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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#26
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Zitat:
Ich trampel schon..., Ventura
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Gruss Vestus Geändert von vestus (29.08.2013 um 19:23 Uhr) Grund: Ventura |
#27
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Wie an anderer Stelle bereits geschrieben, habe ich in diesem Monat auch vor dem Berliner PA meine UBI/SRC-Prüfung abgelegt.
Die praktische Prüfung wurde von einem Prüfer, der sehr locker, praxisorientiert und hilfsbereit agiert hat, abgenommen. Für mich war das völlig okay.
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"Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern, dass er nicht tun muss, was er nicht will." (Jean-Jacques Rousseau) |
#28
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Zitat:
Seit wann können sich Fahrzeuge selbst ausrüsten?
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Gruss Vestus |
#29
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Guten Morgen,
ich muß dazu erwähnen dass ich ein sogenanntes Kleinfahrzeug für den privaten Gebrauch besitze. Dieses ist derzeit schon mit einer UKW-Anlage ausgeüstet, das Funkgerät als solches ist aber vom Boot entfernt worden. Mir war so als gäbe es irgendwo hier im Forum ein Link (war ne schwarze/dunkle Internetseite) wo drin stand dass bereits das bereithalten eines Funkgerätes ohne entsprechende Erlaubnis nicht legal sei... Die Prüfer mögen auch bei mir hilfsbereit sein und ich habe auch einen Vorbereitungskurs für die UBI-Prüfung besucht, jedoch hat sich anscheindend zwischen dem Jahresanfag bis jetzt mal wieder einiges geändert was in meinem genannten Buch noch nicht drinstand. Woher soll man es als Prüfling auch wissen wenn man davon ausgeht dass das was man in dem Buch gelernt hat seine Richtigkeit hat ? Daher frage ich mich ob die Prüfer nicht mal die Prüflinge vor den Start der Prüfung auf aktuelle Änderungen hinweisen sollten. Dieses war bei mir bereits einmal der Fall wo ich die Waffensachkundeprüfung abgelegt habe (dort war definitiv eine Antwort einer Frage falsch im Antwortenkatalog zugeordnet). So erkenne ich einen sympathischen Prüfer... Stephan |
#30
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Zitat:
Ansonsten dürftest du das Ding nicht mal im Winter ausbauen und mit nach Hause nehmen, ist ja keine See- bzw. Schiffsfunkstelle mehr. Mein Heimrevier ist Peenestrom, Greifswalder Bodden, Achterwasser. Die Peene (Fluss ab/bis Anklam) ist Binnen, also UBI-pflichtig. UBI habe ich nicht, also bleibt die Quake in diesem Bereich aus. Und meine zugelassene Handquake gebe ich auch nicht vorher bei der WSP in Verwahrung. Durch die Waffensachkundeprüfung sollten dir die Spitzfindigkeiten unserer Gesetzgebung bekannt sein. Genaues Lesen hilft ungemein.
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Gruss Vestus |
#31
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Auszug aus dem Handbuch Binnenschifffahrtsfunk Allgemeiner Teil
6.1 Allgemeines - Für den Betrieb an Bord muss eine Genehmigung zum Errichten und Betreiben der zuständigen Verwaltung erteilt worden sein. Wenn du die Funkstelle nicht betreibst, am besten demonstrativ die Antenne eingeklappt, ist das kein Problem. Ich habe schonn Horrorgeschichten aus Holland gehört, wo sie (die dortige WSP) die zu unrecht betriebene Anlage, vorsichtig gesagt, nicht fachgerecht ausgebaut haben. Heist kein UBI, kein Betrieb. Zitat:
Zitat:
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Gruß Jürgen Warum nur? Geändert von jaramba (01.09.2013 um 11:41 Uhr) Grund: Das unten rum vergessen. |
#32
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Zitat:
"Für Sport- und Kleinfahrzeuge, die keine betriebsbereite Funkanlage an Bord haben, wird die Spree-Oder-Wasserstraße dagegen auf dem Abschnitt zwischen Lessingbrücke (SOW-km 12,0) und Mühlendammschleuse (SOW-km 17,8) täglich von 9 bis 19 Uhr gesperrt." Für die Genauleser wurde diese Anordnung um "angemeldeter und zugelassener" geändert. https://www.elwis.de/mvc/main_notemp...fbid=0658/2012 Die vorherige war "etwas unglücklich" formuliert und lies reichlich Raum für Interpretationen.
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Gruss Vestus |
#33
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Hört sich irgendwie nach einer italienischen Lösung an Was jetzt aber definitiv nicht abwertend sein soll. Im Gegenteil. Manchmal würde uns Deutschen ein bisschen mehr Lockerheit gut tun.
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#34
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Zitat:
Gruß Stephan
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Gruß Stephan |
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