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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #1  
Alt 27.08.2013, 22:13
123X1 123X1 ist offline
Ensign
 
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Standard UBI Funkprüfung / Praktischer Teil / Ein Erlebnisbericht und Fragen

Guten Abend Euch allen,

heute war bei mir der Tag für eine UBI-Funklizenzprüfung.

Wie erwartet war der theroetische Teil kein Problem für mich (bestanden), jedoch beim praktischen Teil sind einiges an Fragen aufgetaucht die Ihr vielleicht auch möglichst mit offiziellen Links beantworten könnt:

Fragen an Euch; Aussagen in etwa im O-Ton der (verschiedenen) Prüfer:

1. Ist es richtig dass das Rufzeichen nicht mehr genannt werden brauch ?

- Bemerkung: Ich habe das Fachbuch "Binnenschiffahrtsfunk" Buch mit der ISBN-Nr: 978-3-88412-477-2 vor mir liegen wo eindeutig auch das Rufzeichen bei allen Meldungen angegeben war (und danach gelernt).

Hinweis: Die Aussage des Prüfers war: Das Rufzeichen wird aktuell nicht mehr genannt da das Aussenden des Rufzeichens beim ATIS-fähigen Gerätes automatisch nach dem Loslassen der Sprechtaste gesendet wird)

2. Fiktiver Fall (durch einen Prüfer genannt): Es wird ein Boot gemietet wo eine Binnenschiffartsfunkstelle eingebaut ist. Diese muß nicht vor Fahrtantritt ausgebaut/unbrauchbar gemacht werden denn:

- Wenn das Boot einen Notfall erleiden sollte was das Aussenden einer "Mayday"-Nachricht beinhaltet würde so würde dem Funkgerätebenutzer in diesem - und nur in diesem Fall (!) - keinen Strick gedreht werden und dieses also auch nicht strafrechtlich verfolgt werden würden.

Frage meinerseits: Mir war so als dass bereits das Mitführen eines Funkgerätes und dem nicht innehaben einer Funkfrequenzzuordnung (oder so ähnlich heisst das Dokument), egal ob das Gerät benutzt werden könnte oder sich nur an Board befindet, dieses bereits eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen könnte.

Ist diesem nun so wie man es in mindestens einer der 12 Fragebögen auswendig lernt nun wirklich so ?

Ist dieses nicht eine Verleitung zu einer Straftat (Punkt 2) ?

Versucht doch einfach mal im Regierungsviertel in Berlin ohne eingeschaltetes Funkgerät und ohne eine Überprüfung der WSP vorbeizukommen... fällt mir dazu ein...

Bitte verweist möglichst auf offizielle und gültige Dokumente (TKG usw); nichts wäre mir lieber als den Prüfern dieses das nächste mal beim Wiedersehen vorzulegen...

Danke an Euch wissenden...
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  #2  
Alt 27.08.2013, 23:01
dh7511 dh7511 ist offline
Captain
 
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Hi,

ein Name am Ende wäre hilfreich. Bei welchem Prüfungsausschuß hast Du denn Deine Prüfung abgelegt?

Wie ausbauen? Wenn das Boot gemietet ist hat es doch eine Funkstelle mit Frequenzzuteilungsurkunde an Bord. WArum sollte dies ausgebaut werden, wenn Du ein Funkzeugnis hast.

Ansonsten gilt "Not kennt kein Gebot". Jeder darf hauptsache Hilfe kommt.

GRuß Daniel
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  #3  
Alt 28.08.2013, 07:39
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Also Rufzeichen (DY1234) werden nicht mehr mitgesendet.

ich kenne meines noch nicht einmal.

Was gesendet wird ist zum Beispiel der Name des Bootes. Dies ist aber nicht das Rufzeichen.

Z.B. "Schleuse xy von Motoryacht Adler kommen" oder "Mayday,mayday, mayday hier Motoryacht Adler....."


Zu deinem Fall mit dem Funkgerät

Ein Boot zu fahren das ein Funkgerät eingebaut ohne Funkschein ist eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat.
Ohne Funkschein bist du nicht berechtigt ein solches Fahrzeug zu bewegen.
Wenn du ein solchens Fahrzeug ohne Funkschein bewegst kann es sein, dass du ne bei einer Kontrolle einen Knollen bekommst.
Im Notfall wird dir aber keiner einen geben, da du im Notfall alles Benutzen darfst was vorhanden ist um Aufmerksam zu machen.

Wäre dies nicht so und du bist mit deiner Frau unterwegs die z.B. weder Funkschein noch Führerschein besitzt, Dann dürfte sie im Fall das du einen Ärtzlichen Notfall hast auch dein Boot fahren und den Funk bedienen obwohl sie dazu nicht berechtigt ist.
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Gruß Volker
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  #4  
Alt 28.08.2013, 07:55
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Hier nochmal einen Auszug aus dem Handbuch Binnenschifffahrtsfunk Das ja an Board mitgeführt werden muss
Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	Aufzeichnen.JPG
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Größe:	33,3 KB
ID:	477059

da steht nichts von Rufzeichen.
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  #5  
Alt 28.08.2013, 08:12
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Fronmobil Fronmobil ist offline
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Zitat:
1. Ist es richtig dass das Rufzeichen nicht mehr genannt werden brauch ?
Ja.
Zitat:
2. Fiktiver Fall (durch einen Prüfer genannt): Es wird ein Boot gemietet wo eine Binnenschiffartsfunkstelle eingebaut ist. Diese muß nicht vor Fahrtantritt ausgebaut/unbrauchbar gemacht werden denn:
... sie hat eine offizielle Genehmigung durch die Bundesnetzagentur.
... es gibt (fast) keine Charterboote mit Funk
... du bekommst das Boot ohne UBI nicht vermietet
... es gilt die Regel "Not kennt kein Gebot" für Mitfahrer ohne UBI

Und noch ein persönlicher Rat: Nicht mit Prüfern streiten. Prüfer haben immer Recht.
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Gruß aus Potsdam
Klaus


Nur weil ich nichts dazu schreibe, heißt das noch lange nicht, dass ich nichts zu sagen hätte.

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  #6  
Alt 28.08.2013, 09:14
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Skipper83 Skipper83 ist offline
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
... du bekommst das Boot ohne UBI nicht vermietet
Bei unserem Charterboot wurde damals nur der Stecker des Funkgerätes hinausgezogen....


Gruß Stephan
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Gruß Stephan
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  #7  
Alt 28.08.2013, 18:05
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Zitat:
Zitat von 123X1 Beitrag anzeigen

2. Fiktiver Fall (durch einen Prüfer genannt): Es wird ein Boot gemietet wo eine Binnenschiffartsfunkstelle eingebaut ist. Diese muß nicht vor Fahrtantritt ausgebaut/unbrauchbar gemacht werden denn:

- Wenn das Boot einen Notfall erleiden sollte was das Aussenden einer "Mayday"-Nachricht beinhaltet würde so würde dem Funkgerätebenutzer in diesem - und nur in diesem Fall (!) - keinen Strick gedreht werden und dieses also auch nicht strafrechtlich verfolgt werden würden.

Frage meinerseits: Mir war so als dass bereits das Mitführen eines Funkgerätes und dem nicht innehaben einer Funkfrequenzzuordnung (oder so ähnlich heisst das Dokument), egal ob das Gerät benutzt werden könnte oder sich nur an Board befindet, dieses bereits eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen könnte.

Ist diesem nun so wie man es in mindestens einer der 12 Fragebögen auswendig lernt nun wirklich so ?
Folgendes gilt nur für Binnen ausser Berlin-Innenstadtspree:

Das Mitführen eines Funkgerätes ohne Frequenzzuteilungsurkunde, ab 01.06.2013 Nummernzuteilung, ist weder eine Ordnungswidrigkeit noch eine Straftat.

Das Nutzen einer Frequenz ist eine OWI nach TKG §§ 55, 66, 149(1)10.

http://dejure.org/gesetze/TKG

Dass ein Boot mit Funkgerät ohne UBI nicht gefahren werden darf ist eines dieser unausrottbaren Gerüchte, meist noch verbunden mit dem Irrglauben, der Skipper müsse das UBI haben.

Wie gesagt, nur Binnen. See greifen noch andere Rechtsnormen, wo FZU bzw. NZ und Skipper als Inhaber vom SRC verpflichtend sind.
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Gruss Vestus
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  #8  
Alt 28.08.2013, 18:20
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wieder was gelernt.

Naja man kann ja nicht immer auf dem laufenden sein.
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  #9  
Alt 28.08.2013, 18:40
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Sooooo neu ist das eigentlich nicht.

Was nur gern übersehen wird ist das D mit seinen Vertretern BMVBS, DSV, DMYV nicht der Nabel der Funkwelt ist.

UBI unterliegt dem Baselabkommen, SRC wird bei der UTI in Genf geregelt.

Und gelegentlich gibt es mal den Rüffel sich den gemeinschaftlichen Gepflogenheiten anzupassen, sh. z.B. seit 01.06.2013 Wegfall der Referenznummer bei der Nummernzuteilung, vorher FZU.
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Gruss Vestus
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  #10  
Alt 28.08.2013, 19:01
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Sea Ray 18 Sea Ray 18 ist offline
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@ 123X1
Es wäre schön wenn Forumsmitglieder ihre Fragen wenigstens mit ihrem Vornamen unterzeichnen würden.
Soviel Zeit und Anstand sollte schon sein

Hast Du Deine Prüfung in Berlin gemacht? Wenn ja, dann ist Dir vielleicht der Name Peisker-Wichert bekannt. Sie ist Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Ihre männlichen Kollegen stehen stramm wenn die Dame erscheint. In Fachkreisen nennt man sie auch Frau "Dönitz" (weiß nicht ob Du mit dem Namen was anfangen kannst) ??

@ Vestus
Deine Ausführungen waren für mich sehr interessant. Wieder was dazugelernt.

Gruß
Alexander
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  #11  
Alt 28.08.2013, 19:07
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Bootspeti Bootspeti ist offline
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Zitat:
Zitat von Sea Ray 18 Beitrag anzeigen
@ 123X1
Es wäre schön wenn Forumsmitglieder ihre Fragen wenigstens mit ihrem Vornamen unterzeichnen würden.
Soviel Zeit und Anstand sollte schon sein

Hast Du Deine Prüfung in Berlin gemacht? Wenn ja, dann ist Dir vielleicht der Name Peisker-Wichert bekannt. Sie ist Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Ihre männlichen Kollegen stehen stramm wenn die Dame erscheint. In Fachkreisen nennt man sie auch Frau "Dönitz" (weiß nicht ob Du mit dem Namen was anfangen kannst) ??

@ Vestus
Deine Ausführungen waren für mich sehr interessant. Wieder was dazugelernt.

Gruß
Alexander
Hi Alexander
Ist die Peisker-Wichert denn immer noch im Amt,hab 2003 bei ihr beide Scheine gemacht
Ist die etwa auch für Funkprüfung zuständig,steht bei mir im Winter an
mfg der Bootspeti
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  #12  
Alt 28.08.2013, 19:12
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Zitat:
Zitat von Sea Ray 18 Beitrag anzeigen
Wenn ja, dann ist Dir vielleicht der Name Peisker-Wichert bekannt. Sie ist Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Ihre männlichen Kollegen stehen stramm wenn die Dame erscheint.
KPW ist Geschichte. Die Truppe hat sich letzes Jahr unter neuem Vorsitz neu formiertiert. Seitdem ist die ganze Sache wesentlich entspannter.

Während die Prüfer vorher im Zweireiher anzutreten hatten, ist heute Jeans und Sweatshirt angesagt.

http://www.spobo-berlin.de/index.html
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Gruss Vestus

Geändert von vestus (28.08.2013 um 19:21 Uhr)
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  #13  
Alt 28.08.2013, 20:33
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Guten Abend Euch,

zunächst verrate ich meinen Vornamen - das ist der Stefan

Vielen Dank für die Rege Beteiligung an diesem Thread.

Ja, die Prüfung war vor dem Berliner Prüfungsausschuss.

Derzeit stelle ich mir nur die Frage, wo man sich als angehender UBI-Funker sich über diverse aktuelle (Gesetzes-/Verordnungs)änderungen informieren kann.

Das von mir beschriebene Buch hatte auch ein anderer Prüfling dabei.
Auch er hat bemerkt dass das Buch unvollständig ist.
Es ist kein Satz erwähnt wo das mit dem Zeichen einer Nachrichtende steht (+) ...

Wenn soll man eigentlich dann trauen ?

Den Prüfern oder diverse Internetseiten wo aktuelle Änderungen zu lesen sind ?

Müssen Prüfer eigentlich Ihre Kenntnisse auffrischen ?

Gruß,

Stefan
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  #14  
Alt 28.08.2013, 20:35
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billi billi ist offline
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Das einzig richtige Buch ist das Handbuch Binenfunk das du ja ab jetzt dann eh an Bord haben musst. udn natürlich immer nur das aktuelle.

Es geht auch in Elektronischer Form.

runterladen kannst du es bei Elwis oder im

http://www.rbnetz.de/content.php?116-Verordnungen

dort sind auch viele andere Verordnungen gesammelt und werden ständig aktualliesiert.
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Gruß Volker
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  #15  
Alt 28.08.2013, 21:05
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Moin Stefan,

zu den PA habe ich eh ein gespaltenes Verhältnis.

Ist denn diese Anforderung erfüllt worden:

6.3.3
Die praktische Prüfung ist von zwei Prüfern abzunehmen?

https://www.elwis.de/Freizeitschifff...-Funk-2011.pdf

@Volker: du willst ja noch das SRC machen. Einige PA prüfen nach WRC-07 (3x Mayday), andere noch nach WRC-03 (1x Mayday). Lass dich überraschen.
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Gruss Vestus
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  #16  
Alt 28.08.2013, 22:04
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Hallo,

man könnte sagen der Punkt 6.3.3 sei erfüllt gewesen.

Jedoch mit einer Einschränkung: Der 2. Prüfer hat sich in der Regel in einem kleinen Raum aufgehalten und dieser wurde erst zu mir zitiert als ich mich mal ziemlich deutlich darüber geäußert habe was dass gerade hier so alles soll.

Jetzt fehlt mir die Kenntniss ob damit der Punkt 6.3.3 erfüllt gewesen ist.
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  #17  
Alt 28.08.2013, 22:39
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Zitat:
Zitat von 123X1 Beitrag anzeigen
Jetzt fehlt mir die Kenntniss ob damit der Punkt 6.3.3 erfüllt gewesen ist.
Naja, d.h. während der gesamten Prüfung müssen zwei Prüfer anwesend sein.

Ansonsten ist die Prüfung nicht nach den Richtlinien verlaufen.

Habe ich schon erwähnt dass ich ein gespaltenes Verhältnis zu den PA habe?
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  #18  
Alt 29.08.2013, 06:10
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naja ob ein oder zwei Prüfer anwesend sind ist mir wenn ich den Schein in der Tasche habe relativ egal.
Wenn man durchgefallen ist bekommt man eh keine Auskunft mehr vom PA und das Formular wo beide Prüfer unterschreiben müssen ist mit sicherheit auch von zweien unterschrieben.

bei meinem UBi war auch nur ein Praktischer Prüfer bei mir.
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  #19  
Alt 29.08.2013, 16:08
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
naja ob ein oder zwei Prüfer anwesend sind ist mir wenn ich den Schein in der Tasche habe relativ egal.
Dann ja.

Kleines Beispiel: Letztens war hier SBF-Binnen-Prüfung. Die Fahrlehrer mit ihren ca 35 Prüflingen hatten alle so ein komisches Grinsen im Gesicht bei der Praktischen.

Lösung: drei Prüfer sind vorgeschrieben, zwei waren aber nur da, der dritte hatte einen Unfall, stand im Stau, lag noch auf Mutti, weiss der Geier.

Ääääh, was ich sagen wollte: alle haben bestanden, auch die die erst im dritten Anlauf nach gefühlten 10 Minuten den Rettungsring eingeholt haben.

Vielleicht sollten bei den Funkprüfungen auch die Ausbilder mal mit aufschlagen um sich vom ordnungsgemässen Ablauf der Ziehung zu überzeugen.
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  #20  
Alt 29.08.2013, 16:30
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bei mir war bei der PRaktischen Prüfung nur ein Prüfer im Boot.
Also der Prüfer, mein Fahrlehrer und ich.
Allerdings war auch nicht viel mehr Platz im Boot .

Den Prüfer kenn ich seither sehr gut und wir haben schon oft bei einer Sitzung bei der er öfters zu gegen ist angeregt über die ein oder anderen Dinge Diskutiert.
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  #21  
Alt 29.08.2013, 16:40
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Klar ist nur einer an Bord, trotzdem sind drei vorgeschrieben.

Wenn man, wie beim Funk, sich so pingelig gibt, sollte man die gleichen Maßstäbe an sich selbst setzen.
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  #22  
Alt 29.08.2013, 17:09
DonBoot DonBoot ist offline
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Ich halte es für vorteilhaft, einfach eine Schulung zu besuchen, bei der man die Grundbegriffe des UBI erklärt bekommt. Wir haben vor zwei Wochen unseren Ubi gemacht. Dazu vorher einen Schulungsmorgen und einen Übungsabend, beides kaum länger als 2 Stunden und wir waren Fit für eine glatte Prüfung. Über 20 Teilnehmer unser Schule, alle bestanden ... genauso wie die über 50 Binnenscheinprüflinge zuvor. Die Prüfungskommission und deren Vorgehen waren im Vorfeld wohlbekannt und wurden mit uns geübt. So war es ganz easy und hat fast nicht gekostet im Vergleich zu einem Boot.

Mehr Glück beim nächsten Versuch, Don
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  #23  
Alt 29.08.2013, 17:48
lancelot65 lancelot65 ist offline
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Moin,

meine UBI Prüfung war Anfang 2012. Dort waren 3 Prüfer. Einer nahm den theatralischen...äähh theoretischen Teil ab und zwei kümmerten sich um den praktischen Teil. Jeweils einer um einen Prüfling, jedoch in einem großen Raum.
Meine Erfahrung ist, dass die Prüfer durchaus hilfsbereit sind, wenn etwas schief zu laufen droht.
Aber nun zu deinen Fragen. Das Rufzeichen wird nicht genannt. Lediglich der Bootsname je nach dem bis zu dreimal. Die Aussage des Prüfers ist demnach richtig!
Zu Punkt 2 kann ich außer Schulterzucken nichts beitragen. Ich hätte seine Aussage hingenommen. Es liest sich jetzt nicht so, dass es eine Prüfungsaufgabe war. Vorallem hätte ich mit "Danke - das habe ich nicht gewußt" geantwortet, anstatt mit Hinweisen zur strafrechtlichen Verfolgung. Meine UBI-Prüfung belief sich auf Kreuzchen machen und fiktiven Funkverkehr (1 x Mayday und und 1x Schleuse anfunken) und 2 oder 3 Fragen zum Gerät selber. Das war alles. Reine Prüfungsdauer praktisch: ca. 15 Minuten!
Ansonsten würde ich dem Vorschlag von DonBoot nachkommen. Besuche einen Kurs. Schadet nicht und in der Regel hast du den Kursleiter auch bei der Prüfung dabei, der sich in Falle eines Falles sicherlich auch zu Wort meldet.

Ich drücke dir beim nächsten Mal die Daumen!

Geändert von lancelot65 (29.08.2013 um 17:58 Uhr)
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  #24  
Alt 29.08.2013, 18:32
Benutzerbild von vestus
vestus vestus ist offline
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Mal was zum vorbereiten:

http://www.boote-forum.de/showthread...=src+pr%FCfung

Lockere Frage beim SRC: Es ist 1000 MESZ. Sie befinden sich N48´30.00, W004´45.00. Stellen sie mal die LT ein.
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Gruss Vestus
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  #25  
Alt 29.08.2013, 18:43
Strunx4 Strunx4 ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Dass ein Boot mit Funkgerät ohne UBI nicht gefahren werden darf ist eines dieser unausrottbaren Gerüchte, meist noch verbunden mit dem Irrglauben, der Skipper müsse das UBI haben.
Immer wieder erstaunlich, mit welchem Selbstbewusstsein hier im Forum Falschinformationen verbreitet werden! Natürlich ist das kein Gerücht, sondern schlicht die rechtliche Lage. Die Anmeldung eines Funkgeräts ist an das Boot gebunden, nicht an eine Person. In dem Moment, wo ich das Gerät bei der Bundesnetzagentur anmelde, gilt das Boot offiziell als mit Funk ausgerüstet. Für freiwilig mit Funk ausgerüstete Kleinfahrzeuge gilt laut Handbuch Binnenschiffahrtsfunk (S. 114):
Funkbenutzungspflicht: Kleinfahrzeuge, die sich freiwillig mit einem UKW-Sprechfunkgerät ausgerüstet haben, Sende- und Empfangsbereitschaft im Verkehrskreis
Schiff-Schiff; dieser darf zum Empfang von Nachrichten auf anderen Verkehrskreisen (z.B. Nautische Information, Schiff-Hafenbehörde)
kurzfristig verlassen werden.
Wenn also eine Funkbenutzungspflicht existiert, dann muss natürlich auch eine Person mit Funkzeugnis die Anlage bedienen.

Rudi
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