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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 07.12.2014, 09:10
Benutzerbild von SteveM
SteveM SteveM ist offline
Cadet
 
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2 Danke in 2 Beiträgen
Standard Wie lasse ich ein Boot zu?

Hallo zusammen,

Vielleicht denken jetzt viele, oh ist der bescheu... aber ich hab echt keine Ahnung.
Wenn ich mir ein Boot kaufe, gebraucht oder neu, wie funktioniert das mit dem Zulassen und Anmelden.
Welche Papiere brauch ich und wo melde ich an oder um.
Wie beim Auto?

Bitte um eine kurze Anleitung.

Danke an euch und nicht soooo viel schimpfen bitte
__________________
Grüße Steff
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  #2  
Alt 07.12.2014, 09:19
Benutzerbild von alaska
alaska alaska ist offline
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6.595 Danke in 3.138 Beiträgen
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Elwis Antrag: ausfüllen und mit dem zu bezahlenden Betrag einsenden

WSA
__________________
Gruß vom Oberrhein.
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  #3  
Alt 07.12.2014, 09:22
Benutzerbild von Skipper83
Skipper83 Skipper83 ist offline
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Alternativ der Internationale Bootsschein (IBS) vom ADAC!


Gruß Stephan
__________________
Gruß Stephan
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  #4  
Alt 07.12.2014, 09:38
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von SteveM Beitrag anzeigen
(..) Wenn ich mir ein Boot kaufe, gebraucht oder neu, wie funktioniert das mit dem Zulassen und Anmelden.(..)
Um mal ein bisschen systematisch anzufangen:

Ein Sportboot muss nie zugelassen werden wie ein Auto. Ansonsten hängen die Anforderungen vom Fahrtgebiet ab.

Deutscher Seebereich

Selbstausgesuchter Namen und Heimathafen reichen.

Deutsche Binnenfahrt

Kennzeichen für Kleinfahrzeug vom schon genannten WSA.

europ. Ausland
Wenn ein Kennzeichen verlangt wird, genügt auch hier das vom WSA. Wer's ein bisschen amtlicher mag, kann sich satt dem WSA-Kennzeichen das Flaggenzertifikat ausstellen lassen. Das ist dann auch ein Eigentumsnachweis, ähnlich dem KFZ-Brief.

Für die Kennzeichenzuteilung braucht man CE-Dokumente (wenn das Boot nach dem 15.06.1998 erstmals in der EU in Betrieb genommen wurde) und den aktuellen Kaufvertrag. Anders als bei einer Zulassung findet keine Prüfung des Bootes selbst statt.

Wenn Du ein Boot kaufst, achte auf vollständige Papiere, zu denen ausser den obigen auch das Original der ersten Kaufvertrages in der EU gehört, aus dem ersichtlich sein muss, dass die USt gezahlt wurde. Es tummeln sich einige Boote auf dem Markt, die nie ordnungsgemäß verzollt/versteuert wurden. Wer so eines kauft, geht das Risiko ein, Steuer und Zoll nachzahlen zu müssen.

Der Vollständigkeit halber seien auch die amtlich anerkannten Kennzeichen vom ADAC, DMYV, DSV erwähnt, die jedoch gegenüber dem WSA-Kennzeichen keine Vorteile, aber Kostennachteile haben.
__________________
Beste Grüße

John
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  #5  
Alt 07.12.2014, 10:29
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Moin,

hier beim WSA Duisburg steht alles beschrieben.
http://www.wsa-duisburg-meiderich.ws...gen/index.html

Boote kannst Du überall zulassen sprich wenn Du auf Fehmarn wohnst kannst Du Dein Boot auch in München zulassen, ist nicht wie beim Auddo Städtebezogen.

Gruss
Christian
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  #6  
Alt 08.12.2014, 09:11
Benutzerbild von ChrAK78
ChrAK78 ChrAK78 ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
...Ansonsten hängen die Anforderungen vom Fahrtgebiet ab.

Deutscher Seebereich

Selbstausgesuchter Namen und Heimathafen reichen.

Deutsche Binnenfahrt

Kennzeichen für Kleinfahrzeug vom schon genannten WSA.
Gilt das Kleinfahrzeugkennzeichen vom WSA auch im Seebereich, falls ich dort mal fahren möchte?
Und andersherum:
Genügt ein selbst ausgewählter und ans Boot angepinselter Name und Heimathafen, um damit auch mal im Binnenbereich fahren zu dürfen?

Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
europ. Ausland
Wenn ein Kennzeichen verlangt wird, genügt auch hier das vom WSA. Wer's ein bisschen amtlicher mag, kann sich satt dem WSA-Kennzeichen das Flaggenzertifikat ausstellen lassen....
Und was ist mit dem internationalen Bootskennzeichen? Wann braucht man dieses?
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  #7  
Alt 08.12.2014, 10:45
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von ChrAK78 Beitrag anzeigen
Gilt das Kleinfahrzeugkennzeichen vom WSA auch im Seebereich, falls ich dort mal fahren möchte?
Und andersherum:
Genügt ein selbst ausgewählter und ans Boot angepinselter Name und Heimathafen, um damit auch mal im Binnenbereich fahren zu dürfen?


Und was ist mit dem internationalen Bootskennzeichen? Wann braucht man dieses?
1. Ja.

2. Nein

3. Innerhalb der EU: Nie, wenn man das WSA-Kennzeichen hat.
__________________
Beste Grüße

John
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  #8  
Alt 03.03.2015, 16:54
Benutzerbild von ChrAK78
ChrAK78 ChrAK78 ist offline
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Bootszulassungen ("Kleinfahrzeugkennzeichen") sind ja mittlerweile nicht nur bei den WSA-Ämtern, sondern auch bei Strassenverkehrsämtern möglich, in meinem Fall Landkreis Dahme-Spreewald, ich müsste also nicht nach Berlin, Brandenburg/Havel, Eberswalde oder Magdeburg fahren, sondern nach Lübben um die Ecke würde genügen.
Aber ob der Geltungsbereich dieser Kennzeichen der selbe ist, wie beim Kennzeichen vom WSA, konnte mir noch keiner genau sagen. Gehört habe ich schon, dass ich damit nur innerhalb des Land Brandenburg fahren dürfe, wenn nicht sogar nur in meinem Landkreis, in dem das Boot angemeldet ist.
Ich möchte mit meinem Boot ja nicht nur auf dem Schwielochsee rumfahren, sondern auch auf der Müritz und mein Boot ja auch mal an die Unterwarnow, Saaler Bodden und Achterwaser trailern (was ja schon nicht mehr zum Binnenbereich gehört, sondern See) und auch an die Thüringer Stauseen (okay, da braucht man ja eh die "Pickerl" vom Saale-Orla-Kreis).
Was ist denn nu richtig? Die Gebühren der Zulassung sind ja beim WSA auch fast 10 Euro günstiger als beim Landkreis.
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  #9  
Alt 03.03.2015, 16:58
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von ChrAK78 Beitrag anzeigen
Bootszulassungen ("Kleinfahrzeugkennzeichen") sind ja mittlerweile nicht nur bei den WSA-Ämtern, sondern auch bei Strassenverkehrsämtern möglich (..).
Das ist nur in wenigen Bundesländern (oder sogar nur einem ) so.
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Beste Grüße

John
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  #10  
Alt 03.03.2015, 17:11
Janus Janus ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Um mal ein bisschen systematisch anzufangen:
Ja nee, is klaar!

Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Ein Sportboot muss nie zugelassen werden wie ein Auto.
Ja nee, is klaar...! Warum haben dann Schiffe Reg.Nummern?
]
Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Selbstausgesuchter Namen und Heimathafen reichen.
Ja nee, is klaar... Fahren ja so viele mit Haseschnuggel als Reg. rum.
Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Kennzeichen für Kleinfahrzeug vom schon genannten WSA.
Erstaunlich. Ja, das stimmt!
Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Wenn ein Kennzeichen verlangt wird, genügt auch hier das vom WSA. Wer's ein bisschen amtlicher mag, kann sich statt dem WSA-Kennzeichen das Flaggenzertifikat ausstellen lassen. Das ist dann auch ein Eigentumsnachweis, ähnlich dem KFZ-Brief.
Eigentumsnachweis ist der WSA-Ausweis auch. Du mußt das Boot (in diesem Fall) ebenfalls als Eigentum nachweisen.
Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Für die Kennzeichenzuteilung braucht man CE-Dokumente (wenn das Boot nach dem 15.06.1998 erstmals in der EU in Betrieb genommen wurde) und den aktuellen Kaufvertrag. Anders als bei einer Zulassung findet keine Prüfung des Bootes selbst statt.
Da hadda' erstaunlicher Weise recht.
Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Wenn Du ein Boot kaufst, achte auf vollständige Papiere, zu denen ausser den obigen auch das Original der ersten Kaufvertrages in der EU gehört, aus dem ersichtlich sein muss, dass die USt gezahlt wurde. Es tummeln sich einige Boote auf dem Markt, die nie ordnungsgemäß verzollt/versteuert wurden. Wer so eines kauft, geht das Risiko ein, Steuer und Zoll nachzahlen zu müssen.
Da kann man die nächste Diss. eröffnen.

Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Der Vollständigkeit halber seien auch die amtlich anerkannten Kennzeichen vom ADAC, DMYV, DSV erwähnt, die jedoch gegenüber dem WSA-Kennzeichen keine Vorteile, aber Kostennachteile haben.
Sowas. Mal eine konkrete Aussage in einem Satz. Man sollte begeistert sein.

Geändert von Janus (03.03.2015 um 17:20 Uhr)
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  #11  
Alt 03.03.2015, 17:13
JohnB JohnB ist offline
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Plonk!
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Beste Grüße

John
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  #12  
Alt 03.03.2015, 17:24
Janus Janus ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Plonk!
Jau..., ich liebe einfach meinen @JohnB für seine fundierten Aussagen!
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  #13  
Alt 03.03.2015, 17:37
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Deine sind erst so richtig fundiert.
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  #14  
Alt 03.03.2015, 21:49
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Emma Emma ist offline
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Ha, jetzt habe ich mir Chips geholt. Der Mann, der Gleich- und Wechselstrom nicht auseinanderhalten kann, hat auch auf diesem Gebiet Ahnung.


Die Differenz zwischen Zulassung und Registrierung und zwischen Buten und Binnen sind Janus nicht ganz so klar. Aber er weiß es auf jeden Fall besser. Von der Donau aus gesehen, ist es eh unwichtig.
Ich bin gespannt auf seine nächsten Weisheiten auf dem Wege zum Oberstänkerer in Forum.

Gruß
Jan

PS @ SteveM: Zum Thema weißt du jetzt alles, von jetzt an kommen nur persönliche Angriffe von Janus und zum Schluss der Rat, doch bei Google nachzuschauen.
__________________
Mahlzeit
Jan


Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen.
Christian Morgenstern

Geändert von Emma (04.03.2015 um 08:14 Uhr)
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  #15  
Alt 03.03.2015, 22:47
Quax Quax ist offline
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Zitat:
Zitat von ChrAK78 Beitrag anzeigen
Bootszulassungen ("Kleinfahrzeugkennzeichen") sind ja mittlerweile nicht nur bei den WSA-Ämtern, sondern auch bei Strassenverkehrsämtern möglich, in meinem Fall Landkreis Dahme-Spreewald, ich müsste also nicht nach Berlin, Brandenburg/Havel, Eberswalde oder Magdeburg fahren, sondern nach Lübben um die Ecke würde genügen.
Aber ob der Geltungsbereich dieser Kennzeichen der selbe ist, wie beim Kennzeichen vom WSA, konnte mir noch keiner genau sagen. Gehört habe ich schon, dass ich damit nur innerhalb des Land Brandenburg fahren dürfe, wenn nicht sogar nur in meinem Landkreis, in dem das Boot angemeldet ist.
Ich möchte mit meinem Boot ja nicht nur auf dem Schwielochsee rumfahren, sondern auch auf der Müritz und mein Boot ja auch mal an die Unterwarnow, Saaler Bodden und Achterwaser trailern (was ja schon nicht mehr zum Binnenbereich gehört, sondern See) und auch an die Thüringer Stauseen (okay, da braucht man ja eh die "Pickerl" vom Saale-Orla-Kreis).
Was ist denn nu richtig? Die Gebühren der Zulassung sind ja beim WSA auch fast 10 Euro günstiger als beim Landkreis.
Ein solches Kennzeichen vom Landkreis o.ä. reicht im Inland aus. Nur im Ausland werden die nicht anerkannt, denn...

... es sind keine amtlichen Kennzeichen (gem. §4 KlFzKV-BinSch),

... es sind keine amtlich anerkannten Kennzeichen (gem. §5 KlFzKV-BinSch). Als amtlich anerkanntes Kennzeichen gilt nur der IBS der diversen Verbände/Vereine.

Von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen (§3 KlFzKV-BinSch) sind u.a. Kleinfahrzeuge, die "ein nach landesrechtlichen Vorschriften zugeteiltes amtliches Kennzeichen führen, soweit es vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung anerkannt worden ist." Genau unter diese Bestimmungen fallen z.B. die Bodenseekennzeichen oder diejenigen der Landkreise (hier die Liste der Kennzeichen: https://www.elwis.de/Freizeitschifff...hen/index.html ).

Es handelt sich also in diesem Sinne nicht um ein nationales Kennzeichen welches auch im europäischen Ausland automatisch gilt, sondern um eine amtliche lokale Ausnahme, die im Inland anerkannt wird. Ich denke es ist nicht wahrscheinlich, dass diese Ausnahmekonstruktion im Ausland akzeptiert wird, bzw. dort bekannt ist.
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  #16  
Alt 03.03.2015, 22:56
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Zitat:
Zitat von Quax Beitrag anzeigen
Ein solches Kennzeichen vom Landkreis o.ä. reicht im Inland aus. Nur im Ausland werden die nicht anerkannt, denn.......
Das wurde bei mir außer einmal an der EU Außengrenze schon immer anerkannt, innerhalb und außerhalb der EU. Damals half mir der mitgeführte Internationale Fahrterlaubnisschein (kostenlos beim WSA Rgb erhältlich) mit dem das WSA Kennzeichen auch dort anerkannt wurde.
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  #17  
Alt 03.03.2015, 23:20
Quax Quax ist offline
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WSA-Kennzeichen sind aber nicht die lokalen Landkreis-Kennzeichen die ich meine. Oder hast du tatsächlich ein Landkreis-Kennzeichen außerhalb der EU anerkannt bekommen?
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  #18  
Alt 03.03.2015, 23:58
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Ich meinte die WSA Kennzeichen. Das Juristendeutsch sagt mir herzlich wenig, sorry.
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  #19  
Alt 04.03.2015, 07:07
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Quax Beitrag anzeigen
Ein solches Kennzeichen vom Landkreis o.ä. reicht im Inland aus. Nur im Ausland werden die nicht anerkannt, denn...

... es sind keine amtlichen Kennzeichen (gem. §4 KlFzKV-BinSch), (..)
§3 Nr. 4 KlFzKV-BinSch besagt, dass die Landeskennzeichen (gibt es sie noch woanders als in Brandeburg?) durchaus amtliche Kennzeichen sind "Von der Kennzeichnungspflicht sind ausgenommen Kleinfahrzeuge, ... die ein nach landesrechtlichen Vorschriften zugeteiltes amtliches Kennzeichen führen".

Sie müssten eigentlich auch im Ausland anerkannt werden.

ABER: mit den WSA-Kennzeichen haben wir alle die Erfahrung gemacht, dass sie nunmehr seit vielen Jahren in der EU akzeptiert werden. Früher mag es, insbesondere in Frankreich Probleme gegeben habe; das ist Geschichte. Wie die brandeburger Landeskennzeichen in der Praxis im Ausland eingestuft werden, kann man nicht so sicher sagen.

Deshalb würde ich, wenn im Ausland gefahren werden soll, dieses Landeskennzeichen nicht wählen. Wer will schon Urlaubsstress riskieren, nur weil der Weg ins Landratsamt etwas bequemer war. Zudem kann man das WSA-Kennzeichen problemlos per Post beantragen.
__________________
Beste Grüße

John

Geändert von JohnB (04.03.2015 um 07:14 Uhr)
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  #20  
Alt 04.03.2015, 08:09
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Skibsplast Skibsplast ist offline
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@Janus

Was sollen diese provokativen inhaltslosen Postings bringen?

Bitte wahre ein wenig das friedliche Miteinander hier im Forum.
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Gruß Ingo
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  #21  
Alt 04.03.2015, 08:21
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
§3 Nr. 4 KlFzKV-BinSch besagt, dass die Landeskennzeichen (gibt es sie noch woanders als in Brandeburg?) durchaus amtliche Kennzeichen sind "Von der Kennzeichnungspflicht sind ausgenommen Kleinfahrzeuge, ... die ein nach landesrechtlichen Vorschriften zugeteiltes amtliches Kennzeichen führen".
Gibt es, in NRW werden Kennzeichen auch von
der Bezirksregierung Düsseldorf ausgestellt.

http://www.brd.nrw.de/verkehr/schiff...anmeldung_.pdf
__________________
Grüsse aus dem Bergischen Land Thomas
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  #22  
Alt 04.03.2015, 08:28
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Zitat:
Zitat von Janus Beitrag anzeigen
Ja nee, is klaar!

Ja nee, is klaar...! Warum haben dann Schiffe Reg.Nummern?
]
Ja nee, is klaar... Fahren ja so viele mit Haseschnuggel als Reg. rum.




.
Ein tip für dich.... wenn mann keine Ahnung hat....

An Deutschlands Küsten reicht der Heimathafen und der Name das ist Fakt. Natürlich darf man damait nicht ins Ausland dafür braucht es eine andere Registrierung.
An der Ostsee haben die wenigsten Dauerlieger eine Registrierung.

Aber wie hier oft zu lesen reicht das WSA-Kennzeichen für die EU komplett aus. Das ist die günstigste Registrierung die zu bekommen ist.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #23  
Alt 04.03.2015, 10:19
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
(..) Damals half mir der mitgeführte Internationale Fahrterlaubnisschein (kostenlos beim WSA Rgb erhältlich) mit dem das WSA Kennzeichen auch dort anerkannt wurde.
Der ist ja explizit für die Donau vorgesehen. Wie sieht der denn aus?
__________________
Beste Grüße

John
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  #24  
Alt 04.03.2015, 11:12
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wolf b. wolf b. ist offline
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44.716 Danke in 16.472 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Der ist ja explizit für die Donau vorgesehen. Wie sieht der denn aus?
Der wurde mir auch auf der Theiß akzeptiert, im Dokument steht aber "auf Donau des §1.10 Abs 2 der Anlage A zur Donauschifffahrtspolizeiverordnung ..... für Fahrten des oben genannten, ausschließlich Sport- und Vergnügungszwecken dienenden Kleinfahrzeugs im internationalen Verkehr auf der Donau erteilt. Dieser Fahrterlaubnisschein ist gültig bis (Ende des Jahres).
Als Bemerkung dann noch, daß ein 2m Schlauchboot als Tender inbegriffen ist.

Bei der EU Ausreise Ungarn-Serbien auf der Donau und bei der Wiedereinreise Serbien-Ungarn wurde der explizit verlangt. Ich hatte den nicht gleich gefunden und die ließen mich so lange suchen bis ich den hatte.
Als ich fragte ob ich den unbedingt nötig hätte übersetzten sie mir ein Papier in dem alle gültigen Papiere, Flaggenzertifikat, IBS etc. aufgeführt war und beim WSA Kennzeichen eben nur in Verbindung mit dem Fahrterlaubnisschein.

Nirgends anders als an dieser EU Außengrenze gab es bisher Probleme oder auch nur Fragen. In Kroatien bin ich anstandlos mit dem WSA Papier gemeldet.
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  #25  
Alt 04.03.2015, 11:38
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Das ist nur in wenigen Bundesländern (oder sogar nur einem ) so.
Da irrst Du

Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
§3 Nr. 4 KlFzKV-BinSch besagt, dass die Landeskennzeichen (gibt es sie noch woanders als in Brandeburg?) durchaus amtliche Kennzeichen sind "Von der Kennzeichnungspflicht sind ausgenommen Kleinfahrzeuge, ... die ein nach landesrechtlichen Vorschriften zugeteiltes amtliches Kennzeichen führen". ...
Es gibt Sie mindestens auch in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

Wer Lust hat kann ja mal alle 74 Landkreise dem jeweiligen Bundesland zuordenen

Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
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