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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 04.11.2014, 07:01
Achim23 Achim23 ist offline
Cadet
 
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Standard Keine BSH Beleuchtung

Guten morgen,
Wenn ich keine Beleuchtung an meinem Boot habe die BSH zugelassen ist, mit was für Problemen muss ich rechnen? Fahre mit meiner Kiste auf der Nord- & Ostsee.

Mfg
Achim
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  #2  
Alt 04.11.2014, 07:03
Benutzerbild von She's_a_Lady
She's_a_Lady She's_a_Lady ist offline
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Standard

In erster Linie mit dem Problem das Du Dich und andere Verkehrsteilnehmer auf dem Wasser gefährdest.

Grundlos und unversichert.
__________________
Gruß
Christoph
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  #3  
Alt 04.11.2014, 07:09
Benutzerbild von Flybridge
Flybridge Flybridge ist offline
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Zitat:
Zitat von She's_a_Lady Beitrag anzeigen
In erster Linie mit dem Problem das Du Dich und andere Verkehrsteilnehmer auf dem Wasser gefährdest.

Grundlos und unversichert.
?????
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #4  
Alt 04.11.2014, 07:17
Sascha H. Sascha H. ist offline
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Standard

Wie ist sowas eigentlich bei alten Booten?

Meins ist bald 45 Jahre alt und ich möchte aus optischen Gründen die originale Beleuchtung von damals behalten (schön polierte Edelstahlgehäuse mit Echtglas, kein Plastikzeugs).
Bei meiner Beleuchtung steht auch keine Zulassung drauf.

Allerdings hat der TüV-Prüfer für die Bodenseezulassung auch keine Zulassung der Beleuchtung gefordert, die Funktion hat er aber geprüft.

Grüße Sascha
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  #5  
Alt 04.11.2014, 07:17
Benutzerbild von Nils
Nils Nils ist offline
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Wieso Gefährdung? Vielleicht fährt er nicht in der Dunkelheit... . Das einzige, was dadurch wirklich in akuter Gefahr ist, wird Dein Portemonnaie sein.
__________________
Gruß
Nils
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  #6  
Alt 04.11.2014, 07:19
Benutzerbild von volvorider
volvorider volvorider ist offline
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Standard

Habe auch keine "BSH" Beleuchtung. Trotzdem sieht man mich genauso gut wie alle anderen Boote mit BSH. In meinen Augen ist die BSH-Nummer reines Bürokratentum.

Falls doch mal was passiert, wird man dir trotzdem einen Strick draus drehen.
__________________
Grüße

Mike
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  #7  
Alt 04.11.2014, 07:24
123 123 ist offline
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Er bringt uns alle um!!

In Ländern ohne BSH sind schon fast alle Boote nachts kollidiert, wollen wir das wirklich auch bei uns?
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  #8  
Alt 04.11.2014, 07:25
Benutzerbild von Berni
Berni Berni ist offline
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Zitat:
Zitat von volvorider Beitrag anzeigen

Falls doch mal was passiert, wird man dir trotzdem einen Strick draus drehen.

Aber nur, wenn du bei Dunkelheit oder verminderter Sicht fährst.....
__________________


Gruß

Berni
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  #9  
Alt 04.11.2014, 07:26
alexhb alexhb ist offline
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Zitat:
Zitat von Achim23 Beitrag anzeigen
Guten morgen,
Wenn ich keine Beleuchtung an meinem Boot habe die BSH zugelassen ist, mit was für Problemen muss ich rechnen?
Das praktische Problem hat "She's_a_Lady" bei einer Nachtfahrt unter Beleuchtung schon aufgezeigt. Nicht-zugelassene Lichter laufen Gefahr nicht die Reichweite und Leuchthelligkeit zu besitzen wie geprüfte Beleuchtung. Das kann dazu führen das du schlechter gesehen wirst.

Aber ich denke du möchtest die rechtliche Seite wissen. Die Wasserschutzpolizei kann auch bei Tage die Beleuchtung mit einer Ordnungswidrigkeit bemängeln und dich zur Umrüstung auffordern. Bei Nichtbeachtung, kann das bei jeder Kontrolle immer zu einer Zahlung der Ordnungswidrigkeit führen.

Sollte es bei einer Nachtfahrt zu einer Kollision mit einem anderen Fahrzeug kommen, kann deine Versicherung in Teile davon absehen deinen Schaden zu begleichen und sich darauf berufen das du keine zugelassene Lichterführung besitzt.

Beste Grüße
Alex

Geändert von alexhb (04.11.2014 um 07:47 Uhr)
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  #10  
Alt 04.11.2014, 07:42
mbeike mbeike ist offline
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Genau dieses Thema hatte ich im Sommer mit der Entenpolizei: Aussage : Solange die angebrachte Beleuchtung entweder BSH / Rini oder andere europäische Zertifizierungen besitzt (reicht auch nur auf dem Papier) ist es der WaschPo völlig egal...

Viele Grüße
Jan
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  #11  
Alt 04.11.2014, 07:43
Benutzerbild von Christian30
Christian30 Christian30 ist offline
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Zitat:
Zitat von alexhb Beitrag anzeigen
Die Wasserschutzpolizei kann auch bei Tage die Beleuchtung mit einer Ordnungswidrigkeit bemängeln und dich zur Umrüstung auffordern.


Beste Grüße
Alex
Das glaube ich nicht, was ist denn mit den Booten die garkeine Beleuchtung haben ?
Die dürfen doch auch fahren, halt nur nicht im Dunkeln oder bei schlechter Sicht..... ?!

Gruss
Christian
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  #12  
Alt 04.11.2014, 07:46
alexhb alexhb ist offline
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Zitat:
Zitat von mbeike Beitrag anzeigen
Genau dieses Thema hatte ich im Sommer mit der Entenpolizei: Aussage : Solange die angebrachte Beleuchtung entweder BSH / Rini oder andere europäische Zertifizierungen besitzt (reicht auch nur auf dem Papier) ist es der WaschPo völlig egal...
Ja, gleichwertige Beleuchtung aus dem europäischen Ausland mit deren lokalen Vorschriften werden auch akzeptiert.


Zitat:
Zitat von Christian30 Beitrag anzeigen
Das glaube ich nicht, was ist denn mit den Booten die garkeine Beleuchtung haben ?
Die dürfen doch auch fahren, halt nur nicht im Dunkeln oder bei schlechter Sicht..... ?!
Wenn keine Beleuchtung vorhanden ist, muss sie entsprechend auch keine Vorschriften genügen, es geht um montierte Beleuchtung. Jegliche montierte (Positions-) Beleuchtung muss zugelassen sein.

Geändert von alexhb (04.11.2014 um 08:56 Uhr)
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  #13  
Alt 04.11.2014, 08:46
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diver_guido diver_guido ist offline
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Zitat:
Zitat von mbeike Beitrag anzeigen
Genau dieses Thema hatte ich im Sommer mit der Entenpolizei: Aussage : Solange die angebrachte Beleuchtung entweder BSH / Rini oder andere europäische Zertifizierungen besitzt (reicht auch nur auf dem Papier) ist es der WaschPo völlig egal...

Viele Grüße
Jan
Ich hatte auch das Glück. Ist aber schon paar Jahre her.
So ist das eben.
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  #14  
Alt 04.11.2014, 09:19
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Nils Nils ist offline
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Aber meines Wissens muss doch eine Beleuchtung vorhanden sein. Wie beim Fahrrad... .
Aber mal ehrlich: was passiert, wenn man Deine Beleuchtung eben nicht schon kilometerweit sehen kann, sondern eben weniger. Bei so kleinen Booten wie unseren kommt eh irgendwann die Erdkrümmung zum Tragen. Unsere Laterne ist ja nur etwa 1,2m über der Wasserlinie. Und das böse große Schiff sieht man als Bootsführer ja auch selbst. Voraussetzung ist eine besetzte Pinne bzw. Cockpit.
__________________
Gruß
Nils
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  #15  
Alt 04.11.2014, 09:24
Pusteblume Pusteblume ist offline
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Zitat:
Zitat von Nils Beitrag anzeigen
Aber meines Wissens muss doch eine Beleuchtung vorhanden sein. Wie beim Fahrrad... .
....
Nö, wieso?
Es ist wurscht, ob Du mit ner 420er, FD, H-Jolle oder Deinem Kajütboot fährst, es sind alles Fahrzeuge. Nun wird keiner allen Ernstes auf ner H-Jolle Licht fordern können. Muß man halt im Hellen fahren. Mein Dampfer hat auch keine Beleuchtung, wie die meisten Jollis bei uns. Wenn einer mal die 20-h-Wettfahrt oder die 60 sm mitsegeln möchte, frickelt er sich was an den Mast.
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  #16  
Alt 04.11.2014, 09:36
Benutzerbild von diver_guido
diver_guido diver_guido ist offline
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Stellt Euch mal vor, ihr plant ne Reise. Fahrt immer bei Tag.
Irgendwas passiert und kommt in den Abend rein.
Habt keine Beleuchtung und das bei Dunkelheit.
Dann haben alle ein Problem.
Macht ne vernünftige Beleuchtung dran und gut ist es.
Immer wieder werden Sachen diskutiert, wie man was
nicht machen muss. Es gibt ganz klare Richtlinien, wo man sich dran halten MUSS.

Fertig

Gruß
Guido
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  #17  
Alt 04.11.2014, 09:38
alexhb alexhb ist offline
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Zitat:
Zitat von Nils Beitrag anzeigen
Aber meines Wissens muss doch eine Beleuchtung vorhanden sein. Wie beim Fahrrad... .
Aber mal ehrlich: was passiert, wenn man Deine Beleuchtung eben nicht schon kilometerweit sehen kann, sondern eben weniger. Bei so kleinen Booten wie unseren kommt eh irgendwann die Erdkrümmung zum Tragen. Unsere Laterne ist ja nur etwa 1,2m über der Wasserlinie. Und das böse große Schiff sieht man als Bootsführer ja auch selbst. Voraussetzung ist eine besetzte Pinne bzw. Cockpit.
Das Problem ist die schwammige Definition "Deine Beleuchtung eben nicht schon kilometerweit sehen kann, sondern eben weniger". Wieviel ist weniger und wann ist weniger gerade noch ausreichend?

Um dem vorzubeugen und die Gefahr zu nehmen das jede Lichtfunzel genutzt werden kann wurde die Sichtgrenze auf 2sm gesetzt.

Zudem betrifft es nicht nur die Fahrbeleuchtung, sondern auch ggf. die Ankerbeleuchtung wo keiner an der Pinne steht.

Stell dir ein anderes schnelles Fahrzeug vor, dass ausweichpflichtig bei Nacht auf dich zufährt. Je eher es dich erkennt, umso eher kann es reagieren. Je schneller es fährt umso eher sollte es dich erkennen um so mehr Reaktionszeit zu haben.

Jetzt könnte man zwar argumentieren: "Dann muss das andere Fahrzeug eben mit langsamer angepasster Geschwindigkeit fahren." Aber das muss es nicht, es muss nur innerhalb von 2 SM (mit Reaktionszeit) den Kurs ändern können - nicht später.

Beste Grüße
Alex
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  #18  
Alt 04.11.2014, 10:08
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PderSkipper PderSkipper ist offline
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Zitat:
Zitat von alexhb Beitrag anzeigen
Um dem vorzubeugen und die Gefahr zu nehmen das jede Lichtfunzel genutzt werden kann wurde die Sichtgrenze auf 2sm gesetzt.
Wurde für Sportboote auf 1sm runtergesetzt.
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If you put water into a cup, it becomes the cup. You put water into a bottle and it becomes the bottle. You put it in a teapot, it becomes the teapot.
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  #19  
Alt 04.11.2014, 10:30
alexhb alexhb ist offline
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Zitat:
Zitat von PderSkipper Beitrag anzeigen
Wurde für Sportboote auf 1sm runtergesetzt.
Aber nur für die Seitenbeleuchtung oder inwiefern bzw. wo wurde das geändert?

Es gilt doch auf See die KVR Regel 22 über die Tragweite von Lichtern:

KVR 22c

Auf Fahrzeugen von weniger als 12 Meter Länge
- Topplicht, 2 Seemeilen;
- Seitenlicht, 1 Seemeile;
- Hecklicht, 2 Seemeilen;
- Schlepplicht, 2 Seemeilen;
- weißes, rotes, grünes oder gelbes Rundumlicht, 2 Seemeilen.

Auch zu entnehmen in der Zusammenfassung unter http://www.bsh.de/de/Produkte/Infoma...erfuehrung.pdf

Beste Grüße
Alex
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  #20  
Alt 04.11.2014, 10:45
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Nils Nils ist offline
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Okay, verstanden. Allerdings habe ich meine Ankerplätze bislang immer jenseits der Verkehrswege möglichst dicht unter Land gewählt, trotz (zugelassener) Beleuchtung. Und da war ich nie der Einzige ;). Will sagen: Gefahr sehe ich eher bei Booten in Fahrt, und ob meine Funzel trotz Zulassung wirklich 1-2 Seemeilen entfernt sichtbar ist, weiß ich nicht. So wirklich mag ich die Gefahr beim Boot in Fahrt (mit Ausguck) nicht erkennen... .
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Gruß
Nils
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  #21  
Alt 04.11.2014, 10:49
alexhb alexhb ist offline
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Zitat:
Zitat von Nils Beitrag anzeigen
So wirklich mag ich die Gefahr beim Boot in Fahrt (mit Ausguck) nicht erkennen... .
So ist das ja oft mit Vorschriften, die persönliche Einzelbeurteilung stimmen nicht unbedingt damit überein, aber so ist zumindest alles gleich genormt und nicht von Einzelabschätzungen abhängig (nicht bös gemeint).

Der eine meint sonst seine Lichterführung ist eigentlich in Ordnung und trägt weit genug und der nächste meint eigentlich braucht man auch keine der Mond ist hell genug.

Eine Vorgabe für alle und niemand muss sich den Kopf über die Tragweite seiner Lichter machen und kann zugelassene Lichter einfach kaufen und gut ist. Niemand muss Einzeldiskussion mit Behörden und Versicherungen führen, Gutachten einreichen um nachzuweisen das er ausreichend beleuchtet war/ist.

So ist doch vieles deutlich einfacher.

Beste Grüße
Alex
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  #22  
Alt 04.11.2014, 10:56
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Das stimmt wohl .
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  #23  
Alt 04.11.2014, 11:07
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PderSkipper PderSkipper ist offline
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Zitat:
Zitat von alexhb Beitrag anzeigen
Aber nur für die Seitenbeleuchtung oder inwiefern bzw. wo wurde das geändert?
Stümmt, dachte die Entschärfung galt damals für sämtliche Funzeln...

Egal, meine Lämpchen sieht man schon nach 500m nicht mehr,
bin sozusagen Selbstmordattentäter zur See!
Das war aber noch bei keiner Kontrolle Thema und ich werde jedes Jahr min. 1mal kontrolliert.
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  #24  
Alt 04.11.2014, 11:17
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chewbaka chewbaka ist offline
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M.M. ärgerlicher ist, daß wir in D (natürlich) wieder mit der Norm eigenbrödeln müssen.
Der Rest von Europa begnügt sich mit RINA und den anderen Standards, solange geprüft, in D MUSS es die BSH Zulassung oder das Steuerrad sein, was die nur die Preise nach oben treibt.
Mit Sicherheit sind Leuchten, die "nur" eine RINA oder Colreg oder was auch immer als Zertifikat haben nicht schlechter als die baugleiche Leuchte mit BSH-Zulassung...

Das Problem sind hier einfach unsere "Reichsbedenkenträger" die in den Ämtern sitzen und über so was entscheiden...
__________________
Grüße, Tobi

Projekt: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=229791
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  #25  
Alt 04.11.2014, 11:25
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Zitat:
Zitat von alexhb Beitrag anzeigen
So

Eine Vorgabe für alle und niemand muss sich den Kopf über die Tragweite seiner Lichter machen und kann zugelassene Lichter einfach kaufen und gut ist. Niemand muss Einzeldiskussion mit Behörden und Versicherungen führen, Gutachten einreichen um nachzuweisen das er ausreichend beleuchtet war/ist.

So ist doch vieles deutlich einfacher.

Beste Grüße
Alex
Vermutlich geht es hier einmal mehr um die Beleuchtung eines aus USA oder dem sonstigen Ausland importierten Schiffes, die nicht den BSH-Vorschriften entspricht.

Was allerdings nicht zwangsläufig bedeutet, dass a) diese Beleuchtung nichts taugt und b) dass sie nicht auch einer Norm - nur eben einer US oder sonstigen, ausländischen Norm entspricht.

Leider verhielt sich das BSH bisher nach dem Motto: "Am deutschen Wesen soll die Welt genesen!" und hat andere, ausländische Normen in Fragen der Beleuchtung schlicht nicht anerkannt. Nun scheint es so, als würde man (vermutlich zähneknirschend) künftig wenigstens Normen aus anderen EU-Staaten akzeptieren (müssen).

Dass es überhaupt Normen für die Beleuchtung von Schiffen gibt, ist völlig in Ordnung und nachvollziehbar. Solange es keine international anerkannte Norm gibt (oder gibt es eine?), sollte man aber in Deutschland nicht so engstirnig sein und auch Normen anerkennen, die sich anderswo bewährt haben. Ich habe jedenfalls noch nicht davon gehört, dass in USA oder anderswo laufend Unfälle mit Sportbooten bei Nacht passieren, nur weil diese keine BSH-Beleuchtung führen.


Gruss


Gerd
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