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  #26  
Alt 16.12.2015, 16:32
Volker1958 Volker1958 ist offline
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Wenn das Boot in Holland registriert ist, dann haben die Niederländer hoheitsrechtlich schon geprüft, ob eine CE notwendig ist. Das zweifen die WSA ´s normalerweise nicht an. War zumindest bei mir so....

Den Verzollungs- und Versteuerungsnachweis würde ich mir unabhängig von allem anderen aber im Original aushändigen lassen. Oder den Kaufvertrag von einem Händler in der EU.
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  #27  
Alt 16.12.2015, 16:54
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Zitat:
Zitat von Volker1958 Beitrag anzeigen
Wenn das Boot in Holland registriert ist, dann haben die Niederländer hoheitsrechtlich schon geprüft, ob eine CE notwendig ist. Das zweifen die WSA ´s normalerweise nicht an. War zumindest bei mir so....

Den Verzollungs- und Versteuerungsnachweis würde ich mir unabhängig von allem anderen aber im Original aushändigen lassen. Oder den Kaufvertrag von einem Händler in der EU.
Dann benutze mal die Suchfunktion hier im Forum wie oft schon trotz holländischem Kennzeichen eine CE-Verlangt wurde bei der Anmeldung ....

In den letzten Jahren haben die Holländer dies tatsächlich Gewissenhaft gemacht. in den "Anfangsjahren" haben sie nicht sooo drauf geachtet.

Die wissen auch die WSA´s wie ich schon geschrieben habe.
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  #28  
Alt 16.12.2015, 17:53
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Habe gerade die Rumpfnummer erhalten:
MBCUSGL1L798


Daraus ergibt sich folgendes:?

Baujahr 1997
Modelljahr 1998
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-Felix-
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  #29  
Alt 16.12.2015, 18:02
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Zitat:
Zitat von Flexx Beitrag anzeigen
Habe gerade die Rumpfnummer erhalten:
MBCUSGL1L798


Daraus ergibt sich folgendes:?

Baujahr 1997
Modelljahr 1998
genau das Boot wurde im Dezember 1997 gebaut und es ist ein Boot mit Modelljahr 1998.
Also gute Chancen das es vor der CE-Pflicht in der EU war.
Es ist älter wie angegeben und das kannst du vielleicht auch bei den Preisverhandlungen nutzen
http://www.boatsafe.com/nauticalknowhow/hin.htm
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  #30  
Alt 16.12.2015, 18:12
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Vielen Dank für die umfassenden Informationen und den Tipp für die Verhandlungen natürlich
Werde ich mal zur Sprache bringen wenn es soweit kommt!

Werde gleich erst mal eine Anfrage and WSA schicken
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  #31  
Alt 16.12.2015, 18:14
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Irgend ein Papier als Nachweis wie Anmeldung, Kaufvertrag usw. woraus hervor geht, dass das Boot vor dem 16.juni 1998 sich im Europäischen Wirtschaftsraum in irgendeinen zu diesem Zeitpunkt EU Mitgliedstaat befunden hat bzw. wo die CE ab diesem Datum gilt.
Damit gehört das Boot rechtlich zur Gruppe der zu diesem Zeitpunkt schon vorhandenen Boote und braucht keine CE,

gruss dieter
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  #32  
Alt 16.12.2015, 18:30
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Dann benutze mal die Suchfunktion hier im Forum wie oft schon trotz holländischem Kennzeichen eine CE-Verlangt wurde bei der Anmeldung ....

In den letzten Jahren haben die Holländer dies tatsächlich Gewissenhaft gemacht. in den "Anfangsjahren" haben sie nicht sooo drauf geachtet.

Die wissen auch die WSA´s wie ich schon geschrieben habe.
Simmt auch nicht. Das Gegenteil ist die Regel! Selbst die Händler verkaufen CE pflichtige Boote noch ohne CE. Ich weiß, sie sind dann haftbar, bla bla bla
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Thomas
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  #33  
Alt 16.12.2015, 18:33
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Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
Simmt auch nicht. Das Gegenteil ist die Regel! Selbst die Händler verkaufen CE pflichtige Boote noch ohne CE. Ich weiß, sie sind dann haftbar, bla bla bla
Es ging nicht um die Händler. Die verkaufen was sie nter die Finger bekommen.
es ging um die Zulassungstellen

ein Boot das 1998 zugelassen wurde und eigentlich CE pflichtig war hat eventuell keine.
ein CE-pflichtiges Boot das 2015 zugelassen wurde hat mit Sicherheit eine da diese jetzt auch in den Holländischen Zulassungbehörden kontrolliert wird.
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  #34  
Alt 16.12.2015, 18:37
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Zitat:
Zitat von Volker1958 Beitrag anzeigen
Wenn das Boot in Holland registriert ist, dann haben die Niederländer hoheitsrechtlich schon geprüft, ob eine CE notwendig ist. Das zweifen die WSA ´s normalerweise nicht an. War zumindest bei mir so....

Den Verzollungs- und Versteuerungsnachweis würde ich mir unabhängig von allem anderen aber im Original aushändigen lassen. Oder den Kaufvertrag von einem Händler in der EU.
Dann hast du Glück gehabt. Mittlerweile ist das anders. Es gibt seit diesem Jahr sogar eine neue Dienstanweisung, dass für Boote aus NL grundsätzlich eine CE vorhanden sein muss, da die Holländer auch noch heute fleißig ältere Boote aus den Staaten importieren...

Wenn der holländische registratiejbewijs vorhanden ist, dann schaut dort nach, was als datum eerste afgifte notiert ist. Ist wie beim PKW das Erstzulassungsdatum. Wenn dieses vor dem 15.6.1998 ist, dann hat man einen amtlichen Nachweis, gegen den auch das WSA nichts entgegenbringen kann

Oftmals findet man in den Mappen der Holländer auch noch Kopien von ehem. deutschen Zulassungen (sowohl beim Boot als auch beim Trailer)
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Thomas
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  #35  
Alt 16.12.2015, 18:40
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Es ging nicht um die Händler. Die verkaufen was sie nter die Finger bekommen.
es ging um die Zulassungstellen

ein Boot das 1998 zugelassen wurde und eigentlich CE pflichtig war hat eventuell keine.
ein CE-pflichtiges Boot das 2015 zugelassen wurde hat mit Sicherheit eine da diese jetzt auch in den Holländischen Zulassungbehörden kontrolliert wird.

Nein. Es wird leider sehr oft nicht nach der CE gefragt. Glaub es doch einfach. Gerade wieder im Sommer erlebt bei einer Four Winns von 2004, zuletzt im Mai 2015 in NL OHNE CE registriert
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Thomas
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  #36  
Alt 16.12.2015, 19:04
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Zitat:
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Hallo Leute,

ich wollte nich extra für meine Frage einen neuen Thread auf machen deshalb jetzt hier:

Ich habe eine Mastercraft Pro Star im Auge, der Preis ist gut und an sich ein tolles Boot.

Mein Problem ist nur, das Sie Baujahr 1998 ist. Einen Monat habe ich nicht in Erfahrung bringen können.

Wie geht man bei sowas vor? Kann man die Monat anhand der Rumpfnummer ermitteln oder könnte das beim WSA tolerant gesehen werden?

Eine CE ist nicht vorhanden..

Vielen Dank vorab!
Hallo Marco,

ich kann nur aus eigener Erfahrung sagen, wenn du alternativ auch keinen Importnachweis vorlegen kannst, dann kann die fehlende CE zu einem großen Problem werden, denn es ist - wie bereits mehrfach hier geschrieben wurde - häufig eine Frage des Ermessensspielraumes. Manchmal zählt es nicht einmal, dass ein Boot bereits zuvor in der BRD zugelassen war. So habe ich es erlebt, siehe meine Postings zum Thema CE im Thread 2994624 und Thread 3570027.

Zitat:
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Irgend ein Papier als Nachweis wie Anmeldung, Kaufvertrag usw. woraus hervor geht, dass das Boot vor dem 16.juni 1998 sich im Europäischen Wirtschaftsraum in irgendeinen zu diesem Zeitpunkt EU Mitgliedstaat befunden hat bzw. wo die CE ab diesem Datum gilt.
Ein solches Papier hat mir damals den Axxxx gerettet. Die alten Zulassungspapiere interessierten gar nicht, es ging einzig um die Frage, ob vom Datum her CE-pflichtig, oder nicht ... und den Nachweis darüber, ob oder ob nicht, den musste ich als Antragsteller erbringen.


Gruß, Ralf
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  #37  
Alt 16.12.2015, 19:55
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Das man Glück haben kann und bei der Zulassung "Durchrutscht" kann ich mir sehr sehr gut vorstellen. Das ist bei so ziemlich allen Einrichtungen möglich und manchmal sogar gar nicht unüblich.
Das ist aber kein erstrebenswertes Ziel, ich möchte auch im Bezug auf einen späteren Verkauf auf der sicheren Seite sein.

Email ans WSA ist raus
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  #38  
Alt 17.12.2015, 12:48
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Rückmeldung vom WSA:

Nach Zusendung des Antrages zzgl. der Kauvertragskopie und Ausweiskopie kann das Boot von uns zugelassen werden.
Anbei findn sie den Antrag nebst Zulassungsvorraussetzungen bla bla bla

Jetzt muss ich das nur noch mal mit meiner Chefin durchsprechen

Vielen Dank für die Zahlreichen Rückmeldungen und Tipps!
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