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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Die verlinkte Liste enthält Landkreise, in denen es früher mal Kennzeichen gegeben haben mag. So gibt es im Landkreis München schon lange keine Kennzeichen für Privatleute (für die Feuerwehr mag's anders sein).
In Bayern kann man bei keiner Kfz-Zulassungsstelle (und darum ging es in der relevanten Frage) ein Kennzeichen erhalten. Es gibt nur wenige Ämter, die z.B. für die bay. Seen zuständig sind. Andere Ämter sind für Privatleute nicht zuständig. Auch sind diese Kennzeichen für Mobos z.B. in Oberbayern nicht frei erhältlich. Beim Amt in Starnberg 17 Jahre auf eine Mobo-Lizenz und damit das Kennzeichen zu warten, dürfte nicht so ganz die vom Fragesteller erwartete Vereinfachung sein.
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Beste Grüße John |
#27
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In meinem Landkreis (ist aufgeführt) wissen sie nichts davon, ich bekomme aber einen Rückruf.
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#28
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Im Landkreis Amberg-Sulzbach der auf der Liste aufgeführt ist geht es definitiv nicht. Der Mitarbeite dort war sehr bemüht und hat auch intern nachgefragt.
Edit: hab einen zweiten Rückruf bekommen. Es gibt schon ein Kennzeichen vom LRA aber das ist nur im Landkreis gültig, da gibt es einen Weiher auf dem ein Wasserskiverein ist. Geändert von wolf b. (04.03.2015 um 13:30 Uhr)
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#29
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Ich bedanke mich für alle (sinnvollen und zum Thema gehörenden) Antworten.
Also um deutschlandweit fahren zu dürfen, muss es nicht unbedingt ein WSA-Kennzeichen sein, es genügt eines vom Landkreis (sofern die Kennzeichen-Zuteilung für Boote eben auch zum Service des jeweiligen Landkreis gehört), wenn ich jetzt richtig verstehe. Aber das mit dem Ausland ist auch wieder so eine Sache, stimmt. Kann ja mal sein, das ich irgendwann plötzlich Lust habe die Oder bis ins Stettiner Haff zu fahren (aber dafür müsste ich mich eh erst schlau machen, ob ich in Polen auch ohne Bootsführerschein mein 15 PSer fahren darf, wie hierzulande). |
#30
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Zitat:
Zitat:
Noch lauter kann der Amtsschimmel ja gar nicht wiehern Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#31
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Zitat:
Das ist ja auch kein Akt die zu bekommen. Evtl. wäre das aber ein Schlupfloch um die CE zu umgehen, leider ist der austellende Sachbearbeiter gerade nicht da, sonst hätte ich gefragt was die Voraussetzungen sind.. |
#32
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Zitat:
§3 KlFzKV-BinSch Von der Kennzeichnungspflicht sind ausgenommen: Kleinfahrzeuge, die (..) ein nach landesrechtlichen Vorschriften zugeteiltes amtliches Kennzeichen führen, soweit es vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung anerkannt worden ist; diese amtlichen Kennzeichen werden im Verkehrsblatt bekanntgemacht. Diese "soweit ..." Bedingung ist erfüllt - siehe Posting von Lutz in #25, das genau die Bekanntmachung aus dem Verkehrsblatt verlinkt. Das Kennzeichen gilt bundesweit.
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Beste Grüße John
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