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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 24.02.2014, 11:27
skipper 14109 skipper 14109 ist offline
Deckschrubber
 
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Standard Bayliner Capri Bj 89 Konformitätserklärung -Hilfe gesucht

Hallo Wassersport Freunde
Ich habe mir eine Bayliner Bj 89 von Privat hier in Deutschland gekauft .Der Verkäufer hatte dieses Boot selber vorher in Frankreich von Privat gekauft .
Ich habe zu diesem Boot nur eine Kaufquittung bekommen .
Nun wollte ich es zulassen ,aber Pustekuchen .
Ohne eine Konformitäserklärung keine Zulassung .Der Verkäufer hat auch nichts .
Wer kann mir weiter helfen .
Grüße vom Skipper 14109 der auf dem trocknen sitzt.......
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  #2  
Alt 24.02.2014, 11:56
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jugofahrer jugofahrer ist gerade online
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Für ein Boot mit dem genannten Baujahr benötigt man keine Konformitätserklärung, diese wird erst verlangt für Boote ab Baujahr 98

siehe hier: http://www.wsa-ko.wsv.de/schifffahrt...erklaerung.pdf
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Gruß Heinz,


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  #3  
Alt 24.02.2014, 12:12
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von jugofahrer Beitrag anzeigen
Für ein Boot mit dem genannten Baujahr benötigt man keine Konformitätserklärung, diese wird erst verlangt für Boote ab Baujahr 98

siehe hier: http://www.wsa-ko.wsv.de/schifffahrt...erklaerung.pdf
so nicht ganz richtig.

es kommt auf die Inverkehrbringung an. auch ein Boot von 1930 das erstmals in der EU zugelassen wird benötigt CE.

die frage ist ja ob es schonmal vor 1998 innerhalb der EU zugelassen war (Nachweis).

Wenn du es Nachweisen kannst (z.B. durch eine vorhergehende Zulassung) ist gut. Wenn nicht benötigst du nur eine Eidestattliche Versicherung das das Boot vor 1998 in die EU in Verkehr gebracht wurde.
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Gruß Volker
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  #4  
Alt 24.02.2014, 12:14
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jugofahrer jugofahrer ist gerade online
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Boot: Kein Eigenes mehr....
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Das Boot kommt aus Frankreich, schreibt er oben, also EU, lt. meinem WSA daher kein Problem bei der zulassung.
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Gruß Heinz,


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  #5  
Alt 24.02.2014, 12:15
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Zitat:
Zitat von jugofahrer Beitrag anzeigen
Das Boot kommt aus Frankreich, schreibt er oben, also EU, lt. meinem WSA daher kein Problem bei der zulassung.
Grundsätzlich muss er die Inverkehrbringung halt irgendwie nachweisen. Kann ja sein das der Vor-Vorbesitzer es aus USA gekauft hat, da er es nicht anmelden konnte wegen fehender CE dies nach Deutschland verkauft hat usw.
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  #6  
Alt 24.02.2014, 12:18
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
so nicht ganz richtig.

es kommt auf die Inverkehrbringung an. auch ein Boot von 1930 das erstmals in der EU zugelassen wird benötigt CE.

.
Vor 1950 braucht man keine CE.

Zum Thema, wie schon geschrieben handhaben das die Ämter nicht immer gleich, ggf ein anderes WSA aufsuchen.
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

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  #7  
Alt 24.02.2014, 12:20
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Vor 1950 braucht man keine CE.

Zum Thema, wie schon geschrieben handhaben das die Ämter nicht immer gleich, ggf ein anderes WSA aufsuchen.
bist du sicher ?
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  #8  
Alt 24.02.2014, 12:29
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Zum Thema, wie schon geschrieben handhaben das die Ämter nicht immer gleich, ggf ein anderes WSA aufsuchen.
Beim WSA Köln fragt bei Booten von vor 1998 kein Mensch nach der CE.
War zumindest bei mir so letztes Jahr.
Oder ist vielleicht beim WSA "Tagesform"-abhängig .
__________________

Mit maritimen Gruß
........... Achim

---- Kaum macht man's richtig und schon geht's ??? -----
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  #9  
Alt 24.02.2014, 12:31
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
bist du sicher ?
Ganz sicher, googel mal nach 94/25EG.
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Gruß aus Berlin
Jörg

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  #10  
Alt 24.02.2014, 12:44
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Ganz sicher, googel mal nach 94/25EG.
Danke habs Gefunden. wieder was gelernt

Auszug:
(2) Folgende Wasserfahrzeuge fallen nicht in den Geltungsbereich
dieser Richtlinie:
.
.
.
v) Originalfahrzeuge und vorwiegend mit Originalmaterialien angefertigte
und vom Hersteller entsprechend gekennzeichnete
einzelne Nachbauten von vor 1950 entworfenen historischen
Wasserfahrzeugen;
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  #11  
Alt 24.02.2014, 17:27
skipper 14109 skipper 14109 ist offline
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War heute beim WSA (Berlin).Keine Chance ohne diese Erklärung für das Boot Papiere zu bekommen.
Bei denen spielt es keine Rolle das das Boot Bj 89 ist und in einem EU Land zugelassen war.
Die berufen sich darauf das es ein US Boot ist und dieses nicht der Norm entspricht .
Haha
Grüße
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  #12  
Alt 24.02.2014, 17:28
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Was für eine Zulassung hatte es den beim Vorbesitzer ?
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  #13  
Alt 24.02.2014, 18:09
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Zitat:
Zitat von skipper 14109 Beitrag anzeigen
...
Die berufen sich darauf das es ein US Boot ist und dieses nicht der Norm entspricht .
Ein Boot aus 1989 muss ja gar nicht der Norm entsprechen, ist eben nur das "In-Verkehr-bringen".

Zitat:
Zitat von skipper 14109 Beitrag anzeigen
...
Bei denen spielt es keine Rolle das das Boot Bj 89 ist und in einem EU Land zugelassen war.
Die berufen sich darauf das es ein US Boot ist und dieses nicht der Norm entspricht .
..

Aber: Doch, die müssen sich auch an geltendes Recht halten.

Der Eigentumsnachweis reicht definitiv, die Herkunft muss man nicht breit treten, das Boot kann
auch ohne Zulassung an der Küste betrieben worden sein.

Aber wenn man (jetzt) mit Sachbearbeiter und Abteilungsleiter nicht (mehr) weiterkommt, es gibt
auch andere WSA´s die man auch auf dem Postweg kontaktieren kann.

Oder... ich traue mich kaum... hol dir ein amtlich anerkanntes IBS Kennzeichen beim ADAC...

Für mich wäre das aber schlicht eine Herausforderung, dem Sachbearbeiter zu beweisen, dass er
es zulassen muss, denn auch diese Herren dürfen lernen.
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gregor

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  #14  
Alt 24.02.2014, 18:33
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Vielleicht ist der Treadstarter ja aus Österreich ??
Hier gibt es fix keine Zulassung ohne CE.
Auch wenn es schon in der EU zugelassen war.
Weiß ich leider aus eigener Erfahrung.

Gruß
Andi
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  #15  
Alt 24.02.2014, 18:36
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Zitat:
Zitat von skipper 14109 Beitrag anzeigen
War heute beim WSA (Berlin).Keine Chance ohne diese Erklärung für das Boot Papiere zu bekommen.
Bei denen spielt es keine Rolle das das Boot Bj 89 ist und in einem EU Land zugelassen war.
Die berufen sich darauf das es ein US Boot ist und dieses nicht der Norm entspricht .
Haha
Grüße
Zitat:
Zitat von ruessel10_1 Beitrag anzeigen
Vielleicht ist der Treadstarter ja aus Österreich ??
Hier gibt es fix keine Zulassung ohne CE.
Auch wenn es schon in der EU zugelassen war.
Weiß ich leider aus eigener Erfahrung.

Gruß
Andi
Da hätte er aber heute einen weiten Weg hinter sich.
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  #16  
Alt 24.02.2014, 18:38
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Ein Boot aus 1989 muss ja gar nicht der Norm entsprechen, ist eben nur das "In-Verkehr-bringen".




Aber: Doch, die müssen sich auch an geltendes Recht halten.

Der Eigentumsnachweis reicht definitiv, die Herkunft muss man nicht breit treten, das Boot kann
auch ohne Zulassung an der Küste betrieben worden sein.

Aber wenn man (jetzt) mit Sachbearbeiter und Abteilungsleiter nicht (mehr) weiterkommt, es gibt
auch andere WSA´s die man auch auf dem Postweg kontaktieren kann.

Oder... ich traue mich kaum... hol dir ein amtlich anerkanntes IBS Kennzeichen beim ADAC...

Für mich wäre das aber schlicht eine Herausforderung, dem Sachbearbeiter zu beweisen, dass er
es zulassen muss, denn auch diese Herren dürfen lernen.
99% Zustimmung (bis auf den Tip mit dem ADAC)

Ich würd da rabatz machen.

Daher auch meine Frage nach der Vorherigen Anmeldung. Wenn es z.B. bei einem anderen WSA angemeldet war gebe es die möglichkeit es auch dort nur umzumelden.
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Gruß Volker
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  #17  
Alt 24.02.2014, 18:42
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Da hätte er aber heute einen weiten Weg hinter sich.

Sorry, habe ich überlesen !!

Gruß
Andi
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  #18  
Alt 24.02.2014, 18:49
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen


Aber: Doch, die müssen sich auch an geltendes Recht halten.
Machen sie doch. Nur weil das Boot in der EU mal registriert war, bedeutet dieses noch lange nicht dass das Boot auch hier in Verkehr gebracht wurde.

Gibt genug Dampfer mit dem Adenauer am Heck, die hiesige Gewässer noch nie gesehen haben.
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Gruss Vestus
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  #19  
Alt 24.02.2014, 19:17
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Wenn es hier registriert, d.h. im Raume der EU zugelassen war, dann ist das "in Verkehr gebracht"...
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gregor

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  #20  
Alt 24.02.2014, 19:35
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Unsere Nachbarn sind da etwas weiter:

http://www.bmvit.gv.at/verkehr/schif.../jacht_pdf.pdf

Seite fünf, vorletzter Absatz.
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Gruss Vestus
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  #21  
Alt 24.02.2014, 19:47
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Gelesen! Aber ich verstehe nicht, worauf du hinaus willst?
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  #22  
Alt 24.02.2014, 20:05
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Z.B. dass Boote in der EU registriert werden können ohne jemals in der EU gewesen zu sein.

Der TE braucht ´nen Nachweis dass sein Schifferl hier in Verkehr gebracht wurde, und nicht dass ein US-Schwarzimport mit gallischen Papieren durch Berühren der französischen Atlantikküste CE-Weihen erhalten hat.
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Gruss Vestus
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  #23  
Alt 24.02.2014, 20:09
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Ich hab nur mal angefangen zu lesen.

Und dieser Satz:

Gemäß der Resolution Nr.13 der Europäischen Wirtschaftskommission der UNO (ECE) sind diejenigen Staaten, die der ECE die Anwendung dieser Resolution melden, verpflichtet, ihre amtlichen Binnen-Zulassungsurkunden nach bestimmten Formvorschriften zu gestalten und gegenseitig anzuerkennen, und zwar nicht nur für Binnen-, sondern auch für ihre Küstengewässer (so sie über solche verfügen).
Da die österreichische Binnen-Zulassungsurkunde dieser ECE-Resolution entspricht, gilt sie auch in allen Küstengewässern derjenigen Staaten, die der ECE die Anwendung der Resolution gemeldet haben. Zu diesen gehören neben Österreicheutschland,Frankreich, Großbritannien, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Polen, Slowakei, Tschechien und Ungarn.


Dies Bestätigt das z.B. auch das Deutsche amtliche Kennzeichen vom WSA an den Küsten der EU annerkannt werden muss.
Daher ist der IBS schon mal für 90% der Besitzer rausgechmissenes Geld für die Verlängerung
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  #24  
Alt 24.02.2014, 20:10
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Z.B. dass Boote in der EU registriert werden können ohne jemals in der EU gewesen zu sein.

Der TE braucht ´nen Nachweis dass sein Schifferl hier in Verkehr gebracht wurde, und nicht dass ein US-Schwarzimport mit gallischen Papieren durch Berühren der französischen Atlantikküste CE-Weihen erhalten hat.
naja da reicht ja die Zulassung des deutschen Vorbesitzers. Der wird es ja auch zugelassen haben.
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Gruß Volker
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  #25  
Alt 24.02.2014, 20:21
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
naja da reicht ja die Zulassung des deutschen Vorbesitzers. Der wird es ja auch zugelassen haben.
Genau das ist das hüpfende Komma: inzwischen wird bei jeder An-/Ummeldung die CE bzw. der Nachweis der Einfuhr verlangt, von vereinzelten Ausnahmen mal abgesehen.
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Gruss Vestus
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