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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#51
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Ich verstehe nicht, wieso immer wieder darauf verwiesen wird, dass eine Vorregistrierung in der EU hilfreich wäre.
Das kann doch bestenfalls nur dann etwas bringen, wenn diese Registrierung vor dem Stichtag in 1998 gewesen wäre. Oder übersehe ich was? (Den exotischen Ganymed-Fall von Martin außenvor gelassen).
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Beste Grüße John |
#52
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Zitat:
du übersiehst, das der Beamte zum Beispeil bei einer Ummeldung beim WSA sich darauf verlassen kann, das sein Vorgänger die CE geprüft hat bzw. Keine CE nötig war bei der Ummeldung und muss nur die Halterfrage per Kaufvertrag klären und sich nicht durch eine Menge Papiere Quälen und alles nochmal kontrollieren. daher ist es Sinnvoll wenn man die alten Paiere vom Vorbesitzer bei er ummeldung einfach mit abgibt.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#53
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Mittlerweile philosophieren wir seit über 50 Beiträgen darüber, welche Behörde so'n Ding nun unter welchen Umständen zuzulassen hat oder nicht. Ich hätte vom TE jetzt wirklich gerne mal die Frage beantwortet, ob das Ding a) vom Vorbesitzer auf sich (in D) zugelassen war und b) die französische Registrierung älter als von 98 ist oder der Kahn c) vorher schonmal nachweislich woanders in der EU (oder gar in D) registriert war.
Ansonsten können wir hier noch weitere 3 Seiten im Nebel rumstochern und hypothetische Zulassungs-Strategien erörtern. mfg Martin
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#54
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Genau, z.B. als Eigenbau anmelden....
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gregor |
#55
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Zitat:
Edit: Hab grad mal selber meine Beiträge durchgeschaut. Nach der Vorhergehenden ANmeldung hab ich gefragt oder drauf hingewiesen in folgenden Einträgen #3 #12 #16 #24 #28 Bisher hat der TO keine Antwort darauf gegeben. Daher wird es ihm wohl nicht klar sein, dass wir damit am besten helfen können. WEnn das Boot z.B. in Heidelberg zugelassen war kann er ja es dort auch wieder zulassen wäre für ihn das Einfachste. Viele wissen ja nicht das es bei Booten keine Pflicht gibt es am Wohnort oder Heimathafen zuzulassen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#56
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Klingt gut, wird auch immer wieder hier erwehnt, ich glaube aber das es hier noch niemals irgendeiner gemacht/geschafft hat, einen offiziell nach 98 gebauten US Dampfer ohne CE einfach mal so beim WSA nach dem Motto " Hab ich selbst zusammen gebastelt " angemeldet bekommen hat .
Nichts für ungut, da wird wohl immer etwas nachgeplappert was Andere vorplappern. Sollte ich mich irren, nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil, gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht, hier gibts Musik von meinen Friends http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE |
#57
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Du irrst.
Bei entsprechenden tiefgreifenden Veränderungen erlischt die CE und entweder man zertifiziert neu, oder es ist ein Eigenbau. Wieviel Eigenbau enthalten sein muss um einen Eigenbau zum Eigenbau zu machen ist nicht definiert, sehr wohl aber, ab welchen Änderungen die CE erlischt. Das ist z.B. auf jeden Fall der Fall, wenn ich einen anderen Motor, der mit dem vorherigen nicht über- einstimmt, einbaue. Oder z.B. bei AB-Übermotorisierung etc.... Gut, das wird bisher in Deutschland weder überprüft noch gerügt, ist aber in den CE Richtlinien explizit erwähnt. Kommt erst mal der Boote-TÜV, ist das Problem vorhanden und wird hier bestimmt noch viel diskutiert. Interessant ist z.B., dass heute sogar tiefgreifende Änderungen am Rumpf, wie z.B. Umbau von IB auf AB gar nicht als Eigenbau deklariert werden, sondern oft ganz normal angemeldet wird bzw. sogar mit gleicher Registrierung weitergefahren wird und lediglich ein anderer Motor angegeben wird oder gar nichts geändert wird. Letzteres kann wirklich (nicht nur im Schadensfall) zu Problemen führen. Es sind ja auch negative Eigenschaften mit der Deklaration als Eigenbau verbunden (Wiederverkauf). Aus diesem Grunde würde ich diesen Weg möglichst nicht beschreiten.
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gregor Geändert von Dicke Lippe (26.02.2014 um 17:14 Uhr) |
#58
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Die KlFzKV-BinSch ist schon eindeutig, auch wenn einige nur das rauslesen was ihnen in den Kram passt.
Am Rhein wird der TE mit der NL-Flagge wohl weniger auffallen, in Berlin ist er spätestens am dritten Wochenende Kontrollgegenstand der hiesigen Entenschützer.
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Gruss Vestus
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#59
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Zitat:
2. Muss er nicht. 3. Tut er nicht. Zitat:
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Beste Grüße John |
#60
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Zitat:
was da auch drin steht
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#61
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Zitat:
Zitat von billi du übersiehst, das der Beamte zum Beispeil bei einer Ummeldung beim WSA sich darauf verlassen kann, das sein Vorgänger die CE geprüft hat bzw. Keine CE nötig war bei der Ummeldung (..) Wie gut, dass der allwissende John alle SachbearbeiterInnen aller WSAs in D persönlich kennt und weiß, wie die jeden Antrag bearbeiten Und bevor jetzt wieder dumm drauf los geschrieben wird: Ich kann beweisen, dass 2 WSAs, welche nicht einmal 100 km auseinander liegen, jeweils völlig anders die Anträge bearbeiten und in Bezug auf die CE-Konformität überprüfen. Bei dem einen bekomme ich das Boot sofort ohne jegliche Nachfrage zugelassen, bei dem anderen selbst nach Diskussionen und Aufzählung der EU-Richtlinien nicht ! Das nennt sich Praxis und das was hier viele nur sabbern ist die Theorie
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Viele Grüße Thomas Geändert von bootsfreunde.com (27.02.2014 um 08:58 Uhr)
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