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  #1  
Alt 13.10.2015, 11:08
User_63746
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Standard Befahren der Spree (UKW Pflicht Bereich)

UKW Schein nebst Gerät steht im nächsten Jahr auf der Todo Liste.
Nun habe ich eine Frage. Wenn ich das nachfolgende Schild richtig lese, dann kann ich ohne Sportsbootführerschein und ohne UWK die Spree ab dem Schild auch befahren in der Zeit von 19 Uhr bis 10.30 Uhr und ab dem 1.11. rund um die Uhr. Ist das richtig so? oder gilt die Zeiteinschränkung nur für den UKW Funk und ansonsten muss Sportbootführerschein und Leistung über 3,69kW vorhanden sein?

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  #2  
Alt 13.10.2015, 11:14
Benutzerbild von Stoertebeker2010
Stoertebeker2010 Stoertebeker2010 ist offline
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Die zeitliche Begrenzung gilt nur für die Funkpflicht (Informationen sind innerhalb eines Schildes mit schwarzem Rand). "unter 3,69 kW" und "ohne Sportbootführerschein" stehen auf einem extra Schild (wieder jeweils mit schwarzem Rand) und gelten deswegen unbefristet.
__________________
Gruss von Haus zu Haus

Klaus
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  #3  
Alt 13.10.2015, 11:21
User_63746
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Also sind beide oberen Schilder immer Pflicht und für den Funk gelten die ausgewiesenen Zeiten. Alles klar...
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  #4  
Alt 13.10.2015, 11:29
Benutzerbild von Etoile
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Jepp, musste noch ein paar Tage warten bevor du ohne Funk ganztägig durch darfst
__________________
Der Unterschied zwischen "Board" und "Bord" liegt in ihrer Bedeutung und Verwendung:
"Board" bezeichnet eine Platte oder ein Brett.
"Bord" bezieht sich auf den Rand oder die Seite eines Fahrzeugs (Boot) oder Objektes.
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  #5  
Alt 13.10.2015, 13:18
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Und beachte auch die unterschiedlichen räumlichen Geltungsbereiche: Ohne Führerschein nur bis zur Oberbaumbrücke, mit Führerschein aber ohne Funk noch weiter bis zur Mühlendammschleuse.

Matthias
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  #6  
Alt 13.10.2015, 13:30
Benutzerbild von ChrAK78
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Einfach mein Foto klauen, das macht man nicht!
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  #7  
Alt 13.10.2015, 13:50
User_63746
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Zitat:
Zitat von ChrAK78 Beitrag anzeigen
Einfach mein Foto klauen, das macht man nicht!
Habs ja nicht geklaut, sondern nur darauf verlinkt
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  #8  
Alt 13.10.2015, 13:51
User_63746
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Und beachte auch die unterschiedlichen räumlichen Geltungsbereiche: Ohne Führerschein nur bis zur Oberbaumbrücke, mit Führerschein aber ohne Funk noch weiter bis zur Mühlendammschleuse.

Matthias
Also kann ich ohne Füherschein und ohne Funk mit 15 PS ab dem 1.11. bis zur Oberbaumbrücke fahren?
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  #9  
Alt 13.10.2015, 13:52
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Zitat:
Zitat von Marno Beitrag anzeigen
Also kann ich ohne Füherschein und ohne Funk mit 15 PS ab dem 1.11. bis zur Oberbaumbrücke fahren?

Nein
Das Befahren ohne Führerschein ist dort generell verboten.
Es Gilt
Verboten Für Sportboote unter 3,69 KW
Verboten für Sportboote über 3,69kw ohne Führerschein (Setzt im Prinzip die 15 PS Grenze außer kraft)
Verboten für Sportboote ohne Funk im angegebenen Zeitraum.

Ohne Funk ist es in den genannten Zeiträumen nicht gestattet.

so ersteh ich die Schilder.
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Gruß Volker
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  #10  
Alt 13.10.2015, 13:53
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Aus welcher Richtung? Also anhand des Fotos ging ich davon aus, dass Du aus Osten kommst. Und von dort aus kannst Du ohne Führerschein und ohne Funk jederzeit bis zur Oberbaumbrücke fahren.

Ab dem 1. November kannst Du mit Führerschein und ohne Funk ganztägig durch die Innenstadt fahren, also durch die Oberbaumbrücke durch...

Matthias

Geändert von Pianist (13.10.2015 um 14:00 Uhr)
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  #11  
Alt 13.10.2015, 14:20
User_63746
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Ich würde von der Spree Richtung Treptow kommen...
Wie gesagt, Funk wollte ich machen, aber wenn ich für das befahren der Spree doch noch extra den Sportführerschein brauche, dann wird das wohl nichts und dann kann ich mir die Kosten für Funk klemmen und das Regierungsviertel und die Innenstadt nur von der Landseite aus ansehen.
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  #12  
Alt 13.10.2015, 14:23
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Ja, das ist dann zutreffend. Ich ging davon aus, dass Du den SBF Binnen, aber kein UBI hast. Aber zumindest waren wir uns mit der Richtung einig...

Matthias
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  #13  
Alt 13.10.2015, 14:26
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Zitat:
Zitat von Marno Beitrag anzeigen
Ich würde von der Spree Richtung Treptow kommen...
Wie gesagt, Funk wollte ich machen, aber wenn ich für das befahren der Spree doch noch extra den Sportführerschein brauche, dann wird das wohl nichts und dann kann ich mir die Kosten für Funk klemmen und das Regierungsviertel und die Innenstadt nur von der Landseite aus ansehen.
kannst auch mit einem der vielen Ausflugsboote fahren
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  #14  
Alt 13.10.2015, 14:27
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Das komplizierte und verwirrende an diesem Schilder-Baum ist, das hier an einer Stelle auf zwei verschiedene Geltungsbereiche hingewiesen wird.
Die oberen Schilder gelten ab dort sofort, wo sie stehen. Das ist bei km 20,8 glaube ich, hier an der Oberbaumbrücke.
Das untere Schild mit dem Funk ist aber nur ein Hinweis auf einer Sperrung, die erst ein Stückchen weiter hinten gilt, also erst ab km 17,8 an der Mühlendamm-Schleuse.

Wer also in einem Boot mit mindestens 5 PS sitzt und einen SBF hat, darf an diesem Schild ohne weiteres vorbeifahren.
Nach drei Kilometern, also bei km 17,8 wird dann vermutlich (ich war noch nie dort ) nur das unterste Schild alleine noch einmal stehen. Und ab dort ist dann für die, die kein Funk haben, zu den angegebenen Zeiten Feierabend.
Ab dem 1. November können dann auch die ohne Funk das untere Schild irgnorieren.

Und von der anderen Seite ist es genau andersherum. Dort fängt die Funkpflicht zuerst an und die SBF-Pflicht erst später....

Geändert von ChrAK78 (13.10.2015 um 14:32 Uhr)
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  #15  
Alt 13.10.2015, 14:42
User_63746
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
kannst auch mit einem der vielen Ausflugsboote fahren
Schon klar, aber mit dem eigenen Boot ohne Hast ist das doch schöner
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  #16  
Alt 13.10.2015, 14:42
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Zitat:
Zitat von ChrAK78 Beitrag anzeigen
Das komplizierte und verwirrende an diesem Schilder-Baum ist, das hier an einer Stelle auf zwei verschiedene Geltungsbereiche hingewiesen wird.
Die oberen Schilder gelten ab dort sofort, wo sie stehen. Das ist bei km 20,8 glaube ich, hier an der Oberbaumbrücke.
Das untere Schild mit dem Funk ist aber nur ein Hinweis auf einer Sperrung, die erst ein Stückchen weiter hinten gilt, also erst ab km 17,8 an der Mühlendamm-Schleuse.

Wer also in einem Boot mit mindestens 5 PS sitzt und einen SBF hat, darf an diesem Schild ohne weiteres vorbeifahren.
Nach drei Kilometern, also bei km 17,8 wird dann vermutlich (ich war noch nie dort ) nur das unterste Schild alleine noch einmal stehen. Und ab dort ist dann für die, die kein Funk haben, zu den angegebenen Zeiten Feierabend.
Ab dem 1. November können dann auch die ohne Funk das untere Schild irgnorieren.

Und von der anderen Seite ist es genau andersherum. Dort fängt die Funkpflicht zuerst an und die SBF-Pflicht erst später....
Eben typische deutsche Bürokratie

Wäre das befahren, ohne UKW/Sportbootschein dann eine OWI und was würde das denn kosten?
Bitte kein Belehrungslehrerfinger. Frage ist nur rein hypotetisch...
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  #17  
Alt 13.10.2015, 14:49
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Ja, zwei verschiedene OWIs, die beide was kosten. Habe den Bußgeldkatalog gerade nicht zur Hand. Ohne Funk schleust Dich die Mühlendammschleuse allerdings in den entsprechenden Zeiträumen nicht. Ein Schleusenwärter ist eben auch ein Vollzugsbeamter (bzw. ein entsprechend beliehener Angestellter), der die Einhaltung von Regeln zu überwachen hat.

Matthias

Geändert von Pianist (13.10.2015 um 14:56 Uhr)
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  #18  
Alt 13.10.2015, 14:50
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Zitat:
Zitat von Marno Beitrag anzeigen
Wäre das befahren, ohne UKW/Sportbootschein dann eine OWI
Wenn es keine wäre, bräuchte man diese Schilder nicht und jeder könnte machen was man will.
Anarchie auf dem Wasser, hehe.

Habe keine Ahnung, was die Strafen kosten. Meines Wissens aber gibt es keine bundeseinheitlichen Strafen, weil Ländersache??
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  #19  
Alt 13.10.2015, 14:53
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Ohne Funk schleust Dich die Mühlendammschleuse allerdings in den entsprechenden Zeiträumen nicht. Ein Schleusenwärter ist eben auch ein Vollzugsbeamter, der die Einhaltung von Regeln zu überwachen hat.
Okay, nicht ganz ernst gemeinte Frage:
Schleust er auch nicht, wenn man von der anderen Seite kommt, also die funkpflichtige Zone verlassen statt in sie hereinfahren möchte?

Gleiche Frage auch für die beiden Schleusen im Landwehrkanal, falls ich dort zu Berg, also gegen die dort geltende Einbahnstrassenregelung mit über 5 PS unterwegs bin.
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  #20  
Alt 13.10.2015, 14:58
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Ja, da gilt dasselbe. Er darf Dich offiziell auch nicht herauslassen, sondern muss Dich an der Wartestelle liegen lassen. Mir wurde aber schon mal erzählt, dass Leute mit Überredungskünsten trotzdem herausgekommen sind, wenn sie die Zeit knapp verpasst haben.

Und im LWK gilt das natürlich auch, da würde Dich niemand zu Berg schleusen, wenn das Boot zu groß ist.

Matthias
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  #21  
Alt 13.10.2015, 18:42
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
...Und im LWK gilt das natürlich auch, da würde Dich niemand zu Berg schleusen, wenn das Boot zu groß ist...
Falsch, der Landwehrkanal ist zu schmal, deshalb ist nicht etwa die Bootsbreite begrenzt, sondern von West nach Ost die Motorleistung auf 5 PS begrenzt. Von Ost nach West gehen tausende PS.
Auf meine telefonische Anfrage deshalb beim WSA wurde mir allen Ernstes erklärt, dass beim Begegnen durch das außermittige Fahren in der Kanalsohle Schäden, auch an den Spundwänden, verhindert werden sollen - bei max. 6 km/h!
Gruß
Michael
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  #22  
Alt 13.10.2015, 18:47
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Hallo,
Zitat:
Zitat von ChrAK78 Beitrag anzeigen
Habe keine Ahnung, was die Strafen kosten. Meines Wissens aber gibt es keine bundeseinheitlichen Strafen, weil Ländersache??
auf den Bundeswasserstraßen liegt die Strom- und Schifffahrtspolizei beim Bund. Also Bußgeldbescheide nach Bundeswasserstraßengesetz und Binnenschifffahrtsaufgabengesetz werden durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) bzw. deren Außenstellen (ehem. Wasser- und Schifffahrtsdirektionen) erlassen. Darunter fallen i.d.R. alle Verkehrs-, Besatzungs- und Patent-/Führerscheinverstöße.
Also wenn immer über die Wegelagerei gemeckert wird; nur die Verwarngelder, die vor Ort erhoben werden gehen in die Landeskasse, alles im Nachgang geht an den Bundesfiskus.

Die Länder stellen im o.g. Bereich ihre Kräfte der Wasserschutzpolizei "nur" im Rahmen einer Übereinkunft zwischen dem Bund und Ländern (außer Thüringen) als Ermittlungsbeamte und Erfüllungsgehilfen. Die Zuständigkeit bleibt also bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes.
Bei Verstößen im Bereich des Strafgesetzbuch (z.B. Alkohol ab gewisser Menge, "Gefährlicher Eingriff in den Schiffsverkehr", Körperverletzung bei Havarien usw.) oder auch des allgemeinen Umweltrechts (Gewässerschutz) handeln die WSP´en wieder in eigener Zuständigkeit als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaften oder auch für andere Orts- und Landesbehörden.

Was jetzt das Schleusen an der Mühlendammschleuse angeht, endet doch der gesperrte Bereich bereits vor der Schleuse.
Was jetzt den Schleusenmeister nicht davon abhalten muss, einem die Anzeige wegen Durchfahrt durch den gesperrten Bereich zu verpassen, was evtl. dazu führt, dass man bis zum Eintreffen der ermittelnden WSP vor der Schleuse festgehalten wird. Wenn man so gerade das Zeitfenster verpasst hat, besteht da bestimmt Ermessensspielraum. Wenn man aber jetzt offensichtlich das Durchfahrtsverbot missachtet hat (also mitten in dem Zeitraum da ankommt), dann sehe ich da wenig Möglichkeiten, ohne Sanktion drüber hinweg zusehen.

Bis dann

Dominic
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  #23  
Alt 13.10.2015, 18:54
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
Falsch, der Landwehrkanal ist zu schmal, deshalb ist nicht etwa die Bootsbreite begrenzt, sondern von West nach Ost die Motorleistung auf 5 PS begrenzt.
Ja, aber ein 35-Fuß-Stahlverdränger wird kaum weniger als 5 PS haben, also ist die Bootsgröße ein erster Anhaltspunkt für den Schleuser. Bei Zweifelsfällen wird er sich beim Schiffsführer nach der Motorisierung erkundigen.

Matthias
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  #24  
Alt 15.10.2015, 01:09
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ChrAK78 ChrAK78 ist offline
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Jetzt habe ich noch eine Frage dazu, wenn auch viel zu früh, weil weder SBF noch Sprechfunk noch nicht vorhanden. Und hier im Forum wurde die Antwort dazu sicher auch schon mal gegeben, aber ich finde keine.
Die angegebene Sperrzeit ohne Funk zwischen 10:30 und 19:00 Uhr, bezieht sich 10:30 Uhr auf die letzte freie Einfahrt, oder muss man bis zu dieser Zeit am anderen Ende der Zone schon wieder heraus sein?
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  #25  
Alt 15.10.2015, 01:19
User_63746
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10.30 bezieht sich auf das befahren der Strecke. Wenn du nicht um 10.30 von der Strecke bist, ist das zu spät. Du solltest also wissen, wie lange du für die Strecke brauchst und das von 10.30 abziehen. Ohne UKW und ohne SBF darfst du garnicht diesen Abschnitt befahren. Mir geht es leider genauso. Der Traum, Silvester mit Freunden vom eigenen Boot aus mitten in Berlin zu erleben ist erstmal ausgeträumt.
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