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  #51  
Alt 15.10.2015, 16:19
siljan siljan ist offline
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Also wenn ich mich richtig erinnere, wurde ich zur SBF See Prüfung nur nach dem Sehtest gefragt und musste den vorweisen. Vielleicht wurde der Abgleich ob Führerschein vorhanden ist, im Hintergrund vorgenommen.

Im September bin ich um 8:30 in das Funkpflichtgebiet eingefahren und in der Mühlendammschleuse manövrierunfähig geworden. (Überführung, nicht mit meinem Kahn). Der Schleusewärter hat geholfen uns per Festmacher in den Vorhafen zu legen. Die provisorische Reparatur hat bis 11:30 Uhr gedauert. Bin dann ohne Funk und ohne Kontrolle nach Potsdam zurück. War nicht wirklich problematisch mit etwas Rücksicht auf die Rücksichtslosen der Ausflugsdampfer.
Die Fahrt am frühen Nachmittag bei vollem Sonnenschein - einfach genial.

PS: Die Fahrt auf dem Eastriver von Manhatten nach Queens kann da nur grade so mithalten.

Geändert von siljan (15.10.2015 um 16:28 Uhr) Grund: edit
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  #52  
Alt 15.10.2015, 21:14
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blondini blondini ist offline
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Hi!

Der Führerschein muss in Kopie bei der Anmeldung zum SBF Prüfung eingereicht werden und zur Prüfung im Original vorgezeigt werden.
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #53  
Alt 15.10.2015, 22:00
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Zitat:
Zitat von siljan Beitrag anzeigen
die Rücksichtslosen der Ausflugsdampfer.
Soso, rücksichtslos ... vielleicht haben die pflichtgemäß über Funk versucht, dir zu sagen was sie vorhaben und wo sie langfahren? Und du warst so rücksichtslos, das zu ignorieren?
Davon mal abgesehen - wie konnte das passieren? Sag nicht, du hattest keinen Not-AB dran? Das wäre ja unverantwortlich!
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  #54  
Alt 15.10.2015, 22:28
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Hi!

Der Führerschein muss in Kopie bei der Anmeldung zum SBF Prüfung eingereicht werden und zur Prüfung im Original vorgezeigt werden.
Wo steht das geschrieben

Im § 6 (3) der SportbootFüV-Bin heißt es:
"Der Bewerber hat auf Verlangen des Prüfungsausschusses die Erteilung eines Führungszeugnisses nach den Vorschriften des Bundeszentralregistergesetzes zu beantragen und dem Prüfungsausschuss vorzulegen, wenn er keinen gültigen amtlichen Kraftfahrzeugführerschein nachweist."

Gruß Lutz
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  #55  
Alt 15.10.2015, 22:31
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Zitat:
Zitat von Ostsee2015 Beitrag anzeigen
... Sag nicht, du hattest keinen Not-AB dran? Das wäre ja unverantwortlich!
Im Berliner Raum sind dann 99,9% der Bootsführer unverantwortlich und auch ich gehöre nicht zu den 0,1%.

Gruß Lutz
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  #56  
Alt 15.10.2015, 22:36
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Hi!

Der Führerschein muss in Kopie bei der Anmeldung zum SBF Prüfung eingereicht werden und zur Prüfung im Original vorgezeigt werden.
wie soll das gehen wenn man mit 16 den Sportbootführerschein machen darf ? Oder darf man jetzt den Führerschein schon früher machen ?
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Gruß Volker
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  #57  
Alt 16.10.2015, 07:18
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
wie soll das gehen wenn man mit 16 den Sportbootführerschein machen darf ? Oder darf man jetzt den Führerschein schon früher machen ?
Volker lesen !!!
Er hat das Führungszeugnis vorzuzeigen, WENN er keinen (gültigen) Führerschein hat
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Der Unterschied zwischen "Board" und "Bord" liegt in ihrer Bedeutung und Verwendung:
"Board" bezeichnet eine Platte oder ein Brett.
"Bord" bezieht sich auf den Rand oder die Seite eines Fahrzeugs (Boot) oder Objektes.
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  #58  
Alt 16.10.2015, 07:24
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Zitat:
Zitat von Etoile Beitrag anzeigen
Volker lesen !!!
Er hat das Führungszeugnis vorzuzeigen, WENN er keinen (gültigen) Führerschein hat
Ich hab nur auf den Post von Blondini geantwortet. Das solltest du auch lesen. Ich weiß das das Führungszeugnis reicht. Aber Blondini schreibt ja:

Der Führerschein muss in Kopie bei der Anmeldung zum SBF Prüfung eingereicht werden und zur Prüfung im Original vorgezeigt werden
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  #59  
Alt 19.10.2015, 07:35
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N2S3 N2S3 ist offline
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Nach dem ganzen OT bin ich jetzt verwirrt. Man darf also trotz SBF nicht da fahren wenn das Boot weniger als 15 PS hat? Meine Sloep hat nur 12 PS, sie würde aber auch mit 25 nicht schneller fahren.

Äh, nein, auf dem Schild steht ja 5 PS. Also gut, mit 12 PS geht das dann, falls Funk dabei.
So ist das richtig, richtig?

Noch ein Tipp wegen des Führungszeugnis. Auch die verhängende Stelle sagt dir wie lange der Eintrag drin bleiben wird. Einfach da mal anfragen, schriftlich.

Geändert von N2S3 (19.10.2015 um 07:41 Uhr)
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  #60  
Alt 19.10.2015, 08:03
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Zitat:
Zitat von N2S3 Beitrag anzeigen
Nach dem ganzen OT bin ich jetzt verwirrt. Man darf also trotz SBF nicht da fahren wenn das Boot weniger als 15 PS hat? Meine Sloep hat nur 12 PS, sie würde aber auch mit 25 nicht schneller fahren.

Äh, nein, auf dem Schild steht ja 5 PS. Also gut, mit 12 PS geht das dann, falls Funk dabei.
So ist das richtig, richtig?

Noch ein Tipp wegen des Führungszeugnis. Auch die verhängende Stelle sagt dir wie lange der Eintrag drin bleiben wird. Einfach da mal anfragen, schriftlich.
Jupp unter 5 PS verboten
Über 5 PS nur mit Führerschein und in den genannten Zeiten zusätzlich nur mit Funk.
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  #61  
Alt 19.10.2015, 08:29
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Und in den genannten Bereichen. Aber das hatten wir ja schon.

Matthias
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  #62  
Alt 19.10.2015, 17:26
Ostsee2015 Ostsee2015 ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Im Berliner Raum sind dann 99,9% der Bootsführer unverantwortlich und auch ich gehöre nicht zu den 0,1%.

Gruß Lutz
Siljan hat mich schon verstanden :-D
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  #63  
Alt 20.10.2015, 19:25
siljan siljan ist offline
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@Ostsee: Nicht ganz, wenn ich in der Vorschleuse angetüdelt bin und die Herrn Profikapitäne genau auf meiner Höhe unbedingt drehen müssen, so geht das auch ohne Vollschub. Die haben ja Platz genug vor oder hinter dem Havaristen zu drehen. Das nenne ichRücksichtslos, das hat mit Teilnahme am Funk gar nichts zu tun.
Holt sich halt jeder anders seine Satisfaktion.

PS auf der Fahrt ohne Funk war ich gradezu unsichtbar, weil fast mit dem Ufer verschmolzen.
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  #64  
Alt 21.10.2015, 14:25
Ostsee2015 Ostsee2015 ist offline
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Und worauf sollen die Rücksicht nehmen, wenn da keiner ist? Schließlich warst du geradezu unsichtbar ...
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  #65  
Alt 27.11.2015, 21:47
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ChrAK78 ChrAK78 ist offline
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Hallo nochmal!
Soviel ich weiß, dürfen zwischen Oberbaumbrücke und Kanzleramtssteg auch keine muskelbetriebenen Fahrzeuge fahren.
Müsste dann an dem Schilderbaum (Foto im Eröffnungsbeitrag) nicht auch das folgende (eigentlich idiotensichere) Schifffahrtszeichen angebracht sein?
Oder geht man davon aus, dass Lieschchen Müller, die sonst nie Boot fährt und jetzt mal mit ihrem Enkelkind im gemieteten Ruderboot oder Tretboot schon anhand des Schildes "unter 3,69 kW gesperrt" weiß, das sie dort nicht reinfahren darf?
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  #66  
Alt 27.11.2015, 21:49
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Wenn unter 3,69 KW gesperrt ist ist auch mit 0kw also Muskelkraft gesperrt. So eh ich es
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  #67  
Alt 27.11.2015, 23:39
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Wenn unter 3,69 KW gesperrt ist ist auch mit 0kw also Muskelkraft gesperrt. So eh ich es
Muskelkraft ist keine Antriebsmaschine, also siehst Du das m. E. falsch

Gruß Lutz
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  #68  
Alt 27.11.2015, 23:50
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Wenn für muskelkraftgetriebene Boote die Durchfahrt gesperrt ist,
muß auch das entsprechende Verbotsschild gesetzt sein.
An der Oberbaumbrücke zB. ist das der Fall.
https://commons.m.wikimedia.org/wiki...e_(Berlin).jpg
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Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #69  
Alt 28.11.2015, 00:50
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Wenn für muskelkraftgetriebene Boote die Durchfahrt gesperrt ist,
muß auch das entsprechende Verbotsschild gesetzt sein.
An der Oberbaumbrücke zB. ist das der Fall.
https://commons.m.wikimedia.org/wiki...e_(Berlin).jpg
Das Foto ist etwas älter (August 2011 steht in Deinem Link).
Aktuell sieht es so aus, wie auf dem Foto im Eröffnungsbeitrag dieses Thread hier und da fehlt das entsprechende Verbotsschild.
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  #70  
Alt 28.11.2015, 07:02
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Muskelkraft ist keine Antriebsmaschine, also siehst Du das m. E. falsch

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  #71  
Alt 28.11.2015, 08:11
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Zitat:
Zitat von ChrAK78 Beitrag anzeigen
Hallo nochmal!
Soviel ich weiß, dürfen zwischen Oberbaumbrücke und Kanzleramtssteg auch keine muskelbetriebenen Fahrzeuge fahren.
Müsste dann an dem Schilderbaum (Foto im Eröffnungsbeitrag) nicht auch das folgende (eigentlich idiotensichere) Schifffahrtszeichen angebracht sein?
Oder geht man davon aus, dass Lieschchen Müller, die sonst nie Boot fährt und jetzt mal mit ihrem Enkelkind im gemieteten Ruderboot oder Tretboot schon anhand des Schildes "unter 3,69 kW gesperrt" weiß, das sie dort nicht reinfahren darf?
Wenn Lieschen Müller sonst nie Boot fährt, hat sie auch kein Bootsführerschein!
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  #72  
Alt 28.11.2015, 09:12
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Zitat:
Zitat von ChrAK78 Beitrag anzeigen
... Oder geht man davon aus, dass Lieschchen Müller, die sonst nie Boot fährt und jetzt mal mit ihrem Enkelkind im gemieteten Ruderboot oder Tretboot schon anhand des Schildes "unter 3,69 kW gesperrt" weiß, das sie dort nicht reinfahren darf?
Zitat:
Zitat von böhser onkel Beitrag anzeigen
Wenn Lieschen Müller sonst nie Boot fährt, hat sie auch kein Bootsführerschein!
Zum Ruderboot oder Tretbootfahren braucht weder Lieschen Müller noch I.R. Gendwer einen Bootsführerschein

Als Fußgänger braucht man auch keinen "Gehschein" sollte aber schon wissen, dass man nicht auf der BAB gehen darf, obwohl kein Schild da steht

Gruß Lutz
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  #73  
Alt 28.11.2015, 20:00
Benutzerbild von böhser onkel
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Wenn Lieschen lesen kann, wird sie verstehen das sie ohne Bootsführerschein nicht in dieses Gebiet fahren darf
So stehst geschrieben
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  #74  
Alt 28.11.2015, 20:35
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Zitat:
Zitat von böhser onkel Beitrag anzeigen
Wenn Lieschen lesen kann, wird sie verstehen das sie ohne Bootsführerschein nicht in dieses Gebiet fahren darf
So stehst geschrieben
Stimmt!
Meine Frage ist damit beantwortet bzw. ich hätte sie erst gar nicht stellen brauchen, wenn ich diesen Schilderbaum mal richtig "durchgelesen" hätte.
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