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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#51
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Bei uns im Hafen ist das ganz einfach: Sturm macht eigentlich keine Probleme, dafür aber gelegentliches, auch schnell steigendes Hochwasser mit dann sehr stark zunehmender Strömung.
Ich verlasse mich da voll und ganz auf andere, daß die sich im Notfall um mein Boot kümmern. Und da das eigentlich jeder macht, klappt das hervorragend. Merke ich, daß Hochwasser aufläuft, fahre ich zum Hafen und kontrolliere alle Boote. Dabei trifft man immer wieder auch andere Mitglieder, die daselbe tun. Gibt es ein Problem, das nicht einfach gelöst werden kann, wird der Eigner informiert. Es ist einfach beruhigend zu wissen, daß jeder ein mehr oder weniger waches Auge auch auf andere Boote hat - und im Bedarfsfall auch was tut.
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Gruß Ewald |
#52
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na ja, ab 01.05. wird in Hans` Nähe ja ein Liegeplatz frei. Frag doch mal nach ...
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Die Methode, mit einem Holzboot ein kleines Vermögen zu machen, setzt voraus, daß man vorher ein Großes hatte ...
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#53
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Ohne Worte...
Ich bin froh wenn jemand ein Auge auf solche Situationen wirft... Mit nix zu bezahlen, zumal sich in heutiger Zeit sowieso jeder nur um sein Zeug kümmert. Ich selbst mach das genauso und bin froh jemanden damit zu Helfen. Gruß Freddy |
#54
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Meisstens gibt das die Hafenordnung her, das zur sicherung des Bootes und fremder Boote diese im Notfall, betreten, umgesetzt, vertaut etc. werden.
Das Verhalten des Superskippers brauche ich nicht kommentieren. Bei uns in Workum haben wir auch sehr umsichtige Stegnachbarn und Hafenmeister. Zum Glück. Ich habe auch kein Problem, dem unbekannten Nachbarn mal einen Tampen umzusetzen, wenn er mein Boot dauerhaft touchiert. Auf ein gutes Miteinander.
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#55
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Jetzt haben wir ca. 50 mal die zu erwartende gleiche (und richtige) Antwort.
Ich kann mich noch an mein erstes mal slippen erinnern. Direkt als erstes Boot am Steeg parallel zur Slippe hatte ein relativ fetter Kahn fest gemacht. Als Anfänger wäre es für mich einfacher gewesen mein Boot mittels Leinen bis zum Trailer zu ziehen. Ein anderer der ebenfalls sein Boot raus holen wollte meinte aber dafür das andere Boot zu betreten wäre verboten. Daher habe ich es gelassen. Die Frage ist daher wo setzt ihr die Grenze? Darf jeder auf euer Boot? Nur die Steegnachbarn? Kinder zum spielen? Dürfen Fremde einfach mal so die Leinen kontrollieren? Gruß Chris |
#56
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Moin
Ich denke Du hast es ca. 50 Mal gelesen ... Der Tenor ist imho: Zur Abwehr von Gefahren ... - was spielende Kinder oder gelangweilte Stegbesucher, die mal aus Spaß Leinen kontrollieren wollen ausschließt. Im Notfall aber jeden einschließt, der tatsächlich Hilfe leisten kann und will. Das jetzt hier theoretisch weiter zu differenzieren wäre geistige Selbstbefriedigung - oder? Beste Grüße, Peter
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Mast- und Schotbruch!
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#57
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Hallo,
nochmal zur Klarstellung. Der Begriff "Geschäftsführung ohne Auftrag" (GoA) nach BGB sagt aus, dass Du als Dritter die Geschäfte (Handlungen) für den eigentlichen Geschäftsherrn (Eigentümer) übernimmst, also kurzzeitig an seine Stelle trittst. Dazu ist es erforderlich, dass diese Handlungen entweder zumindest mutmaßlich im Sinne des Geschäftsherrn erfolgen oder das öffentliche Interesse diese Handlungen unmittelbar von ihm verlangt hätte, wenn er selbst handlungsfähig gewesen wäre. Das die GoA nur in Frage kommt, wenn die Handlungen keinerlei Aufschub dulden um eine unmittelbare Gefahr oder Störung erfolgreich abzuwenden sollte klar sein. Damit ist das Betreten des Bootes zu anderen Zwecken zumindest rechtlich durch die GoA nicht gedeckt. Bis dann Dominic |
#58
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@Peter:
Ich hätte beispielsweise kein Problem damit wenn mein Steegnachbar auch ohne direkte Gefahr mein Boot betritt nur um eine Leine zu prüfen. Ich hätte auch kein Problem als Eigentümer eines Bootes wenn jemand mein Boot betritt um eine Leine entgegen zu nehmen. Du schon? Mich würden da die Meinungen interessieren. Gruß Chris |
#59
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Oh das ist ein schwierige Sache wenn jemand das Boot betritt um Leinen entgegen zu nehmen.
Hier ist ja rein "Rechtlich" keine Gefahr, Bedrohung usw. in Kraft Dann kommt dazu im letzten Jahr war meine Ankerluke nicht so stabil beim betreten (war aber der Hauptzugang vom Steg aus ) was sich diesen Winter geändert hat. Woher soll der Leinenmann das wissen wo er hintritt. Da kommt natürlich eine riesige Diskussion auf von wegen Versicherung wenn er durchbricht und was Beschädigt oder sich gar Verletzt. Im großen und ganzen sehe ich es aber so, wenn jeder hilft oder geholfen wird, was kann man sich besseres vorstellen (Hey ein Gemeinschaft von Freunden und das ohne Zang und Streit ) So was gibt es ja gar nicht
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Mit besten Grüßen Andreas |
#60
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Zitat:
Meine persönliche Meinung: Auch damit hab / hätte ich kein Problem. Solange das Boot nicht als Spielplatz benutzt wird, sondern ihm Rahmen irgendwelcher Manöver (auch, wenn sie anfänger-krakelig sind), kein Problem. Wir kamen oft in die Situation, weil eben Barkasse und vernünftigerweise überall (ob Schleusen, Kai´s, Kopfstege) Innenlieger, da krabbelten ständig Leutchen rüber, machten sich fest, krakelten mit ihren Haken..... Zwingend notwendig wars selten, aber eben einfacher und da sehe ich kein Problem. Kommt aber auch auf die Situation an: Als Ankerlieger, der Ruhe sucht, hab ichs dann doch nicht soooo gern und ist nicht nötig.
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------------ Egal, wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand hängt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter hindurch. |
#61
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Hi!
Die Geschäftsführung ohne Auftrag verwendet unbestimmte Rechtsbegriffe und damit gilt: 2 Juristen = 3 Meinungen! Tendenziell dürfte der TO im Recht sein. Weiter könnte ein Betretensrecht sich aus der Hafenordnung ergeben und außerdem könnten auch noch Rechtfertigungsgründe aus Notstand/Nothilfe ggf. Notwehr in Frage kommen. Zuerst ist zu prüfen, ob sich vertragliche Regelungen finden lassen (Hafenordnung) Dann dürfte GoA zu prüfen sein und am Ende Delikt mit der Frage Rechtfertigung. Das beste, was man in diesem Fall tun kann, ist alle umliegenden Marinas vor dem oben beschriebenen Menschen zu warnen, auf dass er sich verpi**e.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#62
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Hans
Alles bestens super Geregelt , vielleicht sollte man dem kollegen ein Paar Seiten über Seemanschaft in´s Boot legen . gruß Rudolf |
#63
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Zitat:
Ich weiß ein neuer Aufhänger Die Lektüre wird im Sommer mich beschäftigen
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Mit besten Grüßen Andreas |
#64
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Zitat:
Auch zur Abwehr von Gefahren für Dritte (eine Leine annehmen oder abstoßen, ...) wäre für mich ein guter Grund mein Schiff in meiner Abwesenheit zu betreten. Meine unmittelbaren Stegnachbarn sind gute Kumpel und auf meinem Schiff ebenso jederzeit willkommen wie ich auf ihren. Allerdings ist es mir - außer unter den erwähnten Umständen - lieber, wenn man, zumindest in meiner Abwesenheit, mein Schiff als meine Privatsphäre respektiert. Was für mich aber keine Anzeige oder ähnliche Überreaktionen bedeuten würde, wenn das jemand nicht tut Beantwortet das Deine Frage? Beste Grüße, Peter
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Mast- und Schotbruch! |
#65
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Richtig Peter, man darf sowas dann auch nicht überstrapazieren.
In einer Marina mit eingeschworener Gemeinschaft ist das dann sicherlich noch etwas anderes. Als Gastlieger würde ich nicht auf ein fremdes Boot gehen, nur um Hilfestellung beim Anlegen zu geben (schwerste Bedingungen mal evtl. ausgenommen). Das sind dann immer sogenannte Fallentscheidungen, die gerne auch mal nach hinten losgehen. Gunter |
#66
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Die Grundfrage tendiert doch eher dahin, was in einem Notfall für das fremde und eigene Eigentum erlaubt ist. Da der Liegeplatz in NL ist und der Mietvertrag für das liegende Schiff in NL ist, erübrigt sich darüber zu fabulieren was wir in D machen würden.
I.d.R, gibt jeder Mietvertrag in den Marinas her, das im Falle von Not, Unwetter, Gefahr das Betreten des fremden Bootes erlaubt ist und das Anbringen von fremden Leinen sowieso. Beim An- und Ablegen verbietet es sich grundsätzlich fremde Boote zu betreten. Anders ist das, wenn Du im Päckchen liegst... Mickymaus. Cheers, Guido |
#67
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Zitat:
Einzige hafen wollen dazu auch die Schluessel ihres Schiff ...... Wie oben gesagt, NL ist NL und dort gilt dat NL gezetz, auch fur Deutsche Schiffe. Es ist also sinnlos uber das Deutsche Gezetz zu reden.
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg |
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