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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#26
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Vielen Dank.
Tja aber wenn ich die Zweifarben-Laterne am Bug entferne, wäre dort Platz für eine Bugrolle zum Ankern und die Seitenlichter sind bereits vom Vorbesitzer angebaut. |
#27
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ich mache mal den hier wieder auf.
Am Sonntag in Berlin Wannsee. Bei 17 Fuß Boot aus dem 1986 hat -eine flache ( 4 CM hohe ) Rot Grüne Lampe auf dem Bug -und eine weiße Heck So ,wie 1986 ausgeleifert und an vielen Sea Rays oder Bayliner bis heute vorhanden Die Rennleitung hat mir in Berlin die Fahrt Nachts untersagt, da die Beleuchtung nicht den Vorschriften entspricht. Es müssen rechts und links getrennte Laternen dran sein, war die Meinung der Zivilstreife. Die kleine sereinmäßige Lampe vorne in der Mitte reiche nicht aus . Grüße Frank |
#28
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Zitat:
Meist ist es ja weniger Zielführend in der Kontrollsituation die Kompetenz der Kontrollbeamten in Frage zu stellen und sich zu erdreisten nach dem rechtlichen Hintergrund der Anordnung zu fragen .... ... aber mich würde dann schon interessieren ob ich es mit einem schlecht geschulten Beamten zu tun habe (hatte) oder mein Boot tatsächlich nicht vorschriftsmäßig ausgerüstet ist. Gruß Hubert
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Niemand ist unnütz! Man kann immer noch als schlechtes Beispiel dienen! |
#29
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Man kann die Beamten ja auch freundlich drauf hinweisen, hat in Travemünde auch geklappt.
Ein Kollege ist im Boot verschwunden, hat recherchiert und gab mir beleuchtungsmässig recht. Frank, warst Du unter Motor unterwegs? Dann wollte er vielleicht das Topplicht bemängeln. Gruß Torben |
#30
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Zitat:
Da Hat der Wasserschutzpolizist recht gehabt.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#31
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Das Rundumlich fehlt, keine Frage.
So wie ich es verstanden habe, wurde jedoch die Zweifarbenlaterne bemängelt und sollte durch 2 separate Laternen SB/BB ersetzt werden. Das kann ich nicht nachvollziehen.
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Guybrush Threepwood: "Hinter dir, ein dreiköpfiger Affe!" |
#32
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Zitat:
wenn ein Hecklicht vorhanden ist müssen die Lampen tatsächlich getrennt sein und noch ein Toplicht installiert sein. Oder man installiert statt des Hecklichtes eine Rundumlaterne, dann geht auch die Kombibeleuchtung am Bug in Ordnung.
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#33
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Ja , eine Hecklampe 1 Meter höher hatte ich.
Die Buglampe wurde bemängelt. Nach der Begründung habe ich nicht gefragt, wenn Dir gleich 3 Beamte im Zivilboot gegenüber stehen. Die Beleuchtung entspricht nicht der Vorschrift. Er sagte, entweder eine große Rot Grün Lampe auf dem Bug oder rechts links Lichter am Boot . Er zeigte auf seine Lampen , die waren Cirka 5 Cm hoch und hatte eine Zulassung. ( Nicht BSH ) Das Hecklich könnte ich lediglich als Ankerlicht nutzen. Das wäre legal. Ob ich ihn falsch verstanden habe? Er hat mir die Weiterfahrt bei Nacht untersagt. Was ist daran falsch zu vestehen? Grüße Frank Geändert von corvette-gold (25.09.2015 um 08:42 Uhr) |
#34
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Zitat:
Das Falsch verstehen war nicht auf das Weiterfahrtsverbot bezogen, sondern auf die art deiner Lichterführung. ein Hecklicht alleine reicht nun mal nicht aus man braucht auch ein Licht nach vorne Also entweder ein Rundumlicht ein Meter Höher als die Buglichter. oder getrennte Lichter (1x rot, 1 x Grün, 1, Weis nach vorne, 1x Weis nach hinten) auf gleicher höhe dann muss das Weiße min 1 m vor den Farbigen sein. Vielleicht auch untersagt wegen nicht zugelassen. Das Verständnisproblem lag wohl eher an der richtigen Lichterführung. Ein Weißes Hecklicht reicht nun mal nicht aus man braucht auch ein Weißes licht nach vorne.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map Geändert von billi (25.09.2015 um 08:55 Uhr)
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#35
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Rot/Grün gemeinsam am oder nahe dem Bug ist auch bei getrennten Topp- und Hecklichtern zulässig. Behauptet jedenfalls die BinSchStrO. Wird also wohl das fehlende Topplicht gewesen sein.
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#36
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Zitat:
Das dürfte mit der BSH Zulassung zusammen hängen, das haben die Originalen aus dem Amiland leider nicht.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#37
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Zitat:
Ohne Toplicht nur mit Hecklicht geht nicht. Zulassung müssen die Lichter natürlich auch haben.
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#38
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hier nochmal aus dem Lehrbuch.
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#39
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Jetzt hab ich es gerafft. Danke .
Also ein weißes Licht nach vorne fehlt . Ich werde meine Beleuchtung nach dem Bild 1 ändern. Grüße Frank |
#40
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Zitat:
oder das Hecklicht gegen eine 360° Leuchte auszutauschen. diese müsste aber über das gesamte Boot gehen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#41
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Das allein wird Dir nicht helfen. Deine existierende Buglaterne ist nicht zugelassen. Du musst die entweder durch eine zugelassene Zweifarbenlaterne oder durch zwei Seitenlaternen ersetzen. Sonst gibts beim nächsten Mal wieder den Hinweis. Bei uns ist die freundliche Belehrung übrigens kostenpflichtig, jedesmal 40,-- Euro.
Gruß, Jörg |
#42
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Hallo,
hier mal der Link für eine korrekte Lichterführung vom BSH: http://www.bsh.de/de/Produkte/Infoma...erfuehrung.pdf Gruß. |
#43
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Lichtrführung
Moin,
hatten letztens auch Differenzen mit der Rennleitung , trotz Verweis auf ELWIS. Nach Rücksprache mit den zuständigen Beamten im Ministerium lautet die Aussage und ELWIS hat doch Recht, da offizielles Organ des zuständigen Ministeriums. Also haltet euch an #42 oder https://www.ELWIS.de und es ist alles im grünen Bereich. Zur Not wirds für die Rennleitung halt schmerzhaft . ( Verw.-Ger. ) gruß und schönes Wochenende SchlickNase
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„Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten und Aufgaben zu vergeben, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem endlosen weiten Meer!“ Antoine de Saint-Exupery |
#44
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Zitat:
Das BSH führt Listen der zugelassenen Schiffsausrüstung. Die "Originalen aus dem Amiland" werden aber auch da nicht drinstehen Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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