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Zitat von wisi
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Zitat von Flybridge
Zum Rechtsstand: Ist der Gegner ein Kroate oder Ausländer (also nicht Deutscher oder Kroate; klingt jetzt doof ) gewesen, dann gilt kroatisches Recht.
Ist der Gegner ein Deutscher, kannst du deutsches Recht anwenden.
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hm.. ich weiss jetzt nich ob es hier seefahrtsspezifische Bestimmungen gibt, aber wenn man eine Analogie zum Strassenverkehr nimmt dann gilt IMMER das Recht des jeweilen Landes in dem der Unfall passiert ist. (Haager Strassenverkehrsordnung)
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Jaein.
Das Recht bez. des Unfalls (Wer ist schuld am Unfal.....) ist das lokale Recht.
Das Recht zur Durchsetzung der Ansprüche ist wie oben beschrieben.
Beispiel: Du hast in Italien keinen Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten. Hast du einen unverschuldeten Unfall mit einem Italiener, dann zahlt dessen Versicherung diese Kosten nicht.
Hast du einen Unfall mit einem Deutschen in Italien, bekommst du die Gutachterksoten erstattet.
So klarer?