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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #26  
Alt 04.01.2016, 15:12
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Zitat:
Zitat von Schnuffi Beitrag anzeigen
Was ist daran denn Wahnsinn ???

Gruss Werner
Deutsches Recht: Das Kennzeichen ist in mindestens 10 cm hohen Buchstaben und Ziffern dauerhaft in heller Farbe auf dunklem Grund oder dunkler Farbe auf hellem Grund außen an beiden Bug- oder Heckseiten oder am Spiegelheck...

Quelle: Elwis

Holland ist am Spiegelheck nicht erlaubt.
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  #27  
Alt 04.01.2016, 15:15
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Zitat:
Zitat von Schnuffi Beitrag anzeigen
Was ist daran denn Wahnsinn ???

...was unsere holländischen Freunde alles verlangen an Bord zu haben. Was soll ich mit dem Almanak auf Niederländisch an Bord?

Und nach wie vor gibt es hier im "Trööt" einige Hollandfahrer/Lieger, die es so oder so auslegen. (siehe z.B. "Segelmatt")

Gibt es das BPR auch auf "Deutsch" zum Download?

Gruß Thomas
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  #28  
Alt 04.01.2016, 15:17
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Zitat:
Zitat von Vmax1 Beitrag anzeigen
...was unsere holländischen Freunde alles verlangen an Bord zu haben. Was soll ich mit dem Almanak auf Niederländisch an Bord?

Und nach wie vor gibt es hier im "Trööt" einige Hollandfahrer/Lieger, die es so oder so auslegen. (siehe z.B. "Segelmatt")

Gibt es das BPR auch auf "Deutsch" zum Download?

Gruß Thomas
Herr Google hat alles für Suchende.

http://www.sv-wiking.de/uc_download.php
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  #29  
Alt 04.01.2016, 15:24
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Zitat:
Zitat von Schnuffi Beitrag anzeigen
Herr Google hat alles für Suchende.

http://www.sv-wiking.de/uc_download.php


Vielen Dank!

Hab´s nicht so schnell gefunden
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  #30  
Alt 04.01.2016, 15:28
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Zitat:
Zitat von Vmax1 Beitrag anzeigen
Vielen Dank!

Hab´s nicht so schnell gefunden

Ist leider auch auf "nederlandse"
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  #31  
Alt 04.01.2016, 15:35
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Du must es nur an Bord haben. Nicht Lesen können. (meinese wissens gibt es keine deutsche Verion)
Das Handbuch Binnenfunk muss ja auch an Bord sein wenn du ein Funkgerät hast. Ich kenne keinen der es schonmal gelesen hat.
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  #32  
Alt 04.01.2016, 15:38
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Du must es nur an Bord haben. Nicht Lesen können. (meinese wissens gibt es keine deutsche Verion)
Das Handbuch Binnenfunk muss ja auch an Bord sein wenn du ein Funkgerät hast. Ich kenne keinen der es schonmal gelesen hat.
...das macht Sinn
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  #33  
Alt 04.01.2016, 15:38
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Zitat:
Zitat von Vmax1 Beitrag anzeigen
Ist leider auch auf "nederlandse"
Da hast du etwas zum Lesen.

http://www.binnenschiffahrts-verlag....?p=pr&p_id=119

Bestll dir den http://www.binnenschiffahrts-verlag....?p=pr&p_id=119

und gut ist.
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  #34  
Alt 04.01.2016, 15:41
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Du must es nur an Bord haben. Nicht Lesen können. (meinese wissens gibt es keine deutsche Verion)
Das Handbuch Binnenfunk muss ja auch an Bord sein wenn du ein Funkgerät hast. Ich kenne keinen der es schonmal gelesen hat.
Stimmt, denn wir zwei kennen uns nicht.
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  #35  
Alt 04.01.2016, 15:46
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Zitat:
Zitat von Schnuffi Beitrag anzeigen
Ich würde noch warten mit dem bestellen. Das dürfte dei Version 2015 sein.
Rechtzeitig zur Saison kommt eine neue Version raus (vermutlich nur das Deckblatt ausgetauscht), aber mann muss ja immer die aktuelle Version dabei haben.
Mien Vereinskollege bekam mit einer Vorjahresversion probleme und musste noch bei der Kontrolle eine aktuelle Version kaufen. Strafe wurde ihm aber keine Aufgebrummt.
Daher am besten erst in Holland eine Version kaufen und an Bord legen.
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  #36  
Alt 04.01.2016, 15:55
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Zitat:
Zitat von Schnuffi Beitrag anzeigen
Stimmt, denn wir zwei kennen uns nicht.
Komplett geleen ? oder nur bestimmte Sachen rausgesucht ?
Da mach ich wenn ich was suche. Aber die ganzen Verordnungen hab ich noch nicht durchgelesen.

habs auch nur in elektronicher form dabei.
DAfür hab ich auch andere Dokumente immer dabei.
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  #37  
Alt 04.01.2016, 16:41
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Lesen muss man den wateralmanak deel 1 auch nicht, man muß nur das Bußgeld bei Nichtachtung der Vorschriften zahlen
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Grüße Richard
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  #38  
Alt 05.01.2016, 10:59
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Zitat:
Zitat von Vmax1 Beitrag anzeigen
Schon mal deren Motorradkennzeichen-Größe gesehen?
Die Buchstabengrosse aller KFZ Kennseichen sind gleich, es gibt nur zwei Platten und beide sind nicht viel anders als de Deutsche (EU)
Egal PKW, LKW ode Mofa.

En denke, sie meinen die kleine auf Moped ....
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  #39  
Alt 05.01.2016, 11:00
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
(meinese wissens gibt es keine deutsche Verion)
Ja, die gibt es
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  #40  
Alt 05.01.2016, 11:03
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Zitat:
Zitat von Vmax1 Beitrag anzeigen
...was unsere holländischen Freunde alles verlangen an Bord zu haben. Was soll ich mit dem Almanak auf Niederländisch an Bord?
Alles verlangen? So viel ist das denn nicht.
Nur den BPR, wenn notig RPR usw und wenn Funk an bord Handboek Marifonie.
Ist nicht soviel, denn ALLE sind in Almanak 1
Almanak 2 hat alle info uber Hafen, Wassern etc.

Also: Wenn mann Almanak 1 und 2 hat, hat mann alles.
Sind ja nur 2 Bucher ....

Sehe das Problem nicht....
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Alt 05.01.2016, 16:52
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Die Kreuzerabteilung darf schreiben, was sie will. Ausschlaggebend ist jedoch die Regelung im Original, auch bekannt als BPR.
Aber es darf natürlich jeder zwei Kennzeichen an sein Boot pinnen, wenn er mag. Nur vorgeschrieben ist es dadurch immer noch nicht.

Groetjes und ein schönes neues Jahr

Matthias.
Das hat nicht die Kreuzerabteilung geschrieben, sondern die WSP NL in Zusammenarbeit mit der WSP DE!

Aber sie wiederpsrechen sich halt ein bisschen...


Schnelle Motorboote:
Ein kleines Motorboot (Länge unter 20 Meter), das schneller als 20 km pro
Stunde fahren kann, ist ein “schnelles Motorboot”. Schnelle Motorboote
müssen in den Niederlanden zusätzlich gekennzeichnet sein. Ab 1. April
1997 ist die zusätzliche niederländische Registriernummer für schnelle
Motorboote, die sogenannte Y-Nummer, keine Pflicht mehr für deutsche
Sportboote. Die amtlichen und amtlich anerkannten deutschen Kennzeichen werden in den Niederlanden anerkannt wenn sie den
deutschen Vorschriften über die Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen entsprechen.


Achtung!
Die Kennzeichnung muß an beiden Seiten angebracht sein.
Nur am Heck genügt nicht.
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VG
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Alt 05.01.2016, 16:57
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Zitat:
Zitat von storm Beitrag anzeigen
Das hat nicht die Kreuzerabteilung geschrieben, sondern die WSP NL in Zusammenarbeit mit der WSP DE!

Aber sie wiederpsrechen sich halt ein bisschen...


Schnelle Motorboote:
Ein kleines Motorboot (Länge unter 20 Meter), das schneller als 20 km pro
Stunde fahren kann, ist ein “schnelles Motorboot”. Schnelle Motorboote
müssen in den Niederlanden zusätzlich gekennzeichnet sein. Ab 1. April
1997 ist die zusätzliche niederländische Registriernummer für schnelle
Motorboote, die sogenannte Y-Nummer, keine Pflicht mehr für deutsche
Sportboote. Die amtlichen und amtlich anerkannten deutschen Kennzeichen werden in den Niederlanden anerkannt wenn sie den
deutschen Vorschriften über die Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen entsprechen.


Achtung!
Die Kennzeichnung muß an beiden Seiten angebracht sein.
Nur am Heck genügt nicht.
Die Schnelle Y-Nummer benötigt man seit 2003 odr 2005 nicht mehr.
Am Heck genügt nicht.
In den Niederlanden muss das Kennzeichen entweder Beidseitig am Bug oder Beidseitig am Heck sein.
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Gruß Volker
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  #43  
Alt 05.01.2016, 17:01
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Habe ich auch leider so wegen NL...
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  #44  
Alt 05.01.2016, 17:03
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also ich habe den Namen beidseitig und die Kennzeichen und Heimathafen am Heck, das reicht den Holländern. Wichtig ist nur das der Name auch im Bootsschein steht.
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Grüße
Michael

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  #45  
Alt 05.01.2016, 19:16
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Zitat:
Zitat von RobG_NL Beitrag anzeigen
Alles verlangen? So viel ist das denn nicht.
Nur den BPR, wenn notig RPR usw und wenn Funk an bord Handboek Marifonie.
Ist nicht soviel, denn ALLE sind in Almanak 1
Almanak 2 hat alle info uber Hafen, Wassern etc.

Also: Wenn mann Almanak 1 und 2 hat, hat mann alles.
Sind ja nur 2 Bucher ....

Sehe das Problem nicht....
....stell dir vor, du fährst mit deinem Auto von Holland nach Spanien und dabei durch Belgien und Frankreich. In jedem Land sollst du andere Vorschriften beachten. Musst du deshalb in jedem Land das Verkehrsrecht der einzelnen Länder im Auto mitführen oder die Kennzeichen umschrauben. (...in Spanien braucht man z.B. 2 Warndreiecke, hast du das in deinem Auto)....Nein!!!


Zitat:
Zitat von RobG_NL Beitrag anzeigen
Die Buchstabengrosse aller KFZ Kennseichen sind gleich, es gibt nur zwei Platten und beide sind nicht viel anders als de Deutsche (EU)
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En denke, sie meinen die kleine auf Moped ....
Nee, ich meine dieses hier [IMG]


Darf dran bleiben, wenn man damit nach Deutschland fährt


Wens je een fijne avond,

Groeten Thomas
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  #46  
Alt 05.01.2016, 19:37
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KFz mit Boot zu vergleichen halt ich für unmöglich.
Beim KFZ gibt es eine Europaweite einheitliche Regelung wie die Kennzeichen auszusehen haben. Die Grundform ist fetgelegt und auch die Schriftart und Größe.
Daher muss es nicht umgebaut werden.
Das zubehör wie Warndreieck und Warnweste, Tagfahrlicht usw. ist Ländersache. Lass dich mal in Österreich erwischne ohne Warnweste die Griffbereit liegt (Kofferraum ist nicht griffbereit), oder ohne Tagfahrlicht.
das wird teuer.

Bei den Bootkennzeichen gibt es noch keine EU-Regelung nur ein übereinkommen der Annerkennung dies wird aber teilweeie durch nationales Recht eingeschränkt genau wie beim Führerschein
Ein Boot das in DEtuchland Führerscheinfrei ist, kann in Holland Führerscheinpflichtig sein. Da kannst du dich auch nicht rausreden, dass du in Deutschland so fahren kannst und die Niederländer das Deutsche Führerscheinrecht annerkannt haben wenn du mit einem 5m RIB mit 15 PS Außenborder über die Nordsee fährst.
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  #47  
Alt 05.01.2016, 19:46
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
KFz mit Boot zu vergleichen halt ich für unmöglich.
...da hast wohl Recht



Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Beim KFZ gibt es eine Europaweite einheitliche Regelung wie die Kennzeichen auszusehen haben. Bei den Bootkennzeichen gibt es noch keine EU-Regelung
Dann wird es m. E. Zeit, dass man sich in Brüssel mal über einheitliche Gesetze einigt. Sonst wird das nie was mit der EU.


Das mit der Warnweste in Österreich musste ich auch schon teuer lernen
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  #48  
Alt 05.01.2016, 19:54
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Ein spontaner Gedanke...
Die Bananenkrümmung ist geregelt, die KFZ Kennzeichen auch, selbst elektrische Tore unterliegen EU-Standards aber Bootskennzeichen nicht?

Das ist doch Schwachsi..
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Gruß Markus
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  #49  
Alt 06.01.2016, 15:53
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Segelmatt Segelmatt ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
1. in Holland ist das Mitführen des Almanak Pflicht
2. das Kennzeichen am Heckspiegel ist in Holland nicht gestattet.
Das ist gleich beides falsch und wird auch durch permanente Wiederholung nicht richtiger. Es muss in NL das BPR mitgeführt werden, nicht der Almanak. Und natürlich darf ein Deutsches Kennzeichen am Heck angebracht werden (s.o.).

Groetjes

Matthias.
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