boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Reisen > Mittelmeer und seine Reviere



Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 41
 
Themen-Optionen
  #26  
Alt 07.05.2014, 15:31
hoppetosse hoppetosse ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 17.05.2009
Beiträge: 56
31 Danke in 14 Beiträgen
Standard

Danke für die infos. Der Gegner prüft grade nochmal seine Police weil er sich gar nicht bewusst war daß er keine Deckung für Sachschäden hat.
Die Versicherung war in der Tat völlig verpeilt, ich habe mit 10 Personen dort gesprochen bis überhaupt konkrete info kam, nach 3 Wochen.
Dann mal abwarten ob er freiwillig bezahlt.

Zitat:
Zitat von Ribar Beitrag anzeigen

Ob ein Unfall mit einem relativ kleinen Schaden, über dessen Regulierung oder Nichtregulierung hier niemand etwas weiß, ein Grund dafür ist, eine allgemeine Versicherungspflicht für Boote einzuführen, möchte ich hier nicht mitdiskutieren.
Aber was die Diskussion über eine Versicherungspflicht angeht, es geht ja gar nicht um den aktuellen Schaden, sondern darum daß der Sachschaden auch mal schnell in 6stellige Summen gehen kann oder höher und damit der Verursacher und auch der Geschädigte von einer Minute auf die andre ruiniert sein können. Davor ist von der Situation her niemand sicher, ein Unfall kann ja jedem passieren.
Mit Zitat antworten top
  #27  
Alt 07.05.2014, 16:25
Emotion52 Emotion52 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 04.08.2012
Ort: Österreich
Beiträge: 420
Boot: Doral Monticello
345 Danke in 179 Beiträgen
Standard

Hi,
wir sind Österreicher,fahren unter kroat.Flagge und haben sowohl Haft-
pflicht wie Kasko bei der Helvetia.Das Problem ist,daß nicht jede Versicherung in Kroatien anerkannt wird und man die übliche Versicherung für Boote in HR vergessen kann.Das war schon immer so,
wir wurden schon vor 40 Jahren vor Unfällen oder Karambolagen mit den
einheimischen Booten gewarnt,da Versicherung gleich null und es hat sich noch nicht sehr viel gerändert.Wird aber auch noch kommen,der Nachhol-
bedarf ist groß und da HR ja jetzt EU-Land ist,werden sie sich an den Eu-
Standard angleichen müssen.Es beklagen sich ja auch die eigenen Bürger,
vor allem die Fischer,deren Boote ja auch nicht wenig kosten und wenn`s
da mal kracht,schaut der Kroate genauso durch die Finger,wie ein Tourist.
Wir mußten vorigen Jahr beim Umflaggen die grüne Versicherungskarte dem Kapitano vorlegen und er prüfte lt.einer Liste,ob unsere Versicherung
in Kroatien zugelassen ist.(für unter kroatischer Flagge fahrende Boote)

Gruß Gitti

Geändert von Emotion52 (07.05.2014 um 16:38 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #28  
Alt 07.05.2014, 16:26
Gerhart Gerhart ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 25.04.2011
Ort: Oberpfalz
Beiträge: 50
Boot: Bayliner 2052
59 Danke in 31 Beiträgen
Standard

Man muß doch beim anmelden des Bootes beim Hafenkapitän eine Versicherungsbestätigung nachweisen. Kann mir nicht vorstellen, dass eine Haftpflichtversicherung nur für Personenschäden möglich ist

Gruß

Gerhard
Mit Zitat antworten top
  #29  
Alt 07.05.2014, 16:36
Emotion52 Emotion52 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 04.08.2012
Ort: Österreich
Beiträge: 420
Boot: Doral Monticello
345 Danke in 179 Beiträgen
Standard

Die kroatischen Bootsversicherungen schon.

Gitti
Mit Zitat antworten top
  #30  
Alt 07.05.2014, 17:26
Benutzerbild von kornatix
kornatix kornatix ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 22.01.2011
Ort: Winter Ruhrpott, Zweitwohnsitz Kukljica/HR
Beiträge: 3.562
Boot: Shetland 570 Bj. 1978 unter kroatischer Flagge
9.746 Danke in 2.523 Beiträgen
Standard

Die Anwaltskanzlei Zadravec in Zagreb kenne ich, der Chef (Eugen) war früher der Spezialist für Grundstücksangelegenheiten, ist aber inzwischen weit über 70 und nicht mehr aktiv. Trotzdem hat die Kanzlei immer noch einen guten Namen, und deutsch wird auch gesprochen.

Aber: wenn überhaupt Anwalt, dann ein slowenischer am Wohnsitz des Schadenverursachers! Gerichtsstand für eine Privatklage auf Schadenersatz wäre ggf. der Wohnsitz des Beklagten, der "Tatort" spielt keine Rolle. Ein kroatischer Anwalt würde deshalb, genau wie ein deutscher, in Slowenien einen Korrespondenzanwalt nehmen, und das kostet dann doppelt.
__________________
Pozdrav,
Gerd

Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #31  
Alt 07.05.2014, 18:43
Ribar Ribar ist offline
Captain
 
Registriert seit: 11.04.2011
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 465
Boot: Hellwig Santorini, 60 PS Mercury
942 Danke in 341 Beiträgen
Standard Unfallschaden in Kroatien.

Hi zusammen.

Ist man gut beraten, bei einem Unfall in Kroatien dem Schädiger prozessual in sein Heimatland zu folgen? Gilt Art. 5 Nr. 3 EuGVO oder eine vergleichbare Kollisionsnorm nicht mehr? Ihr wisst es sicherlich besser.

Schöne Grüße aus Düsseldorf. Ribar.
Mit Zitat antworten top
  #32  
Alt 07.05.2014, 20:31
Benutzerbild von Mar-Thar
Mar-Thar Mar-Thar ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 20.01.2007
Ort: Durban (Südafrika)
Beiträge: 3.456
Boot: Dean 365 Katamaran
Rufzeichen oder MMSI: Huhu!
5.116 Danke in 2.182 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von hoppetosse Beitrag anzeigen
Klar habe ich eine Kasko!
Aber da hier immer eine Selbstbeteiligung im Spiel ist und der Schadenfreiheitsrabatt, ist natürlich erstes Ziel das Geld vom Verursacher bzw. dessen Versicherung zu bekommen... War mir halt nicht klar dass das in Kroatien keine Pflicht ist für Sachschäden versichert zu sein.
Meine Versicherung wird ja kaum für mich das Geld eintreiben, sie wird das auf die Kasko nehmen mit den o.g. nachteilen für mich.
Ich zitiere hier mal aus einer Mail von Norman von letzter Woche, der für meinen Bruder ein Versicherungs-Angebot gemacht hat:

Zitat:
Zitat von Blaue Elise
Gerne erläutere ich Dir die Unterschiede zu einem Konkurrenzangebot.
Die Selbstbeteiligung entfällt vollständig bei Totalverlust, Blitzschäden, Schäden an den persönlichen Effekten und unverschuldeten Kollisions- und Feuerschäden verursacht durch Dritte. Bei Einbruch/Diebstahl beträgt sie nur 100 . Nach 5 schadenfreien Versicherungsjahren halbiert sich die Selbstbeteiligung!
Ich weiß nicht, ob ich unter diesen Umständen in der Situation tatsächlich den Weg durch die (ausländischen) Gerichte mit zweifelhaftem Ausgang gehen würde. Vermutlich eher nicht. Hängt davon ab, ob und um wieviel der SFR tatsächlich gekürzt wird und was das dann (in Zahlen) ausmacht.

mfg
Martin
__________________


Ich bin dann mal weg:
www.Thelxinoe.de
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #33  
Alt 08.05.2014, 10:47
Benutzerbild von El Bavario
El Bavario El Bavario ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 15.06.2008
Ort: im schönen Hohenlohe/Punat
Beiträge: 2.184
Boot: Sessa C52 HT
Rufzeichen oder MMSI: Macho
3.375 Danke in 1.552 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von hoppetosse Beitrag anzeigen
Der Verursacher ist Geschäftsmann und bisher sehr kooperativ, daher bin ich erstmal optimist, und sehe es genau wie Gerd.
Aber Grundsätzlich: Wie riskant ist es denn ohne eine "richtige" Haftpflicht aufs Wasser zu gehen, man stelle sich vor der Schaden geht richtig ins Geld, da kann man sich ja privat völlig ruinieren?


Falls Du mit dem Verursacher nicht weiterkommen solltest, bzw. Es Verständigungsprobleme gibt, ich kann fließend slowenisch und helfe Dir gerne, gar keine Frage.

Idealer weise kannst Du es über die Kasko abwickeln und den SB vom Verursacher holen, ist mit Sicherheit die einfachste und schnellste Lösung
__________________
2. Liga, Hamburg ist dabei

Gruß

Marijan
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #34  
Alt 08.05.2014, 10:53
Benutzerbild von kornatix
kornatix kornatix ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 22.01.2011
Ort: Winter Ruhrpott, Zweitwohnsitz Kukljica/HR
Beiträge: 3.562
Boot: Shetland 570 Bj. 1978 unter kroatischer Flagge
9.746 Danke in 2.523 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Ribar Beitrag anzeigen
Hi zusammen.

Ist man gut beraten, bei einem Unfall in Kroatien dem Schädiger prozessual in sein Heimatland zu folgen? Gilt Art. 5 Nr. 3 EuGVO oder eine vergleichbare Kollisionsnorm nicht mehr? Ihr wisst es sicherlich besser.

Schöne Grüße aus Düsseldorf. Ribar.
Ich weiß es nicht besser, und hier ist sicherlich nicht der Ort für eine juristische Diskussion. Nur soviel (ich lasse mich gerne korrigieren!!) : nach Art. 5 EUGVO kann man einen EU-Bürger in einem anderen EU-Land auf Schadenersatz verklagen, man muss aber nicht. Ein Deutscher könnte also theoretisch in Deutschland einen Zivilprozess gegen einen Slowenen wegen eines Schadenfalles in Kroatien führen. Obsiegt er, erfolgt die Vollstreckung dann aber wieder über das EU-Rechtshilfeabkommen, d.h. über die zuständigen slowenischen Stellen - und deshalb würde ich lieber gleich in Slowenien klagen.

Und was die kroatischen Versicherungen angeht: von uns verlangen die Kroaten den Nachweis einer Haftpflichtversicherung, von ihren Leuten nicht. Meine Nachbarn (= die mit den Holz-Tuckerbooten und Einzylinderdiesel) haben überhaupt keine Versicherung, und niemanden stört's.

Letztes Jahr ist ein Deutscher hier nachts mit dem unbeleuchteten Boot eines Einheimischen kollidiert, der vor der Hafeneinfahrt angelte. Meine Frage an den Hafenkapitän: "Wer ist schuld?" Antwort: "Der Deutsche, weil: der ist versichert, der Kroate nicht."
__________________
Pozdrav,
Gerd

Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #35  
Alt 08.05.2014, 11:47
Benutzerbild von Flybridge
Flybridge Flybridge ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 14.04.2005
Ort: zw. K und D
Beiträge: 9.285
Boot: Merry Fisher 645
25.177 Danke in 9.021 Beiträgen
Standard

Das was du zitierst gilt für diese Art von zivilrechtlichem Schadenersatz nicht. Man muss in der Tat die Klage dort einreichen, wo der Wohnsitz des Beklagten ist.

Die einzigen, die sich andere Regeln erlauben, sind wieder die doofen Amis. Aber um die geht es hier ja nicht.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


Mit Zitat antworten top
  #36  
Alt 10.05.2014, 08:08
Benutzerbild von Divetwins
Divetwins Divetwins ist offline
Captain
 
Registriert seit: 14.01.2013
Ort: Schwechat Österreich
Beiträge: 658
Boot: Sea Ray 215 Express Cruiser Mercruiser V8 Alpha One Gen.II
Rufzeichen oder MMSI: OEX4487 / 203783100
266 Danke in 161 Beiträgen
Standard

Letztes Jahr ist ein Deutscher hier nachts mit dem unbeleuchteten Boot eines Einheimischen kollidiert, der vor der Hafeneinfahrt angelte. Meine Frage an den Hafenkapitän: "Wer ist schuld?" Antwort: "Der Deutsche, weil: der ist versichert, der Kroate nicht."

Den Kapitano würd ich nicht mit lieblichen Worten zurechtweisen. Auf gut Wienerisch. Bei mir reist koa Leiberl.
Mit Zitat antworten top
  #37  
Alt 10.05.2014, 20:00
Benutzerbild von hmigor
hmigor hmigor ist offline
Hilfsvopo
 
Registriert seit: 05.07.2007
Ort: Leipzig, Haus am Wald
Beiträge: 1.728
Boot: Sea Ray 240 SSE | Sprint Badeboot
Rufzeichen oder MMSI: Ingeeee...
12.764 Danke in 4.831 Beiträgen
Standard

...aaaaber, die Selbstbeteiligung und eine Hochstufung sind die nervenschonendste und unkomplizierteste Art, dieses Problem zu lösen.

...unabhängig davon, was das eigene Rechtsempfinden sagt...
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

Mit Zitat antworten top
  #38  
Alt 10.05.2014, 21:49
apollo1 apollo1 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 05.12.2012
Ort: Quedlinburg
Beiträge: 450
Boot: Beekman 700
354 Danke in 193 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Divetwins Beitrag anzeigen
Letztes Jahr ist ein Deutscher hier nachts mit dem unbeleuchteten Boot eines Einheimischen kollidiert, der vor der Hafeneinfahrt angelte. Meine Frage an den Hafenkapitän: "Wer ist schuld?" Antwort: "Der Deutsche, weil: der ist versichert, der Kroate nicht."

Den Kapitano würd ich nicht mit lieblichen Worten zurechtweisen. Auf gut Wienerisch. Bei mir reist koa Leiberl.

Da macht keiner Theater und wenn versuchs.

Die Familienbande sind groß, in den Behörden sind viele miteinander verwandt
Bei Gerichtsprozessen wachsen die Zeugen der Gegenseite aus dem nichts nach.

Die wollen nur eines von uns Geld.

mfg andreas
Mit Zitat antworten top
  #39  
Alt 10.05.2014, 22:07
Benutzerbild von vestus
vestus vestus ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 13.06.2010
Ort: Berlin / Wolgast
Beiträge: 3.139
Boot: Stahlverdränger
Rufzeichen oder MMSI: DH3729
2.419 Danke in 1.443 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Genau so solltest du es machen. Die Ansprüche direkt beim Schadenverursacher in SLO geltend machen.

Ich frage mich nur, warum die gegnerische Versicherung erst ein Gutachten erstellen lässt, um dann den Schaden abzulehnen. So doof kann doch niemand sein?
Weil die gegnerische Versicherung festgestellt hat dass kein Fehlverhalten des VN vorlag.

Gefährdungshaftung gibt es bei Booten nicht. Ohne Vollkasko biste am Allerwertesten.
__________________
Gruss Vestus
Mit Zitat antworten top
  #40  
Alt 10.05.2014, 23:19
Benutzerbild von Flybridge
Flybridge Flybridge ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 14.04.2005
Ort: zw. K und D
Beiträge: 9.285
Boot: Merry Fisher 645
25.177 Danke in 9.021 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Weil die gegnerische Versicherung festgestellt hat dass kein Fehlverhalten des VN vorlag.

Gefährdungshaftung gibt es bei Booten nicht. Ohne Vollkasko biste am Allerwertesten.
Bevor ein Gutachter von der Versicherung beauftragt wird, werden zwei Dinge geprüft: Grund der Haftung und Vorliegen des Versicherungsschutzes

Für die Höhe der Haftung wird der Gutachter benötigt.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


Mit Zitat antworten top
  #41  
Alt 11.05.2014, 14:51
Benutzerbild von vestus
vestus vestus ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 13.06.2010
Ort: Berlin / Wolgast
Beiträge: 3.139
Boot: Stahlverdränger
Rufzeichen oder MMSI: DH3729
2.419 Danke in 1.443 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Bevor ein Gutachter von der Versicherung beauftragt wird, werden zwei Dinge geprüft: Grund der Haftung und Vorliegen des Versicherungsschutzes

Für die Höhe der Haftung wird der Gutachter benötigt.
Nummer drei haste vergessen: Abwehr unberechtigter Ansprüche.
__________________
Gruss Vestus
Mit Zitat antworten top
Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 41


Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 00:50 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.