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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Zitat:
Es muss also nicht BSH und Steuerrad sein, mit den USA hat man jedoch keine Anerkennung gegenseitiger Normen. Das ist bei US-Cars ja auch nicht anders. Zitat:
Wer ein ausländisches Schiff/Boot nach Deutschland importiert und unter deutscher Flagge führen möchte muss eben umrüsten. (Analog zu Autos) Beste Grüße Alex Geändert von alexhb (04.11.2014 um 12:45 Uhr)
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#27
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Zitat:
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Beste Grüße John |
#28
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Zitat:
s. hier: http://www.bsh.de/de/Produkte/Infoma...erfuehrung.pdf Seite 3 erster Absatz. |
#29
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Hallo zusammen,
Das heißt für mich, einfach eine Beleuchtung mit Zulassung kaufen um auf der sicheren Seite zu sein. Geplannt ist es nicht in Dunkelheit zu fahren, höchsten wenn mal in Morgen- und Abenddemerung. pflichtbeleuchting: -seitliche rot & grüne lampe (gehen dort auch die "2 in1" Lampen?) -1 Toplicht Wie sieht es mit eine Heckleuchte aus? Wie sind die Preisunterschiede zwischen zugelassenen und den "einfachen" Lampen? Mfg Achim |
#30
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Zitat:
http://www.bsh.de/de/Produkte/Infoma...erfuehrung.pdf ohne dich auf irgendwelche möglicherweise falschen Aussage verlassen zu müssen. Entscheidend ist deine Bootsgröße, mehr nicht. Beste Grüße Alex |
#31
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Das Merkblatt, welche im Übrigen rechtl. völlig ohne Bedeutung ist, widerspricht der obigen Aussage nicht.
Irgendeine nat. Zulassung reicht nicht. Das sagt der BSH-Text auch gar nicht. Es muss eine nat. Zulassung sein, die EU-weit gültig ist. Dann ist sie Steuerrad-tauglich. Nebenbei muss man dann die Zulassungsdokumente mitführen. Da finde ich ein Symbol, das auf der Leuchte angebracht ist, einfacher.
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Beste Grüße John |
#32
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Zitat:
Bzgl. der nationalen Zulassung habe ich doch nichts anderes gesagt - oder war das von mir missverständlich? Ich habe es nochmal hervorgehoben: Zitat:
Beste Grüße Alex |
#33
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Ergänzung: Wer nicht binnen fährt, kann es entspannter sehen. Auf Seeschiffahrtsstraßen braucht man gar keine Zulassung für die Lichter.
Da Achim23 nur See fährt, kann er ohne BSH-Zulassung losdüsen. Muss man nach einem Unfall aber nachweisen, dass seine Lichter den Kollisionsverhütungsregeln entsprochen haben, wäre eine Zertifizierung irgendeiner Behörde hilfreich. Das kann auch eine US-Zertifizierung sein. BSH muss es nicht sein.
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Beste Grüße John |
#34
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Zitat:
Auf See gilt die Seeschiffahrtsstraßen-Verordnung, hier §8 - §10, insbesondere §9 Absatz 1. Die in deutschen Seegebiet für deutsche Boote selbstverständlich eine BSH-Zulassung erfordern. Siehe Seite 2 im gleichen Merkblatt unten: http://www.bsh.de/de/Produkte/Infoma...erfuehrung.pdf Zudem KVR Regel 22, die ich hier schon erläutert habe: http://www.boote-forum.de/showpost.p...0&postcount=19 Er benötigt also den Vorschriften nach auch hier BSH-Zugelassene Lichter, es sei den er fährt nie in den deutschen Seeraum ein. Was schwierig sein wird wenn er von Deutschland aus fährt. Beste Grüße Alex |
#35
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Let's agree to disagree.
Lies mal in Ruhe § 9 (3) Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung ("Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Sportboote ... "). Sportboote brauchen auf See keine Lichter mit Zulassung nach EU-Recht, wohl aber Lichter, die den Vorgaben der Kollisionsverhütungsregeln entsprechen. Mir ist ein Gesetzestext wichtiger als ein Merkblatt einer Behörde, die verzweifelt ihre Pfründe verteidigt.
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Beste Grüße John |
#36
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Hier: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=202895 und im dort verlinkten Blog wurde vor kurzem schon einmal ausführlich dargelegt, wie es sich für Sportboote auf See verhält. Alles gut nachvollziehbar.
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#37
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Zitat:
scheint eines der letzten gewesen zu sein aber hier wollen offenbar einige nicht wahr haben, dass es inzwischen auch erlaubt ist, mit Beleuchtung rum zu fahren, die die Zulassung eines anderen Staates hat Zitat:
es ist mal wieder typisch hier, man möchte schlafende Hunde wecken wo keine Hunde sind die Welt wird sich auch ohne BSH weiterdrehen, auch wenn es manchen hier nicht gefällt
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Gruß Bernhard http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593 Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte |
#38
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Ich hab auf meinem Boot auch noch die originale Herrstellerbeleuchtung aus den USA, das bleibt auch so, ich schraube mir bestimmt keine sauteure und dazu noch hässliche BSH Beleuchtung ans Boot. Zumal ich eh nicht nachts fahre. Dem Ordnungsgeld sehe ich entspannt entgegen, eine Stunde Vollgas ist teurer.
Was ich eventuell mal prüfe ist, ob es nicht auch Beleuchtung von bayliner mit BSH Zulassung gibt, denn die verkaufen ja auch ihre Boote hier in Deutschland.
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Viele Grüße Stefan |
#39
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Hallo,
Es ist nicht ganz simpel: Die Seeschifffahrtsstraßenordnung sieht für Sportboote im Seebereich nicht vor, dass sie strengeren Anforderungen als denjenigen der aktuellen Kollisionsverhütungsregeln, konkret deren Anlage I, entsprechen. Irgendeine Zertifizierung ist danach bei Sportbooten formell nicht erforderlich. Kommt es bei einem Rechtsstreit allerdings darauf an, ob die Bordlichter den Kollisionsverhütungsregeln entsprochen haben, sollte allerdings eine entsprechende Zertifizierung einer zuverlässigen Stelle (z.B. der U.S. Coast Guard, wenn nicht des BSH) vorweisen können. Dem Absatz entnehme ich das ich keine zertifizierte Beleuchtung nach z.b. BSH benötige, aber bei einem Rechtsstreit dann "alt" aus sehe. Dann legt man doch eher mehr Kohle auf den Tisch und holt sich eine zertifizierte Beleuchtung. Danke für die Antworten. Mfg Achim |
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