boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 26 bis 50 von 67
 
Themen-Optionen
  #51  
Alt 19.04.2016, 09:13
Benutzerbild von Libertad
Libertad Libertad ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 16.12.2005
Ort: Limburg/Lahn
Beiträge: 8.985
Boot: Proficiat 975G
12.396 Danke in 5.911 Beiträgen
Standard

Bei uns im Hafen ist das ganz einfach: Sturm macht eigentlich keine Probleme, dafür aber gelegentliches, auch schnell steigendes Hochwasser mit dann sehr stark zunehmender Strömung.
Ich verlasse mich da voll und ganz auf andere, daß die sich im Notfall um mein Boot kümmern.
Und da das eigentlich jeder macht, klappt das hervorragend.

Merke ich, daß Hochwasser aufläuft, fahre ich zum Hafen und kontrolliere alle Boote. Dabei trifft man immer wieder auch andere Mitglieder, die daselbe tun. Gibt es ein Problem, das nicht einfach gelöst werden kann, wird der Eigner informiert.
Es ist einfach beruhigend zu wissen, daß jeder ein mehr oder weniger waches Auge auch auf andere Boote hat - und im Bedarfsfall auch was tut.
__________________
Gruß
Ewald
Mit Zitat antworten top
  #52  
Alt 19.04.2016, 09:45
Benutzerbild von thomas020370
thomas020370 thomas020370 ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 09.08.2010
Ort: BaWü - Nord
Beiträge: 837
Boot: Coronet Explorer 22/1965
940 Danke in 418 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Kappe Beitrag anzeigen
Du wärst der Steignachbar meiner Wahl. Weiter so.
na ja, ab 01.05. wird in Hans` Nähe ja ein Liegeplatz frei. Frag doch mal nach ...
__________________
Die Methode, mit einem Holzboot ein kleines Vermögen zu machen, setzt voraus, daß man vorher ein Großes hatte ...
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #53  
Alt 19.04.2016, 13:12
Benutzerbild von bootefreddy01
bootefreddy01 bootefreddy01 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 09.05.2007
Ort: Heldenstein
Beiträge: 1.162
Boot: Reinell V170/ Rinker 232Captiva/ MasterCraft ProStar 190/ Boesch 510 Sun Deck
727 Danke in 461 Beiträgen
Standard

Ohne Worte...
Ich bin froh wenn jemand ein Auge auf solche Situationen wirft... Mit nix zu bezahlen, zumal sich in heutiger Zeit sowieso jeder nur um sein Zeug kümmert. Ich selbst mach das genauso und bin froh jemanden damit zu Helfen.

Gruß
Freddy
Mit Zitat antworten top
  #54  
Alt 19.04.2016, 14:51
Benutzerbild von Lucky Boatman
Lucky Boatman Lucky Boatman ist offline
Commander
 
Registriert seit: 11.06.2009
Ort: Niederrhein
Beiträge: 306
Boot: Segelboot
408 Danke in 263 Beiträgen
Standard

Meisstens gibt das die Hafenordnung her, das zur sicherung des Bootes und fremder Boote diese im Notfall, betreten, umgesetzt, vertaut etc. werden.

Das Verhalten des Superskippers brauche ich nicht kommentieren.

Bei uns in Workum haben wir auch sehr umsichtige Stegnachbarn und Hafenmeister. Zum Glück.

Ich habe auch kein Problem, dem unbekannten Nachbarn mal einen Tampen umzusetzen, wenn er mein Boot dauerhaft touchiert.

Auf ein gutes Miteinander.
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #55  
Alt 19.04.2016, 15:56
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.05.2009
Beiträge: 5.999
7.018 Danke in 3.377 Beiträgen
Standard

Jetzt haben wir ca. 50 mal die zu erwartende gleiche (und richtige) Antwort.

Ich kann mich noch an mein erstes mal slippen erinnern. Direkt als erstes Boot am Steeg parallel zur Slippe hatte ein relativ fetter Kahn fest gemacht. Als Anfänger wäre es für mich einfacher gewesen mein Boot mittels Leinen bis zum Trailer zu ziehen. Ein anderer der ebenfalls sein Boot raus holen wollte meinte aber dafür das andere Boot zu betreten wäre verboten. Daher habe ich es gelassen. Die Frage ist daher wo setzt ihr die Grenze?

Darf jeder auf euer Boot? Nur die Steegnachbarn? Kinder zum spielen? Dürfen Fremde einfach mal so die Leinen kontrollieren?

Gruß
Chris
Mit Zitat antworten top
  #56  
Alt 19.04.2016, 16:03
Benutzerbild von HOMEOFFICE
HOMEOFFICE HOMEOFFICE ist offline
Captain
 
Registriert seit: 05.02.2014
Ort: Rheinland / Niftrik
Beiträge: 673
Boot: Altena 48
1.078 Danke in 430 Beiträgen
Standard

Moin

Ich denke Du hast es ca. 50 Mal gelesen ...

Der Tenor ist imho: Zur Abwehr von Gefahren ... - was spielende Kinder oder gelangweilte Stegbesucher, die mal aus Spaß Leinen kontrollieren wollen ausschließt. Im Notfall aber jeden einschließt, der tatsächlich Hilfe leisten kann und will.

Das jetzt hier theoretisch weiter zu differenzieren wäre geistige Selbstbefriedigung - oder?

Beste Grüße, Peter
__________________
Mast- und Schotbruch!
Mit Zitat antworten top
Folgende 4 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #57  
Alt 19.04.2016, 17:40
Dominic Dominic ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 23.07.2003
Ort: Niederrhein
Beiträge: 768
1.132 Danke in 417 Beiträgen
Dominic eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Hallo,
nochmal zur Klarstellung.

Der Begriff "Geschäftsführung ohne Auftrag" (GoA) nach BGB sagt aus, dass Du als Dritter die Geschäfte (Handlungen) für den eigentlichen Geschäftsherrn (Eigentümer) übernimmst, also kurzzeitig an seine Stelle trittst. Dazu ist es erforderlich, dass diese Handlungen entweder zumindest mutmaßlich im Sinne des Geschäftsherrn erfolgen oder das öffentliche Interesse diese Handlungen unmittelbar von ihm verlangt hätte, wenn er selbst handlungsfähig gewesen wäre.

Das die GoA nur in Frage kommt, wenn die Handlungen keinerlei Aufschub dulden um eine unmittelbare Gefahr oder Störung erfolgreich abzuwenden sollte klar sein.
Damit ist das Betreten des Bootes zu anderen Zwecken zumindest rechtlich durch die GoA nicht gedeckt.

Bis dann

Dominic
__________________
- Schleusenwärter sind auch Menschen -
www.binnenschifferforum.com
Mit Zitat antworten top
  #58  
Alt 19.04.2016, 17:44
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.05.2009
Beiträge: 5.999
7.018 Danke in 3.377 Beiträgen
Standard

@Peter:

Ich hätte beispielsweise kein Problem damit wenn mein Steegnachbar auch ohne direkte Gefahr mein Boot betritt nur um eine Leine zu prüfen.

Ich hätte auch kein Problem als Eigentümer eines Bootes wenn jemand mein Boot betritt um eine Leine entgegen zu nehmen. Du schon?

Mich würden da die Meinungen interessieren.

Gruß
Chris
Mit Zitat antworten top
  #59  
Alt 19.04.2016, 18:37
Benutzerbild von Elgar_2
Elgar_2 Elgar_2 ist gerade online
Admiral
 
Registriert seit: 09.01.2016
Ort: Maasholm
Beiträge: 3.313
Boot: Gillissen 1200
Rufzeichen oder MMSI: DD4744 / 211838560
10.869 Danke in 2.983 Beiträgen
Standard

Oh das ist ein schwierige Sache wenn jemand das Boot betritt um Leinen entgegen zu nehmen.
Hier ist ja rein "Rechtlich" keine Gefahr, Bedrohung usw. in Kraft
Dann kommt dazu im letzten Jahr war meine Ankerluke nicht so stabil beim betreten (war aber der Hauptzugang vom Steg aus ) was sich diesen Winter geändert hat.
Woher soll der Leinenmann das wissen wo er hintritt.
Da kommt natürlich eine riesige Diskussion auf von wegen Versicherung wenn er durchbricht und was Beschädigt oder sich gar Verletzt.
Im großen und ganzen sehe ich es aber so, wenn jeder hilft oder geholfen wird, was kann man sich besseres vorstellen (Hey ein Gemeinschaft von Freunden und das ohne Zang und Streit )
So was gibt es ja gar nicht
__________________
Mit besten Grüßen
Andreas
Mit Zitat antworten top
  #60  
Alt 19.04.2016, 18:54
HänschenHamburg HänschenHamburg ist offline
Captain
 
Registriert seit: 31.10.2015
Ort: Hamburg
Beiträge: 549
4.877 Danke in 1.203 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
@Peter:

Ich hätte beispielsweise kein Problem damit wenn mein Steegnachbar auch ohne direkte Gefahr mein Boot betritt nur um eine Leine zu prüfen.

Ich hätte auch kein Problem als Eigentümer eines Bootes wenn jemand mein Boot betritt um eine Leine entgegen zu nehmen. Du schon?

Mich würden da die Meinungen interessieren.

Gruß
Chris

Meine persönliche Meinung: Auch damit hab / hätte ich kein Problem.

Solange das Boot nicht als Spielplatz benutzt wird, sondern ihm Rahmen irgendwelcher Manöver (auch, wenn sie anfänger-krakelig sind), kein Problem.

Wir kamen oft in die Situation, weil eben Barkasse und vernünftigerweise überall (ob Schleusen, Kai´s, Kopfstege) Innenlieger, da krabbelten ständig Leutchen rüber, machten sich fest, krakelten mit ihren Haken..... Zwingend notwendig wars selten, aber eben einfacher und da sehe ich kein Problem.

Kommt aber auch auf die Situation an: Als Ankerlieger, der Ruhe sucht, hab ichs dann doch nicht soooo gern und ist nicht nötig.
__________________
------------

Egal, wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand hängt,
jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter hindurch.
Mit Zitat antworten top
  #61  
Alt 19.04.2016, 19:17
Benutzerbild von blondini
blondini blondini ist gerade online
Admiral
 
Registriert seit: 28.11.2009
Ort: an der Oder
Beiträge: 3.513
Boot: Bolger Micro und andere
4.261 Danke in 1.882 Beiträgen
Standard

Hi!

Die Geschäftsführung ohne Auftrag verwendet unbestimmte Rechtsbegriffe und damit gilt: 2 Juristen = 3 Meinungen!

Tendenziell dürfte der TO im Recht sein.
Weiter könnte ein Betretensrecht sich aus der Hafenordnung ergeben und außerdem könnten auch noch Rechtfertigungsgründe aus Notstand/Nothilfe ggf. Notwehr in Frage kommen.

Zuerst ist zu prüfen, ob sich vertragliche Regelungen finden lassen (Hafenordnung)

Dann dürfte GoA zu prüfen sein

und am Ende Delikt mit der Frage Rechtfertigung.

Das beste, was man in diesem Fall tun kann, ist alle umliegenden Marinas vor dem oben beschriebenen Menschen zu warnen, auf dass er sich verpi**e.
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
Mit Zitat antworten top
  #62  
Alt 19.04.2016, 19:25
coseb52 coseb52 ist offline
Commander
 
Registriert seit: 21.10.2014
Ort: Stolberg Rhld 52222
Beiträge: 398
Boot: Seit dem 12.10.2019 eine St Jozef Linssen Salon 360
Rufzeichen oder MMSI: DF5978
445 Danke in 248 Beiträgen
Standard

Hans

Alles bestens super Geregelt , vielleicht sollte man dem kollegen ein Paar Seiten über Seemanschaft in´s Boot legen .

gruß Rudolf
Mit Zitat antworten top
  #63  
Alt 19.04.2016, 19:31
Benutzerbild von Elgar_2
Elgar_2 Elgar_2 ist gerade online
Admiral
 
Registriert seit: 09.01.2016
Ort: Maasholm
Beiträge: 3.313
Boot: Gillissen 1200
Rufzeichen oder MMSI: DD4744 / 211838560
10.869 Danke in 2.983 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von coseb52 Beitrag anzeigen
Hans

Alles bestens super Geregelt , vielleicht sollte man dem kollegen ein Paar Seiten über Seemanschaft in´s Boot legen .

gruß Rudolf
Aber regelt es Gesetze ?
Ich weiß ein neuer Aufhänger
Die Lektüre wird im Sommer mich
beschäftigen
__________________
Mit besten Grüßen
Andreas
Mit Zitat antworten top
  #64  
Alt 20.04.2016, 08:11
Benutzerbild von HOMEOFFICE
HOMEOFFICE HOMEOFFICE ist offline
Captain
 
Registriert seit: 05.02.2014
Ort: Rheinland / Niftrik
Beiträge: 673
Boot: Altena 48
1.078 Danke in 430 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
@Peter:

Ich hätte beispielsweise kein Problem damit wenn mein Steegnachbar auch ohne direkte Gefahr mein Boot betritt nur um eine Leine zu prüfen.

Ich hätte auch kein Problem als Eigentümer eines Bootes wenn jemand mein Boot betritt um eine Leine entgegen zu nehmen. Du schon?

Mich würden da die Meinungen interessieren.

Gruß
Chris
Moin Chris

Auch zur Abwehr von Gefahren für Dritte (eine Leine annehmen oder abstoßen, ...) wäre für mich ein guter Grund mein Schiff in meiner Abwesenheit zu betreten.
Meine unmittelbaren Stegnachbarn sind gute Kumpel und auf meinem Schiff ebenso jederzeit willkommen wie ich auf ihren.

Allerdings ist es mir - außer unter den erwähnten Umständen - lieber, wenn man, zumindest in meiner Abwesenheit, mein Schiff als meine Privatsphäre respektiert.
Was für mich aber keine Anzeige oder ähnliche Überreaktionen bedeuten würde, wenn das jemand nicht tut

Beantwortet das Deine Frage?

Beste Grüße, Peter
__________________
Mast- und Schotbruch!
Mit Zitat antworten top
  #65  
Alt 20.04.2016, 09:44
Benutzerbild von GunKraus
GunKraus GunKraus ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 29.08.2005
Ort: Magdeburg
Beiträge: 2.252
Boot: Yamarin 5800 bc
3.855 Danke in 1.548 Beiträgen
Standard

Richtig Peter, man darf sowas dann auch nicht überstrapazieren.

In einer Marina mit eingeschworener Gemeinschaft ist das dann sicherlich noch etwas anderes. Als Gastlieger würde ich nicht auf ein fremdes Boot gehen, nur um Hilfestellung beim Anlegen zu geben (schwerste Bedingungen mal evtl. ausgenommen). Das sind dann immer sogenannte Fallentscheidungen, die gerne auch mal nach hinten losgehen.

Gunter
Mit Zitat antworten top
  #66  
Alt 20.04.2016, 10:59
Benutzerbild von Lucky Boatman
Lucky Boatman Lucky Boatman ist offline
Commander
 
Registriert seit: 11.06.2009
Ort: Niederrhein
Beiträge: 306
Boot: Segelboot
408 Danke in 263 Beiträgen
Standard

Die Grundfrage tendiert doch eher dahin, was in einem Notfall für das fremde und eigene Eigentum erlaubt ist. Da der Liegeplatz in NL ist und der Mietvertrag für das liegende Schiff in NL ist, erübrigt sich darüber zu fabulieren was wir in D machen würden.

I.d.R, gibt jeder Mietvertrag in den Marinas her, das im Falle von Not, Unwetter, Gefahr das Betreten des fremden Bootes erlaubt ist und das Anbringen von fremden Leinen sowieso.

Beim An- und Ablegen verbietet es sich grundsätzlich fremde Boote zu betreten.
Anders ist das, wenn Du im Päckchen liegst...

Mickymaus.
Cheers, Guido
Mit Zitat antworten top
  #67  
Alt 20.04.2016, 11:08
Benutzerbild von RobG_NL
RobG_NL RobG_NL ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 05.04.2009
Ort: NL Linschoten
Beiträge: 4.404
Boot: Bruijs Spiegelkotter 10.00 OK
Rufzeichen oder MMSI: 244070252
4.631 Danke in 2.085 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Lucky Boatman Beitrag anzeigen
Die Grundfrage tendiert doch eher dahin, was in einem Notfall für das fremde und eigene Eigentum erlaubt ist. Da der Liegeplatz in NL ist und der Mietvertrag für das liegende Schiff in NL ist, erübrigt sich darüber zu fabulieren was wir in D machen würden.

I.d.R, gibt jeder Mietvertrag in den Marinas her, das im Falle von Not, Unwetter, Gefahr das Betreten des fremden Bootes erlaubt ist und das Anbringen von fremden Leinen sowieso.

Beim An- und Ablegen verbietet es sich grundsätzlich fremde Boote zu betreten.
Anders ist das, wenn Du im Päckchen liegst...

Mickymaus.
Cheers, Guido
Stimmt, in den meisten Hafenverordnungen steht sogar das (in Auftrag von) den Hafenmeister, Schiffe sogar einen anderen Platz geben kann, ohne das der Inhaber an Bord ist.
Einzige hafen wollen dazu auch die Schluessel ihres Schiff ......

Wie oben gesagt, NL ist NL und dort gilt dat NL gezetz, auch fur Deutsche Schiffe. Es ist also sinnlos uber das Deutsche Gezetz zu reden.
__________________
Rob

Der Fliegenden Holländer
Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg
Mit Zitat antworten top
Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 26 bis 50 von 67


Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Verkehrsinseln betreten verboten ? Tequila Kein Boot 28 08.09.2009 14:34
Yacht im Ausland erwerben u. in Deutschland unter fremder Flagge nutzen? IP27 Carpe Diem Allgemeines zum Boot 6 15.06.2008 18:49


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 17:45 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.