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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 08.08.2006, 01:53
matze matze ist offline
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Standard Unfall auf Rab

Hallo ,
ich bin gestern von Rab heimgekehrt. Am 2. Urlaubstag ist mir vor San Marino ein Jet Ski in die Steuerbord Seite gefahren .
Das Gerät war gemietet und der Fahrer hatte keinen Führerschein.
Mein Bayliner ist nahe am Totalschaden, Glücklicherweise nur 2 leicht verletzte Kinder .
Der Hafenkapitän hat den Unfall vor Ort aufgenommen und ich habe ein Unfallprotokoll und eine Kopie von der Versicherungspolice des Jet Ski bekommen .
Er hat mir auch gesagt das ich unschuldig bin und die Versicherung des Jet Ski zahlen muss .
Jetzt zurück in Deutschlad geht es um die Schadensregulierung .

Wer hat so etwas schon mal durchgemacht ???
Was muss ich beachten ???
Ich denke es kommt Kroatisches Recht zum tragen??? Was ist anders ???

Ich bin für jeden Tip dankbar

Matthias
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  #2  
Alt 08.08.2006, 03:17
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Hallo Matthias,

erst mal ist wichtig, das nichts schlimmers passiert ist.

Im großen ganzen weicht das Versicherungsrecht in Kroatien nicht weit ab gegenüber dem Deutschen. Du kannst jetzt nur hoffen, das der Vermieter von dem Jetski seine Beiträge bezahlt hat. Es kann Dir aber auch passieren, das die kroatische Versicherung sagt, dass Du das Boot in Kroatien reparieren lassen sollst.
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Viele Grüße Jörg

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  #3  
Alt 08.08.2006, 07:56
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Jörg Jörg ist offline
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Wenn der Jetskifahrer keinen Führerschein hatte wird die Versicherung nicht bezahlen, bzw. zahlt und fordert vom Fahrer ohne Führerschein das Geld zurück, bzw, Vermieter bleibt auf Kosten sitzen, aber das dürfte nicht dein Problem sein...
War der Jetskifahrer deutscher oder eine andere Nation?


Jörg
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  #4  
Alt 08.08.2006, 08:10
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Hallo Matthes,

das tut mir echt leid um die Kinder und ich hoffe, dass alle wieder wohl auf sind.

Zum Rechtsstand: Ist der Gegner ein Kroate oder Ausländer (also nicht Deutscher oder Kroate; klingt jetzt doof ) gewesen, dann gilt kroatisches Recht.

Ist der Gegner ein Deutscher, kannst du deutsches Recht anwenden.

Zur Abwicklung: Sofern der Gegner seine Schuld zugibt, hast du Anspruch auf Schadenersatz. Jetzt kommt es aber darauf an, welches Recht gilt. In D hast du z.B. Anspruch auf Schmerzensgeld (bzw. die Kinder). Ob man das nach kroatischem Recht bekommt, weiß ich nicht, da ich das dortige Schadenersatzrecht nicht kenne. Üblich wird aber in diesen Ländern nicht so umfangreich geleistet, wie hier in D. Deshalb solltest du dich erste informieren, wer den Schaden bezahlt, um dann abzusprechen, welche Leistungen (evtl. auch Gutachten) bezahlt werden.

Die Vorantworten sind teilweise etwas irreführend.
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Micha


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  #5  
Alt 08.08.2006, 08:46
Robert Robert ist offline
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Träumt weiter

Ich bekomme seit Jahren noch Geld von einer kroatischen Autoversicherung bzw. ich hab es abgeschrieben.

Sei froh, dass kein Personenschaden entsanden ist und versuch so viel als möglich zu holen.

Ich drück die Daumen.


Robert
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  #6  
Alt 08.08.2006, 08:58
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Zitat:
Zitat von Robert

Ich bekomme seit Jahren noch Geld von einer kroatischen Autoversicherung bzw. ich hab es abgeschrieben.
Deswegen der Hinweis bez. der Nationalität des Verursachers. Ist er ein Deutscher, in Deutschland regulär gemeldet und kein Hartz IV-Empfänger steht dem Ausgleich der Ansprüche, soweit diese rechtlich begründet werden können, nichts im Wege.

Bei Nahkampf mit Kroaten kann es zu Sprachschwierigekiten kommen. Muss aber nicht ........

Kfz- Schäden werden im Rahmen des Grüne-Karte-Abkommens easy abgewickelt. Ein Bekannter hatte vor 2 Wochen einen Verkehrsunfall auf Rab: Bisher keine Probleme mit der Abwicklung......... Kommt vielleicht auch auf den Anwalt an.......
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  #7  
Alt 08.08.2006, 09:32
Robert Robert ist offline
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sorry, aber auf welchen Trip bist denn Du???

Zitat:
Ist er ein Deutscher, in Deutschland regulär gemeldet und kein Hartz IV-Empfänger steht dem Ausgleich der Ansprüche, soweit diese rechtlich begründet werden können, nichts im Wege.
Wenn ich mir bei einem professionellen Vermieter etwas gegen Gebühr ausleihe, dies versichert ist. Dann wende dich mal schön an die Versicherung. Außer ich hätte vorsätzlich oder grob fahrläßig gehandelt.
Und das beweis mir mal. Also bitte keine falsche Hoffnung wecken.

Robert
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  #8  
Alt 08.08.2006, 09:46
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1WO 1WO ist offline
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Zitat:
Zitat von Robert
sorry, aber auf welchen Trip bist denn Du???
Robert
Der Ton hier lässt in letzter Zeit sehr zu wünschen übrig....das nächste Posting mit dieser oder ähnlicher Wortwahl, verschwindet kommentarlos im Nirvana....

Grüße Andi
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Wer sein Leben so einrichtet, dass er niemals auf die Schnauze fällt, der kann nur auf dem Bauch kriechen.
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  #9  
Alt 08.08.2006, 10:08
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Ich darf mal ein paar Sätze schreiben. Ob es richtig ist, kann dann jeder bei dem Anwalt seiner Wahl prüfen lassen:

Zitat:
Zitat von Robert

Wenn ich mir bei einem professionellen Vermieter etwas gegen Gebühr ausleihe, dies versichert ist. Robert
Das kann so sein. Muss aber nicht. Ich weiß nicht, ob für Einheimische eine Versicherungspflicht besteht. Falls ja, dann steht die Frage offen, ob die Prämie bezahlt wurde...

Zitat:
Zitat von Robert
Dann wende dich mal schön an die Versicherung.Robert
Was hat die Haftpflichtversicherung damit zu tun? Die Haftpflichtvers. befriedigt rechtlich begründete Ansprüche, die gegen DICH gerichtet sind; bzw. wehrt unberechtigte Ansprüche ab (passive Rechtsschutzfunktion). Eine so genannte Aktivlegitimation besteht nicht. Deshalb mußt du im Falle eines gerichtlichen Prozesses den Schädiger verklagen, und nicht die Versicherung.

Zitat:
Zitat von Robert
Außer ich hätte vorsätzlich oder grob fahrläßig gehandelt.
Und das beweis mir mal.
Robert
Grobe Fahrlässigkeit ist in der Haftpflichtversicherung mitversichert, weshalb sich Kaiser Wilhelm II. zu dem Ausspruch genötigt fühlte, dass die Haftpflichtversicherung "gar unmoralisch" ist. Selbst wenn du kein Versicherungsschutz haben solltest, dann würde man gerade dann die Ansprüche gegen dich stellen; und zwar unlimitiert.

Zitat:
Zitat von Robert
Also bitte keine falsche Hoffnung wecken.
Robert
Die Hoffnung stirbt zuletzt.

Soll ich noch eine kurze Abhandlung zum Internationalen Privtarecht schreiben?
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Micha


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  #10  
Alt 08.08.2006, 10:11
Robert Robert ist offline
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stimmt schon, wollte nur nicht, das falsche Hoffnung geweckt wird.

Robert
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  #11  
Alt 08.08.2006, 10:11
tom_cat tom_cat ist offline
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Hallo Matthias,
habe eine änliche Situation vor einigen Jahren in Spanien erlebt.
Da ist mir eine Spanierin mit Ihrem Jet (Steher) auch in die Steuerbord-Seite geknallt. (Sie hat ohne sich umzuschauen nach Backbord gedreht, und, als sie dann sah was passieren kann sich in Panik am Lenker festgehalten und dabei den Gashebel durchgedrückt.)

Mein Glastron hat das mit einer kleinen Kerbe im Rumpf weggesteckt.
Die leider relativ stark verletzte Jetterin haben wir rausgezogen und zum Notarzt gebracht. (Gott sei Dank hatte ich den Antrieb zum Zeitpunkt des Crashs rechtzeitig ausgekuppelt - ich wag´ gar nicht dran zu denken ....)

Dann hat der Anruf beim ADAC alles weitere geregelt.
Auch wenn die gelben Engel im ersten Moment erstmal Probleme hatten, weil der Unfall nicht auf der Straße passiert.

Der vom ADAC eingesetzte inländische - also spanische - Rechtsanwalt hat alle Formalitäten abgewickelt.

Ich hab die gelben Engel nicht oft in den letzten 35 Jahren gebraucht - aber wenn, dann war die Unterstützung immer bestens.
(Das ist keine Werbung - sondern Erfahrung)

Hoffentlich geht bei Dir auch alles gut aus!

Gruß Thomas
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  #12  
Alt 08.08.2006, 10:17
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Flybridge Flybridge ist gerade online
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Zitat:
Zitat von tom_cat
Der vom ADAC eingesetzte inländische - also spanische - Rechtsanwalt hat alle Formalitäten abgewickelt.
Das ist natürlich die entspannenste Variante: der lokale Korrespondenzanwalt, aber auch nicht die billigste. Höre ich auch zum ersten Mal, dass der ADAC hier hilft.

Frage: War das die ADAC-Rechtsschutzversicherung?
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  #13  
Alt 08.08.2006, 10:32
tom_cat tom_cat ist offline
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Da muss ich erst noch mal nachschauen.
Ich glaub, das war ´ne Kombinationswirkung von HUK-Rechtsschutz und dem damaligen ADAC-Schutzbrief.

Gruß Thomas
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  #14  
Alt 10.08.2006, 00:00
toto toto ist offline
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The best in the moment is that you find wich is the name of the insurance company(from the Y-S rental) so you can find out her partner in Germany(if they have one). Second is that you find a good insurance adjuster for boats which will find out how much is the real damage on your boat(for the claim against the Y-S rental). I hope you have a certificate from the harbour master and the police that show that the crash wasent your fault. If you mail me the name of the insurance company involved i will try to find out what else you could or should do. toto
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  #15  
Alt 10.08.2006, 12:49
zwazl zwazl ist offline
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@toto:
personal question, no need to answer: are you connected to the Meneghellos?
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-zwazl
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  #16  
Alt 10.08.2006, 13:45
toto toto ist offline
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  #17  
Alt 10.08.2006, 14:38
matze matze ist offline
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Hallo , der Unfall wurde vom Hafenmeister aufgenommen . Ich habe ein Durchschlag vom handschriftlichen Protokoll und einen Ausdruck vom Schadensbericht ( Beides in Kroatischer Sprache ) .
Die Polizei war vor Ort und hat angegeben das Sie sich die Berichte des Hafenmeisters Kopieren will , ist dann auch sofort wieder gefahren.

Matthias
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  #18  
Alt 10.08.2006, 14:40
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Cyrus Cyrus ist offline
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Zitat von toto
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Mit sportlichen Grüßen

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Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal
Propeller - Abgasanlagen - Generatoren
Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens.
Siehe auch www.kegel.de
Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen.

Kontaktdaten und Impressum

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  #19  
Alt 10.08.2006, 16:39
matze matze ist offline
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Eine Kopie der Versicherungspolice habe ich bekommen .
Die Gesellschaft ist die KVARNER WIENER STÄDTISCHE

Matthias
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  #20  
Alt 10.08.2006, 17:26
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Flybridge Flybridge ist gerade online
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Das wäre dann wohl die "Wiener Städtische" ? Gehört die zum Kvaerner-Konzern?

Falls Frage 1 ja, dann sollte es wirklich kein Problem sein, bei klarer Haftung an Flocken zu kommen.
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Micha


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  #21  
Alt 10.08.2006, 20:12
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ToDi ToDi ist offline
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vermutlich ist das ein Ableger der Wiener Städtischen.
schau mal hier: http://www.staedtische.co.at/unternehmen/index.php3

Ich hab, allerdings im Rahmen einer Verkehrsunfallschadenabwicklung, auch gute Erfahrungen mit einer kroatischen Versicherung gemacht. das gin professionell, auf deutsch und schnell vonstatten
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  #22  
Alt 10.08.2006, 21:18
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Hallo Matthias,

war das die Jetski- Vermietung neben der großen Rutsche??

Falls du Informationen zum Inhaber der Vermietung brauchst, könnte ich Dir wahrscheinlich helfen!
Gruß

Markus
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  #23  
Alt 11.08.2006, 08:55
matze matze ist offline
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Hallo , die Vermietung war auf der anderen Seite der Bucht , neben dem Hafen . Die Fa. heist BANE .

Matthias
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  #24  
Alt 11.08.2006, 10:00
toto toto ist offline
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Hi Matthias.....i called the insurance company this morning and they told me that you have to send them the copy from the harbour master, your boat driver licence and some pics of the damage of the boat. They also told me that you should called them the moment when the accident happened so they can see what damages there are. That means that you now have to find a Wiener Stadtische near to you that they have a look at the damages. I would also have somebody neutral who can astimate the damages.....bye toto
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  #25  
Alt 14.08.2006, 17:21
wisi wisi ist offline
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Zitat:
Zitat von Flybridge
Zum Rechtsstand: Ist der Gegner ein Kroate oder Ausländer (also nicht Deutscher oder Kroate; klingt jetzt doof ) gewesen, dann gilt kroatisches Recht.

Ist der Gegner ein Deutscher, kannst du deutsches Recht anwenden.
hm.. ich weiss jetzt nich ob es hier seefahrtsspezifische Bestimmungen gibt, aber wenn man eine Analogie zum Strassenverkehr nimmt dann gilt IMMER das Recht des jeweilen Landes in dem der Unfall passiert ist. (Haager Strassenverkehrsordnung)
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