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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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#26
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Danke für die infos. Der Gegner prüft grade nochmal seine Police weil er sich gar nicht bewusst war daß er keine Deckung für Sachschäden hat.
Die Versicherung war in der Tat völlig verpeilt, ich habe mit 10 Personen dort gesprochen bis überhaupt konkrete info kam, nach 3 Wochen. Dann mal abwarten ob er freiwillig bezahlt. Aber was die Diskussion über eine Versicherungspflicht angeht, es geht ja gar nicht um den aktuellen Schaden, sondern darum daß der Sachschaden auch mal schnell in 6stellige Summen gehen kann oder höher und damit der Verursacher und auch der Geschädigte von einer Minute auf die andre ruiniert sein können. Davor ist von der Situation her niemand sicher, ein Unfall kann ja jedem passieren. |
#27
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Hi,
wir sind Österreicher,fahren unter kroat.Flagge und haben sowohl Haft- pflicht wie Kasko bei der Helvetia.Das Problem ist,daß nicht jede Versicherung in Kroatien anerkannt wird und man die übliche Versicherung für Boote in HR vergessen kann.Das war schon immer so, wir wurden schon vor 40 Jahren vor Unfällen oder Karambolagen mit den einheimischen Booten gewarnt,da Versicherung gleich null und es hat sich noch nicht sehr viel gerändert.Wird aber auch noch kommen,der Nachhol- bedarf ist groß und da HR ja jetzt EU-Land ist,werden sie sich an den Eu- Standard angleichen müssen.Es beklagen sich ja auch die eigenen Bürger, vor allem die Fischer,deren Boote ja auch nicht wenig kosten und wenn`s da mal kracht,schaut der Kroate genauso durch die Finger,wie ein Tourist. Wir mußten vorigen Jahr beim Umflaggen die grüne Versicherungskarte dem Kapitano vorlegen und er prüfte lt.einer Liste,ob unsere Versicherung in Kroatien zugelassen ist.(für unter kroatischer Flagge fahrende Boote) Gruß Gitti Geändert von Emotion52 (07.05.2014 um 16:38 Uhr) |
#28
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Man muß doch beim anmelden des Bootes beim Hafenkapitän eine Versicherungsbestätigung nachweisen. Kann mir nicht vorstellen, dass eine Haftpflichtversicherung nur für Personenschäden möglich ist
Gruß Gerhard |
#29
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Die kroatischen Bootsversicherungen schon.
Gitti |
#30
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Die Anwaltskanzlei Zadravec in Zagreb kenne ich, der Chef (Eugen) war früher der Spezialist für Grundstücksangelegenheiten, ist aber inzwischen weit über 70 und nicht mehr aktiv. Trotzdem hat die Kanzlei immer noch einen guten Namen, und deutsch wird auch gesprochen.
Aber: wenn überhaupt Anwalt, dann ein slowenischer am Wohnsitz des Schadenverursachers! Gerichtsstand für eine Privatklage auf Schadenersatz wäre ggf. der Wohnsitz des Beklagten, der "Tatort" spielt keine Rolle. Ein kroatischer Anwalt würde deshalb, genau wie ein deutscher, in Slowenien einen Korrespondenzanwalt nehmen, und das kostet dann doppelt.
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen.
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#31
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Unfallschaden in Kroatien.
Hi zusammen.
Ist man gut beraten, bei einem Unfall in Kroatien dem Schädiger prozessual in sein Heimatland zu folgen? Gilt Art. 5 Nr. 3 EuGVO oder eine vergleichbare Kollisionsnorm nicht mehr? Ihr wisst es sicherlich besser. Schöne Grüße aus Düsseldorf. Ribar. |
#32
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Zitat:
Zitat:
mfg Martin
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#33
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Zitat:
Falls Du mit dem Verursacher nicht weiterkommen solltest, bzw. Es Verständigungsprobleme gibt, ich kann fließend slowenisch und helfe Dir gerne, gar keine Frage. Idealer weise kannst Du es über die Kasko abwickeln und den SB vom Verursacher holen, ist mit Sicherheit die einfachste und schnellste Lösung
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2. Liga, Hamburg ist dabei Gruß Marijan
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#34
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Zitat:
Und was die kroatischen Versicherungen angeht: von uns verlangen die Kroaten den Nachweis einer Haftpflichtversicherung, von ihren Leuten nicht. Meine Nachbarn (= die mit den Holz-Tuckerbooten und Einzylinderdiesel) haben überhaupt keine Versicherung, und niemanden stört's. Letztes Jahr ist ein Deutscher hier nachts mit dem unbeleuchteten Boot eines Einheimischen kollidiert, der vor der Hafeneinfahrt angelte. Meine Frage an den Hafenkapitän: "Wer ist schuld?" Antwort: "Der Deutsche, weil: der ist versichert, der Kroate nicht."
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen.
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#35
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Das was du zitierst gilt für diese Art von zivilrechtlichem Schadenersatz nicht. Man muss in der Tat die Klage dort einreichen, wo der Wohnsitz des Beklagten ist.
Die einzigen, die sich andere Regeln erlauben, sind wieder die doofen Amis. Aber um die geht es hier ja nicht.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#36
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Letztes Jahr ist ein Deutscher hier nachts mit dem unbeleuchteten Boot eines Einheimischen kollidiert, der vor der Hafeneinfahrt angelte. Meine Frage an den Hafenkapitän: "Wer ist schuld?" Antwort: "Der Deutsche, weil: der ist versichert, der Kroate nicht."
Den Kapitano würd ich nicht mit lieblichen Worten zurechtweisen. Auf gut Wienerisch. Bei mir reist koa Leiberl. |
#37
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...aaaaber, die Selbstbeteiligung und eine Hochstufung sind die nervenschonendste und unkomplizierteste Art, dieses Problem zu lösen.
...unabhängig davon, was das eigene Rechtsempfinden sagt...
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe... |
#38
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Zitat:
Da macht keiner Theater und wenn versuchs. Die Familienbande sind groß, in den Behörden sind viele miteinander verwandt Bei Gerichtsprozessen wachsen die Zeugen der Gegenseite aus dem nichts nach. Die wollen nur eines von uns Geld. mfg andreas |
#39
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Zitat:
Gefährdungshaftung gibt es bei Booten nicht. Ohne Vollkasko biste am Allerwertesten.
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Gruss Vestus |
#40
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Zitat:
Für die Höhe der Haftung wird der Gutachter benötigt.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#41
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Nummer drei haste vergessen: Abwehr unberechtigter Ansprüche.
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Gruss Vestus |
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