achsen und Aufleufeinrichtung verbaut?

Gruß Roland

PS: Versuch dich mit dem Verkaufer zu einigen. Es sei denn der Trailer ist Schrott.
__________________
Zuviel ist nicht genug
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  #23  
Alt 19.08.2012, 20:00
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Wieso immer gleich alles anzeigen?

Lass dir vom Verkäufer ein paar Hunderter zurückzahlen, jenachdem
mit welchem Wert der Trailer bei der Auktion berücksichtigt wurde.

...und weil wir ja alle neugierig sind, wäre es schön, mal ein Blick
auf die Auktion zu werfen zu können.

Meines Erachtens ist nicht unbedingt ein geschultes Auge notwendig,
einen '69er Trailer von einem '94ger zu unterscheiden.
Bei der Auktion waren es schöne Bilder, sah modern aus. Ich möchte eigentlich auch nichts Anzeigen. Geld will er nicht zahlen oder nur 100€.
TÜV Fast neu, neue Reifen (falsche Traglast) und und und.
Es gab keine Trailerbilder, nur mit Boot drauf.
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  #24  
Alt 19.08.2012, 20:00
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helmle helmle ist offline
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Boot: erst mal wieder Charterer :-)
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Mich würde mal interessieren über was wir hier eigentlich reden.
Hat das Boot inkl Trailer 500€ oder 10000€ gekostet ?
Wenn du einen Super Schnapper gemacht hast ist dieser "Betrug" eher weniger schlimm als wenn du einen regulären Marktpreis gezahlt hast.

Sicher ist daß das eine bewusste Täuschung war und das Recht auf deiner Seite ist.

Je nach dem würde ich die weiteren Schritte abwägen.

Gruß
Richi
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Relativ ist: wenn mir einer seine Nase in den Hintern steckt.....Dann haben beide eine Nase im Hintern ! Nur ich bin relativ besser dran
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  #25  
Alt 19.08.2012, 20:01
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Boot: Klein aber mein
Rufzeichen oder MMSI: jo mei
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Moin,

bevor jetzt die Abschußrampen in Bereitschaft gebracht werden.

Laß uns doch mal wissen, um welche Auktion es sich handelt.

Welcher Trailer ist es?
Welcher Preis wurde grob über den Daumen für den Trailer angerechnet.
Wenn das Ganze unter 1000€ gekostet hat, sieh den Trailer evtl als Geschenk.

gruss Micha
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