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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #26  
Alt 16.03.2015, 19:26
alexhb alexhb ist offline
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Zitat:
Zitat von Janus Beitrag anzeigen
Die müssen das sogar annehmen.
Wenn sie's nicht tun, ist es eine Dienstaufsichtsverletzung!

Es kann keinem "linientreuen" Bundesbürger zugemutet werden, die Fund- oder sonstwie gearteten Gegenstände wieder mitzunehmen.
Bei scharfer Munition und Waffen hast du zu 100% recht, bei Signalmunition ist das aber idR. kein Zufallsfund und der Bundesbürger hat selber für die Entsorgung zu sorgen. Er hat ja idR. auch die Erlaubnis über den Umgang und Kauf T1 und T2 Notsignalmittel - eventl. sogar eine Munitionsbezugserlaubnis für Cal.4 Munition.

Anders natürlich wenn die Sprengstoffe wirklich aufgefunden wurden (Bootskauf, Scheunenfund).

Annehmen muss die Polizei das in solchen Fälle vermutlich nicht - sie ist ja keine Munitionsentsorgungsstelle. Ich denke aber, dass man mit ihnen freundlich reden und sie um Unterstützung bitten kann. Wenn man schon im Revier mit einem Kasten Sprengstoff steht .

Beste Grüße
Alex
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  #27  
Alt 16.03.2015, 19:29
Bodo 1 Bodo 1 ist offline
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Zitat:
Zitat von Janus Beitrag anzeigen
Die müssen das sogar annehmen.
Wenn sie's nicht tun, ist es eine Dienstaufsichtsverletzung!

Es kann keinem "linientreuen" Bundesbürger zugemutet werden, die Fund- oder sonstwie gearteten Gegenstände wieder mitzunehmen.
Die Polizei ist verpflichtet, für die ordnungsgemäße Entsorgung zu sorgen.

Ja nee ... is' klaar!
Über deinen verwendeten Begriff der "Waffenscheine" möchte ich jetzt garnix sagen (müssen).

War mir klar das sowas wieder von dir kommt , woher hast du dein Wissen
Fakt ist , ich weiß es aus erster Hand , meine Schwester ist der Boss von der Abteilung die für Waffen zuständig ist in Hildesheim . Bei uns hat die Polizei keine Waffen angenommen , dafür war meine Schwester im Amt zuständig .
Zudem macht der Bürger sich strafbar , mit eine Waffe ohne Waffenschein auf der Straße rumzurennen . Es kommt oft vor , das Opa vor der Oma in den Himmel kommt und Oma dann beim Aufräumen eine Waffe findet , die muß bei uns in Hildesheim nach Voranmeldung beim Amt für Waffen abgegeben werden , wenn Oma keinen Ärger haben möchte . Die kommt dann in den Hochofen , wo von mir aus alle Waffen hingehören . Die Polizei nimmt bei uns keine Waffen an , die verweisen zum Amt .
Ps . Ich sauge mir das nicht aus den Finger , weil ich Langeweile habe .

Geändert von Bodo 1 (16.03.2015 um 19:38 Uhr)
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  #28  
Alt 16.03.2015, 19:40
JohnB JohnB ist offline
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P.S. Es gibt keine "Dienstaufsichtsverletzung". Schon das Wort ist Quatsch.
__________________
Beste Grüße

John
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  #29  
Alt 16.03.2015, 19:49
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sailor0646 sailor0646 ist offline
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Werfe es doch einfach in die Restmülltonne. Das Feuer in der Müllverbrennung freut sich über die Unterstützung.
__________________
Gruß, Alfred

Wenn alle ihren richtigen Vornamen in der Signatur stehen hätten, wäre das schön.
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  #30  
Alt 16.03.2015, 19:52
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Giligan Giligan ist offline
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Zitat:
Zitat von alexhb Beitrag anzeigen

Wenn du diese nun in Wohngebieten abfeuerst und sie erreicht nicht mehr die Steighöhe und landet dann brennend auf einem Haus, Auto, Garten, ... hast du einen wunderbaren Brandsatz - wesentlich gefährlicher als jede Silvesterrakete. Die brennt sich auf den meisten Oberflächen einfach durch.

Ich gehe in diesem Forum davon aus, vor allem wenn es um solche Dinge wie Seenotmittel geht, dass sie jemand bedient der sachkundig ist.

Der weiß dann auch, wo er sie verwenden kann und wo nicht. Auch ich würde sie selbstverständlich nicht in einem Wohngebiet mit enger Bebauung, womöglich noch hohen Wohnblocks Drumherum verwenden.

Aber, du hast Recht, wenn ich überlege was man hier so alles liest, dann kann man das Verständnis nicht voraussetzen.

Man gewöhnt sich an eine Umgebung wie sie hier bei uns ist, vorne Acker, hinten Acker und man kann das Ding gezielt auf einen der Äcker schießen, eine Verirrung auf ein Hausdach oder Dergleichen ist normalerweise nicht möglich.
Außerdem würde man einen falschen Kurs gleich erkennen und natürlich danach handeln!

Ich werde meine Beiträge ändern oder löschen.

Erledigt.

Gruß
Willy
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  #31  
Alt 16.03.2015, 19:58
timboot timboot ist offline
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Zitat:
die muß bei uns in Hildesheim nach Voranmeldung beim Amt für Waffen abgegeben werden
ich hab auf der Homepage der Stadt Hildesheim kein Amt für Waffen gefunden aber die Zuständigkeit ist sicher von Land zu Land unterschiedlich.

Es ist aber Blödsinn, aus Halbwissen irgendwelche Zuständigkeiten zu unterstellen. Die Polizeibehörden haben mit Sprengstoff nichts zu tun, außer wenn unmittelbare Gefahr droht und davon kann ja wohl bei abgelaufenen Seenotfackeln- und Raketen keine Rede sein.

Ich frage mich manchmal, ob ihr bei Bauchnabelsausen und Afterjucken auch den Amtsveterinär aufsucht oder zum Hausarzt geht.
__________________
LG Rolf

Was ist Wissen schon, wenn das Wissen nicht zur Erfahrung wurde?
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  #32  
Alt 16.03.2015, 20:11
alexhb alexhb ist offline
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Der weiß dann auch, wo er sie verwenden kann und wo nicht. Auch ich würde sie selbstverständlich nicht in einem Wohngebiet mit enger Bebauung, womöglich noch hohen Wohnblocks Drumherum verwenden.

Man gewöhnt sich an eine Umgebung wie sie hier bei uns ist, vorne Acker, hinten Acker und man kann das Ding gezielt auf einen der Äcker schießen, eine Verirrung auf ein Hausdach oder Dergleichen ist normalerweise nicht möglich.
Außerdem würde man einen falschen Kurs gleich erkennen und natürlich danach handeln!
Hallo Willy,

ich wollte dich auch nicht "belehren", sondern nur darauf Hinweisen was man vielleicht nicht immer im Blick hat. Wenn man natürlich auf einem freien Acker ohne Waldgrundstücke steht ist es etwas anderes als wenn man in einem Wohngebiet sowas abfeuert. Wo du "üben" wolltest war mir ja nicht ersichtlich.

Es leuchtet zwar beides sehr schön zu Silvester, aber Seenotmittel haben halt ganz andere Verhaltensweisen und Gefahrenpotentiale als eine Silvesterrakete. Fängt schon damit an, dass man sie and Land beim Versagen nicht über Bord schmeissen kann.

Gerade wenn die Seenotmittel als Beigabe zum Boot aufgefunden werden verwechseln unerfahrene Menschen dieses vielleicht eher mit Silvesterfeuerwerk. Ich kenne auch die Geschichte wo das Boot mit Cal. 4 Pistole und Munition verkauft wurde - der neue Besitzer hatte weder FKN, noch einen Waffenschein oder Munitionsbezugskarte und nun eine Schusswaffe im Besitz.

Boot gekauft und gleich nen Verstoss gegen das Waffengesetz.

Nichts für ungut, beste Grüße
Alex
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  #33  
Alt 16.03.2015, 20:11
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Es gibt in Hildesheim ein Amt für Waffen , mag sein das es einen anderen Namen hat .
Oder bist du der Meinung das es in einer Stadt mit 100000 Leuten keine Jäger , Sportschützen und Leute die Waffen besitzen gibt ???
Leute gibt's , die gibt's nicht !
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  #34  
Alt 16.03.2015, 20:27
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Zitat:
Zitat von alexhb Beitrag anzeigen
Es leuchtet zwar beides sehr schön zu Silvester, aber Seenotmittel haben halt ganz andere Verhaltensweisen und Gefahrenpotentiale als eine Silvesterrakete.
Ein mir lieber Bekannter, keinesfalls unerfahren, hat mal aus Versehen wegen der verringerten Steighöhe nach seinen Worten beinahe einen Grenzkonflikt hervorgerufen.
Zu Sylvester abgelaufene Rakete gezündet und auf der anderen Flußseite im anderen Land ist die unvorhergesehen auf dem Steg eines Yachtclubs gelandet. Ein paar Meter wo anders und es kann böse ausgehen.

Da ich ihm vertraue daß er nicht übertreibt, bin ich mit so was lieber übervorsichtig.
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  #35  
Alt 16.03.2015, 20:31
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Zitat:
Zitat von alexhb Beitrag anzeigen
... Ich kenne auch die Geschichte wo das Boot mit Cal. 4 Pistole und Munition verkauft wurde - der neue Besitzer hatte weder FKN, noch einen Waffenschein oder Munitionsbezugskarte und nun eine Schusswaffe im Besitz.

Boot gekauft und gleich nen Verstoss gegen das Waffengesetz. ...
Sorry, aber da liegt noch KEIN Verstoß gegen das Waffengesetz vor.

Im §37 heißt es:

(1) Wer Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf,
1. beim Tode eines Waffenbesitzers, als Finder oder in ähnlicher Weise,
2. als Insolvenzverwalter, Zwangsverwalter, Gerichtsvollzieher oder in ähnlicher Weise
in Besitz nimmt, hat dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.

Erst wenn die unverzügliche Anzeige unterbleibt, kommt es zum Verstoß gegen das WaffG.

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #36  
Alt 16.03.2015, 20:37
Janus Janus ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
P.S. Es gibt keine "Dienstaufsichtsverletzung". Schon das Wort ist Quatsch.
Stimmt, da hast du sogar recht.
Sorry,
ich meinte natürlich eine "Dienstpflichtverletzung".
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  #37  
Alt 16.03.2015, 20:42
Janus Janus ist offline
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Zitat:
Zitat von Bodo 1 Beitrag anzeigen
Es gibt in Hildesheim ein Amt für Waffen , mag sein das es einen anderen Namen hat .
Hat einen anderen Namen,
bei Landkreisen od. Städten Landratsamt od. Ordnungsamt => Sicherheit und Ordnung => Fischereiwesen - Jagdwesen - Versammlung u. Demo - Waffen und Sprengstoff.
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  #38  
Alt 16.03.2015, 20:53
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ich habe mir mal 2 Fackeln gekauft, da diese auf dem Gardasee als Ausrüstung vorgeschrieben waren. Nach dem Ablaufdatum habe ich eine Fackel im Garten gezündet, da ich dieses mal testen wollte und die andere hat das Geschäft in unserem Hafen in Roermond problemlos angenommen, obwwohl ich diese dort nicht einmal gekauft hatte.
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i like kids...but i don't think i could eat a whole one,

Gruitjes
Andreas
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  #39  
Alt 16.03.2015, 21:04
alexhb alexhb ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Sorry, aber da liegt noch KEIN Verstoß gegen das Waffengesetz vor.

Erst wenn die unverzügliche Anzeige unterbleibt, kommt es zum Verstoß gegen das WaffG.
Hallo Lutz,

das sagst du so ganz richtig. Jemand ohne die oben angeführten Kenntnisse würde ggf. die Waffe einfach an Bord lassen und sich somit dann in Folge strafbar machen - das habe ich gemeint.

Beste Grüße
Alex
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  #40  
Alt 16.03.2015, 21:09
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von sailor0646 Beitrag anzeigen
Werfe es doch einfach in die Restmülltonne. Das Feuer in der Müllverbrennung freut sich über die Unterstützung.
Das werde ich nicht tun. Worst case gehen die Dinger hoch in dem Moment, wo der Müllmann die Tonne in's Müllauto kippt.

Ich bin eigentlich eher erstaunt, dass die Rücknahme von Umverpackungen aus Pappe besser geregelt ist, als von nur wenige Jahre haltbaren, sprengstoffhaltigen Signalmitteln, die fröhlich in jedem zweiten Bootszubehörladen verkauft werden. Wo gehen all die Dinger hin, wenn sie nach wenigen Jahren abgelaufen sind?

Was passiert wohl, wenn ich den im Raum München kandidierenden Bundestagsabgeordneten der Grünen, den Hofreiter Toni, auf die Frage anspreche?
__________________
Beste Grüße

John
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  #41  
Alt 16.03.2015, 21:13
alexhb alexhb ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Was passiert wohl, wenn ich den im Raum München kandidierenden Bundestagsabgeordneten der Grünen, den Hofreiter Toni, auf die Frage anspreche?
Mit Pech führt das zu einer Verschärfung der Bestimmungen, welche erneute Kosten und Aufwand verursacht da auf einmal jedes Notmittel registriert, überwacht und jährlich geprüft werden muss.

Der Zugang zu Cal.4 wurde ja auch massiv erschwert bis eigentlich nah unmöglich gemacht, wobei es immer noch die beste Signalisierungsmethode ist.

Also lieber nicht ...

Beste Grüße
Alex
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  #42  
Alt 16.03.2015, 22:28
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Giligan Giligan ist offline
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Zitat:
Zitat von alexhb Beitrag anzeigen
Hallo Willy,

ich wollte dich auch nicht "belehren", sondern nur darauf Hinweisen was man vielleicht nicht immer im Blick hat. Wenn man natürlich auf einem freien Acker ohne Waldgrundstücke steht ist es etwas anderes als wenn man in einem Wohngebiet sowas abfeuert. Wo du "üben" wolltest war mir ja nicht ersichtlich.

Es leuchtet zwar beides sehr schön zu Silvester, aber Seenotmittel haben halt ganz andere Verhaltensweisen und Gefahrenpotentiale als eine Silvesterrakete. Fängt schon damit an, dass man sie and Land beim Versagen nicht über Bord schmeissen kann.

Gerade wenn die Seenotmittel als Beigabe zum Boot aufgefunden werden verwechseln unerfahrene Menschen dieses vielleicht eher mit Silvesterfeuerwerk. Ich kenne auch die Geschichte wo das Boot mit Cal. 4 Pistole und Munition verkauft wurde - der neue Besitzer hatte weder FKN, noch einen Waffenschein oder Munitionsbezugskarte und nun eine Schusswaffe im Besitz.

Boot gekauft und gleich nen Verstoss gegen das Waffengesetz.

Nichts für ungut, beste Grüße
Alex
Du hast völlig Recht mit deinem Hinweis, als solchen sehe ich deinen Beitrag. Es kann zu viel mit dem Zeugs passieren, grad wenn man es nicht kennt, also auf einem Boot übernimmt oder so und meint man hätte sowas wie eine etwas größere Schreckschusspistole mit der man Leuchtkugeln abfeuert.

Diese Spielzeuge sind nicht mit den richtigen Signalmitteln vergleichbar.

Ich hatte schon beim Bund mit den Dingern geschossen aber das ist 40 Jahre her und mir war entfallen, wie grob die Biester sind.

Gruß
Willy
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  #43  
Alt 17.03.2015, 08:26
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Zitat:
Zitat von alexhb Beitrag anzeigen
... die Waffe einfach an Bord lassen und sich somit dann in Folge strafbar machen - das habe ich gemeint. ...
Gemeint, aber nicht geschrieben

Aber so kann es natürlich teuer werden - für beide, Käufer und Verkäufer.

Gruß Lutz
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  #44  
Alt 17.03.2015, 08:42
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
... Ich hatte schon beim Bund mit den Dingern geschossen aber das ist 40 Jahre her und mir war entfallen, wie grob die Biester sind. ...
Daher wäre eine legale Möglichkeit zum Üben mit den abgelaufenen Signalmitteln wesentlich sinnvoller, als künstlich erzeugte Hürden für den Erweb

Gruß Lutz
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  #45  
Alt 17.03.2015, 10:44
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Zitat:
Zitat von alexhb Beitrag anzeigen
Mit Pech führt das zu einer Verschärfung der Bestimmungen (..)
Ich fürchte, da braucht's kein Pech. Da würde eine gewisse Zwangsläufigkeit bestehen - deshalb auch der -Smilie.



Zu den mittlerweile recherchierten Fakten:

Das Landratsamt, Abteilung Entsorgung von Problemabfällen, sagt: "Wir nehmen das nicht; brennen sie es halt ab. Oder legen sie es in Wasser ein, dann ist es kaputt. (offensichtliche Unkenntnis über nautische Signalmittel) Eigentlich ist die Polizei zuständig, aber die wollen das auch nicht."

Die Gemeinde, Abteilung Entsorgung, sagt: "Unser Giftmobil nimmt nichts explosives. Beim Hersteller zurückgeben."

Die örtliche Dienststelle der bayerische Polizei musste sich kundig machen, rief innerhalb 5 Min. zurück und sagt: "Her damit. Wir leiten das ans LKA weiter; die vernichten es."

Problem gelöst - mindestens in Bayern.


Für alle anderen hilft die Auskunft von AWN: "Wir nehmen es gegen 4 EUR Gebühr pro Stück."
__________________
Beste Grüße

John
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  #46  
Alt 17.03.2015, 10:54
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Hi!

Wieder so ein herrlicher Tröt, in dem jeder Halbkundige mit seinem Viertelwissen prahlt oder zu prahlen versucht.

Die Frage ist eigentlich nur, ob man das Zeugs umsonst oder gegen Geld loswird. Wenn man es umsonst loswerden will, muss man etwas findig sein. Die Idee mit dem LKA ist ganz gut, weil die eine Abteilung haben, die Waffengutachten usw. macht und die vielleicht mal aus Interesse ein paar Seenotraketen abfackeln. Sobald das jeder macht, werden die aber auch irgendwann abwinken.

Dann noch ein Wort zu der Polizei, die keine Waffen entgegennehmen will. Typische deutsche Beamtenmentalität, die erstmal umfangreich die eigene Zuständigkeit verneinen will als dass es ihnen wichtiger ist, dass wieder eine Waffe weniger im Volk vorhanden ist.

Aber da könnte ja jeder kommen und das haben wir schon immer so gemacht. Da kann man schwer gegen anstinken.

Viele Grüße
blondini
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #47  
Alt 17.03.2015, 11:07
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Giligan Giligan ist offline
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Hi!

Wieder so ein herrlicher Tröt, in dem jeder Halbkundige mit seinem Viertelwissen prahlt oder zu prahlen versucht.


Viele Grüße
blondini

Da können wir ja froh über deinen kurzen, sachlichen und erschöpfend abschließenden Beitrag sein! Meinen herzlichen Dank dafür!

Willy
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  #48  
Alt 17.03.2015, 11:32
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
(..) Die Frage ist eigentlich nur, ob man das Zeugs umsonst oder gegen Geld loswird. Wenn man es umsonst loswerden will, muss man etwas findig sein. Die Idee mit dem LKA ist ganz gut, weil die eine Abteilung haben, die Waffengutachten usw. macht und die vielleicht mal aus Interesse ein paar Seenotraketen abfackeln. Sobald das jeder macht, werden die aber auch irgendwann abwinken.

Dann noch ein Wort zu der Polizei, die keine Waffen entgegennehmen will. Typische deutsche Beamtenmentalität, die erstmal umfangreich die eigene Zuständigkeit verneinen will als dass es ihnen wichtiger ist, dass wieder eine Waffe weniger im Volk vorhanden ist.
(..)
Das Lka macht das nicht aus Neugierde, sondern, weil die Polizei in Bayern hierfür zuständig ist. Das war übereinstimmende Aussage des Landratsamtes und der Polizei. Der Landratsamt-Mitarbeiter kannte sich mit Signalmitteln inhaltlich nicht aus - muss er auch mangels Zuständigkeit auch nicht. Er wußte aber wohl zutreffend, wer zuständig ist.

Alle von mir angerufenen Beamten waren überaus höflich und hilfbereit. Es ging ihnen um die Lösung des Problems, nicht um das Wegschieben.

Blondini, nimm bitte Dein "Danke" unter meinen Beitrag zurück. Du hast ihn nicht verstanden.
__________________
Beste Grüße

John
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  #49  
Alt 17.03.2015, 12:36
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Selbst wenn ich ablehne, was Sie sagen, werde ich bis auf den Tod Ihr Recht verteidigen, es zu sagen (Voltaire zugeschrieben).


Was gibt es daran nicht zu verstehen?
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viele Grüße
Blondini

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Alt 17.03.2015, 12:39
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Es ist immer wieder herrlich, wie eingeschnappt die Leute reagieren. Ich habe niemand bestimmten mit halbkundig und Viertelwissen angesprochen. Soll sich von mir aus angesprochen fühlen, wer will. Etwas mehr Souveränität und Gelassenheit täte gut.
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