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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#26
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Deutsches Recht: Das Kennzeichen ist in mindestens 10 cm hohen Buchstaben und Ziffern dauerhaft in heller Farbe auf dunklem Grund oder dunkler Farbe auf hellem Grund außen an beiden Bug- oder Heckseiten oder am Spiegelheck...
Quelle: Elwis Holland ist am Spiegelheck nicht erlaubt.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#27
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...was unsere holländischen Freunde alles verlangen an Bord zu haben. Was soll ich mit dem Almanak auf Niederländisch an Bord? Und nach wie vor gibt es hier im "Trööt" einige Hollandfahrer/Lieger, die es so oder so auslegen. (siehe z.B. "Segelmatt") Gibt es das BPR auch auf "Deutsch" zum Download? Gruß Thomas |
#28
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Zitat:
http://www.sv-wiking.de/uc_download.php |
#29
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Zitat:
Vielen Dank! Hab´s nicht so schnell gefunden |
#30
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Ist leider auch auf "nederlandse" |
#31
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Du must es nur an Bord haben. Nicht Lesen können. (meinese wissens gibt es keine deutsche Verion)
Das Handbuch Binnenfunk muss ja auch an Bord sein wenn du ein Funkgerät hast. Ich kenne keinen der es schonmal gelesen hat.
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#32
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...das macht Sinn
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#33
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Da hast du etwas zum Lesen.
http://www.binnenschiffahrts-verlag....?p=pr&p_id=119 Bestll dir den http://www.binnenschiffahrts-verlag....?p=pr&p_id=119 und gut ist. |
#34
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Stimmt, denn wir zwei kennen uns nicht.
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#35
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Zitat:
Rechtzeitig zur Saison kommt eine neue Version raus (vermutlich nur das Deckblatt ausgetauscht), aber mann muss ja immer die aktuelle Version dabei haben. Mien Vereinskollege bekam mit einer Vorjahresversion probleme und musste noch bei der Kontrolle eine aktuelle Version kaufen. Strafe wurde ihm aber keine Aufgebrummt. Daher am besten erst in Holland eine Version kaufen und an Bord legen.
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#36
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Komplett geleen ? oder nur bestimmte Sachen rausgesucht ?
Da mach ich wenn ich was suche. Aber die ganzen Verordnungen hab ich noch nicht durchgelesen. habs auch nur in elektronicher form dabei. DAfür hab ich auch andere Dokumente immer dabei.
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#37
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Lesen muss man den wateralmanak deel 1 auch nicht, man muß nur das Bußgeld bei Nichtachtung der Vorschriften zahlen
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Grüße Richard
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#38
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Die Buchstabengrosse aller KFZ Kennseichen sind gleich, es gibt nur zwei Platten und beide sind nicht viel anders als de Deutsche (EU)
Egal PKW, LKW ode Mofa. En denke, sie meinen die kleine auf Moped ....
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg |
#39
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg |
#40
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Zitat:
Nur den BPR, wenn notig RPR usw und wenn Funk an bord Handboek Marifonie. Ist nicht soviel, denn ALLE sind in Almanak 1 Almanak 2 hat alle info uber Hafen, Wassern etc. Also: Wenn mann Almanak 1 und 2 hat, hat mann alles. Sind ja nur 2 Bucher .... Sehe das Problem nicht....
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg |
#41
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Zitat:
Aber sie wiederpsrechen sich halt ein bisschen... Schnelle Motorboote: Ein kleines Motorboot (Länge unter 20 Meter), das schneller als 20 km pro Stunde fahren kann, ist ein “schnelles Motorboot”. Schnelle Motorboote müssen in den Niederlanden zusätzlich gekennzeichnet sein. Ab 1. April 1997 ist die zusätzliche niederländische Registriernummer für schnelle Motorboote, die sogenannte Y-Nummer, keine Pflicht mehr für deutsche Sportboote. Die amtlichen und amtlich anerkannten deutschen Kennzeichen werden in den Niederlanden anerkannt wenn sie den deutschen Vorschriften über die Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen entsprechen. Achtung! Die Kennzeichnung muß an beiden Seiten angebracht sein. Nur am Heck genügt nicht.
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VG Flo Der-Boote-Blog.de Schaut doch mal auf meinem Blog vorbei und hinterlasst mir einen Kommentar
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#42
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Zitat:
Am Heck genügt nicht. In den Niederlanden muss das Kennzeichen entweder Beidseitig am Bug oder Beidseitig am Heck sein.
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#43
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Habe ich auch leider so wegen NL...
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#44
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also ich habe den Namen beidseitig und die Kennzeichen und Heimathafen am Heck, das reicht den Holländern. Wichtig ist nur das der Name auch im Bootsschein steht.
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Grüße Michael
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#45
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Zitat:
Zitat:
Darf dran bleiben, wenn man damit nach Deutschland fährt Wens je een fijne avond, Groeten Thomas |
#46
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KFz mit Boot zu vergleichen halt ich für unmöglich.
Beim KFZ gibt es eine Europaweite einheitliche Regelung wie die Kennzeichen auszusehen haben. Die Grundform ist fetgelegt und auch die Schriftart und Größe. Daher muss es nicht umgebaut werden. Das zubehör wie Warndreieck und Warnweste, Tagfahrlicht usw. ist Ländersache. Lass dich mal in Österreich erwischne ohne Warnweste die Griffbereit liegt (Kofferraum ist nicht griffbereit), oder ohne Tagfahrlicht. das wird teuer. Bei den Bootkennzeichen gibt es noch keine EU-Regelung nur ein übereinkommen der Annerkennung dies wird aber teilweeie durch nationales Recht eingeschränkt genau wie beim Führerschein Ein Boot das in DEtuchland Führerscheinfrei ist, kann in Holland Führerscheinpflichtig sein. Da kannst du dich auch nicht rausreden, dass du in Deutschland so fahren kannst und die Niederländer das Deutsche Führerscheinrecht annerkannt haben wenn du mit einem 5m RIB mit 15 PS Außenborder über die Nordsee fährst.
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#47
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...da hast wohl Recht
Zitat:
Das mit der Warnweste in Österreich musste ich auch schon teuer lernen |
#48
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Ein spontaner Gedanke...
Die Bananenkrümmung ist geregelt, die KFZ Kennzeichen auch, selbst elektrische Tore unterliegen EU-Standards aber Bootskennzeichen nicht? Das ist doch Schwachsi..
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_______________ Gruß Markus |
#49
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Zitat:
Groetjes Matthias. |
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