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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Wie lasse ich ein Boot zu?
Hallo zusammen,
Vielleicht denken jetzt viele, oh ist der bescheu... aber ich hab echt keine Ahnung. Wenn ich mir ein Boot kaufe, gebraucht oder neu, wie funktioniert das mit dem Zulassen und Anmelden. Welche Papiere brauch ich und wo melde ich an oder um. Wie beim Auto? Bitte um eine kurze Anleitung. Danke an euch und nicht soooo viel schimpfen bitte
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Grüße Steff
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#2
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Gruß vom Oberrhein. |
#3
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Alternativ der Internationale Bootsschein (IBS) vom ADAC!
Gruß Stephan
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Gruß Stephan |
#4
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Zitat:
Ein Sportboot muss nie zugelassen werden wie ein Auto. Ansonsten hängen die Anforderungen vom Fahrtgebiet ab. Deutscher Seebereich Selbstausgesuchter Namen und Heimathafen reichen. Deutsche Binnenfahrt Kennzeichen für Kleinfahrzeug vom schon genannten WSA. europ. Ausland Wenn ein Kennzeichen verlangt wird, genügt auch hier das vom WSA. Wer's ein bisschen amtlicher mag, kann sich satt dem WSA-Kennzeichen das Flaggenzertifikat ausstellen lassen. Das ist dann auch ein Eigentumsnachweis, ähnlich dem KFZ-Brief. Für die Kennzeichenzuteilung braucht man CE-Dokumente (wenn das Boot nach dem 15.06.1998 erstmals in der EU in Betrieb genommen wurde) und den aktuellen Kaufvertrag. Anders als bei einer Zulassung findet keine Prüfung des Bootes selbst statt. Wenn Du ein Boot kaufst, achte auf vollständige Papiere, zu denen ausser den obigen auch das Original der ersten Kaufvertrages in der EU gehört, aus dem ersichtlich sein muss, dass die USt gezahlt wurde. Es tummeln sich einige Boote auf dem Markt, die nie ordnungsgemäß verzollt/versteuert wurden. Wer so eines kauft, geht das Risiko ein, Steuer und Zoll nachzahlen zu müssen. Der Vollständigkeit halber seien auch die amtlich anerkannten Kennzeichen vom ADAC, DMYV, DSV erwähnt, die jedoch gegenüber dem WSA-Kennzeichen keine Vorteile, aber Kostennachteile haben.
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Beste Grüße John
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#5
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Moin,
hier beim WSA Duisburg steht alles beschrieben. http://www.wsa-duisburg-meiderich.ws...gen/index.html Boote kannst Du überall zulassen sprich wenn Du auf Fehmarn wohnst kannst Du Dein Boot auch in München zulassen, ist nicht wie beim Auddo Städtebezogen. Gruss Christian
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#6
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Zitat:
Und andersherum: Genügt ein selbst ausgewählter und ans Boot angepinselter Name und Heimathafen, um damit auch mal im Binnenbereich fahren zu dürfen? Und was ist mit dem internationalen Bootskennzeichen? Wann braucht man dieses? |
#7
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Zitat:
2. Nein 3. Innerhalb der EU: Nie, wenn man das WSA-Kennzeichen hat.
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Beste Grüße John
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#8
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Bootszulassungen ("Kleinfahrzeugkennzeichen") sind ja mittlerweile nicht nur bei den WSA-Ämtern, sondern auch bei Strassenverkehrsämtern möglich, in meinem Fall Landkreis Dahme-Spreewald, ich müsste also nicht nach Berlin, Brandenburg/Havel, Eberswalde oder Magdeburg fahren, sondern nach Lübben um die Ecke würde genügen.
Aber ob der Geltungsbereich dieser Kennzeichen der selbe ist, wie beim Kennzeichen vom WSA, konnte mir noch keiner genau sagen. Gehört habe ich schon, dass ich damit nur innerhalb des Land Brandenburg fahren dürfe, wenn nicht sogar nur in meinem Landkreis, in dem das Boot angemeldet ist. Ich möchte mit meinem Boot ja nicht nur auf dem Schwielochsee rumfahren, sondern auch auf der Müritz und mein Boot ja auch mal an die Unterwarnow, Saaler Bodden und Achterwaser trailern (was ja schon nicht mehr zum Binnenbereich gehört, sondern See) und auch an die Thüringer Stauseen (okay, da braucht man ja eh die "Pickerl" vom Saale-Orla-Kreis). Was ist denn nu richtig? Die Gebühren der Zulassung sind ja beim WSA auch fast 10 Euro günstiger als beim Landkreis. |
#9
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Das ist nur in wenigen Bundesländern (oder sogar nur einem ) so.
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Beste Grüße John |
#10
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Ja nee, is klaar!
Ja nee, is klaar...! Warum haben dann Schiffe Reg.Nummern? ]Ja nee, is klaar... Fahren ja so viele mit Haseschnuggel als Reg. rum. Erstaunlich. Ja, das stimmt! Zitat:
Zitat:
Zitat:
Sowas. Mal eine konkrete Aussage in einem Satz. Man sollte begeistert sein. Geändert von Janus (03.03.2015 um 18:20 Uhr) |
#11
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Plonk!
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Beste Grüße John
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#12
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Jau..., ich liebe einfach meinen @JohnB für seine fundierten Aussagen!
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#13
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Deine sind erst so richtig fundiert.
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#14
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Ha, jetzt habe ich mir Chips geholt. Der Mann, der Gleich- und Wechselstrom nicht auseinanderhalten kann, hat auch auf diesem Gebiet Ahnung.
Die Differenz zwischen Zulassung und Registrierung und zwischen Buten und Binnen sind Janus nicht ganz so klar. Aber er weiß es auf jeden Fall besser. Von der Donau aus gesehen, ist es eh unwichtig. Ich bin gespannt auf seine nächsten Weisheiten auf dem Wege zum Oberstänkerer in Forum. Gruß Jan PS @ SteveM: Zum Thema weißt du jetzt alles, von jetzt an kommen nur persönliche Angriffe von Janus und zum Schluss der Rat, doch bei Google nachzuschauen.
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Mahlzeit Jan Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen. Christian Morgenstern Geändert von Emma (04.03.2015 um 09:14 Uhr)
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#15
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Zitat:
... es sind keine amtlichen Kennzeichen (gem. §4 KlFzKV-BinSch), ... es sind keine amtlich anerkannten Kennzeichen (gem. §5 KlFzKV-BinSch). Als amtlich anerkanntes Kennzeichen gilt nur der IBS der diversen Verbände/Vereine. Von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen (§3 KlFzKV-BinSch) sind u.a. Kleinfahrzeuge, die "ein nach landesrechtlichen Vorschriften zugeteiltes amtliches Kennzeichen führen, soweit es vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung anerkannt worden ist." Genau unter diese Bestimmungen fallen z.B. die Bodenseekennzeichen oder diejenigen der Landkreise (hier die Liste der Kennzeichen: https://www.elwis.de/Freizeitschifff...hen/index.html ). Es handelt sich also in diesem Sinne nicht um ein nationales Kennzeichen welches auch im europäischen Ausland automatisch gilt, sondern um eine amtliche lokale Ausnahme, die im Inland anerkannt wird. Ich denke es ist nicht wahrscheinlich, dass diese Ausnahmekonstruktion im Ausland akzeptiert wird, bzw. dort bekannt ist. |
#16
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Das wurde bei mir außer einmal an der EU Außengrenze schon immer anerkannt, innerhalb und außerhalb der EU. Damals half mir der mitgeführte Internationale Fahrterlaubnisschein (kostenlos beim WSA Rgb erhältlich) mit dem das WSA Kennzeichen auch dort anerkannt wurde.
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#17
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WSA-Kennzeichen sind aber nicht die lokalen Landkreis-Kennzeichen die ich meine. Oder hast du tatsächlich ein Landkreis-Kennzeichen außerhalb der EU anerkannt bekommen?
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#18
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Ich meinte die WSA Kennzeichen. Das Juristendeutsch sagt mir herzlich wenig, sorry.
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#19
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Zitat:
Sie müssten eigentlich auch im Ausland anerkannt werden. ABER: mit den WSA-Kennzeichen haben wir alle die Erfahrung gemacht, dass sie nunmehr seit vielen Jahren in der EU akzeptiert werden. Früher mag es, insbesondere in Frankreich Probleme gegeben habe; das ist Geschichte. Wie die brandeburger Landeskennzeichen in der Praxis im Ausland eingestuft werden, kann man nicht so sicher sagen. Deshalb würde ich, wenn im Ausland gefahren werden soll, dieses Landeskennzeichen nicht wählen. Wer will schon Urlaubsstress riskieren, nur weil der Weg ins Landratsamt etwas bequemer war. Zudem kann man das WSA-Kennzeichen problemlos per Post beantragen.
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Beste Grüße John Geändert von JohnB (04.03.2015 um 08:14 Uhr) |
#20
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@Janus
Was sollen diese provokativen inhaltslosen Postings bringen? Bitte wahre ein wenig das friedliche Miteinander hier im Forum.
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Gruß Ingo
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#21
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Zitat:
der Bezirksregierung Düsseldorf ausgestellt. http://www.brd.nrw.de/verkehr/schiff...anmeldung_.pdf
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Grüsse aus dem Bergischen Land Thomas
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#22
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Zitat:
An Deutschlands Küsten reicht der Heimathafen und der Name das ist Fakt. Natürlich darf man damait nicht ins Ausland dafür braucht es eine andere Registrierung. An der Ostsee haben die wenigsten Dauerlieger eine Registrierung. Aber wie hier oft zu lesen reicht das WSA-Kennzeichen für die EU komplett aus. Das ist die günstigste Registrierung die zu bekommen ist.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#23
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Der ist ja explizit für die Donau vorgesehen. Wie sieht der denn aus?
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Beste Grüße John |
#24
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Der wurde mir auch auf der Theiß akzeptiert, im Dokument steht aber "auf Donau des §1.10 Abs 2 der Anlage A zur Donauschifffahrtspolizeiverordnung ..... für Fahrten des oben genannten, ausschließlich Sport- und Vergnügungszwecken dienenden Kleinfahrzeugs im internationalen Verkehr auf der Donau erteilt. Dieser Fahrterlaubnisschein ist gültig bis (Ende des Jahres).
Als Bemerkung dann noch, daß ein 2m Schlauchboot als Tender inbegriffen ist. Bei der EU Ausreise Ungarn-Serbien auf der Donau und bei der Wiedereinreise Serbien-Ungarn wurde der explizit verlangt. Ich hatte den nicht gleich gefunden und die ließen mich so lange suchen bis ich den hatte. Als ich fragte ob ich den unbedingt nötig hätte übersetzten sie mir ein Papier in dem alle gültigen Papiere, Flaggenzertifikat, IBS etc. aufgeführt war und beim WSA Kennzeichen eben nur in Verbindung mit dem Fahrterlaubnisschein. Nirgends anders als an dieser EU Außengrenze gab es bisher Probleme oder auch nur Fragen. In Kroatien bin ich anstandlos mit dem WSA Papier gemeldet.
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#25
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Da irrst Du
Zitat:
Wer Lust hat kann ja mal alle 74 Landkreise dem jeweiligen Bundesland zuordenen Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
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